Das Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) hat im Fall der Klage des Tabakkonzerns Philip Morris International gegen Uruguay zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Verbote von Tabaksorten wie „mild“ oder „blue“ sind zulässig und Warnhinweise dürfen einen Großteil der Zigarettenschachteln einnehmen. Ein Sieg für die Tabakkontrolle. Die Schiedsgerichte jedoch bleiben jedoch ein Problem für regulierende Gesetzgebungen, die allzu stark in Unternehmensinteressen eingreifen.
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