Aktuell | Chile | Colonia Dignidad | Deutschland | Nummer 533 - November 2018

KEINE HAFT FÜR HOPP IN DEUTSCHLAND

Justizversagen im Fall der Colonia Dignidad nimmt kein Ende

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugunsten des ehemaligen Arztes der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, geht das bundesdeutsche Justizversagen in die nächste Runde. Chile hatte Deutschland um die Vollstreckung eines rechtskräftigen chilenischen Urteils zu fünf Jahren Haft gegen Hopp aus dem Jahr 2013 gebeten. Durch den nicht mehr anfechtbaren Beschluss verwarf die deutsche Justiz im September die Möglichkeit, erstmals einen Täter der Colonia Dignidad ins Gefängnis zu schicken. Da auch die hiesigen Ermittlungen gegen Hopp und andere Mitglieder der Führung der deutschen Sekte in Chile seit Jahrzehnten ergebnislos verlaufen, können Täter*innen der Colonia Dignidad hierzulande auf vollständige Straffreiheit hoffen.

Von Daniela Schildmann

Hartmut Hopp bei einer Festnahme in Chile 1997 – hierzulande könnte ihm das nun erspart bleiben (Foto: FDCL)

In der 1961 im Süden Chiles gegründeten deutschen Sekte Colonia Dignidad haben deutsche Staatsbürger*innen bis 2005 schwerste Verbrechen begangen. Bewohner*innen der Siedlung wurden gequält, missbraucht und ausgebeutet. Während der Militärdiktatur (1973-1990) wurden hunderte chilenische Oppositionelle dort gefoltert, Dutzende ermordet. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen verläuft jedoch bislang schleppend, partiell und prekär.

Die bundesdeutsche Justiz ermittelt seit fast sechs Jahrzehnten ergebnislos gegen Täter*innen. Seit den ersten Verfahren gegen den Anführer Paul Schäfer im Jahr 1961 wurde bis heute fast durchgehend ermittelt, aber in keinem Fall Anklage erhoben. Das längste Ermittlungsverfahren führte die Staatsanwaltschaft Bonn von 1985 bis 2010 gegen vier Führungsmitglieder der Colonia, darunter auch Hartmut Hopp. Das Verfahren wurde eingestellt, da laut Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden konnte.

In Chile liegen jedoch inzwischen diverse Gerichtsurteile vor. Diese umfassen bei weitem nicht alle von Sektenmitgliedern begangenen Straftaten, bilden jedoch eine sogenannte juristische Wahrheit bezüglich der diversen Verbrechen der Gruppe ab: Zu den Taten, wegen derer sie von der chilenischen Justiz in den letzten Jahren rechtskräftig verurteilt wurden, gehören Mord, Folter, Entführung und Verschwindenlassen, sexueller Missbrauch, Körperverletzung durch Elektroschocks und die Vergabe von Psychopharmaka, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Hopps Verhalten in der Colonia Dignidad wäre nicht zu beanstanden und „sozial-adäquat“

Oftmals standen die Tatvorwürfe und die von der chilenischen Justiz verhängten Strafen jedoch in keiner Relation. Die meisten Strafen wurden lediglich zur Bewährung ausgesetzt. Nur in den Untersuchungen zu sexuellem Missbrauch an chilenischen Kindern und wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden effektive Gefängnisstrafen verhängt. Diesen beiden und einem dritten Verfahren wegen dreifachen Mordes entzog sich Hartmut Hopp im Jahr 2011 durch seine Flucht nach Deutschland. Im Missbrauchsfall lag da bereits eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft gegen ihn vor. Nach der Rechtskraft des Urteils im Jahr 2013 beantragten die chilenischen Behörden seine Auslieferung. Diese lief jedoch von deutscher Seite ins Leere, da das Grundgesetz in Artikel 16 Satz 2 zusichert: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden […].“ Daraufhin beantragte Chile bei den deutschen Behörden die Vollstreckung des chilenischen Urteils gegen Hartmut Hopp. Die Bedingungen für eine solche Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils in Deutschland regelt das Internationale Rechtshilfegesetz. Im August 2017 hat das Landgericht Krefeld diesem Antrag nach langer Prüfung zugestimmt.

