Argentinien | Nummer 469/470 - Juli/August 2013

Demokratisierung oder Politisierung?

Hindernisse auf dem Weg zur Justizreform in Argentinien

Am 17. Mai wurde der zweite von sechs Gesetzesentwürfen zu einer Justizreform vom argentinischen Kongress gebilligt. Die Reform hat das Ziel, das argentinische Rechtswesen „zu demokratisieren“. Inzwischen hat der Oberste Gerichtshof einen wesentlichen Teil davon für verfassungswidrig erklärt.

Flor Doval, Übersetzung: Evelyn Linde, Laura Haber, Susi Rentzsch

„Wir müssen in der Justiz ein rechtliches Gleichgewicht für die ganze Gesellschaft herstellen“, so die argentinische Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner, als sie dem Kongress die Entwürfe zur Demokratisierung des argentinischen Rechtssystems vorlegte. Sie hielt fest, dass „wir nicht länger Gewalt und Erpressung akzeptieren können. Deshalb wollen wir eine Justiz, die legitim, effektiv und für alle Argentinier da ist”.
Das Paket von sechs Gesetzesentwürfen behandelt zentrale Themen zur Arbeitsweise und Unabhängigkeit des Justizwesens. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden nur zwei der Entwürfe als Gesetze verabschiedet: Ersteres sieht die Gründung neuer Revisionsgerichte vor, die zwischen den Bundesgerichtskammern und dem Obersten Gerichtshof stehen und sich offenen Verfahrensfragen widmen. Das zweite Gesetz begrenzt einstweilige Verfügungen gegen den Staat. Die übrigen Entwürfe bleiben vorerst im Abgeordnetenhaus.
Im Zuge der vorgesehenen Maßnahmen verspricht die Regierung größere Öffentlichkeit von Amtshandlungen und Transparenz in der Amtsführung. Dies werde mit der Einführung demokratischer Mechanismen erreicht, die die Beteiligung der Bürger_innen förderten.
Die Opposition aus einem breiten politischen Spektrum von Mitte-Links bis hin zu rechten Parteien kritisiert vor allem, dass die Richter_innen bei dem Versuch, sich von wirtschaftlichem Druck unabhängiger zu machen, zu sehr in die Nähe der politischen Macht gerückt würden. Sie begrüßt allerdings den Versuch, die Gran Familia Judicial („große richterliche Familie“) – wie das argentinische Justizsystem bezeichnet wird – auflösen zu wollen, da die Ämter überwiegend über persönliche Kontakte vergeben werden.
Mit der bereits verabschiedeten Reform zur Einrichtung neuer Revisionsgerichte wurden eine Zivil- und Wirtschaftskammer geschaffen sowie weitere Sondergerichte für die Bereiche Verwaltungskonflikte, Arbeit und Soziale Sicherheit. Sie sollen als zusätzliche Instanzen unabhängig und schnell Entscheidungen treffen, wenn es um Berufungen gegen Gerichtsurteile geht, bevor sie an den Obersten Gerichtshof verwiesen werden. Das Gesetz soll die Einheitlichkeit und Gleichheit in der Anwendung des objektiven Rechts im Verfahren und damit die rechtliche Sicherheit gewährleisten.
Die Opposition kritisiert dieses Projekt mit dem Verweis, dass die Justizgewalt angesichts der Fülle an Fällen seit vielen Jahren am Rande des Kollapses stehe. Dem könne auch durch die Ernennung von mehr Richter_innen entgegengetreten werden.
Das ebenfalls verabschiedete Projekt zur Regulierung von einstweiligen Verfügungen in Verfahren gegen den Staat legt fest, dass der _die Richter_in oder das Tribunal ihre Entscheidungen darüber innerhalb von Fristen treffen, die in einem gewöhnlichen Verfahren sechs und in einem Verfassungsprozess drei Monate nicht überschreiten dürfen. Ziel ist es, die Verzögerung von Prozessen durch einstweilige Verfügungen zu vermeiden und so die Rechtsprechung zu beschleunigen.
Bei einem weiteren Gesetzesentwurf zur Reform des Richter_innenrats handelt es sich um das am meisten umstrittene Projekt zur Demokratisierung des Rechtswesens. Es wurde vom Kongress bereits gebilligt, nun aber vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt.
Der Richter_innenrat ist ein unabhängiges Organ aus 13 Mitgliedern, das die angehenden Richter_innen auswählt. Es schlägt dem Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin jeweils drei Kandidat_innen vor, von denen diese_r schließlich jemanden ernennt. Außerdem bildet der Richter_innenrat die Jury für Verfahren, um Richter und Richterinnen ihrer Funktionen zu entheben. Nach dem Gesetzesentwurf sollen künftig 19 Mitglieder diese Institution besetzen, die dann von den Argentinier_innen auf Vorschlag der politischen Parteien gewählt werden. Die vorgeschlagenen Kandidat_innen würden in den Parteilisten der Vorwahlen geführt. In das Gremium gewählt werden können nicht nur Jurist_innen, sondern auch Persönlichkeiten aus anderen Berufsgruppen. Außerdem wäre statt der heutigen Zwei-Drittel-Mehrheit nach der Reform nur eine absolute Mehrheit der Mitglieder erforderlich, um die Richter_innen zu ernennen.
Schließlich soll das neue Gesetz dem Obersten Gerichtshof die Berechtigung nehmen, als Regulierungsbehörde des Justizwesens zu fungieren – also den Etat zu verwalten, Angestellte zu ernennen, zu befördern oder zu sanktionieren. Die Opposition entgegnet, dass dieses Gesetzesvorhaben die Gewaltenteilung minimiere, indem sie die Justiz in den Dienst der Exekutive stelle. Damit provoziere man einen weiteren Ansehensverlust der Justiz anstatt ihr mehr Unabhängigkeit zu verleihen. Auch die UN-Sondergesandte Gabriela Knaul und die Oberste Justizbehörde kritisierten die Pläne: „Es verletzt die Unabhängigkeit der Justiz, wenn die Richter gezwungen werden, sich am Wahlkampf zu beteiligen“, rechtfertigte die Mehrheit des Obersten Gerichtshofs ihr Urteil.
Die anderen Gesetzesentwürfe, die zurzeit dem Abgeordnetenhaus vorliegen, beziehen sich auf die Schaffung von gleichberechtigten Zugangsmöglichkeiten für Bewerber_innen bei den Justiz- und Finanzbehörden, die Transparenz der Einkommensverhältnisse von Beamt_innen und die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen im Internet.
Die Durchsetzung der Reformprojekte bleibt also weiterhin abzuwarten. Dass eine Demokratisierung der Justiz nötig sei, hatte Dr. Daniel Erbetta, Richter des Obersten Gerichtshofs der Provinz Santa Fe, bereits 2007 zum Ausdruck gebracht: „Ich habe konkret darauf hingewiesen […] einen breiten Zugang zur Justiz zu fördern, besonders für die am leichtesten verwundbaren [Bevölkerungsgruppen], das höchste Maß an Respekt vor den Menschenrechten zu garantieren und [die Einhaltung] der Rechte sowohl der Opfer als auch der Angeklagten zu sichern, was nicht möglich ist, wenn die Gerechtigkeit nie oder zu spät kommt.“


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