Guatemala | Korruption | Nummer 529/530 - Juli/August 2018

WAHRHEITSFINDUNG MIT HINDERNISSEN

Der Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit wird in Guatemala von gemischten Gefühlen begleitet

Am Rande eines Symposiums über Korruption und Straflosigkeit in Lateinamerika sprachen die LN mit dem Leiter der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (Comisión Internacional Contra la Impunidad en Guatemala, CICIG), Iván Velásquez, über aktuelle Ermittlungen der Kommission, wie er für den Präsidenten Jimmy Morales zur Persona non grata wurde und welche Argumente gegen ihn und seine Arbeit vorgebracht werden.

Interview: Sebastián Eduardo (Übersetzung: Daniel Stosiek)

Was erwarten Sie von der Diskussion mit den anderen Aktivist*innen im Bereich der Korruption und Straflosigkeit?
Wir haben alle Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu Rechtsfragen in der Region Mexiko und Zentralamerika. Dabei gibt es für die jeweiligen spezifischen Fälle unterschiedliche Formen des Kampfes gegen die Straflosigkeit. Zum Beispiel im Falle Ayotzinapas (Entführung von 43 Student*innen in Mexiko, Anm. d. Red.) die Interdisziplinäre Gruppe Unabhängiger Experten (Grupo Interdisciplinario de Expertos Independientes, GIEI), in der Korruptionsbekämpfung allgemein die Mission der Unterstützung Gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras (Misión de Apoyo Contra la Corrupción y la Impunidad en Honduras, MACCIH) oder eben die CICIG. Ich glaube, dass unsere Arbeit in den betreffenden Ländern zu ähnlichen Reaktionen bei den Gruppen führt, die jeweils im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen. Was ich mir also von einer Zusammenkunft wie dieser erhoffe, ist, den Erfahrungsaustausch fortzusetzen. Interessant ist auch der Blick von offizieller Seite oder sozialen Organisationen in Deutschland auf die Arbeit der CICIG, beispielsweise in Bezug auf die Souveränität.

Was meinen Sie mit Souveränität?
In Lateinamerika hört man oft die Kritik, dass die Untersuchungskommissionen die Souveränität der Staaten angreifen. Deshalb interessieren mich die Beobachtungen anderer Gesell­schaften, wie beispielsweise der deutschen, die im Vergleich zur guatemaltekischen, honduranischen oder mexikanischen sehr viel weniger in diese Konflikte involviert ist. Oftmals kursiert der Vorwurf der Souveränitätseinschränkung ja auch aus Unwissen über die Funktionsweise der Kommissionen. Bei der CICIG ist klar, dass ihre Arbeit komplementär ist und nicht die der nationalen Behörden ersetzt. Wenn die CICIG nur mit der Staatsanwaltschaft handeln kann, die den Fall vor den Richtern präsentieren muss, bedeutet dies, dass die Entscheidungen in Guatemala letztlich souverän sind. Es lässt sich also nicht von einem Angriff auf die Souveränität des Landes sprechen. Die Unabhängigkeit von Körperschaften wie der CICIG beruht darauf, dass sie nicht an lokale Machtstrukturen und Interessen von Zünften, Unternehmen oder politischen Parteien gekoppelt sind. Auch deshalb wird eine unabhängige Körperschaft gefürchtet, weil die Ergebnisse ihrer Unter­suchun­gen sich auf die Machtstrukturen eines Landes auswirken können.

Von welchen Gruppen erfahren Sie Kritik, seit Sie zur Persona non grata erklärt wurden und welche weiteren Kritikpunkte gibt es außer dem der Souveränität?
Als 2015 die wichtigsten Untersuchungsergebnisse im Kampf gegen die Korruption vorgelegt wurden, gab es eine sehr breite soziale Bewegung, die mit anhaltenden, wöchentlichen Demonstrationen nicht nur den Kampf gegen Korruption unterstützen, sondern auch staatliche Reformen forderten. Mitte 2016 wurden die Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und unerlaubter Wahlkampffinanzierung auch auf den Unternehmenssektor ausgeweitet, was Ablehnung hervorrief. Als es um den Präsidenten Otto Perez Molina und die Vizepräsidentin Roxana Baldetti ging, war es möglich zu sagen, dass sie korrupt sind und die Situation ausgenutzt haben. Sobald es aber um Unternehmen geht, beginnen viele den Kampf gegen die Korruption mit dem Verweis auf die Souveränität oder die Wirtschaft in Frage zu stellen, weil er das Wachstum gefährde.

