GEWALT UND GESETZ: PERU

 

Zusammen sind wir die Flamme
Illustration: Valeria Araya, @onreivni

Laut dem peruanischen Ministerium für Frauen und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wurden von Januar bis August 2020 85 Femizide registriert. In Peru wurde Femizid im Jahr 2011 dem Artikel 107 des Strafgesetzbuchs hinzugefügt, jedoch erst im Jahr 2013 mit dem Gesetz Nr. 30068 als eigener Straftatbestand eingeführt. Im Kontext häuslicher Gewalt, Nötigung, sexueller Belästigung, Machtmissbrauch oder jeder anderen Art der Diskriminierung aufgrund des Frauseins beträgt die Gefängnisstrafe für Femizide mindestens 20 Jahre. Im Kontext schwerer Straftaten wie Missbrauch von Minderjährigen, Schwängerung, sexueller Ausbeutung mit vorheriger Vergewaltigung oder Verstümmelung beträgt die Strafe mindestens 30 Jahre. Das Kollektiv vereinigter Familien für die Gerechtigkeit: Nicht eine Ermordete mehr ist in diesem Kontext die wichtigste Organisation. Sie wurde im September 2019 gegründet und setzt sich aus Familien von Opfern von Femiziden zusammen, die fortwährend Gerechtigkeit einfordern. Eine ihrer größten Errungenschaften ist der Erlass des Notfalldekrets 005-2020, welches hinterbliebenen Kindern oder abhängigen Familienangehörigen alle zwei Monate eine finanzielle Unterstützung von 600 Soles (ca. 145 Euro, Anm. d. Red.) gewährt.

Einige emblematische Fälle sind die von Solsiret Rodríguez, Mutter und feministische Aktivistin, die im Jahr 2016 verschwand und 2020 ermordet aufgefunden wurde. Sheyla Torres, eine neunzehnjährige angehende Hebamme, wurde von ihrem Ex-Partner erstochen. Und Eyvi Ágreda, eine 22-jährige wurde in einem Bus von ihrem Stalker lebendig verbrannt. Der wohl aktuellste Fall ist der von Lesly Vicente, einer 19-Jährigen, die nach Tingo María gekommen war, um dort Bauingenieurswesen zu studieren und in einem gemieteten Zimmer wohnte. Sie wurde am Morgen des 15. Juli dieses Jahres ermordet. An diesem Tag drangen eine oder mehrere Personen in ihr Zimmer ein, schlugen sie mit einem Vorschlaghammer, stachen mehrmals auf sie ein, schnitten ihren Hals und Teile ihres Gesichts durch. Bis heute gibt es weder Verdächtige noch Verurteilte.

Transfemizide werden bisher nicht als eigenständige Straftat eingestuft. Das ist alarmierend, da dieses Jahr bereits vier trans Frauen gewaltsam ermordet wurden. Das waren Angie Mimbela del Águila (26 Jahre alt und auf offener Straße enthauptet); die 52-Jährige Cristal Romero, die geschlagen und erstochen wurde; Brenda Venegas, ebenfalls 52 Jahre alt und erhängt, und die 46-Jährige Gabriela Cruz, die mit Handschellen auf dem Rücken gefesselten Armen aufgefunden und vor ihrem Tod gefoltert wurde. Leider respektiert der Staat auch im Tod nicht ihre Geschlechtsidentität, sondern bezeichnet sie weiterhin als Männer.

Femizide und Transfemizide sind zwar etwas Alltägliches, jedoch ist es wichtig einzugrenzen, dass sie nicht in allen sozialen Klassen geschehen. Meist sind die Opfer prekarisierte und rassifizierte Frauen, die die Konsequenzen einer frauenfeindlichen, rassistischen und kapitalistischen Gesellschaft erleiden, in der die Familienangehörigen jahrelang unermüdlich für Gerechtigkeit und gegen die Gleichgültigkeit des Frauenministeriums und der Justiz kämpfen müssen. Wir werden weiterhin für eine bessere Zukunft für unsere Schwestern kämpfen, damit morgen nicht eine weitere von ihnen fehlt. Für unsere Toten, nicht eine Minute des Schweigens, sondern ein ganzes Leben des Kampfes!

GEWALT UND GESETZ: PANAMA

Wir sind vereinigt! Mein Körper, meine Entscheidung
Illustration: Paulyna Ardilla, @paulyna_ardilla

Nach mehreren Anläufen im panamaischen Parlament wurde Feminizid im Jahr 2013 durch das Gesetz Nr. 82 als eigener Tatbestand eingeführt. Das Mindeststrafmaß liegt mit 25 bis 30 Jahren Haft höher als das für Mord.

Seitdem sind Feminizide laut offizieller Statistik auf landesweit etwa 20 bis 30 im Jahr zurückgegangen. Feministinnen beklagen eine höhere Dunkelziffer und dass Feminizide zuletzt grausamer geworden sind: In diesem Jahr wurde die 33-jährige schwangere Bellin Flores zusammen mit sechs Kindern von einer evangelikalen Sekte entführt und ermordet. In einem weiteren Fall wurde die 38-jährige Karen Velásquez von ihrem ehemaligen Partner in einem mit Benzin präparierten Auto angezündet.

Stehen die Täter später vor Gericht, kommt es mit der Staatsanwaltschaft oft zu Absprachen über das Strafmaß. Ein neuer Gesetzesentwurf versucht nun, dies zu verbieten.

Als weiteres Problem benennen feministische Organisationen, dass die meisten Opfer von Feminiziden Mütter sind und der Staat ihre traumatisierten Kinder weder systematisch erfasst, noch unterstützt.

Mehrere staatliche Organisationen wie die Ombudsstelle (Defensoría del Pueblo) oder das 2008 gegründete nationale Fraueninstitut bieten betroffenen Frauen rechtliche, psychologische und soziale Hilfe an. Darüber hinaus verfügt das Gesetz von 2013, dass es in jeder Provinz ein staatliches Frauenhaus geben müsse, in der Hauptstadtprovinz sogar vier – tatsächlich wurden jedoch landesweit erst zwei eingerichtet. Auch weitere gesetzliche Bestimmungen, wie die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Sicherheitsmaßnahmen für bedrohte Frauen sowie eine Sensibilisierung für das Thema im Schulunterricht werden bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Feministische Aktivistinnen beklagen zudem eine chronische Unterfinanzierung von Institutionen und Programmen zum Schutz von Frauen.

