Nicaragua | Nummer 199 - Januar 1991

Rechtsextreme Offensive vorerst gebremst

LN

Mit einer Bilanz von zehn Toten und mindestens 50 Verletzten ist die im vergan­genen Monat gestartete Rebellion von Ex-Contras und rechtsextremen U.N.O.-Politikern beendet worden (s. LN 198). Ein großer Konvoi aus Militär- und Polizeifahrzeugen konnte am 17. November ohne größere Zwischenfälle die von den re-mobilisierten Contras praktisch zwei Wochen lang blockierte Straße von Managua in Richtung Atlantikküste räumen. Die reaktionären U.N.O.-Politiker, die in den moderaten Kräften der Chamorro-Regierung zu bekämpfende Pseudo-Sandinisten sehen, beklagten in der Folge die Räumung durch die – sandinisti­schen – Sicherheitskräfte als eine “militaristische Aktion gegen zivilen Protest” und nannten die Präsidentin eine “Verräterin”.
Zwar hat die Regierung als Zugeständnis an die Rebellen eine deutliche Reduzie­rung des Militärs in der Region Chontales zugesagt, die das Zentrum des rechten Aufstands bildete. So werden 18 der 34 Kasernen in der Region vom Sandinisti­schen Volksheer geräumt und für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt. Dennoch ist der Versuch der reaktionären U.N.O.-Politiker und Contra-Führer fehl­geschlagen, über den Druck der bewaffneten Ex-Contras die Regierung quasi per Staatsstreich zu beseitigen. Und daß es den rechten Políticos tatsächlich um eben dieses ging, bestätigen zumindest die Erklärungen des ehemaligen Contra-Führers Aristides Sánchez, bei dem eine Polizei-Razzia ein ansehnliches Waffen­lager fand und der nun wegen versuchten Umsturzes gegen die Regierung
Chamorro angeklagt ist. In seiner schriftlichen Aussage nannte Sánchez die U.N.O.-Hardliner Vize-Präsident Godoy und den Bürgermeister Managuas Arnoldo Alemán sowie den Ex-Contra-Boß Oscar Sovalbarro (alias “Ruben”) als Hauptbeteiligte an dem militärischen Putsch-Plan.
Nach dem Scheitern ihrer Rebellion setzen Alemán und Godoy verstärkt auf den Aufbau einer organisierten Parallelmacht gegen die Regierung Chamorro. So gründeten sie direkt im Anschluß an die Räumung der Straßenblockaden die “Bewegung: Retten wir die Demokratie!”, die immerhin 35 der landesweit mehr als 90 U.N.O.-Bürgermeister Nicaraguas versammelt. Wenn es nach ihnen geht, sollte der Soziologe Oscar René Vargas mit der Befürchtung Recht behalten, daß auf “diesen Versuch eines Staatsstreichs andere folgen werden”. Und für das Problem der Landverteilung, das in diesem Falle als Vehikel zur Mobilisierung der entwurzelten Ex-Contras diente, ist eine Lösung nicht absehbar.
Quelle: ann

Richtigstellung der Vorgänge in der deutschen Botschaft in Managua am 3. Oktober

Im November-Heft erschien unter der Überschrift “Laßt Otmar und Harald wie­der arbeiten!” (S. 55) ein kommentierender Bericht über die Ausweisung von InternationalistInnen aus Nicaragua, die gegen die Vereinigungsfeier in der deut­schen Botschaft protestiert hatten. Hierzu eine Stellungnahme eines der Betroffe­nen, Otmar Jung.