Mit welcher Begründung geschieht das?
Das Argument ist, dass ein Zustand der Instabilität und rechtlicher Unsicherheit vorherrsche, der das Investitionsvolumen verringere und zu einem Rückgang des Wirtschaftswachstums in Guatemala führe. Es kommen dann Forderungen, dass die Arbeit der CICIG nicht, oder zumindest nicht in dieser Intensität, fortgesetzt werden soll. Einige sagen sogar, dass wir uns mehr fokussieren und nicht an zu vielen Fronten gleichzeitig kämpfen sollten. Hier weiß man nicht, ob es eine gut gemeinte Kritik ist oder eher in der Absicht geschieht, etwas zu verbergen.
Der Widerstand kommt von den Betroffenen der Enthüllungen von 2015. Die Inhaftierten im Militärgefängnis Mariscal Zavala versuchten durch negative Propaganda die Ermittlungen zu delegitimieren. Sie bezeichneten sie als ideologische Verfolgung. Das verschärfte sich noch nach einer Anzeige gegen den Sohn des Präsidenten Jimmy Morales im September 2016, wodurch dessen Onkel, der Bruder des Präsidenten, ebenfalls ins Zielfeld der Untersuchungen geriet. Bis dahin hatten sich die Ermittlungen nie gegen die Familie Morales gerichtet und wir hätten nicht gedacht, dass sie darin involviert sein könnte! Aber da sich dieser Verdacht auftat, mussten wir ihm nachgehen, sonst hätten wir selektiv gehandelt.
Als 2017 der Bruder und der Sohn des Präsidenten inhaftiert wurden, begann der Präsident die CICIG zu bekämpfen. Zu dieser Zeit gab es also eine große Gruppe, die nicht mit den weiteren Ermittlungen einverstanden war: Die im Jahre 2015 Inhaftierten, Unternehmer, die mit ihnen zusammenarbeiteten oder befürchteten, mit ihnen in Verbindug gebracht zu werden, sowie ehemalige Militärs, gegen die es einen Korruptionsverdacht gab und gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelte. An diesen Fällen hatte die CICIG keinen Anteil, aber diese Leute glauben, dass die Staatsanwaltschaft durch die CICIG bestärkt wurde und dass eine Schwächung der CICIG eine Möglichkeit wäre, auch die Staatsanwaltschaft zu schwächen. Hinzu kamen die Parlamentsabgeordneten, die in Korruptionsfälle verwickelt sind. In diesem Klima kündigte der Präsident am 20. August 2017 an, bei den Vereinten Nationen meine Ausweisung zu beantragen, und am 27. August wurde ich schließlich zur Persona non grata erklärt. Die Regierung beharrt bis heute gegenüber den Vereinten Nationen auf meiner Ausreise und äußert Unzufriedenheit hinsichtlich der Arbeit der Kommission.

Aber vor kurzem haben Sie vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, die Bewilligung erhalten, das Mandat fortzusetzen.
Ja, auch davor schon. Speziell nach den Ereignissen im August 2017 brachte der Generalsekretär seine Unterstützung für die Aktivität der CICIG und meine Leitungsposition zum Ausdruck.

Wo sehen Sie sonst noch Unterstützung nach August 2017?
Es gab starke Unterstützungsbekundungen durch die internationale Gemeinschaft, beispielsweise vom Abgeordnetenhaus der Vereinigten Staaten. Viele Botschafter in Guatemala begaben sich außerdem zur CICIG, um mich am Tag meiner Ausweisung als Zeichen der Solidarität zu begleiten. Die Zivilgesellschaft hat auch eine sehr wichtige Rolle bei der Unterstützung gespielt. Sowohl für die Tätigkeit der Kommission als auch speziell für meine Person. Dieses Jahr wurden zwei neue Bewegungen gegründet, die hier hervorzuheben sind. Zum einen die Parlamentarische Front für Transparenz (Frente Parlamentario por la Transparencia), eine kleine Gruppe von Abgeordneten, die sich gegen alle Gesetzesprojekte der Straflosigkeit ausspricht, die im Parlament bearbeitet werden. Zum anderen die Zivile Front gegen die Korruption (Frente Ciudadano Contra la Corrupción), die breite Teile der Zivilgesellschaft zusammenführt. Das ist die aktuelle Situation und es ist gerade nicht abzuschätzen, ob Guatemala im Kampf gegen die Korruption bereits einen erfolgreichen Schritt vorangegangen ist, oder ob wir immer noch der Gefahr eines Rückschritts unterliegen.