Nach einer dagegen eingerichteten Beschwerde Hartmut Hopps hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun am 20. September beschlossen, dem chilenischen Antrag auf Haftvollstreckung gegen Hartmut Hopp in Deutschland nicht stattzugegeben. Die im chilenischen Verfahren aufgeführten Beweismittel seien nicht ausreichend, um den Tatbestand der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch nach deutschem Verfahrensrecht zu belegen. Die Begründung des OLG-Beschlusses ist skandalös: Sie beruht unter anderem auf der Feststellung, „dass die Colonia Dignidad, später Villa Baviera, gerade nicht ausschließlich kriminellen Zwecken diente.“ Vielmehr sei sie auch eine „Wohltätigkeits- und Erziehungsgesellschaft“ gewesen. Hinweise aus dem chilenischen Urteil auf eine Beteiligung Hopps an den Verbrechen bewerten die Düsseldorfer Richter*innen als „nicht zu beanstandende sozial-adäquate Handlung.“

„Der Düsseldorfer Beschluss bestärkt das Schweigekartell der Verbrecher der Colonia Dignidad“

Diese falsche und die Verbrechen der Colonia Dignidad relativierende Sichtweise könnte weitreichende Folgen für eine zukünftige strafrechtliche Aufarbeitung der Verbrechen haben. Vor der Justiz Nordrhein-Westfalens anhängige Ermittlungsverfahren dürften durch die Argumentation des höchsten Gerichts des Bundeslandes gehemmt werden. Täter wie Hopp hingegen dürften sich bestärkt fühlen und ihren Schweigepakt fortführen. Mehrere per Interpol-Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Täter*innen der CD sind in den letzten Jahren nach Deutschland zurückgekehrt und leben hier unbehelligt. Diejenigen, die noch in Chile leben, werden nun möglicherweise die Reise nach Deutschland antreten. Denn die Erfahrung zeigt, dass sie hier Straffreiheit erwarten können.

Nach Strafanzeigen wegen Mordes, Körperverletzung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch ermittelt die Krefelder Staatsanwaltschaft bereits seit 2011 gegen Hartmut Hopp. Nach Bekanntgabe des OLG-Beschlusses äußerte sich der ermittelnde Oberstaatsanwalt Axel Stahl jedoch gegenüber der Rheinischen Post, man sei in diesen Verfahren noch sehr weit von einem hinreichenden Tatverdacht entfernt.

„Die Untätigkeit gegenüber Tätern der Colonia Dignidad stellt einen Justizskandal dar“, so Jan Stehle, der das Thema im Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL) bearbeitet. „Der Düsseldorfer Beschluss übernimmt die Sprache der Täteranwälte und bestärkt das Schweigekartell der Verbrecher der Colonia Dignidad. Deutschland ist zum sicheren Hafen für Menschenrechtsverbrecher geworden“, so Stehle. Auch die Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf, die mehrere Opfer in den deutschen Verfahren gegen Hartmut Hopp vertritt, äußerte sich dazu: „Der Beschluss stellt sich in eine lange Reihe von Entscheidungen der deutschen Justiz, die die tatsächlichen Verhältnisse in der Colonia Dignidad unzutreffend beurteilen, und setzt de facto die für die Täter der Colonia herrschende Straflosigkeit fort. Wer davon ausgeht, dass es dort überwiegend normal und sozial-adäquat zuging, hat nichts verstanden.“ Schlagenhauf fordert eine Ausweitung und Beschleunigung der deutschen Ermittlungen gegen Hopp bei der Staatsanwaltschaft Krefeld: „Es gibt neben dem chilenischen Urteil noch ein genuin deutsches Ermittlungsverfahren wegen derselben Vorwürfe gegen Hartmut Hopp, in dem die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr aufzufordern ist, den Sachverhalt umfassend zu ermitteln und die Beweisangebote, die seit Jahren vorliegen, auszuschöpfen.“

Auch Rechtsanwalt Hernán Fernández, der die Opfer in dem chilenischen Verfahren vertritt, welches zur Verurteilung von Hopp wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch führte, zeigte sich bestürzt. „Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist beschämend. Wir werden jedoch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Täter nicht straflos ausgehen. Wenn die deutsche Justiz versagt, werden wir auch prüfen, ob auf europäischer Ebene Rechtsmittel möglich sind.“

Ähnliche Themen

Newsletter abonnieren