Für den 3. Oktober 1990 wurden alle Deutschen in Nicaragua zur Feier des Tages der deutschen Einheit eingeladen. Der deutsche Botschafter, Boomgaarden, und Frau laden zu einem Empfang und Festakt ein, hieß es auf der Einladungskarte, die man erst nach vorherigem Vergleich der Personendaten mit dem Strafregister in der deutschen Botschaft bekam.
3.10. Mittwoch: Das Fest findet in einem Kongreßzentrum in Managua statt. Die Menschen, die dieser deutschen Einheit nicht ungeteilte Zustimmung zollen, ent­falten Transparente vor dem Eingang und verteilen Flugblätter, auf denen sie ihre Kritik ausdrücken. Danach verlassen sie das Fest. Einige Zeit später ersteigt eine Deutsche das Podium und versucht während der Rede des deutschen Bot­schafters, sich des Mikrofons zu bemächtigen. Sie wird sofort von Sicher­heitskröften abgeräumt.
Kurz nach dieser Aktion entschuldigt sich der nicaraguanische Innenminister Car­los Hurtado beim deutschen Botschafter für den Vorfall. Im Gegenzug be­schwert sich Herr Boomgaarden wegen des nicht vorhandenen Polizeischutzes, obwohl er diesen angefordert hatte. In der Folge werden 5 Personen festgenom­men: eine Nicaraguanerin, eine holländische Journalistin und drei Deutsche. Begründung der Festnahme: Befehl des Innenministers Carlos Hurtado. Begrün­dung der nachfolgen­den Inhaftierung: öffentliche Unruhestiftung.
4.10. Donnerstag: Der Botschafter wird von einem Journalisten auf die Verhaf­tung hingewiesen.
5.10. Freitag: Eine Gruppe Deutscher wird beim nicaraguanischen Innenministe­rium vorstellig und kann dem Pressesprecher den Sachverhalt schildern. Dieser will sich dann die polizeilichen Unterlagen durchsehen und verschiebt danach das geplante Gespräch auf Montag. Während der Wartezeit antwortet die Sekre­tärin den Deutschen auf die Frage nach neuen Informationen, daß man noch auf einen Anruf der deutschen Botschaft warte.
Der Versuch der Gruppe, Boomgaarden telefonisch zu erreichen, scheitert. Bei dem darauffolgenden Besuch in der Botschaft weigert sich Herr Boomgaarden, mit ihnen zu reden, weil er sich im Aufbruch befände. Er bittet sie, am Montag erneut vor­zusprechen.
Die inhaftierte Nicaraguanerin wird nach Hause geschickt. Anklage wird nicht er­hoben, da eine Straftat nicht begangen wurde.
6.10. Samstag: Die holländische Journalistin und die mit ihr inhaftierte Deut­sche bringt man am Morgen zum Flughafen, von wo aus sie am Nachmittag nach Panama ausgewiesen werden.
7.10. Sonntag: In einem Telefongespräch weist der Botschafter jegliche Verwick­lung der Botschaft in diesen Fall von sich. Abends kommt ein Polizist ins Kran­kenhaus, in dem einer der beiden festgehaltenen Deutschen wegen seines mittler­weile schlechten körperlichen Zustands auf der Intensivstation liegt, und fragt die diensthabende Ätin, ob der Patient am Montagmorgen reisefähig für eine Flugreise sei.
8.10. Montag: Die beiden Inhaftierten werden freigelassen mit der Auflage, bin­nen 10 Tagen das Land zu verlassen. Abends meldet das staatliche Fernsehen in seinen Nachrichten, daß die Abschiebung der beiden Frauen auf Petition des deut­schen Botschafters erfolgt sei.
9.10. Dienstag: In einem Gespräch mit Herrn Haupt, dem Botschaftssekretär, wird ihm die vorabendliche Notiz zur Kenntnis gebracht. Er reagiert beunruhigt und versichert, daß von der deutschen Botschaft keinerlei Bestrebungen in dieser Richtung ausgegangen seien und auch nicht ausgehen könnten. Offiziell sei die deutsche Botschaft nämlich nicht von der Inhaftierung der 3 deutschen Bürger unterrichtet worden, somit seien ihnen die Hände gebunden.
In den abendlichen staatlichen Fernsehnachrichten tritt dann der Sprecher des Inneministeriums in einem Interview vor die Kamera und erklärt, die Auswei­sung der beiden Frauen sei eine souveräne Entscheidung Nicaraguas gewesen.
Die Angelegenheit wird an die Ausländerbehörde verwiesen.
10.10. Mittwoch: Die zwei von der Ausweisung Betroffenen stellen eine Antrag bei der deutschen Botschaft, damit sich diese um den Fall kümmere. In einem Schrei­ben bittet die Botschaft dann die entsprechende nicaraguanissche Regierungs­stelle, den Fall gemäß den rechtsstaatlichen Mitteln zu behandeln, was in einem Antwortbrief auch zugesichert wird.
15.10. Montag: Den 2 Betroffenen wird die Möglichkeit eines Einspruchs gegen die Ausweisung eingeräumt.
19.10. Freitag: Der Pressesprecher des Innenministeriums erklärt in einem Rund­funkinterview, daß die rechtlichen Aspekte des Falles von der Ausländerbehörde geprüft und dann nach Recht und Gesetz eine Entscheidung gefällt werde. Abschließend fügt er jedoch hinzu, daß vor allem die Arbeitsaktivitäten der bei­den Beschuldigten Berücksichtigung bei der Entscheidung fänden!
25.10. Donnerstag: Den beiden Deutschen wird die Aufenthaltserlaubnis wieder erteilt.
Das Verhältnis der nicaraguanischen Regierung zur deutschen Botschaft erinnert eher an einen Kolonialstatus als an einen souveränen Staat. Daß es so ist, hängt mit der wirtschaftlichen Lage und den Geldnöten Nicaraguas zusammen. Der deut­sche Botschafter fördert dies und nutzt die Situation aus, indem er den nicara­guanischen Innenminister in Zugzwang bringt und die Festnahme friedli­cher Andersdenkender fördert.
Es wäre Herrn Boomgaarden möglich gewesen, in Ausübung seiens Hausrechts auf eine Verfolgung zu verzichten. Von einem Diplomaten seines Ranges sollte man eben auch erwarten können, daß er persönliche Abneigungen nicht der gastgebenden Regierung als politische Handlunganweisung aufnötigt, auch wenn diese vorder­gründig dafür empfänglich ist.
Wozu sollte die deutsche Botschaft sich wohl am 5.10. gegenüber dem Innenmini­sterium äußern? In Nicaragua wird sicher ohne Zustimmung des deut­schen Botschaf­ters kein Deutscher ausgewiesen. Die letztendliche Annullierung der Ausweisung konnte nur durch den Druck der nicaraguanischen Öffentlich­keit, der öffentlich vorgetragenen Bedenken vieler Hilfsorganisationen in Nicara­gua und vor allem durch den Einfluß des Bonner Auswärtigen Amtes auf die nicaraguaniscshe Außen­stelle erreicht werden. Letztgenannte Aktivität kam allerdings nur durch die zahlreichen privaten und öffentlichen Interventionen in der BRD beim Außenmini­sterium zustande.
El juego sigue!