Transfemizide werden in der offiziellen Statistik nicht gesondert aufgeführt. In der machistisch geprägten Gesellschaft Panamas fehlt es bislang nicht nur an einem Bewusstsein für Feminizide, sondern auch an Sensibilität gegenüber trans Personen. Das zeigte sich auch an der während der Covid-19-Pandemie verhängten monatelangen Ausgangssperre nach Geschlecht, die vielfach zu Diskriminierung führte.

Immer wieder gibt es feministische Protestaktionen in Panama, Demonstrationen mit hunderten Teilnehmer*innen finden regelmäßig statt. Bewegungen wie #NiUnaMenos haben dort auch ihre Ableger. In der neuesten Protestbewegung #LasOllasVacías („Die leeren Töpfe”) protestieren Frauen symbolisch gegen ihre in der Pandemie noch verstärkte strukturelle Benachteiligung. Neben Aktionen zum 8. März fand in den letzten Jahren außerdem die Solidaritätskampagne Abrazo feminista für Frauenrechte oder die von der Künstlerin Elina Chauvet aus dem mexikanischen Ciudad Juárez übernommene Installation roter Schuhe auf öffentlichen Plätzen statt.

GEWALT UND GESETZ: NICARAGUA

Schwangerschaftsabbrüche legalisieren
Illustration: Paulyna Ardilla, @paulyna_ardilla

Zu Beginn der 1990er Jahre war der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen zentrales Thema der damaligen feministischen Bewegung, die im Laufe der Zeit nicht nur Aufmerksamkeit für das Thema generierte, sondern heute auch auf institutionelle Errungenschaften blicken kann. So wurden staatliche Kommissionen für Frauen und Kinder gegründet, Richter*innen für geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert und 2012 trat schließlich auf Druck der Zivilgesellschaft ein umfassendes Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen, das Gesetz 779, in Kraft. Insgesamt ein vergleichsweises umfangreiches und progressives Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Das Gesetz 779 führt unter anderem Femizide als eigenen Straftatbestand, die mit bis zu 30 Jahren Haft geahndet werden können. Darin war ein Femizid zunächst definiert als die Ermordung von Frauen im Kontext asymmetrischer Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen sowie die Verletzung der physischen, sexuellen, psychischen und patrimonialen Integrität von Frauen. Somit ist es juristisch möglich, im Falle einer Tötung von einer Frau, die Umstände der Tat und den Kontext der Beziehung von Opfer und Täter stärker einzubeziehen.

Mit einer Gesetzesreform wurde die Definition von Femiziden 2014 geändert, in einen Mord an einer Frau durch ihren Ehemann oder Partner. Damit bezieht sich der Straftatbestand nur auf häusliche Gewalt, obwohl durchschnittlich bei etwa der Hälfte aller in Nicaragua registrierten Femizide kein persönliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer vorliegt. 2019 wurden in Nicaragua offiziell 63 Femizide registriert.Viele der Fälle wurden bisher nicht aufgeklärt. Straflosigkeit ist wie in vielen anderen Ländern das zentrale Problem bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt.
Das Gesetz 779 ist auch heute noch gültig, wenngleich es aufgrund einiger einschneidender Reformen deutlich regressiver ist als noch vor einigen Jahren. Feminist*innen kritisieren, dass seit der Wiederwahl des aktuellen Präsidenten Daniel Ortega und seiner Ehefrau, der Vizeministerin Rosario Murillo, im Jahr 2006 Initiativen für Schutz und Selbstbestimmung von Frauen deutlich geschwächt wurden.

Denn bereits 2013 kam es zu einer Gesetzesreform, die im Falle sexualisierter Gewalt in privaten Beziehungen eine Mediation vorsieht, bei der Betroffene ihren Tätern gegenübertreten müssen. Frauenorganisationen geben an, dass Mediationen heute ein zentraler Grund sind, dass Frauen keine Anzeige erstatten, wenn sie sexualisierte Gewalt erleben. Mediationen waren zuvor explizit verboten, da solche Situationen nicht nur zu einer Reviktimisierung führen können, sondern die Ursachen von sexualisierter Gewalt verkennen. Denn eine Mediation suggeriert, dass es einen individuellen Konflikt zu lösen gäbe, wohingegen sexualisierte Gewalt auf Machtstrukturen basiert, die nicht einfach durch Aussprachen zwischen Täter und betroffener Person überwunden werden können. Es scheint als diene das noch vor acht Jahren so fortschrittliche Gesetz weniger dem Schutz von Frauen vor Gewalt als der Stärkung der traditionellen Kleinfamilie, so die zentrale Kritik daran.

GEWALT UND GESETZ: MEXIKO

Heute schreiben wir Geschichte!
Illustration: Magda Castría, @magdacastria

In Mexiko gibt es das Allgemeine Gesetz für den Zugang von Frauen zu einem Gewaltfreien Leben. Es definiert neben physischer Gewalt auch psychische, ökonomische und sexualisierte Gewalt und klassifiziert Feminizide als die extremste Form von geschlechtsspezifischer Gewalt. Das mexikanische Bundesstrafgesetzbuch benennt in Artikel 325 verschiedene Kriterien dafür, ob ein Mord an einer Frau aufgrund ihres Geschlechts verübt wurde und damit als Feminizid strafrechtlich verfolgt wird. Feministische Organisationen kritisieren, dass auf Ebene der Bundesstaaten teilweise andere Kriterien und entsprechend unterschiedliche Rechtsprechungen gelten. Seit August dieses Jahres wird jedoch eine bundesweite Gesetzgebung mit einheitlichen Kriterien und einem Strafmaß von 40 bis 60 Jahren Haft diskutiert.

