Aufgeschoben oder aufgehoben

Protest am Kanzleramt EU-Mercosur-Abkommen stoppen (Foto: Uwe Hiksch, Flickr CC BY 2.0 Deed)

Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva konnte seine Frustration kaum verbergen: „Ich habe mit fast allen Präsidenten der EU gesprochen. Ich habe Macron gedrängt, nicht so protektionistisch zu sein, aber es hat nicht funktioniert“, sagte er als Gastgeber in der Eröffnungsrede des Mercosur-Gipfels in Rio de Janeiro am 7. Dezember. „Der Widerstand in Europa ist wirklich stark.“

Der Mercosur – Mercado Común del Sur (gemeinsamer Markt des Südens) – umfasst die Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Seit dem 7. Dezember gehört auch Bolivien als Vollmitglied dem Bündnis an. Es handelt sich um ein regionales Wirtschaftsbündnis, das 1991 gegründet wurde. Derzeit ist die EU der wichtigste Handels- und Investitionspartner des Mercosur. Bereits 1999 nahmen Mercosur und die EU Verhandlungen auf, mit dem Ziel ein Assoziierungsabkommen zu schließen. Das Abkommen sollte drei Kernelemente beinhalten: „Handel”, „Zusammenarbeit” und „politischer Dialog”. Aufgrund der umfangreichen Themen und ihrer Komplexität wurden die Verhandlungen immer wieder unterbrochen und aufgeschoben. Auch die große Zahl der beteiligten Staaten und ihre unterschiedlichen Positionen zu den Kernelementen des Abkommens erschwerten die Verhandlungen.

Nach 20 Jahren konnten der Mercosur und die EU am 28. Juni 2019 endlich eine Einigung in ihrem ersten Vertrag erzielen – jedoch nur bezüglich des Handels. Der von der EU oft als wichtigstes Kernelement bezeichnete „politische Dialog” bleibt somit zumindest vorerst auf der Strecke. Ein Frei­handels­abkommen, welches etwa 800 Millionen Menschen einschließen würde und eines der größten der Welt wäre, war Mitte 2019 in Sicht, lag jedoch seitdem auf Eis. Durch das Freihandels­abkommen sollen rund 90 Prozent aller Zölle zwischen dem Mercosur und der EU wegfallen. Das entspräche etwa vier Milliarden Euro Zollabgaben pro Jahr.

Für Europa ist das Abkommen vor allem deshalb so interessant, weil der Staatenbund darin eine Chance sieht, seine Lieferanten von industriellen Erzeugnissen und von Rohstoffen zu diversifizieren und so seine starke Abhängigkeit von China zu verringern. Gleichzeitig verspricht sich die EU mehr Einfluss auf die Mercosur-Staaten und will so den Einfluss Chinas auf die Region begrenzen oder zumindest eine Alternative anbieten.

Mit dem verkündeten Ziel, einen positiven Einfluss auf die Klimapolitik der Region zu haben, forderte die EU zuletzt strengere Maßnahmen zum Klimaschutz und Sanktionsmöglichkeiten bei der Nichteinhaltung von Klimaschutzregeln. Dafür schlug die EU-Kommission ein Zusatzinstrument zum Abkommen vor, in Form einer Interpretationserklärung. Solche Zusatzerklärungen haben jedoch in der Regel keinen tatsächlichen Einfluss auf die Inhalte des Abkommens. Die grundlegenden Probleme der klima- und umweltschädlichen Praktiken der Mercosur-Staaten würden weiterhin bestehen bleiben. Die Regierungen der Mercosur-Staaten fühlen sich indes durch die geplanten Zusatzerklärungen bevormundet. Sie lehnen zusätzliche EU-Auflagen für Umwelt- und Menschenrechte ab und fordern in den Verhandlungen einen stärkeren Fokus auf die Situation und die Interessen des Mercosur-Bündnisses. Die Länder versprechen sich von der Zusammenarbeit vor allem den Aufbau von wirtschaftsstarken Standorten in Lateinamerika.

Weltweit sprechen sich über 450 Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen sowie Aktivist*innen gegen das Mercosur-EU-Abkommen aus. Der Text repräsentiere eine veraltete Handelspolitik des 20. Jahrhunderts mit neokolonialen Zügen. Kritiker*innen erklären, dass das Abkommen Konzerninteressen in den Vordergrund stelle. Vor allem die soziale Gerechtigkeit, die Wahrung der Demokratie sowie Klima- und Tierschutz würden hinten angestellt. Indigene Gruppen fürchten eine weitere – in Teilen sogar gewaltsame – Einschränkung ihrer Lebensräume. Das autonome Sozialforschungszentrum BASE Investigaciones Sociales (Base Sozialforschungen), mit Sitz in Paraguay, welches sich für den Aufbau einer gerechten und solidarischen Gesellschaft, für die Durchsetzung von Menschenrechten und die Wahrung der Natur einsetzt, schrieb gegenüber Lateinamerika Nachrichten: „Im Falle Paraguays nimmt die Ausdehnung des Rohstoffabbaus von Jahr zu Jahr zu. Mittlerweile werden etwa 95 Prozent der nutzbaren Flächen in Paraguay landwirtschaftlich oder für die Viehzucht genutzt. Die Folgen sind vertriebene Gemeinden, Bauern und Indigene, sowie Todesfälle und Inhaftierungen. Die Agrarexporteure sind diejenigen, die am Verhandlungstisch sitzen. Sie informieren die Öffentlichkeit nicht über die Inhalte und verbergen die Vereinbarungen der Verhandlungen. Wirtschaftsabkommen ohne Bürgerbeteiligung sind ein Affront gegen die Demokratie!”

Auch innerhalb Europas gibt es starke Kritik am geplanten Freihandelsabkommen. Neben Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen spricht sich vor allem die europäische Agrarlobby gegen das Vorhaben aus, da sie einen steigenden Import billiger Konkurrenzprodukte aus Lateinamerika befürchtet, die in Europa zu Dumpingpreisen führen könnten. Darüber hinaus sorgt sich der europäische Verbraucherschutz vor allem vor Produkten, die nicht den europäischen Sicherheits- oder Qualitätsstandards genügen.

