Guatemala | Nummer 289/290 - Juli/August 1998

Frieden der Privatwirtschaft

Guatemala eineinhalb Jahre nach dem Friedensschluß

Ende Februar 1998 veröffentlichte die Weltbank ihren jüngsten Bericht zu Guatemala: Zwar sind die Armutszahlen im Land unverändert dramatisch (siehe Kasten). Dennoch, so die Weltbank, sei in Guatemala mit dem Friedensschluß „ein neues Zeitalter des wirtschaftlichen Vertrauens und der Stabilität“ angebrochen. Trotz international guter Noten sind in Guatemala jedoch längst nicht alle so zufrieden mit der Regierung Arzú, die sich – mit dem frischen Wind der Friedensunterzeichnung im Rücken – in den vergangenen eineinhalb Jahren kräftig ins Zeug legte,um den Ausbau ihres neoliberalen „Friedensparadieses für Reiche“ voranzutreiben.

Helgi Kaissling

“Wäre der Frieden im vergangenen Jahr das wichtigste Ereignis gewesen, könnten wir ein Jahr nach Friedensschluß Bilanz ziehen,“ leitete der guatemaltekische Sozialwissenschaftler und Menschenrechtler Edgar Gutierrez im Januar 1998 ein Referat vor internationalen FlüchtlingsbegleiterInnen ein. Tatsächlich aber, so Gutierrez, stellten die Friedensvereinbarungen für die ökonomische und militärische Machtelite Guatemalas ebensowenig eine Priorität dar wie einen Bruch mit den alteingesessenen ökonomischen und politischen Herrschaftsstrukturen. Vielmehr haben sie der Elite ermöglicht, sich den Erfordernissen der modernen Zeiten anzupassen: Wettbewerbsfähigkeit und (Rechts-)sicherheit für Privatwirtschaft und -eigentum einerseits, und soziale Stabilität sowie (durchaus auch repressiv durchgesetzte) Ordnung als Voraussetzung für Auslandsinvestitionen und florierende Geschäfte andererseits.
So ist es nur folgerichtig, daß die neoliberale Modernisierung des Staates, die Schaffung solider Voraussetzungen für die Privatisierungsvorhaben und die Anlockung ausländischer Gelder in den vergangenen eineinhalb Jahren im Mittelpunkt der Politik der Regierung Arzú standen. Stück für Stück wurden dabei diejenigen, die den Präsidenten bei den Friedensverhandlungen maßgeblich beraten hatten, in ihrem politischen Stellenwert und Einfluß durch die Amtsträger des Wirtschaftskabinetts und andere wichtige Interessenvertreter der Großunternehmen abgelöst.

Friedenspolitik der Regierung

Bereits im April 1997 nahm Präsident Arzú stolz sein „Kernstück der Friedenspolitik“ in Angriff: ein Gesetz zur erleichterten Durchführung von Privatisierungen. Anhand einiger kräftiger Preissteigerungen für KleinstverbraucherInnen tat die Regierung alles, um so gewinnträchtige Wirtschaftssektoren wie den zweitgrößten Landeshafen Puerto Barrios, die Flughäfen, das Postwesen oder die staatliche Telekommunikationsgesellschaft GUATEL an ausländische PrivatkundInnen zu verkaufen. Doch ausgerechnet bei GUATEL – mit einem erhofften Erlös von 700 bis 800 Millionen US-Dollar auf Platz eins der Privatisierungshitliste – zogen die potentiellen KäuferInnen zuletzt im Dezember 1997 ihre Angebote zurück. Als Grund nannten sie „unklare Rechtsverhältnisse“: Laut der guatemaltekischen Wochenzeitschrift Crónica hatten sie auf eine Zusage der Regierung gehofft, nicht nur das Telefonunternehmen selbst sondern damit verbunden für die ersten paar Jahre auch das nationale Monopol in diesem Dienstleistungsbereich zu erhalten. Übrig blieb nur die mexikanische Telekommunikationsgesellschaft TELMEX, ihr Angebot jedoch fiel weit hinter die Preisvorstellungen der Regierung zurück. Der nächste Verkaufstermin wurde für April 1998 angesetzt, bis heute aber kam der Verkauf nicht zustande.

Wer bezahlt den Neuanfang?

