DIE BLUTIGE SPRACHE DES GELDES

Mit Waffen von Sig Sauer 38.000 Kleinwaffen wurden von Sig Sauer nach Kolumbien exportiert (Foto: Mikel Szinetar)

Die Freude im Bündnis Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! ist riesig. Am 1. Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für den Frieden und gegen die Waffen entschieden. Der deutsche Rüstungsfabrikant Sig Sauer muss 11,1 Millionen Euro zahlen – die Summe, die das Unternehmen durch rechtswidrige Exporte in das Konfliktland Kolumbien verdiente. Bereits 2019 verurteilte das Landgericht Kiel drei Manager von Sig Sauer zu Geld- und Bewährungsstrafen. Die Staatsanwaltschaft ordnete zudem die Einziehung des Gewinns an. Dagegen legte die Firma aus dem schleswig-holsteinischen Eckernförde Revision ein. Der Rechtsstreit kam vor den BGH.

Ohne den Einsatz der Friedensaktivist*innen rund um das Bündnis Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Von einem „großen Erfolg“, einem „Meilenstein“ spricht Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte der Organisation terre des hommes. Holger Rothbauer, verantwortlicher Rechtsanwalt der Aktion Aufschrei, hebt die historische Tragweite der BGH-Entscheidung hervor: Es sei „die höchste Summe, die je von einem Kleinwaffenhersteller eingezogen worden“ sei.

Doch der Weg zur Gerechtigkeit war ein langer. Vor sieben Jahren stieß das Bündnis den Prozess an. Jürgen Grässlin und Paul Russmann stellten im Juli 2014 Strafanzeige gegen Sig Sauer. Der Verdacht: Illegale Exporte der Pistolen Typ SP 2022 nach Kolumbien. Die Staatsanwaltschaft in Kiel nahm die Ermittlungen auf. Dabei schien die Strategie des Waffenherstellers zunächst aufzugehen: Etwa 47.000 Pistolen gingen in die USA. Das Land wurde in der sogenannten Endverbleibserklärung als Zielland angegeben. Dann wurden von dort aus 38.000 Kleinwaffen gesetzeswidrig ins südamerikanische Kolumbien exportiert. Eindeutig illegal – denn die Genehmigung für den Export lag nur für die USA vor. Ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

„Jede Pommesbude wird besser kontrolliert als die Empfänger von Rüstungsgütern“

Krisenregionen mit Waffen zu versorgen, von der Misere zu profitieren, das untersagen die Rüstungsrichtlinien der Bundesregierung ohnehin. Denn sobald „die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht“, komme eine Ausfuhr nicht in Betracht, heißt es auf Seite vier eines Grundsatzpapiers der Bundesregierung. Konkreter heißt es in einem Beispiel, dass etwa „bei bewaffneten internen Auseinandersetzungen und bei hinreichendem Verdacht des Missbrauchs zu innerer Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen“ keine Genehmigungen erteilt werden sollen. Die Menschenrechtssituation im Empfängerland spiele hierbei eine zentrale Rolle.

Dass auch bei den anhaltenden Protesten in Kolumbien zurzeit friedliche Demonstrant*innen durch Pistolen aus deutscher Produktion sterben, ist wahrscheinlich. Zweifelsfrei nachweisbar ist es allerdings nicht. „Sig Sauer sah die eskalierende Gewalt in Kolumbien. Dennoch wollten sie möglichst viele Waffen dorthin exportieren. Dem Unternehmen ist offenbar egal, wie die Waffen dort eingesetzt werden“, sagt Ralf Willinger von terre des hommes gegenüber LN. Er kritisiert fehlende Endverbleibskontrollen der Bundesregierung. Bereits durch das regelmäßige Nachfragen, ob sich die gelieferten Waffen noch am Bestimmungsort befänden, wären solche illegalen Exporte nicht möglich, sagt der Kinderrechtsexperte. „Jede Pommesbude wird hierzulande besser kontrolliert als die Empfänger von Rüstungsgütern.“

Besonders relevant ist der Zeitpunkt der Exporte: Sig Sauer schickte die tödliche Ware zwischen 2009 und 2011 nach Kolumbien. Damals hielt der insgesamt mehr als 50 Jahre dauernde bewaffnete Konflikt noch an. Erst 2016, mit dem Eintreten des Friedensabkommens, stabilisierte sich die Sicherheitslage etwas.