Für das Abkommen setzten sich zahlreiche europäische Regierungen sowie zuletzt die liberal-konservativen Regierungen Uruguays und die brasilianische Regierung unter Lula ein. Nachdem sich Paraguay viele Jahre positiv zu dem Abkommen positioniert hatte, teilte der neue Präsident, Santiago Peña Ende September mit, dass er die Verhandlungen abbrechen werde, wenn die Parteien sich nicht bis Jahresende einigten. Peña kündigte an, dass er sich dann lieber Abkommen mit anderen Staaten widmen werde, die weniger kompliziert erschienen. Er übernahm beim Gipfel Anfang Dezember turnusmäßig die Präsidentschaft des Mercosur von Lula. Darüber hinaus hatte der im November gewählte argentinische Präsident Javier Milei die Mercosur-Gemeinschaft für überflüssig erklärt und den Austritt Argentiniens angekündigt. Andererseits ist der ultrarechte Milei ein großer Verfechter des Freihandels. Bisweilen bleibt unklar, wie es mit dem Mercosur weitergeht, wenn Milei am 10. Dezember die Präsidentschaft in Argentinien übernimmt. Dass der Gipfel in Rio de Janeiro nicht als das Datum in die Geschichte eingeht, an dem das Mercosur-EU-Abkommen begraben wurde, zeigt die Abschlusserklärung: „Die Verhandlungen werden mit dem Ziel fortgesetzt, den Prozess abzuschließen und eine Vereinbarung zu erzielen, die für beide Regionen von Vorteil ist und den Anforderungen und Bestrebungen ihrer jeweiligen Gesellschaften entspricht.“ Papier ist bekanntlich geduldig und verhandelt wird schon seit 1999 mit exakt dem Ziel dieser Abschlusserklärung.

ZENSUR IM EILTEMPO

Menschenrechtsverletzung Die Gesetzesreform greift in Meinungsfreiheit und Privatsphäre der mexikanischen Bürger*innen ein (Foto: Cloud Income (CC BY 2.0), Flickr)

Am 1. Juli 2020 wurden in Mexiko im Schnellverfahren und ohne Diskussion von Senat und Abgeordnetenkammer verschiedene Reformen des Urheberrechts (Ley Federal del Derecho de Autor) und des nationalen Strafgesetzbuches (Código Penal Federal) verabschiedet. Das geschah im Zusammenhang mit der Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen Mexiko, Kanada und den USA (T-MEC), das am selben Tag in Kraft getreten ist. Dieses wurde von US-Präsident Donald Trump als persönlicher politischer Erfolg deklariert, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen in den USA im November. Kurz nach Inkrafttreten des Abkommens stattete der mexikanische Präsident Andrés Manuel López Obrador dem Weißen Haus einen Besuch ab und US-amerikanische Unternehmer*innen kündigten Investitionen in Mexiko an.

Die Zivilgesellschaft war weder in den Verhandlungsprozess zu T-MEC, noch in den des Gesetzgebungsverfahrens einbezogen worden. In einer Analyse erklärten die Organisationen Article 19 Oficina México y Centroamérica, Creative Commons Capítulo México, Derechos Digitales América Latina und die Anwaltskanzleien Kalpa Protección.Digital und Pérez Johnston Abogados, S.C., dass die Reformen verfassungswidrig seien, den internationalen Menschenrechtsstandards widersprächen und schwerwiegend die fundamentalen Rechte von Millionen Technologienutzer*innen in Mexiko angriffen.

Durch die Reformen des Urheberrechts wird ein außergerichtlicher Zensurmechanismus im Internet geschaffen. Dieser ist bekannt als „Meldung und Entfernung“ und zwingt Anbieter*innen von Online-Diensten, jegliche Veröffentlichungen oder Inhalte ihrer Nutzer*innen zu entfernen, wenn eine Person behauptet, dass ihr Urheberrecht dadurch verletzt wird. Für die Entfernung der Inhalte sind weder Beweise noch eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Die hierdurch geschaffene Möglichkeit für Privatpersonen, Äußerungen im Internet ohne ein rechtliches Verfahren, das den Verstoß gegen das Urheberrecht feststellt, zu zensieren, stellt einen außergerichtlichen Mechanismus dar. Dieser verletzt ganz klar das Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 6 und 7 der mexikanischen Verfassung und internationaler Abkommen wie Artikel 13 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, von denen Mexiko Teil ist.

Menschenrechtskommission reicht Verfassungsbeschwerde ein

Die verabschiedeten Gesetzesreformen stellen den schwerwiegendsten legislativen Rückschritt für das Recht auf Meinungsfreiheit in der Geschichte Mexikos dar. Die Legalisierung der Zensur vollzieht sich in einem Moment, in dem die Meinungsfreiheit und die journalistische Arbeit in Mexiko ständigen Angriffen ausgesetzt sind. Ganze Seiten journalistischer Berichterstattung wurden aufgrund angeblicher Verletzung des Urheberrechts aus dem Internet entfernt. Verschiedene politische und wirtschaftliche Akteur*innen machen von dem Mechanismus Gebrauch, um unliebsame Inhalte zu zensieren. Die journalistische Arbeit in Mexiko wird dadurch weiter gefährdet.

Vertreter*innen der mexikanischen Zivilgesellschaft befinden sich seit einigen Monaten in Verhandlungen mit Abgeordneten verschiedener parlamentarischer Gruppen, um ein Reformpaket voranzutreiben, das das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert.

Die verabschiedeten Reformen kriminalisieren das Umgehen von technologischen Sicherheitssperren (digitale Verschlüsselung), ohne Ausnahmen zu berücksichtigen, die in den USA existieren – im Rahmen des T-MEC erlaubt – und die für die Ausübung der Menschenrechte fundamental sind. Das Unterlaufen digitaler Verschlüsselung zur Inspektion, zum Reparieren, zur Instandhaltung oder für Änderungen an einem elektronischen Gerät oder Fahrzeug, sind somit illegal und werden zum Straftatbestand. Es können Geldstrafen von bis zu 1,7 Millionen Pesos (64.965 Euro) und Gefängnisstrafen von bis zu 6 Jahren folgen.