In dem kritisierten Artikel der Lateinamerika Nachrichten 197 heißt es:
“Unverständlich bleibt, warum diese Aktion überhaupt gestartet werden mußte, ist doch der Kampf um die deutsche Einheit / gegen die Annektion in Deutschland selbst, nicht in Managua auszufechten.”
Von diesem Satz distanziert sich die Redaktion der Lateinamerika Nachrichten. Daß auch namentlich nicht gekennzeichnete Artikel nicht die Meinung “der Redaktion” sind, ist in den Lateinamerika Nachrichten selbstverständlich.
Die Redaktion

Private Banken dürfen wieder
Das seit der Sandinistischen Revolution staatliche Bankenwesen Nicaraguas, das Sistema Financiera Nacional (SFN), wird in absehbarer Zukunft Konkurrenz durch Privatbanken erhalten. Dies ergibt sich aus dem im September mit der sandinisti­schen Opposition ausgehandelten Konzertationsabkommen, in dem es heißt: “Die Regierung kann im Rahmen der Verfassung Nicaraguas private Geldinstitute zulassen. Durch entsprechende Vorschriften wird garantiert, daß das staatliche Finanzsystem weiter seine Funktion als Hauptstütze der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels efüllt.”
Während aus Gewerkschaftskreisen Stimmen laut wurden, die einen Rückfall in das somozistische Bankenwesen befürchten, scheint die FSLN weitgehend mit dieser Kompromiß-Formel leben zu können, die fast alles den zukünftigen Auseinandersetzungen überläßt. Denn bereits vor den Wahlen arbeitete die sandinistische Regierung an Plänen zur Liberalisierung des Bankenwesens, um es wirtschaftlich effizienter zu machen und den Banken des Sistema Financiera Nacional größere Unabhängigkeit zu geben. Die FSLN ist auch nicht (mehr) prin­zipiell gegen private Banken. Und die Concertacións-Formulierung gibt den SandinistInnen eine nicht unwichtige politische Karte in die Hand, denn der Artikel 99 der nicaraguanischen Verfassung unterstellt die Zentralbank und das Nationale Finanzsystem “unwiderruflich” dem Staat. Die FSLN kann, so die Spekulation über den bevorstehenden Polit-Poker, als Preis für ihre Zustimmung zu einer – ohne sie unmöglichen – Verfassungsänderung weitreichende Garantien für den Erhalt des Sistema Financiera Nacional fordern.

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