Als neue Generalstaatsanwältin hat der Präsident vor kurzem Consuelo Porras ernannt. Wie bewerten Sie diesen Personalwechsel, speziell bezüglich der anhängigen Ermittlungen?
Consuelo Porras braucht nach ihrer Ernennung eine gewisse Zeit, um das Funktionieren der Staatsanwaltschaft zu verstehen. Sie ist seit einem Monat im Amt und es gab bisher keine Opposition gegen die Tätigkeit der CICIG. Im Gegenteil: öffentlich und privat hat Consuelo Porras ihre Zufriedenheit mit der Unterstützung gezeigt, welche die CICIG in der Vergangenheit gegenüber der Staatsanwaltschaft geleistet hat und weiterhin leisten wird. Ich hoffe, dass sie, wie sie es öffentlich gesagt hat, in ihrem alltäglichen Handeln ihr Engagement gegen die Straflosigkeit und die Korruption umsetzen wird.

In einigen Analysen wird der Schluss gezogen, dass die von Staatsanwaltschaft und CICIG initi­ierten Untersuchungen in dem Moment beeinträchtigt werden, da das Gerichts­wesen hinzukommt. Können Sie das bestä­tigen?
Ja, aber ich würde sagen, dass in den großen Fällen einfach nicht die erhofften Urteile gefällt wurden. Teilweise haben Anwälte die Prozesse durch Verzögerungstaktiken behindert oder über den konstitutionellen Weg der Verfassungsbeschwerde. Aber es hat verschiedene Fälle gegeben, in denen es zu Verurteilungen in einem beschleunigten Verfahren (dabei erkennen die Angeklagten nach Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft ihre Schuld an und erhalten dafür meist einen Strafnachlass, Anm. der Redaktion) kam. Andere Beschuldigte wurden am Ende eines Hauptverfahrens verurteilt.

Haben Sie ein Beispiel?
Zum Beispiel die Richterin Jisela Reinoso, die wegen unerlaubter Bereicherung und Geldwäsche verurteilt wurde. Oder Edgar Barquín, der Präsident der Bank von Guatemala, welcher Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten von Manuel Baldizón (Gegenkandidat von Jimmy Morales in der letzten Wahl, Anm. der Red.) war. Er akzeptierte seine Schuld und wurde in einem beschleunigten Verfahren wegen Vorteilsgewährung zugunsten einer der Geldwäsche beschuldigten Organisation verurteilt. Vielleicht ist der neueste Fall von neun Bauunternehmen, die ihre Schuld für die Zahlung von Bestechungsgeldern akzeptierten, ein Urteil mit innovativem Charakter im Kampf gegen die Korruption. Sie mussten in ihrer Organisation Transparenzmechanismen einführen, damit sich korruptes Verhalten nicht wiederholen kann. Außerdem mussten sie sich öffentlich bei der Bevölkerung für die begangenen Delikte entschul­digen und eine Entschädigung in Form von Straßenreparaturen mit einem Wert von etwa 4,5 Millionen Dollar zahlen. An jeder Baustelle war ein Zaun mit folgender Aufschrift angebracht: „Diese Bauarbeiten sind Teil der Umsetzung des Urteils, welches dem Bauunternehmen wegen Bestechung auferlegt worden ist.“ Wenn sich das als Praxis durchsetzt, könnte es wirklich die Realität verändern.

 

Die Internationale Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (Comisión Internacional Contra la Impunidad en Guatemala, CICIG) wurde 2006 von der Regierung Guatemalas und den Vereinten Nationen als internationales, staatsunabhängiges Organ zur Bekämpfung der Straflosigkeit und Korruption im Land vereinbart. Seit 2013 leitet der kolumbianische Jurist Iván Velásquez die Kommission, deren Mandat bis dato verlängert wurde. Durch die gemeinsamen Ermittlungen von CICIG und Staatsanwaltschaft ist es 2015 gelungen, den Präsidenten Otto Pérez Molina und die Vizepräsidentin Roxana Baldetti für ihre Verwicklung in Korruptionsfälle zu verurteilen und ihrer Ämter zu entheben. Die Arbeit der Kommission wird unter anderem von Seiten der Regierung immer wieder angefeindet und torpediert.

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