„Hinter den Reformen verbergen sich vor allem kommerzielle und politische Absichten, die Interaktion der Leute zu kontrollieren, sowohl im Internet als auch auf elektronischen Geräten. Die Kriminalisierung, elektronische Geräte zu reparieren, zu verändern oder zu verbessern, kommt nur wirtschaftlichen Interessen zu Gute, da es uns zwingt, neue Geräte zu kaufen“, sagt Pirra Israel vom Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas (CDH Frayba) in San Cristóbal de Las Casas in Chiapas. Die Reformen des Urheberrechts dienten der mexikanischen Regierung dazu, nur Inhalte im Internet zu autorisieren, denen sie zustimmen. „Dies ist ein Angriff auf die Neutralität des Internets und ein Versuch der Privatisierung, basierend auf neoliberalen Abkommen wie T-MEC“, äußert sich Pirra.

Zivilgesellschaft setzt sich für Garantie der Meinungsfreiheit ein

Neben der Verletzung der Meinungsfreiheit haben die Reformen auch Auswirkungen auf die Privatsphäre im Internet. „Die Digitalen Rechte, als Teil der Menschenrechte, sichern uns Anonymität im Netz zu, das offen und inklusiv sein soll. Die Menschen sind nicht nur Nutzer*innen, sondern auch Gestalter*innen des Internets, mit der Garantie auf Entscheidungsfreiheit. Die Gesetzesreformen sind ein heftiger Angriff auf die Freie Software-Bewegung, die im Gegensatz zu den großen Monopolen der Firmen Microsoft und Apple, Änderungen der Nutzer*innen an der Software erlaubt“, sagt Pirra und erklärt: „Die freie Zirkulation von Informationen, auf der die Freie Kultur-Bewegung basiert, ist eine Bedingung für den Nutzen für den Menschen und sollte für alle zugänglich sein. Auf diese Art und Weise Informationen, Literatur, Multimedia, etc. zu teilen, ist eine globale kulturelle Bereicherung.“

Mexiko ist seit einigen Jahren Schauplatz von Gewaltverbrechen und Menschenrechtsverteidiger*innen erleben sowohl digital als auch physisch Überwachung und Spionage durch den Staat. Die Gesetzesreformen des Urheberrechts und des nationalen Strafgesetzbuchs greifen erheblich in ihre Arbeit ein. „Das Verbreiten von Informationsmaterial, das der Dokumentation von Aktivitäten für die Menschenrechte dient, läuft nun Gefahr, Gegenstand von Prozessen der „Meldung und Entfernung“ zu sein. Vielleicht ist es schwierig und zu einem gewissen Grad unmöglich, die ganze Zeit die Nutzer*innen des Internets zu überwachen. Doch in einem speziellen Fall kann die Gesetzesänderung auch als Vorwand genutzt werden, um politische Verfolgung zu legalisieren. Die Reformen sehen bereits Gefängnis- und Geldstrafen in Millionenhöhe vor“, erläutert Pirra in Bezug auf die Gesetzesreformen und deren Auswirkungen auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen wie die des CDH Frayba in Chiapas.

Als Reaktion auf die Reformen des Urheberrechts und des nationalen Strafgesetzbuchs deckt die Kampagne #NiCensuraNiCandados die Verletzung der Menschenrechte durch den mexikanischen Kongress und das Wirtschaftsministerium, das für die Verhandlungen des T-MEC-Abkommens verantwortlich ist, auf. In der ersten Phase der Kampagne wurden Unterschriften gesammelt, die bei der nationalen Menschenrechtskommission mit der Forderung eingereicht wurden, eine Verfassungsbeschwerde beim Obersten Mexikanischen Gerichtshof einzuleiten. Daraufhin reichte die nationale Menschenrechtskommission am 3. August 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Nun liegt die Entscheidung in den Händen des Obersten Mexikanischen Gerichtshofes.

ENDSPIEL UM DEN MERCOSUR

Die Botschaft klingt bekannt: Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Gemeinsamen Markt des Südens (MERCOSUR) stehen kurz vor dem Abschluss. Das hieß es bereits 2003, bevor der Linksruck in Südamerika noch vor der Unterschrift unter das Freihandelsabkommen Gegenwind entfachte und die Verhandlungen bis 2015 fast durchgängig auf Eis lagen. Nun heißt es aus Brüssel über Berlin bis hin zu Buenos Aires und Brasília „Jetzt oder nie“. Das hat einen simplen Grund: Erstmals seit Verhandlungsbeginn 1999 regieren in den MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay neoliberale Regierungen, auch die in Uruguay amtierende linke Frente Amplio ist da in der Außenwirtschaft keine Ausnahme. Und das 2012 als Vollmitglied zum MERCOSUR hinzugestoßene Freihandelshindernis Venezuela ist seit Ende 2016 suspendiert. So sehen die Verhandlungsführer*innen freie Fahrt für den Freihandel. „Es gibt noch verbleibende Probleme, aber ich bin zuversichtlich, dass sie geregelt werden können“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström Ende Februar. Bis Ende Mai sei das Fenster für ein Abkommen noch offen, meint der argentinische Außenminister Jorge Faurie. Danach würden die Verhandlungen über den Brexit in Europa und der Wahlkampf in Brasilien vor den Präsidentschaftswahlen im Oktober keinen Raum für Fortschritte mehr lassen. Und dass Wahlen Risiken für den Vertrags­abschluss, aber auch für Verträge generell bergen, ist seit Donald Trumps Absage an TTIP und die Kanada und Mexiko aufge­zwungene Neuverhandlung von NAFTA offenkundig.