Das zentrale Problem ist die generelle Straflosigkeit und die fehlende Umsetzung der Gesetzesgrundlagen in Mexiko. Die Aufklärung von Feminiziden wird verschleppt, vertuscht oder die Fälle gar nicht erst als solche registriert. Es wird von sieben bis zehn Fällen täglich ausgegangen, die Zahlen variieren je nach Statistik. 2020 gab es von Januar bis Juli 2.240 getötete Frauen, darunter offiziell 566 Feminizide. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 gab es offiziellen Zahlen zufolge 1.012 Feminizide. Eine unabhängige Dokumentation von Feminiziden unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemiesituation käme wahrscheinlich auf noch höhere Zahlen.

In der Regel bezieht die mexikanische Staatsanwaltschaft sexuelle Orientierung und Geschlecht nicht in ihre Ermittlungen ein. Laut der Nichtregierungsorganisation Letra S wurde 2019 jeden dritten Tag eine LGBTIQ-Person ermordet, wobei die tatsächliche Zahl sehr viel höher vermutet wird. Mehr als die Hälfte der Ermordeten waren trans Frauen. Nur in wenigen Fällen wurden Hassverbrechen als ein mögliches Tatmotiv benannt.

2015 erließ der Oberste Gerichtshof Mexikos das Urteil im Fall von Mariana Lima Buendía und schuf damit einen Präzedenzfall: Das Gericht verfügte, dass alle gewaltsamen Todesfälle von Frauen aus einer geschlechtsspezifischen Perspektive zu untersuchen seien. Anfang des Jahres forderte unterdessen der Generalstaatsanwalt von Mexiko-Stadt, den Straftatbestand des Feminizids aus dem Gesetzbuch zu streichen, da die Behörden damit überfordert seien, die geschlechtsspezifischen Merkmale einer Straftat nachzuweisen (siehe Onda Info 479).
Landesweit kommt es immer wieder zu Protesten gegen Feminizide. Am 3. September 2020 besetzten Feminist*innen die Menschenrechts-kommission in Mexiko-Stadt, um auf die verheerende Situation aufmerksam zu machen (siehe LN 557).

GEWALT UND GESETZ: KUBA

Schluss damit Lass diese toxische Beziehung hinter dir
Illustration: Emmalyn González, @eg_atelier

In Kuba leben Frauen auch nach der Revolution von 1959 weiter unter einer patriarchalen und männlich-chauvinistischen Regierung, ohne dass es einen grundlegenden positiven Wandel für sie gegeben hätte. Derzeit sind die sozialen Rollen zwischen Mann und Frau weder im Gleichgewicht noch gibt es Harmonie.

Es gibt in Kuba keine staatlichen Institutionen, die auf den Schutz von Frauen spezialisiert sind, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Weder gelten Gesetze, die betroffene Frauen schützen noch wird Feminizid im Strafgesetzbuch als Tatbestand anerkannt oder von sonstigen Tötungsdelikten unterschieden. Am 20. Dezember 2019 legte die kubanische Nationalversammlung ein breit angelegtes Gesetzespaket von 107 Rechtsnormen vor, die bis 2028 umgesetzt werden sollen. Eine Reaktion auf geschlechtsspezifische Gewalt in Kuba kommt darin nicht vor. Die kubanische Regierung hat trotz wiederholter Anfragen von Bürger*innen und obwohl sie in offiziellen Erklärungen die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zur Priorität erklärt hat, nicht angegeben, wie sie das Problem konkret angeht. Der Erlass eines möglichen Schutzgesetz wird also mindestens bis 2028 dauern, wenn die kubanische Nationalversammlung neue Rechtsnormen bestimmt.
Derzeit wird ungefähr alle 28 Tage eine Frau ermordet. Da viele Fälle nicht erfasst werden und die offizielle Presse über Feminizide Stillschweigen bewahrt, sind es möglicher Weise noch deutlich mehr.

Viele Aktivist*innen, Künstler*innen und unabhängige Journalist*innen erheben ihre Stimme, um die Befreiung der Frauen und ihre Rechte einzufordern, aber sie werden zum Schweigen gebracht, mit Geld- und oft auch mit Haftstrafen belegt. Eine feministische Bewegung in Kuba zu gründen oder zu stärken ist aufgrund der gesellschaftlichen Strukturen eine große Herausforderung.

Auch wenn noch keine grundlegende Verbesserung für die gesellschaftliche Stellung der Frauen erreicht wurde, so konnten Feminist*innen durch ihre Zusammenarbeit doch verborgene Tatsachen sichtbar machen, die viele Beobachter*innen überrascht haben. So sind die ländlichen Gebiete in den östlichen Provinzen am anfälligsten für Fälle von häuslicher Gewalt und Frauenmord. Aktuellster Fall: Maria de los Angeles Anzardo Ramos, 29 Jahre alt, wurde am Morgen des 28. September 2020, in Rio Cauto, Provinz Granma, von ihrem Partner ermordet.

GEWALT UND GESETZ: KOLUMBIEN

Illustration: Xueh Magrini Troll, @xuehka

Kolumbien blickt auf eine vergleichsweise lange Geschichte der juristischen Verankerung von Feminiziden zurück. Das 2015 erlassene Gesetz Rosa Elvira Cely gilt als eines der progressivsten weltweit – wird de facto jedoch zu wenig angewendet.

Im Jahr 2008 wurde dem Artikel 104 des kolumbianischen Strafgesetzbuches, der strafverschärfende Umstände zum Tatbestand Mord behandelt, ein elfter Absatz hinzugefügt. Er sollte zur Geltung kommen, wenn der Mord an einer Frau begangen wurde, weil sie eine Frau ist. Einer der wenigen Fälle, bei denen dieser Absatz herangezogen wurde, landete 2015 prompt vor dem Obersten Gerichtshof: Ein Gericht in Medellín hatte den Absatz 11 und somit ein geschlechtsspezifisches Tötungsmotiv in einem Mordfall ausgeschlossen. Die Frau wurde von ihrem ehemaligen Partner erstochen, nachdem dieser sie in den Jahren zuvor mehrfach lebensgefährlich verletzt und mit Mord gedroht hatte. In dritter Instanz urteilte die Richterin des Obersten Gerichtshofs, dass der Ausschluss des Absatzes 11 ein Gesetzesbruch gewesen sei und die Entscheidung unter anderem ein Verstoß gegen die kolumbianische Verfassung. Daraufhin wurde im Juli desselben Jahres nach massivem Druck seitens und Mitarbeit feministischer Organisationen ein eigenständiges Gesetz für den Tatbestand Feminizid entwickelt: das Gesetz Rosa Elvira Cely, benannt nach einer Frau, die im Mai 2012 in Bogotá von einem Mitschüler vergewaltigt und gepfählt wurde. Der Artikel 104 A hält nun fest, dass „wer den Tod einer Frau aufgrund ihres Status als Frau oder aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität verursacht“ mit einer Gefängnisstrafe von 250 bis 500 Monaten bestraft werden soll. Trans Frauen werden somit explizit eingeschlossen, eine eigene juristische Kategorie für Transfeminizide existiert jedoch nicht.

