LAUFEN GELASSEN

„Hier sind sie – Schluss mit dem Schweigepakt“ Angehörige von Verschwundenen fordern Aufklärung (Foto: Jorge Soto)

Bis 2004 lebte Reinhard Döring in der Colonia Dignidad. Dann verließ er die deutsche Sektensiedlung in Chile, in der Freiheitsberaubung, sexualisierte Gewalt und Zwangsarbeit zum Alltag gehörten, und die eng mit der Diktatur Augusto Pinochets kooperierte. Seit 2004 lebt der heute 75-Jährige weitgehend unbehelligt im nordrhein-westfälischen Gronau.

Seit 2005 ermittelt die chilenische Justiz wegen der Beteiligung an der Entführung und dem Verschwindenlassen der 1976 verschleppten politischen Gefangenen Juan Maino, Elizabeth Rekas und Antonio Elizondo gegen Döring und erließ einen internationalen Haftbefehl. Er soll als Kontaktperson der Colonia Dignidad zum chilenischen Geheimdienst DINA fungiert haben. Dieser hatte nach dem Putsch von 1973 ein Lager auf dem Gelände der deutschen Sektensiedlung eingerichtet, in dem Hunderte Oppositionelle gefoltert und Dutzende ermordet wurden. Diese wurden in Massengräbern auf dem Gelände der Colonia Dignidad verscharrt, ihre Leichen später wieder ausgegraben und verbrannt. Das belegen Aussagen von Angehörigen der deutschen Siedlung.

Döring selbst hatte bei einer Vernehmung in Deutschland 2009 gestanden, Gefangene bewacht zu haben. Außerdem soll er nach Aussagen, die ein anderer ehemaliger Angehöriger der Colonia Dignidad bei polizeilichen Vernehmungen 2005 in Chile gemacht hatte, als Fahrer auch Gefangene an einen abgelegenen Ort auf dem Siedlungsgelände zur Exekution transportiert haben. In einer früheren Vernehmung hatte Döring bestätigt, Waffen und Motoren – mutmaßlich von Autos von politischen Gefangenen – auf dem Gelände der Colonia Dignidad versteckt zu haben .

Wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit liefert Deutschland Döring nicht nach Chile aus. Ein 2016 eröffnetes eigenständiges Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft Münster 2019 wieder ein. Es läge kein hinreichender Tatverdacht vor, hieß es damals (siehe LN 536). Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) kritisiert, wichtige Zeugen, die das ECCHR benannt habe, seien nicht vernommen worden. Es habe keinen ausreichenden Willen zur Aufklärung gegeben.

Bei einer Urlaubsreise in die Toskana wurde Döring am 22. September 2021 in der Kleinstadt Forte dei Marmi aufgrund eines Interpol-Haftersuchens festgenommen. Seitdem saß er dort in Haft. Einem Auslieferungsabkommen zwischen Chile und Italien entsprechend überstellte der Oberste Gerichtshof Chiles am 12. November fristgerecht einen Auslieferungsantrag für Reinhard Döring, der am 18. November in Italien ankam und am 19. bereits dem italienischen Justizministerium vorlag.

Doch ebenfalls am 18. November befand ein Berufungsgericht in Florenz, Dörings Gesundheitszustand sei „mit der Haft unvereinbar“. Deshalb solle seine Haft durch „weniger schwere Maßnahmen“ ersetzt werden. Kurzum: Döring wurde unter der Auflage, sich täglich einmal bei der Polizei in Lucca in der Toskana zu melden, aus dem Gefängnis entlassen.

Dieser Beschluss wurde bemerkenswerterweise vier Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung eines Auslieferungsantrags gefällt, und zwar unter Verweis darauf, dass die Voraussetzungen für die Haft sowieso am 22. November auslaufen würden. „Nach Informationen aus dem Justizministerium liegen keine Hinweise darauf vor, dass die chilenischen Justizorgane einen Auslieferungsantrag gestellt oder die entsprechenden Dokumente übergeben haben“, heißt es im Beschluss des Berufungsgerichts.

Ein „unentschuldbarer Fehler“

Am 22. November forderte das italienische Justizministerium unter Verweis auf Fluchtgefahr Dörings, diesen sofort wieder festzusetzen und der Generalstaatsanwalt legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts in Florenz ein. Nach Informationen aus dem Justizministerium wies das Berufungsgericht diese Beschwerde jedoch zurück. Laut Angaben der italienischen Polizei meldete Döring sich nach seiner Entlassung täglich auf dem Revier in Lucca und reiste am 22. November ab. Inzwischen ist er wieder zu Hause in Gronau.

