Guatemala | Nummer 288 - Juni 1998

Die Privatisierung des Terrors

Von der Straflosigkeit zum Ruf nach der Todesstrafe

Ende April mußte der guatemaltekische Bischof Juan Gerardi die Veröffentlichung eines Berichtes, dessen Ziel die Anerkennung und Aufklärung der staatlichen Verantwortung für die Massenmorde der 80er Jahre ist, mit dem Leben bezahlen. Nach Jahrzehnten der unter der „Doktrin der nationalen Sicherheit“ planmäßig betriebenen Vernichtungspolitik gegen die eigene Bevölkerung ist heute der ganze lateinamerikanische Kontinent von dem Phänomen geprägt, daß die Verantwortlichen straflos ausgehen. Der Guatemalteke Rolando Alecio beschreibt, in welchem Maße die Straflosigkeit ein weiterer integraler Bestandteil der fortdauernden Unterdrückung der lateinamerikanischen Gesellschaft ist.

Rolando Alecio

Terrorregime regieren mit den Mitteln der Einschüchterung, der Bedrohung und der Angst. Sie entstehen, wenn sich ein Staat oder die Machthaber bedroht fühlen und zur Sicherung ihrer Privilegien – des status quo – zur Gewalt und systematischen und geplanten Verletzung der Menschenrechte greifen. Sie benutzen dann das Leiden als Mittel der Politik.
Seit Mitte der 70er und insbesondere Anfang der 80er Jahre errichtete der guatemaltekische Staat im Schutze der Straflosigkeit eine Struktur, die zur Grundlage eines der wirksamsten und gefürchtetsten Terrorapparate in der lateinamerikanischen Geschichte wurde. In speziellen Ausbildungszentren im In- und Ausland erhielten tausende militärische wie zivile Sicherheitskräfte Unterricht in den Methoden der Verfolgung, Entführung, Folter und des Mordens, in der Ausübung des Terrorismus und der geheimen wie offenen Repression.
Der Terror hat auf Individuen, gesellschaftliche Gruppen und auf die ganze Gesellschaft unmittelbare und langfristige Auswirkungen: Zu den deutlichsten unmittelbaren Auswirkungen zählten in Guatemala die Vertreibung, der Tod und die Zerstörung von hunderttausenden von Menschenleben und hunderten von Dorfgemeinschaften. Die langfristigen Auswirkungen sind weniger sichtbar, aber keineswegs weniger dramatisch.
Ein wesentlicher Faktor, der dazu beiträgt, daß sich der Terror in einer Gesellschaft fortsetzt und vertieft, ist die Straflosigkeit. Diese ist, gestützt auf die Abwesenheit von Wahrheit und Gerechtigkeit, immer untrennbar mit der Ausübung des Terrors verbunden. Sobald ein Staat die Repression als Machtmechanismus nutzt, bietet er „…jenen, die sie ersinnen und ausüben die volle Garantie dafür, daß ihre Taten ungestraft bleiben … denn eine Bestrafung kann natürlich nicht als Anreiz dienen.“ (Matutes) Nach 36 Jahren bewaffnetem Konflikt und 15 Monate nach der Friedensunterzeichnung versucht die guatemaltekische Gesellschaft heute, eine wirkliche Demokratie zu errichten. Dabei stößt sie auf das überaus heikle Problem, daß der Schaden, den die politische Repression der Diktaturen der vergangenen Jahrzehnte angerichtet hat, behoben werden muß. Nicht nur die Opfer, ihre Angehörigen und Freunde sondern die ganze Bevölkerung sind von der Repression gezeichnet. Sie hinterlässt in den Einstellungen und Verhaltensweisen der Einzelnen ebenso ihre Spuren wie in der Vorstellungswelt der ganzen Gesellschaft.
Eines der Phänomene, welches die GuatemaltekInnen heute am meisten bewegt und ihren stärksten Protest hervorruft, ist die fehlende öffentliche Sicherheit. Die offiziellen Verlautbarungen, die Menschen auf der Straße und auch die Mehrzahl der Medien führen das einfach darauf zurück, daß nicht genügend Strafmaßnahmen ergriffen würden. So gut wie nie wird jedoch darauf hingewiesen, daß dies eine Folge des Terrors ist und in einem viel komplexeren Zusammenhang steht. Neben der staatlichen Verantwortung für die Verbrechensbekämpfung tragen eine Reihe von Faktoren zu der gegenwärtigen Situation der öffentlichen Unsicherheit bei. Dazu gehören die allgemein verbreitete Armut und das (unrechtmäßige) Fortbestehen der Terrorstrukturen, der paramilitärischen Zivilpatrouillen PAC, der zivilen Militärkommissare aus der Zeit der Aufstandsbekämpfung etc. Eine wichtige Rolle spielen schließlich die psychosozialen Folgeerscheinungen der Repression und der Straflosigkeit selbst.
Wichtig ist hier zunächst die Tatsache, daß die große Mehrheit der Gewaltakte und der Verbrechen nicht mehr unter der Kontrolle des Staates ausgeführt werden, sonden auf private Initiative. Vor dem Hintergrund der Tendenz, die staatlichen Aufgaben und Geschäfte zunehmend der Privatinitiative und den Großunternehmen zu überlassen, sind die Überreste der staatlichen Terrorstruktur den zahlreichen und gut ausgestatteten Gruppen des organisierten Verbrechens gewichen. Diese stellen nun diejenigen in ihre Dienste, die nach der Beendigung des bewaffneten Konfliktes „ihre Arbeit verloren“ haben. Gemeine Verbrechen, Diebstahl, Erpressungen, Schmuggel, Drogengeschäfte sowie schwerwiegende Verbrechen wie Vergewaltigungen, Entführungen, Folter und Mord werden weiterhin zu einem großen Teil von jenen „Experten“ verübt, die in der Mehrzahl ehemals oder weiterhin in den zivilen wie militärischen Sicherheitsapparaten tätig sind. Pressemeldungen bestätigen Tag für Tag, in welchem bedeutenden Maße in relativen wie absoluten Zahlen Menschen, die zu diesem Zwecke ausgebildet wurden, an den Verbrechen beteiligt sind. Es ist ein trauriges Paradox, daß auch die Bevölkerungsschichten, die in der Vergangenheit dem Getriebe des staatlichen Terrors beipflichteten oder es sogar tatkräftig unterstützten, heute zu einer Angriffsfläche dieses verwandelten und privatisierten Terrors geworden sind, der seinerseits wiederum zum Geschäft wird.
Auf Grundlage einer Studie, die ein Team argentinischer Psychiater zu Argentinien erstellt hat (EATIP:1998) will ich hier – eingedenk der Differenzen zwischen Argentinien und Guatemala – an einigen konkreten Punkten darstellen, wie sich die Spuren des staatlichen Terrors der 80er Jahre in der heutigen guatemaltekischen Gesellschaft wiederfinden.