In einem separaten Artikel 104 B werden zudem zahlreiche strafverschärfende Umstände aufgeführt. Wenn der Feminizid beispielsweise an einer Frau verübt wurde, die Vertreibung oder rassistischer, klassistischer oder homophober Diskriminierung ausgesetzt war, wird das Strafmaß auf bis zu 600 Monate Freiheitsentzug angesetzt, also maximal 50 Jahre. Es stellt somit das einzige Feminizid-Gesetz in dieser Übersicht dar, das explizit intersektionale Komponenten berücksichtigt.

Wie so oft scheitert es jedoch an der Umsetzung: Die fehlende spezielle juristische Bildung, der Mangel an begleitenden kriminalpolitischen Maßnahmen, zu wenige Ressourcen in der Staatsanwaltschaft und keine ganzheitliche Erfassung von Fallzahlen führen zu einer lediglich sporadischen Anwendung des Gesetzes und zu statistischem Chaos. Das Nationale Institut für Rechtsmedizin zählte im Jahr 2018 beispielsweise 960 ermordete Frauen, offiziell werden aber nur 73 Fälle als Feminizide geführt. Die tatsächlichen Fallzahlen erfassen bisher nur feministische Organisationen. Das Observatorio Feminicidios Colombia zählte 663 Feminzide im Jahr 2018, 571 im darauffolgenden 2019.

GEWALT UND GESETZ: HONDURAS

Zusammen sind wir stark Zusammen sind wir Feuer

Illustration: Paulyna Ardilla,@paulyna_ardilla

Obwohl es in Honduras kein spezifisches Gesetz gibt, das sich umfassend mit geschlechtsspezifischer Gewalt befasst, hat das mittelamerikanische Land 2013 den Straftatbestand des Femizids in sein Strafregister aufgenommen. Er wurde in Artikel 118 A (Dekret 23/2013) als Sondergesetz integriert. Die Strafen wurden auf 30 bis 40 Jahre festgelegt, wobei diese durch die Reform des Strafgesetzbuches von 2018, die 2020 in Kraft getreten ist, auf 20 bis 30 Jahre reduziert wurden. Länder, die wie Honduras keine umfassenden Gesetze haben, stehen vor der Schwie-*rigkeit, dass sie nur den Aspekt der Kriminalisierung berücksichtigen, aber keine Vorkehrungen zur Prävention, zum Schutz, zur Untersuchung und zur Wiedergutmachung für die Opfer treffen.

Im Zeitraum von 2012 bis 2019 gab es 4.427 Gewaltverbrechen an Frauen in Honduras. Davon wurden seit der Einführung des Straftatbestands vor sieben Jahren nur 15 Fälle zur Verurteilung als Femizide zugelassen. In den offiziellen Statistiken gab es 2019 insgesamt 319 Morde an Frauen. Im Durchschnitt wurde laut den Daten der Beobachtungsstelle für Gewalt der Nationalen Autonomen Universität Honduras 2020 alle 16 Stunden eine Frau ermordet. Die Fälle ereignen sich in einem Justizsystem, das in geschlechtsspezifischer Gewalt wenig ausgebildet ist und mit einer Gesetzgebung arbeitet, die die Strafdauer tendenziell verringert. Frauen, die es wagen, häusliche Gewalt anzuzeigen, werden nicht rechtzeitig betreut und sind nicht sicher vor Bedrohung und Diskriminierung.

In Honduras gibt es keine Gesetze, die die Menschenrechte der LGBTIQ*-Bevölkerung garantieren (siehe auch LN 504). Gegenwärtig sind die einzigen juristischen Ressourcen, über die sie verfügen, Artikel 321 des Strafgesetzbuches und das Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Multiplikator*innen und Mitarbeiter*innen der Justiz, das nur diejenigen schützt, die als Menschenrechtsverteidiger*innen zertifiziert wurden.

GEWALT UND GESETZ: GUATEMALA

Das Patriarchat soll brennen!

Illustration: Agustina Di Mario, @aguslapiba

Seit 2008 gibt es in Guatemala das Gesetz gegen Femizide und andere Formen der Gewalt gegen Frauen. Laut diesem Gesetz begeht einen Femizid, wer „im Rahmen des ungleichen Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen eine Frau ermordet“. Als Anzeichen dafür gilt unter anderem, dass vorher erfolglos versucht wurde, eine Beziehung mit dem Opfer einzugehen oder eine „Verachtung des Körpers des Opfers zur Befriedigung sexueller Instinkte“ als Motiv vorliegt. Anders als in vielen anderen Ländern schließt das guatemaltekische Gesetz auch Taten, die außerhalb von Beziehungen begangen werden, mit ein. Ein Femizid wird mit 25 bis 50 Jahren Gefängnis bestraft. Dass diese Strafe nicht reduziert werden kann, wurde 2018 vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung einer auf Gewalt gegen Frauen spezialisierte Staatsanwaltschaft, spezialisierte Rechtsprechungsorgane, Fortbildungsprogramme für Beamt*innen und Unter-*stützungsprogramme für Überlebende vor.

12 Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes ist die Straflosigkeit immer noch hoch und die geplanten behördlichen Strukturen nehmen nur langsam Form an. In einer aktuellen Recherche legt das guatemaltekische Onlinemedium Agencia Ocote dar, dass es oft an Zufällen und der Arbeit Angehöriger liegt, ob ein Mord als Femizid verhandelt wird und ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommt. Seit 2016 gibt es zwar eine auf Femizide spezialisierte Staatsanwaltschaft, doch deckt diese nur zwei der 340 Gemeinden ab. In acht der 22 Verwaltungsbezirke gibt es spezialisierte juristische Einrichtungen. Viele Fälle werden, wenn sie denn überhaupt vor Gericht kommen, von nicht spezialisierten Staatsanwaltschaften bearbeitet.

