El Salvador | Nummer 194/195 - Juli/August 1990

Die gesellschaftliche Struktur der Straffreiheit

Wenngleich in den bereits “demokratisierten” Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Chile die Frage der Straffreiheit der Militärs ebenfalls noch nicht gelöst ist, diese immer noch zentrale gesellschaftliche Positionen besetzen, so kann dennoch davon gesprochen werden, daß El Salvador neben Guatemala in dieser Hinsicht das vielleicht rückständigste Land des Kontinents ist. Wenn “Demokratisierung” mehr sein soll als der periodische Gang zu den Urnen ohne weitergehende Möglichkeiten der Bevölkerung, an gesellschaftlichen Entschei­dungen teilzuhaben, dann ist die Reduzierung und Säuberung sowie die Bestra­fung der Menschenrechtsverletzungen der Militärs zwar längst nicht hinrei­chende, aber dringendste und notwendige Bedingung für einen solchen Prozeß. Der Grad der Entmachtung der Militärs gibt gleichzeitig Aufschluß darüber, wie weit in anderen Bereichen strukturelle Reformen durchgesetzt werden können. Mit dem heutigen Militärapparat in El Salvador wird und kann es keine Agrar­reform, keine Beendigung der Massaker, keine freien Wahlen und schlie゚lich kein Ende des Krieges geben.
Aus Anlaß der aktuellen Verhandlungen zwischen der FMLN und der Regierung von El Salvador, in deren Zentrum unausgesprochen der Streit um die Rolle der Armee steht, dokumentieren wir an dieser Stelle einen gekürzten Beitrag aus der Wochenzeitschrift “PROCESO” Nr.420 vom März dieses Jahres. Der PROCESO wird von der Katholischen Universität UCA in San Salvador herausgegeben. Der ermordete Rektor Ignacio Ellacuría hatte maßgeblich an dem Entstehen und dem politischen Profil der Zeitschrift mitgewirkt.