Wie nah man einem Vertragsabschluss wirklich ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Beim G20-Finanzministertreffen Ende März in Buenos Aires meinte der argentinische Finanzminister Nicolas Dujovne „es bleiben nur wenige offene Punkte“, während sein französischer Konterpart Bruno Le Maire deutlich zurückhaltender war. „Die Verhandlungen sind aus unterschiedlichen Gründen derzeit blockiert. Man kann einem Produzenten in der EU nicht plausibel erklären, dass er sich an die hohen Standards in Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien zu halten hat. Gleichzeitig importiert die EU die selben Güter aus einem anderen Kontinent, wo diese Standards nicht gelten.” Bisher verzichtet die EU in der Tat darauf, das im Binnenverhältnis geltende Vorsorgeprinzip zu verankern, mit dem verhindert werden soll, dass Schäden für Umwelt und Verbraucher*innen überhaupt erst entstehen. Bei der Welthandelsorganisation gilt dieses Prinzip nicht und dort wurde die EU schon wegen ihres Vorgehens gegen Gentechnik und Rindfleisch erfolgreich verklagt – auch von MERCOSUR-Staaten. Ohne Vorsorgeprinzip im Abkommen droht eine Wiederkehr solcher Niederlagen zu Lasten der Verbraucher*innen und Umwelt.

Widerstand gegen ein Abkommen regt sich in der EU vor allem in Ländern wie Frankreich, Polen und Irland, deren starke Agrarlobbys die Konkurrenz der Südamerikaner für ihre Landwirtschaft fürchten. Dem MERCOSUR gehen hingegen die Vorschläge der EU zur Öffnung ihres Agrarmarktes bisher nicht weit genug. Auch die Aufstockung des Rindfleischexportkontingents von 77.000 auf 99.000 Tonnen für den MERCOSUR wird dort als unzureichend zurückgewiesen. Das entspräche nur wenig mehr als einem Prozent der europäischen Rindfleischproduktion von rund 8 Millionen Tonnen jährlich. Eigenwerbung betreiben die lateinamerikanischen Produzent*innen jedoch nicht wirklich. Erst im März wurde in Brasilien erneut ein Gammelfleischskandal aufgedeckt, der dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, in die Karten spielt. Der Skandal habe gezeigt, dass die Lebensmittelsicherheit wegen mangelhafter Rückverfolgbarkeitssysteme in den MERCOSUR-Staaten nicht gewährleistet sei. „Es kann weder in deutschem noch in europäischem Interesse sein, dass wir funktionierende heimische Märkte mit hohen Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzstandards durch Importe von Produkten gefährden, bei denen die Ein­haltung vergleichbarer Standards eindeutig nicht gewährleistet ist“, schrieb Rukwied an die Bundes­regierung. Auch Greenpeace moniert auf der Basis geleakter Papiere, die EU werde den Verbraucherschutz in dem MERCOSUR-Abkommen vernachlässigen. Die EU-Kommission versichert dementgegen, der Verbraucherschutz werde durch den geplanten Freihandelspakt nicht gefährdet. Alle Produkte, die nach Europa geliefert werden, müssten auch weiterhin alle EU-Standards für Nahrungsmittelsicherheit erfüllen. Traditionell wird allerdings aus Südamerika nur hochwertiges und hochpreisiges Fleisch in die EU exportiert, das Gammelfleisch dient der Resteverwertung und Profitmaximierung im MERCOSUR selbst.

Nicht nur im Agrarbereich gibt es Differenzen. Verhandelt wird unter anderem noch über die Länge der Übergangsfristen, die bis zum vollständigen Abbau der Zölle für viele Produkte vorgesehen werden sollen. Im Gespräch sind zehn bis 15 Jahre für sensible Produkte. Große Teile der Industrie des MERCOSUR hätten im Wettbewerb sonst keine Chance. Besonders skeptisch äußerte sich Alicia Bárcena, die Generalsekretärin der UN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik, CEPAL. „Der MERCOSUR sollte sich zuerst nach innen organisieren und Produkte mit Mehrwert innerhalb des Blocks erzeugen, bevor er mit der EU verhandelt“, meint Bárcena. Im Prinzip hat Bárcena recht, de facto ist das vor einem halben Jahrhundert von der CEPAL propagierte Konzept der importsubstituierenden Industrialisierung auf nationalstaatlicher Ebene jedoch ebenso gescheitert wie eine vertiefte regionale Integration im Rahmen des MERCOSUR. Diese kam selbst in Zeiten der Linksregierungen in Argentinien und Brasilien von 2003 bis 2015 nicht entscheidend voran: Für beide Länder ist als Agrarexporteure der Weltmarkt die Referenzgröße und deswegen eine Öffnung des EU-Marktes so attraktiv. Eine wünschenswerte regionale Wirtschaftsentwicklung à la CEPAL bleibt so aus.

Den meisten Druck auf einen Vertragsabschluss auf südamerikanischer Seite macht die neoliberale Regierung von Mauricio Macri in Argentinien, die dieses Jahr auch noch die G20-Präsidentschaft von Deutschland turnusgemäß übernommen hat. Schon bei der Staffelübergabe zeigten sich Macri und die deutsche Kanzlerin Angela Merkel im besten Einvernehmen darüber, dass eine neue Offensive der Marktliberalisierung gestartet werden sollte und dass das EU-MERCOSUR-Abkommen bald unter Dach und Fach gebracht werden könnte.

Bei den Verhandlungen geht es nicht um einen Pappenstiel. Der gemeinsame Handelsraum von EU und MERCOSUR würde etwa 800 Millionen Verbraucher*innen umfassen. Die vier MERCOSUR-Staaten erreichen zusammen eine Wirtschaftsleistung von umgerechnet etwa zwei Billionen Euro, was jenem von Frankreich entspricht. Mehr hat nur Deutschland mit gut drei Billionen Euro zu bieten. Das Abkommen soll insbesondere den Export von Industriegütern nach Südamerika anfachen, für die es bislang eine Reihe von Hürden gibt. Wie immer gilt dabei die außenhandelspolitische, merkantilistische Regel: im Ausland Märkte zu öffnen, um im Inland Beschäftigung und Einkommen zu sichern. Deutschland und die EU haben in Südamerika eine starke Position zu verteidigen, die historisch gewachsen ist. Für den MERCOSUR ist die EU der wichtigste Handelspartner, mit einem Anteil von 21 Prozent am gesamten Außenhandel. Für die EU macht der MERCOSUR lediglich zwei Prozent ihres Außenhandels aus. Gleichzeitig ist die EU der größte ausländische Investor. Rund 380 Milliarden Euro haben europäische Unternehmen in den vier Ländern investiert – beinahe so viel wie in China, Russland und Indien zusammen.