Die offiziellen Statistiken zu Femiziden und Verurteilungen sind uneindeutig und kaum vergleichbar. Laut dem Nationalen Institut für Forensik (INACIF) kamen von 2008 bis 2019 8.468 Frauen gewaltsam zu Tode. Die feministische Organisation GGM, die seit 1988 gegen geschlechtsspezifische Gewalt kämpft, wertet diese Daten jährlich aus und identifiziert meist 50 Prozent der Fälle als Feminizide, 2018 ganze 338 von 661 Fällen. Das für Strafverfolgung zuständige Ministerio Público eröffnete seit 2008 3.314 als Femizid geführte Ermittlungen. Laut der Recherche von Ocote kam es dabei in 572 Fällen zu Verurteilungen wegen eines Femizids.

Für 2020 beklagen Aktivist*innen einen Anstieg Verschwundengelassener und der Gewalt vor allem gegen Mädchen und Jugendliche. Gleichzeitig sei es für viele Betroffene durch die Corona-Pandemie besonders schwer, Gewalt zur Anzeige zu bringen. Die Ermordung der jungen Frauen Litzy Cordón und Laura Hernández Ende September und Anfang Oktober löste landesweite große Betroffenheit und Wut aus. Am 10. und 11. Oktober protestierten in vielen Städten Hunderte für ein Ende der geschlechtsspezifischen Gewalt und der Straflosigkeit.

GEWALT UND GESETZ: EL SALVADOR

Zusammen schaffen wir es, Illustration: Emmalynn González, @eg_atelier

El Salvador ist das Land mit der höchsten Feminizidrate weltweit, obwohl es über eine umfassende Gesetzgebung für den Umgang mit sexualisierter Gewalt verfügt. Im Jahr 2012 trat das Sondergesetz für ein gewaltfreies Leben für Frauen (LEIV) in Kraft, das erstmals Feminizide und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt kriminalisierte. Allerdings ist dieses nicht im Strafgesetzbuch verankert. Theoretisch sollte diese Gesetzgebung dazu dienen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bestrafen.

Dekret 520 des LEIV zielt darauf ab, das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben zu begründen, anzuerkennen und zu garantieren. Um ihr Recht auf Leben, körperliche und moralische Unversehrtheit zu schützen, verfügt die Generalstaatsanwaltschaft der Republik El Salvador (FGR) über sechs spezialisierte Betreuungseinheiten für Frauen, die Justiz hat sechs Sondergerichte und eine Kammer für ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung für Frauen.

2019 wurden offiziell 230 Feminizide in El Salvador gezählt, was im Verhältnis zu den 386 Frauenmorden, die 2018 registriert wurden, einem Rückgang von 40 Prozent entspricht. Bis Mitte August 2020 zählte die Beobachtungsstelle für Gewalt gegen Frauen (ORMUSA) 71 Feminizide. Somit wurden in den letzten acht Jahren mehr als 3.000 Frauen in El Salvador ermordet, weil sie Frauen waren. Doch bis Ende 2019 hat die Justiz nur 259 Verurteilungen wegen Feminizids ausgesprochen. Die geringe Zahl der Verurteilungen spricht nach Ansicht von Expert*innen für eine Leugnung des Phänomens seitens der Behörden. All das in einem Land, in dem machistische Strukturen an der Tagesordnung sind und in dem mehr als die Hälfte der Fälle ungestraft bleibt. Seit 2016 gab es einen allmählichen Rückgang der Feminizide, was jedoch nicht verhinderte, dass El Salvador laut der Beobachtungsstelle für Geschlechtergleichstellung (ECLAC) im Jahr 2019 zum gewalttätigsten Land für Frauen in Lateinamerika wurde. Trotz der Tatsache, dass das LEIV die Justizbehörden verpflichtet, Feminizide streng zu bestrafen, hat die Staatsanwaltschaft jedoch nur in einem Drittel der Fälle Verurteilungen erreicht. In den meisten Fällen stehen die Morde statistisch nicht in direktem Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. El Salvador erhebt keine Statistik der Tötungsdelikte aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung.

GEWALT UND GESETZ: ECUADOR

Schwesterlichkeit “Wir Frauen sind die Kriegerinnen undeser Gemeinschaft”

Illustration: Shawna Pancarita Farinango, @shawnaf

Daten der ökumenischen Kommission für Menschenrechte (CEDHU) zufolge wurden in Ecuador zwischen dem ersten Januar und dem 18. November 2019 95 Feminizide begannen. Dies entspricht einem Feminizid alle 70 Stunden. In drei der 95 Fälle hatten die Frauen schon eine sogenannte boleta de auxilio bei den Behörden beantragt. Diese Notfallkarte soll es Betroffenen häuslicher Gewalt erleichtern, in Notsituationen polizeiliche Hilfe zu erhalten.

Einem Bericht der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen von 2019 zufolge hat Ecuador in Bezug auf die Gesetzeslage in den letzten Jahren deutliche Fortschritte zu verzeichnen. Im Strafgesetzbuch wird Gewalt gegen Frauen und andere Mitglieder der Familie je nach Schwere kriminalisiert. Neben dem Feminizid als maximalem Ausdruck von Gewalt gegen Frauen sind dort auch andere Formen von Gewalt einschließlich physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt festgehalten. Als direkte Kritik an diesem Gesetz nennt die UN-Sonderberichterstatterin Dubravka Šimonović die Definition des Begriffs der Vergewaltigung, der nur auf der Anwendung von Gewalt beruht, nicht auf dem Fehlen von Konsens. Des Weiteren solle die Verjährungsfrist für die Anzeige von Vergewaltigungen verlängert werden, um die effiziente Einleitung von Strafverfahren zu ermöglichen, nachdem das Opfer volljährig geworden ist.

Weitere Kritikpunkte an der Gesetzeslage sind die Kriminalisierung von Abtreibung und die unzureichende Bereitstellung finanzieller Ressourcen zur Umsetzung der bestehenden Gesetze.