Makroökonomisch betrachtet ist das damit im Staatssäckel der Regierung entstandene Loch erstmal kein größeres Problem. Wollte die Regierung allerdings im Sinne der Bevölkerungsmehrheit auch nur einen Bruchteil ihrer zahlreichen im Friedensabkommen getroffenen Versprechen einlösen, würde es eng. Zu diesen zählen Verbesserungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, öffentliche Infrastruktur und die erhöhte Kreditvergabe für den Kauf von Land. Die hierfür benötigten Friedensgelder der internationalen GeberInnengemeinschaft fließen nämlich nur unter der Voraussetzung einer höheren finanziellen Eigenbeteiligung der Regierung Arzú. Und damit eröffnet sich der Regierung ein wahrhaftiges Dilemma: Zur Deckung der finanziellen Eigenbeteiligung Guatemalas verlangen internationale Geldgeberinstitutionen wie IWF und Weltbank von Arzú eine Erhöhung des nationalen Steueraufkommens.
Die Forderung nach einer Anhebung des Steuervolumens wurde auch in dem Friedensabkommen zu Wirtschaftsfragen vertraglich festgehalten. Denn nur knappe acht Prozent des Staatshaushaltes – weniger als in allen anderen Ländern Mittelamerikas – werden in Guatemala durch Steuereinnahmen gedeckt. Von diesen wiederum stammen beinahe achtzig Prozent aus der Mehrwert- und Verbrauchssteuer, die gerade die arme Bevölkerungsmehrheit besonders trifft. Das Friedensabkommen betont daher die Notwendigkeit einer direkten und progressiven Eigentums- und Einkommenssteuer, die vorrangig die Gutverdienenden trifft. Für die ehemalige Guerilla URNG stellte diese Vereinbarung nach zehnjähriger Verhandlungszeit den Dreh- und Angelpunkt dar, um eine gewisse Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu erzielen.
Nun hat allerdings allein die Ausarbeitung von Plänen zur Erhebung direkter Steuern in Guatemala in der Vergangenheit selbst einem berüchtigten Militärdiktator wie Ríos Montt schon die Macht gekostet. Auch vertritt die heutige Regierungspartei des nationalen Fortschrittes PAN alles andere als eine zahlungswillige Bevölkerungsgruppe: Denn für die guatemaltekischen Großunternehmen bedeuten Steuern nichts anderes als einen Eingriff in das „freie Spiel“ der Wirtschaftskräfte, aus dem sich der Staat grundsätzlich herauszuhalten habe.
Bei dem Versuch, sowohl der internationalen Seite als auch der eigenen Klientel gerecht zu werden, begnügte sich Präsident Arzú daher im vergangenen Jahr zunächst damit, die Eintreibung der Mehrwertsteuern zu effektivieren. Auf Kosten der Armen erhöhte er außerdem die indirekten Verbrauchssteuern für Grundgüter wie beispielsweise Benzin – verbunden mit einer Verteuerung des gesamten Transportwesens in Guatemala – sowie verschiedene Gebühren für öffentliche Dienstleistungen, Bildung und Gesundheit. Erst infolge eines weiteren Treffens mit den internationalen GeldgeberInnen hob die PAN schließlich im November vergangenen Jahres eine halbherzig und überaus lückenhaft formulierte „einheitliche Steuer auf Immobilien- und Grundeigentum“ (IUSI) aus der Taufe. Zwar enthielt diese minimale Elemente einer progressiven Besteuerung, allerdings hätte sie auch arme Campesinos/as und wenig produktive Ländereien belastet. Zudem waren die Zuständigkeiten und Mechanismen zur Erhebung und Eintreibung der Steuern in der Gesetzesvorlage überaus unklar formuliert.

Streit um neue Steuern

Die linke Opposition und soziale Organisationen waren gegenüber der IUSI-Steuer geteilter Meinung: Die sich als politische Partei formierende URNG blieb ihrer bislang praktizierten Politik treu, als Vertragspartnerin der Regierung beinahe sämtliche Initiativen zur Umsetzung der Friedensabkommen zusammen mit der Regierung gegen alle Anfechtungen zu verteidigen. So vertrat sie die Ansicht, mit dieser Regelung sei immerhin der Grundgehalt der im Friedensabkommen vorgeschriebenen Besteuerung von Eigentum in Form eines Gesetzes garantiert – mehr könne man zum gegebenen Zeitpunkt nicht erwarten. Die Kirche, Teile der FDNG, einige Indígena- und Campesino/a- Organisationen und gar die UN- Beobachtungsmission MINUGUA hingegen kritisierten die Vereinbarung als völlig unzulänglich und forderten zahlreiche Reformen.
Als nun die IUSI-Steuer Anfang Januar in Kraft treten sollte, sah jedoch keine andere als die ultrarechte und mächtige Oppositionspartei des Ex-Militärdiktators Rios Montt, die FRG, ihre Stunde gekommen, sich gegenüber der Regierung wieder in den politischen Vordergrund zu rücken.
Kurzerhand rief sie zum „zivilen Ungehorsam“ gegen die Steuereintreibung auf und organisierte – gestützt auf die völlige Desinformation der Bevölkerung – Massenproteste im ganzen Land.