Kommt es zum Vertragsabschluss, gibt es wie immer Gewinner*innen und Verlierer*innen. In Südamerika droht vor allem der Verlust an Industriearbeitsplätzen, in der EU werden insbesondere klein- und mittelbäuerliche Betriebe dem Konkurrenzdruck nicht standhalten können. Die Gewinner*innen bei Freihandelsabkommen sind in erster Linie große Konzerne, die Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren. Macri weiß das und Merkel auch.

KEINE NEW DEALS AUF AUGENHÖHE

Mexiko hat mit seinen Freihandelsverträgen eine Eingangstür für den zollfreien Export in 46 Staaten weltweit, inklusive den USA und der EU. Davon profitieren vor allem transnationale Unternehmen, die in Mexiko billig produzieren. Warum ist das Land ein so großer Befürworter des Freihandels?
Die verschiedenen Regierungen der vergangenen Jahre sagten, die Freihandelsabkommen würden die Entwicklung und das Wachstum im Land fördern. Der Freihandel sei eine Voraussetzung dafür. Zweifellos ist die Realität eine andere. Man sagte uns, der Freihandel würde die ländliche Entwicklung voranbringen, das Wachstum des Produktionssektors begünstigen, es würden mehr und bessere Arbeitsplätze sowie bessere Lebensbedingungen für die Bevölkerung entstehen. Leider kam es nicht so. Die Agrarwirtschaft brach ein, weil aufgrund der Abkommen Subventionen abgeschafft wurden.

Was waren die Folgen für die mexikanische Industrie und den Arbeitsmarkt?
Im Norden wurden viele maquiladoras (Großfabriken der Fertigungsindustrie; Anm. der Red.) gebaut. Zunächst beschäftigte man dort vor allem Männer. Später wurden fast nur Frauen eingestellt, welche weniger Lohn erhalten und prekären Bedingungen ausgesetzt sind. Es gibt dort viele Femizide (Ermordung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, Anm. d. Red). Auch nahm die Beschäftigung in der zunehmend wichtigen Autoindustrie zu. Damit wurden vor allem Jobs im Niedriglohnsektor geschaffen. Die mexikanische Regierung bot ausländischen Unternehmen Orte für den Bau von Fabriken an, diese brauchten dann zehn Jahre lang keine Steuern zu zahlen und ihnen wurde zusätzlich die nötige Infrastruktur bereitgestellt. Der Autohersteller Ford beispielsweise wollte eine Fabrik für den Ford Focus bauen. Die lokale Regierung von San Luis Potosí stellte 280 Hektar Land dafür zur Verfügung, gab Millionen für die Infrastruktur aus und bot dem Unternehmen zehnjährige Steuerfreiheit an. Dann forderte Trump Ford dazu auf, dort keine Fabrik zu bauen, und die Bemühungen Mexikos blieben umsonst.

Traditionell gibt es in Mexiko viele Beschäftigte im Agrarsektor, vor allem im kleinbäuerlichen Bereich. Welche Auswirkungen sind hier zu beobachten?
Die Situation der Landwirtschaft in Mexiko ist sehr ernst. Wir waren autark in der Produktion von Nahrungsmitteln. Seit NAFTA importieren wir Saatgut für Mais, Getreide und Bohnen. Dadurch wurden ungefähr drei Millionen Bauern und Indigene zu Emigranten, entweder in andere mexikanische Bundesstaaten, in denen transnationale Unternehmen Landwirtschaft betreiben, oder in die USA.

Welche Inhalte möchte die US-Delegation mit Mexiko neu verhandeln?
Interesse besteht am Energie- und Erdölsektor Mexikos. Die mexikanische Regierung treibt eine Verfassungsreform voran, durch die US-Firmen Zugang zum mexikanischen Markt bekommen. Eine der wichtigen Bestimmungen der Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada oder auch mit der EU erlaubt es, dass internationale Firmen die gleichen Bedingungen wie mexikanische Firmen bekommen. Dadurch entsteht ein Nachteil für letztere, die eventuell nicht das gleiche Kapital oder die Technologie besitzen. Der Zerfall des Produktionssektors in Mexiko hat viel damit zu tun.

Warum möchte Mexiko parallel dazu mit der EU das gemeinsame Freihandelsabkommen (Globalabkommen) neu verhandeln?
Es gab zunächst kein großes Interesse an dem Abkommen mit der EU und einer Neuverhandlung. Als sich die Situation durch die Wahl Trumps änderte, entschied sich die mexikanische Regierung, ihre Handelsbeziehungen zu diversifizieren. Interesse daran besteht auch wegen der durch NAFTA entstandenen Nachteile im Agrarsektor, welche Mexiko auf die Verhandlungsliste mit der EU setzt. Auf der anderen Seite hat die EU Interesse am Öl- und Energiesektor Mexikos.
Es ist eine beschämende Situation und untertänige Haltung gegenüber den USA und der EU. Denn dadurch, dass die mexikanische Regierung internationalen Konzernen derart günstige Konditionen anbietet, gibt sie ihre stärkste Verhandlunsgposition auf. Andere Länder nutzen ihre Ölvorkommen in Verhandlungen!