Anfang 2019 kam es in mehreren ecuadorianischen Städten zu Massenprotesten gegen sexualisierte Gewalt, Feminizide und Rassismus. Anlass für die Proteste waren zwei Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich in derselben Woche ereignet hatten. Die 35-Jährige Martha wurde Opfer einer Massenvergewaltigung in einer Bar im Norden von Quito. Martha sagte später aus, dass sie von drei befreundeten Männern betäubt und gefoltert worden war. Die 24-jährige Schwangere Diana wurde von ihrem venezolanischen Partner erstochen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Verbrechens gab Präsident Lenín Moreno auf seinem Twitter-Account bekannt, dass er „Brigaden“ zur Kontrolle der Venezolaner in Ecuador angeordnet habe. Aktivist*innen verurteilten die rassistischen Äußerungen des Präsidenten, welche die Herkunft des Täters in den Vordergrund rückten, anstatt Gewalt gegen Frauen als solche anzuerkennen und den Opfern die Würdigung entgegenzubringen, die sie verdienen.

GEWALT UND GESETZ: DOMINIKANISCHE REPUBLIK

Das Patriarchat wird fallen! Auf machistische Gewalt folgt feministischer Widerstand.

Illustration: Agustina Di Mario, @aguslapiba

Das größte Risiko für eine Frau, ermordet zu werden, ist die bloße Tatsache, eine zu sein.” Diese Aussage der dominikanischen Feministin Susi Pola spiegelt die erschreckende Realität von Gewalt an Frauen und Femiziden in Lateinamerika wider. Nach El Salvador (6,8 jährliche Femizide pro 100.000 Einwohner*innen) und Honduras (5,1) weist die Dominikanische Republik (1,9) eine der höchsten Gewaltraten an Frauen in Lateinamerika auf. Zwischen 2000 und 2006 wurden 1.068 Frauen getötet. Zwischen 2017 und Oktober 2019 waren es bereits 484. Laut Amnesty International nahm die Gewalt gegenüber Frauen in der Dominikanischen Republik allein in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent zu. Knapp ein Drittel der Frauen sind zwischen 20 und 29 Jahre alt.

Die hohen Ziffern verdeutlichen, dass die dominikanische Regierung den Frauen nicht genügend Schutz vor Gewalt bietet, obwohl es Gesetze wie etwa das Gesetz Nr. 24-97 aus dem Jahr 1997 gibt, das Gewalt an Frauen bestrafen sollte. Auch hat die Dominikanische Republik das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) im Jahr 1982 unterzeichnet und ratifiziert.

Nach Angaben von UN Women gab es 2019 bereits in 144 Ländern Aktionspläne, die sich für eine Reduzierung geschlechtsspezifischer Gewalt einsetzen. Auch die Dominikanische Republik hat vor Jahren solch einen Aktionsplan implementiert. Es bleibt festzuhalten, dass Friedenspädagogik und toxische Männlichkeitskonzepte kaum bis gar kein Bestandteil der Gegenmaßnahmen sind, was nach theoretischen Ansätzen jedoch eine gute Möglichkeit wäre, um die bestehende Problematik rund um geschlechtsspezifische Gewalt und einem gesellschaftlichen Wandel zu thematisieren. Im Aktionsplan „Planeg III: Landesweiter Plan für Geschlechtergleichheit und -gleichberechtigung” (2019-2030) herrscht Einigkeit darüber, dass die dominikanische Regierung trotz einer hohen Anzahl von Initiativen, die sich für die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt einsetzen, versagt hat.

In der Hauptstadt Santo Domingo demonstrieren seit Jahren zahlreiche Menschen am 25. November, dem internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, für ein Ende geschlechtsspezifischer Gewalt. An diesem Tag wird an die Schwestern Mirabal zurückerinnert, die am 25. November 1960 im Auftrag des damaligen Diktators Rafael Trujillo Molina durch den militärischen Geheimdienst ermordet wurden. Der Fall wurde so bekannt, dass die Vereinten Nationen 1999 nach einem Treffen mit lateinamerikanischen Feminist*innen den 25. November offiziell als internationalen Tag gegen die Gewalt an Frauen einführten. Neben immer öfter stattfindenden Demonstrationen im Land sind einige dominikanische Feminist*innen Teil der Ni Una Menos-Bewegung, die sich gegen Femizide einsetzt.

GEWALT UND GESETZ: DEUTSCHLAND

Illustration: Valeria Araya, @onreivni

In Deutschland werden Feminizide noch nicht staatlich anerkannt. Bisher vermied es die Bundesregierung in Antworten auf zwei kleine Anfragen der Parteifraktion DIE LINKE, die Tötung von Frauen als strukturelles Problem einzuordnen und als Feminizide zu benennen. Gleichzeitig hat Deutschland den größten finanziellen Anteil an der Spotlight Initiative, einer Kooperation zwischen EU und Vereinten Nationen (UN) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Afrika, Asien, der Karibik, Lateinamerika und der Pazifik-Region. Für den lateinamerikanischen Raum wird der Schwerpunkt auf die Beendigung von Femiziden gelegt. Wegen fehlender Daten fordert die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen Dubravka Šimonovic die Etablierung eines „Femicide Watch“ in allen Ländern, der Statistiken zu geschlechtsspezifischen Tötungen und ihrer juristische Verfolgung erfassen und analysieren soll.

Im Unterschied zu 25 anderen Ländern ist Deutschland dieser Forderung bisher nicht gefolgt. Zwar wurden internationale Konventionen ratifiziert und in nationales Recht umgewandelt, es herrscht jedoch noch großer Nachholbedarf. So bemängelt die CEDAW-Allianz, ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Gruppen, die Unterfinanzierung von Hilfsangeboten, den Mangel effektiver Schutzmaßnahmen und, dass der Zugang zu Beratungsstellen etwa für Migrant*innen und geflüchtete Frauen oft nicht gewährleistet sei. Eine auf Grundlage der Istanbul-Konvention umzusetzende Monitoring-Stelle gegen Gewalt an Frauen befindet sich erst seit Januar 2020 im Aufbau.