Auswirkungen des staatlichen Terros

1. Es herrscht ein Gefühl der Angst, der Verunsicherung und der Schutzlosigkeit. Weite Bevölkerungsschichten leben konstant unter dem Druck dieser Gefühle, die dadurch verstärkt werden, daß die Straflosigkeit die Möglichkeit für erneute Gewaltakte eröffnet. Solange die verantwortlichen Gruppen oder Individuen für ihre Verbrechen nicht bestraft werden – und auch nicht für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die am schwerwiegendsten sind – können sie oder andere weiterhin alle Art von Verbrechen verüben.
2. Die Straflosigkeit wird zum „Gesellschaftsmodell“. Das „Modell“ der Straflosigkeit ist das einer absoluten Omnipotenz – „alles ist erlaubt, für nichts wird zur Rechenschaft gezogen“. Besonders gefährlich ist das für Jugendliche, die sich in einer Entwicklungsphase befinden, in der sie sich in das gesellschaftliche Leben integrieren und klare Werte und Normen darüber aneignen, wie weit man/frau gehen kann, was für ein respektvolles Zusammenleben mit anderen erlaubt, und was verboten ist. Die Straflosigkeit lehrt, daß alles geht: Egal was eineR tut, niemand muß sich um die Konsequenzen kümmern.
3. Der Zuwachs agressiven Verhaltens im sozialen Alltag: In einem quantitativ wie qualitativ unbekannten Ausmaß tritt eine indiskriminierte Gewalt zutage. Beispielhaft dafür stehen die Jugendbanden („maras“), für die Gewalt häufig zur bloßen „Beschäftigung“ wird. Die ausgeübte Gewalt steht dabei in keiner Relation mit dem Tatziel: für einen einfachen Handtaschendiebstahl beispielsweise wird das Opfer schwerverletzt, für eine Taschenuhr oder Sonnenbrille wird getötet, oder das Opfer wird nach Überfällen vergewaltigt.
4. Justiz und „Gerechtigkeit“ werden zunehmend in die eigene Hand genommen. Die Straflosigkeit und der damit verbundene Vertrauensverlust in den Staat führt zum Auftauchen selbsternannter „Vollstrecker des Gesetzes“, die als Einzelne, als Gruppe oder auch in Form aufgebrachter Menschenmengen vermutliche Verbrecher bestrafen wollen. Dies kann sowohl aus eigener Motivation heraus erfolgen, als auch auf Befehl oder Veranlassung durch andere oder durch Gesellschaftsgruppen, deren Ziel es ist, eine gesellschaftliche Stimmung zu schaffen, die eine gewisse Art der „Selbstverteidigung“ befürwortet. Am schlimmsten zeigt sich dieses Phänomen in der „Lynchjustiz“. (1) Hierbei muß man sich vor Augen halten, daß bislang in keinem registrierten Fall irgendeine dieser Taten gegen politische Repressoren verübt wurde.
5. Die Verherrlichung der „Politik der starken Hand“ und der alten Repressoren. Die Straflosigkeit selbst provoziert eine gewisse Sympathie gegenüber dem „harten Durchgreifen“. In einer Situation, in der der Staat seinen Aufgaben als gesellschaftlicher „Gewährsmann“ nicht nachkommt, werden anerkannte Repressoren als Schutzfigur idealisiert: Sie verkörpern den eigenmächtigen und allumfassenden „Vater“, der sich um „Gemeinwohl“ und „Gerechtigkeit“ sorgt.