Der deutsche Chemie- und Pharmakonzern Bayer ist kurz davor den amerikanischen Agrarkonzern Monsanto zu kaufen. Dieser hat großen Einfluss in Lateinamerika. Wegen internationaler Abkommen zum Schutz von Investitionen hätte dann Bayer das Recht gegen lateinamerikanische Staaten zu klagen. Welche Fälle sind denkbar?
Firmen, die in Mexiko investieren, haben eine bestimmte Gewinnerwartung. Wenn sie diese nicht erreichen, könnte es passieren, dass Mexiko aufgrund dieser Abkommen verklagt wird und es die Differenz zu den Erwartungen bezahlen muss. Die Erfahrungen, welche wir bisher gemacht haben – auch wenn zwei Fälle im Ausland zugunsten mexikanischer Firmen ausgingen – sind ähnlich wie der von der amerikanischen Firma Metalclad. Sie hat giftigen Müll in einer Deponie bei San Luis Potosí abgeladen. Die Menschen vor Ort haben sich dagegen gewehrt, woraufhin die lokale Regierung die Firma daran gehindert hat, dort weiterhin giftigen Müll abzuladen. Deshalb hat Metalclad Mexiko verklagt. Die Firma gewann und erhielt 16 Millionen Dollar vom mexikanischen Staat. Diese Summe forderte der Staat später von der Kommune zurück.

AUS ALT MACH NEU

Freihandel folgt angeblich einem hehren Ziel. Er soll dem Wohlstand dienen – und zwar mehr als es von Marktinterventionen und Protektionismus zu erwarten ist. Mexiko hat die meisten Freihandelsabkommen der Welt und auf den ersten Blick scheinen die makroökonomischen Zahlen des Landes die Annahme über steigenden Wohlstand zu bestätigen. Das Bruttoinlandsprodukt, der Außenhandel und ausländische Investitionen befinden sich im Aufwärtstrend. Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens MEUFTA zwischen der EU und Mexiko vor 15 Jahren hat sich der Warenhandel zwischen den Vertragspartnern fast verdreifacht – und sich die EU zum wichtigsten Handelspartner neben den USA und China entwickelt. Trotzdem haben die USA mit einem Anteil von zwei Dritteln am gesamten Handelsvolumen den weitaus größten Anteil.
Laut der Mexiko-Delegation der EU ist der uneingeschränkte Marktzugang der wesentliche Grund für das Freihandelsabkommen. Denn seit NAFTA, dem Handelsvertrag zwischen Mexiko, USA und Kanada, verringerte sich der Marktanteil der EU in dem lateinamerikanischen Land. Mexiko als exportorientiertes Produktionsland wiederum will freien Zugang zu den beiden größten Weltmärkten. Für die EU ist Mexiko mittlerweile auf Platz 15 der wichtigsten Handelspartner aufgestiegen. Der Investitionsfluss aus europäischen Mitgliedstaaten in Mexiko beläuft sich seit 2014 auf insgesamt 119 Milliarden Euro, andersherum waren es 28 Milliarden Euro.
„Ich bin mir sicher, dass wir immer noch bessere Arbeit leisten können“, äußerte Guajardo mit Blick auf die gerade beginnenden Verhandlungen zur Erneuerung des Globalabkommens. Nach der bereits vollzogenen Abschaffung von Zöllen auf alle Industrie- und einige Landwirtschaftsprodukte sollen demnächst weitere Gütergruppen folgen. Auch Handelshemmnisse wie unterschiedliche technische Standards sollen bald der Vergangenheit angehören. Darüber hinaus wird über den Handel mit Dienstleistungen, den Schutz geistigen Eigentums und Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung verhandelt. Die Neuauflage des Abkommens orientiert sich an TTIP und CETA, wodurch gemeinsame Normen geschaffen werden sollen. Bereits gegenwärtig ist die sogenannte NAFTA-Parität, wodurch US-Importzölle auf in Mexiko gefertigte Produkte niedriger sind als bei Direktimporten aus der EU. Aufgrund einer Reihe von Verträgen mit südamerikanischen Staaten, Israel und Japan, können in Mexiko hergestellte Produkte in 45 Staaten zollfrei exportiert werden. Noch einmal erweitert wird diese Zahl durch die Trans-Pacific-Partnership (TPP), nach deren Ratifizierung Unternehmen von Mexiko aus ihre Waren in mehr Staaten zollfrei exportieren können als von jedem anderen Land der Welt. Das kommt vor allem den großen transnationalen Konzernen zu Gute und wird Investitionen weiter begünstigen.
Ein Großteil des Wachstums des BIP und der Investitionen resultieren aus dem Export von Produkten, die durch europäische und US-amerikanische Firmen in Auftrag gegeben und durch mexikanische Unternehmen hergestellt werden. Dabei spielt die Automobilindustrie eine wichtige Rolle. Mexiko ist der größte Automobilproduzent Lateinamerikas und fünftgrößte der Welt. Einen Anteil daran haben auch deutsche Konzerne: Volkswagen, Audi, BMW und Daimler investieren viel Geld in den Produktionsstandort und Handelsdrehpunkt des mittelamerikanischen Landes.
Die Befürworter*innen des Globalabkommens sehen das Land unterm Strich als Gewinner. Neben den Profiteuren stehen die vom Profit ausgeschlossenen. Letztere haben in einer positiven Bilanz keinen Platz. Fast die Hälfte der 120 Millionen Mexikaner*innen lebt in Armut, davon 11,4 Millionen sogar in absoluter Armut. Außerdem sind gravierende soziale Unterschiede, eine dünne Mittelschicht und ein Anteil des informellen Sektors von 55 Prozent am Arbeitsmarkt kein Hinweis auf eine Teilhabe am Wohlstand. Im Falle Mexikos kommt noch eine vernachlässigte Gruppe hinzu: die Verschwundenen und Ermordeten. Die tatkräftige Behinderung oder Unterlassung der mexikanischen Regierung, derartige Verbrechen aufzuklären, steht im Zusammenhang mit dem Bestreben, für internationale Investoren attraktiv zu erscheinen. Bei einer effektiven Strafverfolgung würde nämlich offensichtlich werden, dass der Staat an solchen Verbrechen beteiligt ist – und das wäre wiederum schlecht für ausländische Investitionen.
Ähnlich sehen das 16 Europa-Abgeordnete, die in einem offenen Brief an den mexikanischen Präsidenten Enrique Peña Nieto und an das Europaparlament die Aussetzung der Neuverhandlung  des Globalabkommens fordern. Darin äußern sie ihre Besorgnis über die „konstante Zunahme schwerer Menschenrechtsverbrechen während der letzten zehn Jahre in Mexiko“, welche den Rechtsstaat aushöhlen und durch „die Straflosigkeit das Verbrechen zur Wiederholung einladen“. Konkret nehmen sie dabei Bezug auf das Massaker von Nochixtlan im Juni, das von Polizisten*innen an Lehrern*innen verübt wurde, die gegen eine geplante Bildungsreform protestierten (LN 505/506). Die Abgeordneten fordern die Regierung auf, die Repression friedlicher Proteste zu beenden. Erwähnung findet auch das Verbrechen von Ayotzinapa, bei dem im September 2014 in Iguala/Guerrero 43 Lehramtsstudent*innen verschwanden, sieben Menschen starben und viele weitere verletzt wurden (LN 485).
Eine Demokratie- und Menschenrechtsklausel steht zwar in Artikel 1 des bisherigen Globalabkommens, ist jedoch sehr allgemein formuliert, gesetzlich nicht bindend und enthält keine effektiven Mechanismen zu deren Überwachung und Evaluierung. Das sich das im erneuerten Vertrag ändern wird, ist nicht zu erwarten. Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke antwortete die Bundesregierung Anfang August, dass die enthaltene Menschenrechtsklausel ihren Zweck erfülle und sich Außenminister Steinmeier bei seinem Mexikobesuch im Juni kritisch über die Menschenrechtslage geäußert hätte. In der kleinen Anfrage wird ebenfalls nach den geplanten Investor-Staat-Schiedsverfahren gefragt, wodurch Unternehmen mittels Klagen gegen den Staat ihre Interessen gegen das Allgemeinwohl durchsetzen könnten. Die Bundesregierung hat dabei keine Bedenken und bestätigt nur, dass das EU-Mandat eine „präzise Definition der Investitionsschutzstandards“ vorsieht.
Bei genauerem Hinsehen profitieren daher oftmals nur die großen Konzerne von dem Globalabkommen, nicht aber die mittleren und kleinen Unternehmen. Abgehängt werden vor allem die Kleinbäuerinnen und -bauern im Süden des Landes. Von den Förderprogrammen, die nur auf Export ausgelegt sind, werden sie ausgeschlossen. Damit wird die Spaltung der Gesellschaft verschärft und die Situation einiger Bevölkerungsgruppen sogar verschlechtert.