Eindeutig illegal – Exportgenehmigung lag nur für die USA vor

Doch in einer 2020 erschienenen Studie von terre des hommes heißt es, dass mehrere Fälle dokumentiert werden konnten, „in denen Sig Sauer-Pistolen bei der Ermordung von Kindern benutzt worden sind und paramilitärische Einheiten diese Waffen bei der Ausbildung von Kindersoldat*innen eingesetzt haben.“

Auch in den Händen der Polizei verursachen die Waffen Elend. Milena Meneses hat ihren Sohn durch die Willkür des Staates verloren. Am Telefon berichtet sie, wie es geschah. Am 1. Mai dieses Jahres habe sich ihr Sohn Santiago Murillo auf dem Heimweg befunden. Die Hände in den Hosentaschen. Ortszeit etwa 20:20 Uhr, in Ibagué in Zentralkolumbien, eingebettet in die Andenregion. Sie sei daheim gewesen, sagt Milena Meneses, dann kam der Anruf ihrer Schwester: Santiago sei im Krankenhaus, sein Zustand gravierend. Sie bricht in Tränen aus: „Mein Sohn wurde getötet, die Ärzte konnten nichts mehr für ihn tun.“ Der Bericht des Krankenhauses, der LN vorliegt, konstatiert als Todesursache ein „Projektil einer Feuerwaffe in der Thorax-Region“. Übersetzt heißt das: Santiago wurde in die Brust geschossen.

Wer ist verantwortlich für den Tod des 19-Jährigen? Warum musste er sterben? Fragen, die sich auch seine Mutter immer wieder stellte. Ihr Bauchgefühl und die ersten Erzählungen von Zeug*innen bestätigen später: Die Polizei schoss auf den Jugendlichen. Dabei stand Santiago Murillo gar nicht in Zusammenhang mit den Protesten, gegen die die Exekutive in Ibagué meist repressiv vorgeht. Das ballistische Gutachten, das der LN ebenfalls vorliegt, beweist: Murillo wurde mit einer Sig Sauer SP2022 erschossen. Dabei war er unschuldig. Er war einfach nur auf dem Weg nach Hause, geriet zwischen die Frontlinien – mit den Händen in den Hosentaschen.

Santiago Murillo ist aktuell Nummer 17 auf der Liste der während der Proteste Getöteten. Die Organisation Indepaz aus der Hauptstadt Bogotá dokumentiert akribisch die Opfer, Täter und Umstände getöteter Demonstrant*innen. 74 Ermordete zählen sie nach aktuellsten Zahlen, fast alle Anfang, Mitte 20. Dazu kommen Hunderte Verschwundene, sexuelle Übergriffe gegen Frauen, widerrechtliche Festnahmen – die Menschenrechtslage ist fatal.

Der Unmut der Bevölkerung entlädt sich aktuell fast täglich auf den Straßen, die Gründe dafür sind vielfältig (siehe LN 563 und 564). Es ist die größte Protestwelle, die Kolumbien je erfahren hat. Bereits im November 2019 zogen Hunderttausende beim paro nacional (Generalstreik) hinaus, um gehört und verstanden zu werden. Die Streikenden kritisieren die Korruption, die ökonomisch schwierige Situation, ausufernde Gewalt gegen Sozial- und Umweltaktivist*innen sowie Indigene, die extreme soziale Ungleichheit, Polizeigewalt und eine unzureichende Umsetzung des Friedensabkommens von 2016. Daran hat und hatte die Regierung von Iván Duque jedoch kein Interesse. Bereits am ersten Tag des Generalstreiks, dem 21. November 2019, schickte sie 170.000 Einsatzkräfte und antwortete mit Gewalt. Dialog? Fehlanzeige. Drei Menschen starben bereits an diesem Tag.

Die willkürliche Gewalt der kolumbianischen Exekutive ermöglicht auch ein enger Verbündeter Deutschlands – die USA. Die Ausstattung von Polizeieinheiten mit dem nötigen Equipment durch die USA kritisiert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International scharf. In einer Pressemitteilung fordert sie einen sofortigen Stopp der Ausfuhr von Tränengas, Kleinwaffen, Überwachungstechnologie sowie Munition. Was Kolumbien angeht, so seien die „Waffen aus den USA das größte Problem“, sagt Christine Hoffmann, Sprecherin der Aktion Aufschrei und Generalsekretärin von Pax Christi.