Juristisch werden Feminizide nicht gesondert betrachtet, sondern als Mord, Totschlag oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge erfasst. Lena Foljanty und Ulrike Lembke analysierten in einer Studie von 2014 dabei einen rassistischen Bias in der Rechtsprechung: Von Mehrheitsdeutschen begangene Taten wurden meist als Partnerschaftsverbrechen und Totschlag verurteilt, die von Nichtmehrheitsdeutschen mehrheitlich als Mord („Ehrenmorde”).

Aussagekräftige Statistiken fehlen bislang. Seit 2011 erfasst die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts die Beziehung zwischen Opfern und Täter*innen. Seit 2015 veröffentlicht die Stelle jährlich eine kriminalstatistische Auswertung zu Gewaltdelikten in Partnerschaften. 2018 gab es demnach 324 Fälle versuchter oder vollendeter Tötung an Frauen, 122 Frauen wurden von (Ex-)Partnern getötet – eine weitere Analyse bleibt aber aus.

Aktivist*innen kritisieren, dass Morde außerhalb von (Ex-)Partnerschaften in der Statistik außen vor bleiben. Zudem werden ermordete trans Frauen, die keine Personenstandsänderung vorgenommen haben, in der Statistik als männlich erfasst. Aktivistische Gruppen wie Feminicide Map, der Arbeitskreis Feministische Geographie oder das #KeineMehr-Dokumentationsprojekt haben deshalb angefangen, auf Grundlage von Presseberichten selbstständig Statistiken anzufertigen. Dort werden Feminizide vor allem dann skandalisiert, wenn rassistische Ressentiments bedient werden, etwa bei sogenannten Ehrenmorden. Privatisierende Begriffe wie „Beziehungsdrama“ oder „Familientragödie“ verschleiern häufig die strukturelle Dimension von Feminiziden.

Erst seit wenigen Jahren findet eine größere öffentliche Sensibilisierung für die strukturellen Ursachen von Feminiziden statt. Gruppen wie die 2017 gegründete Initiative #Keine Mehr mobilisieren gegen Feminizide und rücken das Thema auch in Deutschland in den Fokus.

GEWALT UND GESETZ: COSTA RICA

In Flammen Sie wollten uns verbrennen, aber wir sind zu Feuer geworden (Illustration: Mora Gala, @mora.gala)

Von Januar bis Oktober 2020 sind in Costa Rica 53 Frauen ermordet worden, elf davon zählen offiziell als Femizide und sechs als Morde. In 38 Fällen ist der Status bisher noch ungeklärt. Elf Frauen wurden allein im Juli getötet, der damit kritischste Monat der diesjährigen Bilanz. In Costa Rica ist laut Artikel 21 des Gesetzes zur Bestrafung von Gewalt an Frauen (Nr. 8589) ein Mord an einer Frau nur dann ein Femizid, wenn Täter und Opfer verheiratet sind oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft bilden. Die Beobachtungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen dokumentiert seit 2007 auch Fälle des „erweiterten Femizids“, hierzu zählen auch Tötungsdelikte an Frauen, bei denen es keine romantische Beziehung oder Ehe zwischen Opfer und Täter gab. Im vergangenen Jahr wurden sieben solcher Fälle registriert. In Costa Rica gibt es keine gesonderte Statistik über Transfemizide.

Feministische Gruppen fordern die strikte Durchsetzung des Strafgesetzes und die schnelle Aufklärung der Fälle. Sie beklagen, dass Urteile oft aufgrund fadenscheiniger Begründungen milder ausfallen oder zurückgenommen werden.

Diese Forderungen und die Wut über die Brutalität der Fälle sexualisierter Gewalt werden vor allem auf Demonstrationen zum Ausdruck gebracht. So auch im Fall der 18-Jährigen Allison Bonilla, die im März 2020 verschwand. Sie war von einem Nachbarn sexuell missbraucht und ermordet worden. Der Täter bekannte sich im September schuldig. Daraufhin gingen tausende Frauen und Unterstützer*innen auf die Straße. Der vermeintliche Täter zog wenige Tage später seine Aussage zurück und behauptet seitdem, er sei unschuldig. Ende September wurden die menschlichen Überreste Allison Bonillas gefunden, der Fall ist bisher noch nicht abgeschlossen.

Trotz Ausgangssperren gibt es auch während der Covid-19-Pandemie virtuelle und physische Demonstrationen von feministischen Organisationen. Gruppen wie Ni Una Menos Costa Rica oder Transvida haben Hilfe-Hotlines eingerichtet, die sie rund um die Uhr betreuen und bei denen betroffene Frauen Gewalttaten anzeigen können.

GEWALT UND GESETZ: CHILE

Mutig kämpfen Sie haben uns so viel weggenommen, dass sie uns auch unsere Angst genommen haben (Illustration: Magda Castría, @magdacastria)

Bis Anfang Oktober hat es im Jahr 2020 nach Angaben des Ministeriums für Frauen und Gleichstellung der Geschlechter in Chile 29 Feminizide und 102 versuchte Feminizide gegeben. Das Ministerium gibt jedes Jahr eine Liste mit Namen der Opfer von Feminiziden heraus, im vergangenen Jahr 46 Fälle. Diesen Angaben gegenüber stehen die Statistiken des chilenischen Netzwerkes gegen Gewalt an Frauen, die für den gleichen Zeitraum 2020 schon 38 Feminizide im Land zählen, im vergangenen Jahr 63. Die seit 30 Jahren aktive Organisation dokumentiert jeden Fall detailliert und betont die politisch-strukturelle Dimension von Feminiziden sowie die Verstrickung von sexualisierter und rassistischer Gewalt in Chile. Das Netzwerk zählt neben Feminiziden auch Fälle von sogenannten suicidios femicidas, also Suizide von Frauen, nachdem sie Gewalt erfahren haben. Transfeminizide werden an keiner dieser Stellen dokumentiert.