Lorbeeren für die Ultrarechte

Die Wirkung ließ nicht auf sich warten: Kurz darauf stellte sich ein augenscheinlich ‘zerknirschter’ Präsident Arzú dem Kongreß. Mit Erfolg forderte er die Abgeordneten auf, die Neuregelung rundweg wieder abzuschaffen. Die Möglichkeit von Reformen der IUSI-Steuer kam nicht mehr zur Sprache.
Für das politische Kräfteverhältnis im Land war dieses Geschehen in mehrfacher Hinsicht bedeutend: Auch wenn die URNG der Regierung zurecht ein „abgekartetes Spiel“ vorwarf, handelte es sich zunächst rückblickend um einen beträchtlichen politischen Rückschlag für den bislang gefeierten „Friedenspräsidenten“ Arzú. Insbesondere im Kontext des beginnenden Vorwahlkampfes – die nächsten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen finden im Herbst 1999 statt – zählt weniger, ob die Regierung Arzú nun ihre ideologische Haltung durch die Hintertür des Druckes aus der Bevölkerung durchsetzen konnte oder nicht. Viel bedeutender ist, daß sie mit einer Gesetzesinitiative politisch scheiterte. Die Tatsache, daß sich ausgerechnet die Ultrarechtspartei FRG die Lorbeeren des „erfolgreichen Protestes“ gegen die Regierungspolitik davontragen konnte, wiegt schwer. Traditionell verfügt die FRG gerade im Landesinneren über eine starke Basis, die sie seit langen Jahren klientelistisch an sich gebunden hat.
Zusammen mit der Regierung erlitt aber auch die URNG, die trotz einiger Vorbehalte bis zuletzt für ein Inkrafttreten der IUSI-Steuer in der bestehenden Form eintrat, einen erneuten politischen Ansehensverlust. Auch hier geht es zum einen um die Grundfrage einer Steueranhebung an sich: Immerhin konnte die FRG ohne größere Mühen Massenproteste initiieren, die sich unter dem Motto „keinen Heller für die nationale Regierung“ pauschal gegen jede Art der Steuereintreibung richteten.
Dem Gros der Bevölkerung Guatemalas ist aus der Geschichte wie der Aktualität heraus der Staat eben nicht als Versorger öffentlicher Bedürfnisse, sondern in erster Linie als Repressionsorgan präsent. Damit ist die Idee einer Steuerzahlung alles andere als geläufig. Innerhalb der Bevölkerung hat die URNG also noch viel Überzeugungsarbeit für ihr mit den Friedensabkommen verfochtenes Konzept einer „sozialen Marktwirtschaft“, sprich, der Reichtumsumverteilung qua Steuern, zu leisten.
In erster Linie aber geht es um die Haltung der URNG gegenüber der Regierungspolitik: Längst mehren sich die Stimmen in der Bevölkerung, die angesichts der auch eineinhalb Jahre nach Friedensschluß völlig ungebrochenen Kontinuität der ausgrenzenden Herrschafts- und Besitzstrukturen in Guatemala von der linken Opposition konkretere Taten und eine eindeutige Stellungnahme erwarten. Sie fordern von der URNG, die Machenschaften der Regierung Arzú endlich öffentlich als deutliches Zeichen dafür anzuprangern, daß diese meilenweit von jedem Gedanken einer überfälligen Änderung der Grundstrukturen der guatemaltekischen Gesellschaft entfernt ist.