6. Die Befürwortung der Todesstrafe. Immer wieder werden die Gefühle der Unsicherheit, Verletzlichkeit und des persönlichen Ausgeliefertseins von bestimmten Gesellschaftsgruppen und vom Staat selbst dazu benutzt, die Anwendung der Todesstrafe zu verlangen und zu rechtfertigen. Anders als bei der Verherrlichung der Repressoren stützt sich eine solche Maßnahme auf die Vollstreckung eines Gesetzes, welches an Stelle der einzelnen Person treten soll, die ansonsten eine beispielgebende Bestrafung vorgenommen hätte. (2) Interessant an dem Ruf nach der Todesstrafe ist die Tatsache, daß er noch größere Verwirrung darüber stiftet, was auf dem Gebiet der Tötung eines Menschen erlaubt ist und was nicht. Denn schließlich geht er vom Staat und denjenigen Bevölkerungsgruppen aus, die sich selbst mit Straflosigkeit schützen und in der Vergangenheit für Amnestievorhaben eingetreten sind. Die Auswirkungen der Straflosigkeit dienen hier also als Mittel, um einen Konsens über die Anwendung einer neuerlichen repressiven Maßnahme zu schaffen.
7. Allgemein herrscht ein Gefühl der Aussichtslosigkeit vor. Vor allem Jugendliche stehen einem System gegenüber, in dem jede Anstrengung, eine widrige Situation zu lösen, „zwecklos“ ist. Die Geisteshaltung der Gesellschaft wird von einer generalisierten Skepsis bestimmt. Das Desinteresse am öffentlichen Geschehen und an der Politik fördert zudem die Ausgangsbedingungen für die Straflosigkeit.
Die Auswirkungen des Terrors und der Straflosigkeit werden sich langfristig immer deutlicher zeigen und reproduzieren. Solange eine Gesellschaft die historische Wahrheit ebensowenig erfährt wie Gerechtigkeit – und damit verbunden eine Wiedergutmachung einiger der von der Gewalt angerichteten Schäden – hängt die Gefahr, daß sich die Schreckensgeschichte wiederholt, weiterhin drohend über dem Bau einer tatsächlichen Demokratie. Daher zum Schluß noch einmal Ignacio Martín Baró: „Man muß sich das quantitative und qualitative Ausmaß des Schadens, den die Aufstandsbekämpfungskampagnen und die staatliche Repression angerichtet haben, immer vor Augen führen um zu verstehen, wie falsch es ist, einen Schlußstrich unter diese Geschichte ziehen zu wollen. Die Vergangenheit, die manche hier so überstürzt vergessen wollen, ist nicht nur für einzelne Menschen – seien es Opfer oder Täter – weiterhin präsent. Sie wirkt auch in den Strukturen einer Gesellschaft fort.“

Übersetzung: Helgi Kaissling, Informationsstelle Guatemala

Anmerkungen der Übersetzerin:
(1) In den vergangenen Jahren ist in der Hauptstadt und seit dem letzten Jahr zunehmend auf dem Land Guatemalas die Zahl der sogenannten „gemeinen Verbrechen“ enorm angestiegen. Seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens im Dezember 1996 sind neben der weiterhin hohen Zahl von Auftragsmorden zudem Dutzende von Fällen bekanntgeworden, in denen aufgestachelte Bevölkerungsgruppen an vermuteten Verbrechern „Lynchjustiz“ verüben.
(2) Die Todesstrafe ist in Guatemala erlaubt. Im September 1996 wurde sie zum ersten Mal in der Amtszeit von Präsident Arzú vollstreckt: Er ließ zwei Männer, denen die Vergewaltigung und Ermordung eines vierjährigen Mädchens vorgewurfen wurde, trotz zahlreicher Proteste spektakulär vor laufenden Fernsehkameras erschiessen.


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