Der Tatbestand Femizid ist im chilenischen Recht seit 2010 mit dem Gesetz 20.480 als Mord an Frauen durch den Ehemann oder Partner etabliert. Zehn Jahre lang kritisierten feministische Bewegungen, dass dies andere Gewaltkontexte als den familiären völlig ausblenden würde. Im März dieses Jahres fand dann mit dem Gesetz Gabriela eine Erweiterung statt: Seitdem beschreibt der Tatbestand Femizid alle Tötungsdelikte an Frauen, die aus Hass-, Verachtungs- oder Missbrauchsmotiven in Bezug auf das Geschlecht geschehen. Hierfür können Gefängnisstrafen von 15 Jahren und einem Tag bis lebenslänglich verhängt werden. So fortschrittlich die Rechtslage sich auch gestaltet: In weiten Teilen der chilenischen Gesellschaft wird Gewalt an Frauen noch immer nicht klar verurteilt. Dazu zählt auch Präsident Sebastián Piñera: Als er das neue Gesetz vorstellte, betonte er ausdrücklich, dass es bei sexualisierter Gewalt nicht immer nur um den Willen von Männern ginge, sondern auch am Willen der Frauen, missbraucht zu werden. Organisationen wie das Netzwerk gegen Gewalt an Frauen betonen daher, dass neben der entsprechenden Gesetzgebung auch in Sachen Aufklärungs- und Präventionsarbeit Fortschritte nötig seien. Denn die Zahl der Feminizide bleibt auch mit den neuen Gesetzen konstant.

Ein Fall, der die mangelnde Durchsetzung der bestehenden Gesetze offenbart, ist der von Ámbar Cornejo. Im August 2020 wurde die 16-Jährige von ihrem Stiefvater ermordet. Der Täter war erst 2016 aus dem Gefängnis freigekommen, wo er nach elf von 27 Haftjahren für den Feminizid an seiner damaligen Partnerin und deren Sohn frühzeitig entlassen worden war. Gegen ihn galt außerdem eine einstweilige Verfügung, sich von Ámbar fernzuhalten. Nach deren Tod sitzt er nun erneut in Untersuchungshaft. Auch seine Partnerin, Ámbar Cornejos Mutter, wurde Anfang Oktober in Untersuchungshaft genommen und wird beschuldigt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Die feministische Bewegung im Land gilt als stark und wachsend. Und sie hat mit den breiten gesellschaftlichen Protesten seit November 2019 neuen Aufwind erhalten. So brachte der Internationale Frauentag im März 2020 zwei Millionen Frauen und Queers auf die Straßen der Hauptstadt Santiago. Zu den wichtigsten feministischen Gruppen gehört die Coordinadora 8M mit ihren landesweiten und regionalen Gruppen. Dazu kommen unzählige feministische asambleas (Nachbarschaftsversammlungen) im ganzen Land. Gegen Gewalt an Frauen engagieren sich unter anderem der Verein feministischer Anwältinnen (ABOFEM) und das chilenische Netzwerk gegen Gewalt an Frauen. Einen symbolischen Erfolg konnte die feministische Bewegung im Oktober verbuchen: Der Senat verabschiedete einstimmig ein Gesetz, nach dem der 19. Dezember in Zukunft landesweiter Gedenktag gegen Femizide wird.

GEWALT UND GESETZ: BRASILIEN

Schluss mit der Diskriminierung! Für ein Leben ohne Lesbophobie (Illustration: Producciones y Milagros, @produccionesymilagros)

In der durch ein extrem ungleiches Machtverhältnis zwischen Männern und Frauen geprägten brasilianischen Gesellschaft wurde die Unterdrückung von Frauen lange Zeit unsichtbar gemacht, naturalisiert und gesellschaftlich toleriert. Durchschnittlich wird in Brasilien alle sieben Stunden eine Frau Opfer eines Feminizids. Im internationalen Vergleich ist Brasilien somit weltweit eines der Länder mit der höchsten Feminizidrate und das Land mit den meisten Morden an trans Personen.

Am 9. März 2015 wurde in Brasilien das Gesetz Nr. 13.104 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Es bestimmt die Merkmale, die ein Tötungsdelikt zum Feminizid machen, wie folgt: häusliche und innerfamiliäre Gewalt, Verachtung oder Diskriminierung der Frau. Es stuft den Feminizid als eine niederträchtige Tat ein, was wiederum eine Erhöhung der Strafe zur Folge hat. Eine ebenfalls wichtige Folge des Gesetzes ist, dass durch die Typisierung von Feminiziden in der Gesetzgebung allgemein eine größere gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf diese Art von Verbrechen gelenkt wird. Außerdem wird ein genaueres Verständnis seiner Dimension geschaffen, um eine Verbesserung der Politik zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen zu erreichen.

In Brasilien kommt es häufig zu Feminiziden, bei denen die Opfer von ihren Partnern oder Ex-Partnern im eigenen Zuhause ermordet werden. Diese Straftaten werden in der Gesellschaft, der Presse und sogar in der Justiz oft als isolierte Handlungen dargestellt, welche in unkontrollierten, intensiv emotionalen Momenten erfolgen würden. Zur Beschreibung der Morde finden sich in den Medien immer wieder Adjektive wie „eifersüchtig“, „unkontrolliert“ oder sogar „leidenschaftlich“, welche Feminizide als „Mord aus Liebe“ charakterisieren sollen. Die Typisierung solcher Verbrechen als Feminizid ist daher von großer Bedeutung. Denn auch häusliche und familiäre Gewalt ist kein privates, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das in dem strukturellen Machismo wurzelt, der tief in der brasilianischen Gesellschaft verankert ist.

Das 2006 in Brasilien erlassene Gesetz Maria da Penha (Nr. 11.340) soll Frauen genau vor dieser Art von Gewalt schützen, indem es unter anderem Kontakt- und Zutrittsverbote für Gewalttäter und verschiedene Formen der Unterstützung fördert. Dazu gehören auch auf häusliche Gewalt spezialisierte Polizeiwachen und Gerichte sowie die Einrichtung von Frauenhäusern. Das Gesetz wurde nach Maria da Penha benannt, einer Frau, die selbst sechs Jahre lang von ihrem Ehemann brutal misshandelt wurde, der zwei Mordversuche an ihr verübte, die sie querschnittsgelähmt zurückließen. Der Prozess wurde von der brasilianischen Justiz 18 Jahre lang verschleppt. Doch Maria da Penha setzte sich beharrlich für ihre Rechte ein: Nach einem langen zähen Kampf konnte sie letztendlich erreichen, dass ihr Ex-Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde.

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