Enttäuschte Friedenserwartungen

In den Augen der Menschenrechtsaktivistin und Abgeordneten der Linkspartei Demokratische Front Neues Guatemala (FDNG), Nineth Monenegro, hat die neoliberale Politik in Guatemala eineinhalb Jahre nach dem Friedensschluß insgesamt zu einem schweren Verfall der Gesellschaft und ihrer Organisationen geführt. Gemeinsam mit sozialen- und Menschenrechtsorganisationen wies sie Ende Mai 1998 auf das explosive Klima hin, das heute in der Gesellschaft vorherrscht.
Dies ist vorrangig der verschärften ökonomischen und sozialen Ausgrenzung großer Bevölkerungsteile und deren enttäuschten Friedenserwartungen zuzuschreiben. In diesen Kontext gehört aber auch die Tatsache, daß sich nach dem Mord an Bischof Gerardi im vergangenen April die seit Friedensschluß größte Repressionswelle gegen politische MeinungsführerInnen im Land ereignet: gegen Bürgermeister, MenschenrechtlerInnen, AnwältInnen und IndígenavertreterInnen.
Diese gesellt sich zu der seit Friedensschluß im Sinne des „Schutzes des Privateigentums“ praktizierten Repressionspolitik gegen Landlose und GewerkschafterInnen. Im März und April 1998 kam es gegen die streikenden ArbeiterInnen auf mehreren großen Bananenplantagen an der Atlantikküste zum Einsatz von Schußwaffen. Ende Mai wurden unter Einsatz von Tränengas und brutaler Gewalt 4.000 BewohnerInnen aus ihren Elendsvierteln am Rande der Hauptstadt vertrieben. Seit Jahren verlangten sie die Legalisierung ihrer Wohngebiete.
Nach einer kurzen Zeit der Hoffnung, politische Lösungen für die in der guatemaltekischen Gesellschaft unverändert vorhandenen Konfliktpotentiale entwickeln zu können – etwa die extrem ungleiche Landverteilung, der Rassismus und damit verbunden der weitgehende Ausschluß der Bevölkerungsmehrheit von der ökonomischen und politischen Macht – kommt heute in Guatemala wieder Furcht vor einem Rückfall in vergangene Zeiten auf.
„Die fehlenden Zukunftsperspektiven, Arbeitslosigkeit, der Zwang zur Überlebenssuche im informellen Sektor, die große Zahl der Straßenkinder, all dies und andere Faktoren bereiten in Guatemala den perfekten Nährboden für die Anwendung einer enorm konservativen Politik vor“, so weist Nineth Montenegro warnend auf die Notwendigkeit für die linke Opposition im Land hin, sich der sozialen Proteste im Land mit Wort und Tat anzunehmen.

KASTEN:
Das ehemalige Mitglied der politisch-diplomatischen Verhandlungskomission der URNG, Miguel Angel Sandoval, zieht ein Jahr nach Friedensschluß folgende Bilanz: Für die Mehrheit der Gesellschaft sei es, als wäre der Frieden in einem anderen Land unterzeichnet worden. Auf der einen Seite spürt die Bevölkerungsmehrheit ein Jahr nach Friedensschluß keinerlei Verbesserungen ihrer wirtschaftlichen Situation. Auf der anderen Seite aber fährt die wirtschaftliche und militärische Machtelite Guatemalas in ihren Politikvorhaben fort, als habe es die Vereinbarungen der Friedensabkommen nie gegeben. Die Zahlen sprechen für sich:
Weiterhin gelten nach den neuesten Zahlen der Weltbank 75 Prozent der Bevölkerung als arm, im ländlichen Gebiet liegt der Prozentsatz bei 86 Prozent und unter der indigenen Bevölkerung bei 93 Prozent. Die Einkommensschere zwischen arm und reich klafft heute weiter denn je: Ende 1997 besaßen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung 44 Prozent des nationalen Einkommens, die ärmsten zehn unter zwei Prozent (Quelle: SEGEPLAN). Laut der UN-Behörde CEPAL liegen die durchschnittlichen Reallöhne in Guatemala heute bei der Hälfte derjenigen von 1990.
Eine sechsköpfige Familie benötigt heute umgerechnet sieben US-Dollar am Tag benötigen, um die Überlebenskosten – ärztliche Versorung und Bildung nicht einberechnet – zu bestreiten (Institut für Ernährung in Zentralamerika und Panama INCAP). Die zwölf-prozentige Anhebung des Mindestlohnes im Dezember vergangenen Jahres von ca. 2,40 USD/Tag auf runde 2,90 USD/Tag (17,86 Quetzal) in der Landwirtschaft und auf etwa 3,20 USD/Tag (19,71 Quetzal) für andere Tätigkeiten greift da zu kurz. Ohnehin arbeiteten nach Angaben des guatemaltekischen Arbeitsministeriums im Dezember 1997 beinahe die Hälfte (41,4 Prozent) der registrierten Erwerbstätigen für weniger als den Mindestlohn. Gar keine Erwähnung finden in diesen Statistiken schließlich die ungezählten Menschen, die im informellen Wirtschaftssektor unter völlig prekären Bedingungen, sozusagen erzwungenermaßen als „selbständige KleinstunternehmerInnen“, ihr Brot (nicht) verdienen.

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