Kein Interesse an Dialog

Für den Waffenhersteller Sig Sauer scheint es jedoch eine gute Gelegenheit für den Verkauf zu sein. Nach der schrittweisen Auflösung des deutschen Standorts Eckernförde verlagerte man die Produktion in die USA. Die Vermutung liegt nahe, dass sich Sig Sauer damit Exportkontrollen ihrer Rüstungsgüter in der Bundesrepublik entziehen will – zumal ihnen von den Behörden und der Öffentlich viel Aufmerksamkeit zuteilwird. „Genau das ist der Hintergrund, warum sie das gemacht haben“, erklärt Christine Hoffmann gegenüber LN. Der Kampf für Frieden und Gerechtigkeit der Aktivist*innen geht unterdessen weiter. Im April 2020 wurde erneut Strafanzeige gestellt. Es geht wieder um illegale Exporte von Sig Sauer – dieses Mal nach Mexiko, Nicaragua und erneut Kolumbien.

Der SWR konnte durch Recherchen Einsicht in Dokumente des US-Handelsministeriums bekommen. Diese Unterlagen belegen, dass selbst nach dem Urteilsspruch im April 2019 und der Verurteilung dreier Führungskräfte noch 10.000 Pistolen von Sig Sauer nach Kolumbien gelangten. Die Staatsanwaltschaft in Kiel ermittelt nach wie vor.

Genugtuung durch langwierige Gerichtsprozesse gibt Menschen wie Milena Meneses ihren Sohn nicht zurück, der durch die Brutalität eines autoritären Systems gestorben ist. Doch es ist ein Schritt in die richtige Richtung, ein „Signal an die gesamte Rüstungsindustrie“, so Ralf Willinger von terre des hommes. Der entgangene Gewinn durch den gesetzeswidrigen Export von Kleinwaffen werde das Unternehmen empfindlich treffen, ist sich Christine Hoffmann sicher: „Die Sprache des Geldes ist die Sprache, die die Rüstungsindustrie versteht.“ Sollten die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Sig Sauer-Bosse allerdings eindeutig belasten, wird es nicht mehr bei Geld- und Bewährungsstrafen bleiben.

DOCH DIE WAFFEN EXISTIEREN WEITER

Ein enttäuschtes Seufzen geht durch Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts. Soeben hat Frank Maurer, vorsitzender Richter der 13. Großen Wirtschaftskammer, sein Urteil verlesen: zwei Bewährungsstrafen und drei Freisprüche für ehemalige Mitarbeiter*innen des Waffenherstellers Heckler & Koch (H&K). Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 Tausende Sturmgewehre vom Typ G36 in mexikanische Unruheprovinzen geliefert zu haben ­– ohne die nötigen Exportgenehmigungen. Maurer sieht es als erwiesen an, dass ein ehemaliger Vertriebsleiter sich der banden­­­­mäßigen Ausfuhr von Waffen mit erschlichenen Genehmigungen schuldig gemacht hat. Der Mann bekommt vom Gericht eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten und eine Geldstrafe über 50.000 Euro. Eine Sachbearbeiterin wird wegen Beihilfe zu 17 Monaten auf Bewährung und 250 Stunden Sozialdienst verurteilt. Der Vorsitzende bleibt damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, Freiheitsstrafen ohne Bewährung zu verhängen. Doch das Seufzen im Gerichtssaal gilt vor allem den Freisprüchen. Besonders pikant ist der für Peter B., früherer Landgerichts-Präsident, der später bei H&K zuständig für Kontakte zu den Behörden war. Verächtliches Gelächter kommt auf, als Maurer die Begründung für den Freispruch verliest: der Ex-Geschäftsführer habe lediglich „Formulierungsvorschläge unterbreitet“, die Indizien würden nicht für eine Verurteilung ausreichen. Darum, was die Mordwerkzeuge in Mexiko angerichtet haben, ging es in dem Prozess nicht. Das stellt Maurer noch einmal klar. Diesen Part haben andere übernommen.

 

Im Namen der Opfer deutscher Waffen Friedensaktivist*innen vor dem Stuttgarter Landgericht (Fotografin: Kerstin Hasenkopf)

Vor dem Gericht machen Friedensaktivist*innen mit einer Mahnwache auf die Opfer der Praktiken von H&K aufmerksam. Wieder. Schon zu Prozessbeginn im Mai 2018 erinnerten sie an den Fall Iguala im September 2014. Damals verschwanden 43 Lehramtsstudent*innen spurlos, nachdem sie von Polizist*innen und Kriminellen angegriffen worden waren, auch mit H&K-Gewehren. Sechs Menschen starben bei dem Angriff. Der Verbleib und das Schicksal der Verschwundenen sind bis heute ungewiss. Iguala liegt in Guerrero, einem der vier mexikanischen Bundesstaaten, in die keine Waffen exportiert werden dürfen. So will es die Bundesregierung – eigentlich.

Die Opfer der Waffen in Mexiko fanden keine Beachtung bei dem Prozess

Die Aktivist*innen in Stuttgart singen kurz vor der Urteilsverkündung von einer Gitarre begleitet Lieder, präsentieren Transparente und entzünden Kerzen. Unter ihnen ist Jürgen Grässlin, der 2010 die Strafanzeige gegen H&K stellte. Carola Hausotter, Koordinatorin der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko, verliest einen Brief von Leonel Gutiérrez Solano. Seinem Bruder, einem Studenten der Universität Ayotzinapa, wurde von Polizisten in der Nacht des 26. September 2014 in den Kopf geschossen. Seitdem liegt er im Koma. In dem Brief steht: „Wir wissen, dass die Polizisten des Staates Guerrero, die auf die Studenten schossen und meinen Bruder mit einem Schuss in den Kopf lebensgefährlich verletzten, Waffen aus Deutschland besaßen. Es waren Waffen der Firma Heckler & Koch, die sie nie hätten erhalten dürfen.“
Hausotter sagt, dass die Familie gerne am Prozess beteiligt gewesen wäre, das Gericht dies jedoch nicht zugelassen habe. In seinem Brief formuliert Gutiérrez Solano deutlich seine Erwartung, „die Schuldigen“ zu bestrafen und den Opfern und ihren Angehörigen wenigstens etwas Gerechtigkeit widerfahren zu lassen – auf die sie nach wie vor warten (siehe LN 533). Das Urteil wenig später erscheint vielen Beobachter*innen sehr milde. Von einer „Zwei-Klassen-Justiz“ spricht Grässlin. „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen“, konstatiert er. Grässlins Anwalt Holger Rothbauer kritisiert die Rolle des Staates: „Mit diesem Urteil ist die gesamte Rüstungsexportkontrolle in diesem Land ad absurdum geführt, weil klar wird, dass Endverbleibserklärungen überhaupt keine sinnvolle Funktion haben und beliebig ausgetauscht und gefälscht werden können, ohne dass die Genehmigungsbehörden irgendetwas prüfen“, sagt er. In den Endverbleibserklärungen steht normalerweise, für welche Region die Waffen bestimmt sind. Das Gericht hat die Endverbleibserklärungen für Waffenexporte nicht als Bestandteil von Waffenexportgenehmigungen von Seiten des deutschen Staates gewertet. Deshalb sind die Waffenlieferungen in die verbotenen Bundesstaaten Mexikos nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern ausschließlich nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, das weniger harte Strafen vorsieht.

Auch Cristina Valdivia vom Ökumenischen Büro für Frieden und Gerechtigkeit bedauert, dass die Opfer in Mexiko keine Beachtung im Prozess fanden. Außerdem seien keine Menschenrechtsverletzungen verhandelt worden, sondern lediglich Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Trotzdem erkenne sie einen „ersten kleinen Schritt zur Gerechtigkeit“, sagt Hausotter. Sie sei zuversichtlich, dass sich in Mexiko etwas tue. Der neue Präsident Andrés Manuel López Obrador hat nach dem Machtwechsel im Dezember 2018 eine neue Wahrheitskommission für Iguala eingesetzt. Das Unternehmen aus dem baden-württembergischen Oberndorf wird vom Richterspruch aus Stuttgart empfindlich getroffen. Im Jahr 2017 machte es 13,4 Millionen Euro Verlust, in den ersten neun Monaten 2018 vier Millionen Euro. Das Urteil sieht eine Strafe von 3,7 Millionen Euro vor, der Gegenwert der Waffen, die der Prozess behandelte. Das Geld würde an den deutschen Staat gehen, die Familien von Opfern in Mexiko werden nicht berücksichtigt. H&K findet „die Einziehung des gesamten Kaufpreises nicht nachvollziehbar“. Man habe die Aufklärung „aktiv unterstützt und nachhaltig Konsequenzen gezogen“, teilte die Firma mit. Der Waffenhersteller hat, ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die verurteilten Mitarbeiter*innen Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren vor den Bundesgerichtshof.

Der Stuttgarter Prozess ist nicht das einzige Verfahren bei dem gegen einen deutschen Hersteller wegen illegalen Waffenexports nach Lateinamerika geurteilt wird. Auch im Prozess gegen drei Ex-Manager vom in Eckernförde ansässigen Waffenhersteller SIG Sauer vor dem Landgericht Kiel (siehe Kurznachrichten) zeichnen sich Strafen ab. Doch die Waffen existieren auch nach den Urteilen weiter.

 

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