SIEG FÜR DAVID

Das Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) hat im Fall der Klage des Tabakkonzerns Philip Morris International gegen Uruguay zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Verbote von Tabaksorten wie „mild“ oder „blue“ sind zulässig und Warnhinweise dürfen einen Großteil der Zigarettenschachteln einnehmen. Ein Sieg für die Tabakkontrolle. Die Schiedsgerichte jedoch bleiben ein Problem für regulierende Gesetzgebungen, die allzu stark in Unternehmensinteressen eingreifen.

Philip Morris geschlagen: keine 25 Millionen Dollar Entschädigung für den Tabakkonzern (Foto: Lionel Fernandez Roca CC BY-NC-ND 2.0)
Philip Morris geschlagen: Keine 25 Millionen Dollar Entschädigung für den Tabakkonzern und Warnhinweise bleiben (Foto: Lionel Fernandez Roca CC BY-NC-ND 2.0)

Durch die sozialen Netzwerke ging ein begeisterter Aufschrei. Am 8. Juli 2016 lehnte das Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) die im Jahr 2010 eingereichte Klage des Tabakkonzerns Philip Morris International (PMI) gegen Uruguay aufgrund schärferer Tabakkontrollgesetze ab. PMI hatte aufgrund der 2006 und 2010 verschärften Gesetzgebung Schadensersatz von mindesten 25 Millionen US-Dollar gefordert. Nach dem Sieg für den südamerikanischen Staat muss das Tabakunternehmen diesem insgesamt sieben Millionen Dollar für Prozess- und Verwaltungskosten zahlen. Präsident Tabaré Vasquez rief anlässlich des gewonnenen Prozesses jedoch zur Mäßigung auf, da die vielen Toten, die der Tabakkonsum schon gefordert habe keinen Anlass zum Feiern gäben.
Dabei dürfte gerade Vasquez sich besonders über den Sieg freuen, denn dank ihm ist Uruguay auf dem lateinamerikanischen Subkontinent Vorreiter in der Tabakkontrolle. Vasquez, der vor seiner Berufung als Präsident als Krebsspezialist gearbeitet hat, brachte in seiner ersten Amtszeit (2005-2010) strenge Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen auf den Weg. Bereits ab 2006 war es verboten, in geschlossenen öffentlichen Räumen zu rauchen. 2010 traten weitere Bestimmungen in Kraft: Werbung für Zigaretten ist seither nur noch an Kiosken erlaubt, nicht mehr auf Plakaten, im Fernsehen oder im Radio. Zigarettenautomaten gibt es nicht mehr. Auch Werbeaktionen, bei denen Zigaretten verschenkt werden, sind seither verboten. 80 Prozent der Vorder- und Rückseite der Schachteln sind mit einem Warnhinweis bedeckt. Verharmlosende Bezeichnungen wie „mild“ oder „light“ sind ebenso verboten wie die Diversifizierungen von Marken durch Bezeichnungen wie „Blue“ oder „Gold“. Mit den Bestimmungen orientiert sich Uruguay an den Vorgaben des Tabakkontrollabkommens der Weltgesundheitsorganisation. Das Abkommen haben bisher 180 Staaten unterzeichnet. Es sieht umfassende Einschränkungen von Werbung und Rauchverbote in der Öffentlichkeit vor.
Als Reaktion auf die Tabakkontrollmaßnahmen der Regierung schloss PMI im Oktober 2011 das Werk seiner uruguayischen Tochterfirma Abal Hermanos und verlegte die Produktion nach Argentinien. Die Produktion in Uruguay lohne sich nicht mehr, so der Konzern. PMI hatte in Uruguay einen Marktanteil von 25 Prozent, 70 Prozent des Zigarettengeschäfts wickelt das uruguayische Unternehmen Tabacos Monte Paz ab.
Bereits 2010 hatte PMI Klage gegen den Staat Uruguay erhoben. Philip Morris Products und die PMI-Tochterfirma FTR Holding, beide mit Sitz in der Schweiz, klagten zusammen mit Abal Hermanos vor dem Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten der Weltbank auf der Basis eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Uruguay vom 22.4.1991. Dabei betonte das Unternehmen in einer Stellungnahme im Oktober 2010, dass es grundsätzlich sowohl Rauchverbote als auch Warnhinweise und das Verbot von Werbung unterstütze. PMI ginge, laut eigener Aussage, nur gegen drei Einschränkungen vor: Erstens gegen das Verbot der Diversifizierung von Marken, da die Sorten Marlboro Blue, Green und Gold nicht mehr verkauft werden dürfen. Das habe dazu geführt, dass von zwölf