LN

“Niemals in der Geschichte von El Salvador hatte sich irgendein Militärangehöri­ger vor Gericht zu verantworten […] hier war kein Militärangehöriger jemals – und darf es auch in Zukunft nicht werden – an irgendein Gesetz der Republik ge­bunden.” Der Satz stammt von einem gewissen Aguiles Baires, mutmaßlicher Kommandant der Todesschwadron “Maximiliano Hernández Martínez”, der Al­lianz der Antikommunistischen Aktion. Der Satz spiegelt eine tiefe Überzeugung breiter Schichten der salvadorianischen Armee wieder.
“Hier war kein Militärangehöriger jemals – und darf es auch in Zukunft nicht werden – an irgendein Gesetz der Republik gebunden”; dies muß auch Oberst Benavides in jener Nacht des 15. November vergangenen Jahres gedacht haben, als er die Sitzung des Generalstabs verließ und die Kommando-Einheit des Ba­taillons Atlacatl einberief, um die Leutnants Espinoza Guerra und Mendoza Vallecillos mit der “Mission” zu beauftragen, die Jesuiten zu ermorden, weil “das Vaterland in Gefahr” sei. Der Widerstand gewisser Sektoren innerhalb des Mili­tärs gegen die gerichtliche Verfolgung von Benavides läßt sich angemessen nur durch diese allgemeine Wahrnehmung der Offiziere erklären. Sie glauben sich, wie Nietzsches Übermensch, an einem Ort, jenseits von Gut und Böse, dort, wo sie kein Gesetz der Republik erreichen kann. Ironischerweise maßen sie sich je­doch gleichzeitig an, Legalität für sich in Anspruch zu nehmen.
Als am 6. Januar der Präsident Cristiani öffentlich verkündete, was Tutela Legal (Menschenrechtsorganisation der kath. Erzdiozöse; d. Übers.) schon sechs Wo­chen vorher behauptet hatte, nämlich, daß die Armee an dem Massaker an den Je­suiten beteiligt war, schien die bisher ungebrochene Straffreiheit der Militärs für Menschenrechtsverletzungen Risse zu bekommen. Einige glaubten sogar, El Sal­vador würde zu einer richtigen Demokratie werden. Diese Hoffnung verstärkte sich noch, als der Präsident eine Woche später die Namen der Offiziere enthüllte, die an dem Massaker beteiligt waren. Das hatte es in der Geschichte des Landes noch nie gegeben, daß ein Oberst in einer solchen Angelegenheit vor Gericht ge­stellt wurde. Aber die Ressourcen der Straffreiheit sind unerschöpflich; die Nach­richt, daß Benavides ein Privatappartement habe, häufig Besuch erhalte und be­sonderes Essen serviert bekomme, erschien zuerst in der Washington Post am 22. Februar, blieb aber zunächst völlig unbeachtet. Die Zeitung fügte hinzu, daß Cri­stiani ärgerlich sei über die konfortable Luxusbehandlung Benavides`; die Situa­tion sei jedoch – so Cristiani – tolerierbar, solange Benavides an seinem Zwangs­aufenthalt verbleibe.
Die Situation ist ernst, nicht so sehr wegen der materiellen Bequemlichkeiten, die Benavides genießt, sondern vielmehr wegen der gesellschaftlichen Struktur der Straffreiheit, die dies ermöglicht. Das übergeordnete Problem des Respekts der Menschenrechte in El Salvador wurzelt in eben dieser Struktur der Straffreiheit für die Streitkräfte, die die Menschenrechte konsequent und immer wieder mit Füßen treten. Die Bemühungen der USA, die Idee der Achtung der Men­schenrechte innerhalb der Armee zu verankern, sind kläglich gescheitert. Die USA haben während des zehnjährigen Krieges nicht ein einziges Mal wirksame Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, daß Soldaten straffrei davonkom­men. Man konnte nach dem Massaker an den Jesuiten glauben, daß sich die Si­tuation zu verbessern begänne, aber die Tatsache, daß die Armee als Institution an der “Strafverfolgung” maßgebend beteiligt ist und Benavides ein solch luxu­riöses Leben bereitet, könnte den größten Optimisten demoralisieren. Die Struk­tur der Straffreiheit der Streitkräfte nach Menschenrechtsverletzungen ist so tief verwurzelt, daß auch die USA nichts dagegen unternehmen konnten. Wenn dies in einem Fall wie dem der Jesuiten passiert, in dem Protest und Abscheu welt­weit zu vernehmen waren und in dem die USA soviel Druck ausgeübt haben, was ist dann bei Gewalttaten zu erwarten, die Soldaten in irgendeinem abgelege­nen Dorf verüben?
Dieses Problem der Straffreiheit hat auch wichtige Konsequenzen für die Durch­führbarkeit des sogenannten demokratischen Prozesses in El Salvador. Streng genommen handelt es sich um ein strukturelles Problem eines jeden politischen Systems, das eine demokratische Struktur über einem hypertrophierten Militär­apparat installieren möchte. Es ist kaum zu erwarten, daß “wer bewaffnet ist, be­reitwillig dem gehorcht, der unbewaffnet ist”, formulierte Machiavelli im Jahre 1513. Die Menschen unter Waffen sind von daher immer versucht, die politische Kontrolle von Demokratien zu übernehmen, deren Bestehen sie eigentlich garan­tieren sollten. Die Geschichte Lateinamerikas bietet dafür überreiches Anschau­ungsmaterial. El Salvador ist dabei keine Ausnahme gewesen. Aber es gibt ver­schiedene Niveaus von Straffreiheit, und hier kann sehr wohl davon gesprochen werden, daß unser Land zu den Ausnahmefällen gehört.
Einigen Militärdiktaturen schlug bereits – wenngleich noch schüchtern – mit dem Beginn der Demokratie ihre Stunde von Nürnberg. Die südamerikanischen Mili­tärs haben begonnen zu begreifen, daß sie nicht straffrei ihre Gewehre auf die zi­vile Gesellschaft richten können. In El Salvador hingegen existiert noch keine Rechtsstruktur, die in der Lage wäre, einen uniformierten Kriminellen zur Ver­antwortung zu ziehen. Dies ist nicht nur ein Mangel der Vergangenheit. Wir ha­ben hier im letzten Vierteljahr die Massaker an der UCA, von Cuscatancingo und von Guancorita erleben müssen. Dies wird – ohne Ermittlungsverfahren und An­klageerhebung – so weitergehen, während die salvadorianischen Militärs sich auch zukünftig als eine gesellschaftliche Kaste wähnen, die über “den Gesetzen der Republik” steht.

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren