
Das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Lieferkettenrichtlinie, die menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren Lieferketten regeln, werden derzeit massiv politisch angegriffen. Auf UN-Ebene könnte mit dem UN-Binding Treaty ein bindender Vertrag, diesen Missständen etwas entgegensetzen. Er beinhaltet neben Artikeln zum Schutz von allgemeinen Menschenrechten auch Vorgaben zu Sorgfaltspflichten. Ob er künftig relevant ist, wurde vom 20. bis 24. Oktober in Genf verhandelt.
Ecuador hat durch den Diplomaten Marcelo Vázquez Bermúdez bei den Verhandlungen den Vorsitz. „Dass sich Ecuador international profilieren will, gibt Hoffnung auf einen erfolgreichen Vertragsabschluss”, schätzt Celia Sudhoff, Programmleiterin vom Global Policy Forum, ein. Sie war das zweite Jahr in Folge bei den Verhandlungen der mehr als 60 anwesenden Staaten dabei. Ziel dieser sich über mehrere Jahre wiederholenden Treffen ist, zu einem konsensfähigen Vertrag zu kommen, den so viele Staaten wie möglich ratifizieren. Die 24 Artikel des Vertrags sind in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte teilweise vielversprechend.
Mittel- und südamerikanische Staaten spielen eine bedeutende Rolle für den Binding Treaty. Seit den 1970er Jahren existieren Bemühungen, transnationale Unternehmen zu regulizieren. Ecuador hatte 2014 durch eine Resolution gemeinsam mit Südafrika einen Prozess ins Leben gerufen, der einen international bindenden Vertrag für unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Folge haben sollte. Seitdem treffen sich jedes Jahr dutzende Staaten, um bei den Verhandlungen voranzukommen. „Kuba, Kolumbien und Chile beteiligen sich progressiv, das Xinka Parlament aus Guatemala und eine Anwältin aus Brasilien zählen zu unseren stärksten Verbündeten“, wie Celia Sudhoff erläutert. Auch Vertreter*innen aus Bolivien, Uruguay, Paraguay, Venezuela, der Dominikanischen Republik, Panama und Costa Rica waren dieses Jahr in Genf. Gemeinsam mit Staaten aus Afrika und Asien könnten die Länder des Globalen Südens einen Vertrag ratifizieren, der dem vom Globalen Norden etablierten Status quo in der asymmetrischen Weltgemeinschaft etwas entgegensetzt.
Das Auftreten der beteiligten lateinamerikanischen Staaten ist unterschiedlich. Einige geben lediglich ein offizielles Statement ab, andere beteiligen sich aktiv an den Vertragsverhandlungen. Uruguay beispielsweise legt in seinem Statement einen Fokus auf die Wichtigkeit, dass Opfer Zugang zu Rechtsmitteln und Entschädigung haben. Auch spricht sich Uruguay aktiv für die Rechte aller Menschen aus, inklusive der LGBTI+-Bewegung, Indigener und Geflüchteter. Mexiko spricht sich ebenfalls für den Schutz von Opfern von Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten aus. Brasilien gibt in diesem Kontext zu bedenken, dass kleine und mittelständische Unternehmen von den Rechtsvorschriften nicht zu sehr unter Druck geraten sollten und „developing countries“ keine unverhältnismäßige Bürde auferlegt werden solle. Kolumbien hat sich mit konkreten Vorschlägen zum Vertragstext eingebracht, wie etwa die Spezifizierung von Artikel 15.7, der einen Internationalen Fonds für Betroffene vorsieht.
Nach drei Jahren Verhandlungen sind im Oktober alle 24 Artikel durch die Lesung gegangen. Jetzt folgen zwischenstaatliche Konsultationen, um Änderungen und Kompromisse zu besprechen. Die Artikel zur Unternehmensverantwortung besagen unter anderem, dass jeder Staat die Pflicht hat, Gesetze für Unternehmen zu schaffen, um Menschenrechte zu schützen. Zudem sollen Unternehmen konkrete Mechanismen einrichten, um die negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen. Bisher beinhaltet der Vertrag Haftungsregelungen, den Zugang zu Rechtsmitteln für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, extraterritoriale Staatenpflichten und internationale Kooperation. So steht in Artikel 14.5 der Vorrang des Treaty und der Menschenrechte vor Investitions- und Handelsabkommen. Darüber hinaus sollen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten grenzüberschreitenden Wertschöpfungskette eingehalten werden. Um das zu wahren, bekommen durch den Treaty Betroffene Zugang zu Rechtsmitteln, die freie Wahl des Gerichts, finanzielle Unterstützung und Beweislastumkehr sowie die Chance auf Wiedergutmachung.
Celia Sudhoff berichtet aber: „Teilweise drohen Unternehmerverbände in Staaten, die den Vertrag ratifizieren, nicht mehr zu investieren.” Auf Freiwilligkeit und Anreize plädieren Unternehmerverbände weiter. Inwieweit das bisher gereicht hat, ist an den zahlreichen Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten, zu sehen.
