Marken sieben vom Markt genommen werden mussten. Der zweite Klagegrund waren die Warnhinweise, die 80 Prozent der Schachtel bedecken sollten. Dies hielten die Kläger*innen für „übertrieben“. Mit demselben Argument wollte das Unternehmen gegen die drastischen Warnhinweise auf den Schachteln vorgehen: Diese bauten auf Emotionen und würden „Abwehr und Ekel, sogar Horror“ hervorrufen. Durch diese Maßnahmen würden die Geschäfte des Unternehmens auf unangemessene Weise beschädigt und der Wert ihrer im Land getätigten Investitionen ersatzlos gemindert. Zudem vermisste das Unternehmen eine faire, gleichberechtigte Behandlung. PMI verlangte eine Entschädigung und eine Rücknahme der drei Bestimmungen.
In Bezug auf die Tabakkontrolle waren die Maßnahmen der uruguayischen Regierung erfolgreich. Die 2009 von der WHO herausgegebene weltweite Studie zum Rauchverhalten Erwachsener (Global Adult Smoking Survey, GATS) zeigt, dass die Zahl der Raucher*innen in Uruguay zwischen 25 und 64 Jahren von 2005 bis 2009 um sieben Prozent gesunken war. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation rauchten 2013 etwas weniger als ein Viertel der erwachsenen Uruguayer*innen. Tabaré Vasquez berichtete zudem in einem Vortrag bei einer Konferenz der uruguayischen Ärztekammer zur Tabaksucht im Oktober 2011, dass der Tabakkonsum unter Jugendlichen im selben Zeitraum sogar um 14 Prozent gefallen war. Dies schrieb er den während seiner Amtszeit verabschiedeten strengeren Gesetzen zu.
Im Konflikt mit dem Tabak-Multi bekam Uruguay internationale Rückendeckung. Nicht nur die Weltgesundheitsorganisation WHO lobte das Land für seine Gesetze und sicherte ihm Unterstützung zu. Der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg, der das Rauchen in sämtlichen Parks und an Stränden verboten hatte, gewährte 500.000 Dollar Prozesskostenbeihilfe. Und die Schweizer Bundesrätin Marina Carobbio stellte im Dezember 2010 eine Anfrage an den Bundesrat, um die Haltung der Regierung zu dem Verfahren kennen zu lernen und herauszufinden, ob das Investitionsschutzabkommen (ISA) zu Gunsten Uruguays geändert werden könne. Diese Möglichkeit hatte auch Vasquez in einem Interview mit der Schweizer Tageszeitung Le Courrier zur Sprache gebracht. Seiner Ansicht nach sollten gesundheitsschädliche Produkte aus dem Abkommen ausgenommen werden. Am 16.2.2011 veröffentlichte das Volkswirtschaftsdepartement im Namen des Bundesrates die Antwort: Zu Vasquez und Carobbios Vorschlag hieß es, „Regulatorische Maßnahmen zur Verfolgung öffentlicher Interessen per se oder um ganze Wirtschaftssektoren von den Verpflichtungen eines ISA auszunehmen, würde dem Vertragszweck nicht entsprechen, der darin besteht, ausländische Investitionen in allen Sektoren vor völkerrechtswidrigem Handeln zu schützen.“
Der Präzedenzfall, der nun geschaffen wurde, wird sicher andere Regierungen ermutigen, Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Tabakkontrolle durchzusetzen. Tabaré Vasquez verschärft die Tabakkontrolle in Uruguay in seiner zweiten Amtszeit: Die Steuern auf Tabakprodukte wurden erneut erhöht und neben den großen Warnhinweisen soll auch „Plain Packaging“ für die Schachteln eingeführt werden – also eine einheitliche, braune Verpackung, auf der der Name der Marke in kleinen, ebenfalls einheitlichen Buchstaben steht.
Auch wenn mit dem Urteil im Fall PMI/Uruguay ein Sieg für David gegen Goliath gelungen ist, sind die Schiedsgerichte nach wie vor besonders für Unternehmen eine gute Möglichkeit, ihre Interessen durchzusetzen. Am 24. März 2016 registrierte das Schiedsgericht eine weitere Klage gegen Uruguay, diesmal von der US-Telekommunikationsfirma Italba. Sie klagt, weil ihr 2011, während der Amtszeit Pepe Mujicas, von der Telekommunikation-Aufsichtsbehörde Ursic (Unidad Reguladora de Servicios de Comunicaciones) Frequenzen entzogen worden waren. Nachdem es in Uruguay vor Gericht gezogen war, bekam das Unternehmen die Frequenzen im April dieses Jahres wieder. Die Klage vor einem internationalen Schiedsgericht scheint ihm dennoch attraktiver zu sein.

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