Die Frist zur Einreichung eines Auslieferungsantrags nicht einzuhalten, sei ein „unentschuldbarer Fehler“, sagt die Rechtsanwältin Mariela Santana. Sie vertritt die Schwestern des in Chile 1976 Verschwundenen Juan Maino, Margarita und Mariana Maino.

Santana kritisiert auch fehlendes Engagement der chilenischen Regierung. Der Außenminister müsse erklären, warum nicht direkt nach Dörings Verhaftung eine anwaltliche Vertretung des chilenischen Staates im italienischen Auslieferungsverfahren benannt wurde. Diese hätte aktiv für die Interessen des chilenischen Staates eintreten können.

„Es gab einen Haftbefehl, aber die Staaten haben nicht kooperiert, jetzt ist Döring entkommen“, sagt Mariana Maino. Sie kritisiert, Italien sei dafür verantwortlich, dass Döring entkommen konnte, Chile müsse nun reagieren. Und in Deutschland fehle es im Kontext der Colonia Dignidad insgesamt an einem Sinn für Gerechtigkeit. Tatsächlich ist Döring kein Einzelfall. Der in Chile rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilte frühere Leiter des Krankenhauses der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, lebt unbehelligt in Krefeld. Auch gegen ihn hatte die chilenische Justiz im Fall der Entführung von Juan Maino u.a. ermittelt – bis es ihm gelang, sich nach Deutschland abzusetzen (siehe LN 540).

STRAFLOSIGKEIT UND WENIG HILFE

Vermisst: Chilen*innen suchen noch immer nach ihren in der Colonia ermordeten Angehörigen / / Foto: Zazil-Ha Troncoso, wikimedia, (CC BY-SA 4.0)
Es war ein herber Schlag für die Opfer: Am 6. Mai 2019 gab die Staatsanwaltschaft Krefeld bekannt, dass das Verfahren gegen Hartmut Hopp eingestellt wird. Nach fast acht Jahren Ermittlungen seien „weitere erfolgsversprechende Ermittlungsansätze nicht mehr vorhanden“, auch wären einige Taten mittlerweile verjährt, so die Begründung von Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Der heute 75-jährige Hartmut Hopp war enger Vertrauter des Sektenführers Paul Schäfer und leitete das Krankenhaus, in dem Patient*innen zum Teil zwangssterilisiert, mit Schlägen und Elektroschocks gefoltert oder durch Psychopharmaka für die tägliche Arbeit in der Colonia gefügig gemacht wurden. Auch war Hopp derjenige, der die von Deutschen in Chile gegründete Sektensiedlung nach außen repräsentierte und die Kontakte zum Pinochet-Regime pflegte. In Chile wurde Hopp 2011 zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt. Wie auch weiteren Colonia=Führungsmitgliedern gelang es ihm jedoch, vor dem drohenden Strafvollzug nach Deutschland zu fliehen.
Die Ersuche Chiles, Hopp auszuliefern oder die Haftstrafe in Deutschland antreten zu lassen, wurden von der deutschen Justiz abgelehnt. Die konkreten Vorwürfe gegen Hopp, die seit 2011 in Krefeld untersucht wurden, umfassten die Beteiligung am Mord von drei chilenischen Oppositionellen, Beihilfe zu Sexualstraftaten sowie gefähr- liche Körperverletzung.

Viele Zeug*innen wurden niemals vernommen, sondern ignoriert

Hartmut Hopp war das letzte Führungsmitglied der Colonia Dignidad, gegen das in Deutschland noch Ermittlungen liefen. Und so war das Verfahren wahrscheinlich die letzte Chance, die Verbrechen der Colonia Dignidad in Deutschland nicht nur mit Worten zu verurteilen.
Hinter der Einstellung von Hopps Verfahren steht bezeichnenderweise eine ganze Reihe von langwierigen und erfolglosen Ermittlungen: Auch die Verfahren gegen Reinhard Döring und weitere führende Köpfe der Sekte waren ergebnislos eingestellt worden (s. LN 465/536). Kein einziges Mal wurde in Deutschland Anklage gegen eines der Colonia-Führungsmitglieder erhoben. Dies macht die Bundesrepublik für sie zu einem sicheren Hafen der Straflosigkeit, in dem sie ungestört ihren Lebensabend verbringen können.Jan Stehle, Experte für die Colonia Dignidad beim Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL), nennt die Straflosigkeit „unglaublich frustrierend“. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Stehle, Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Opfer-Anwältin Petra Schlagenhauf werfen sie der Krefelder Staatsanwaltschaft unzureichende Ermittlungen vor. Viele Zeugen, die für eine Aussage bereit gewesen wären, seien niemals vernommen, sondern schlicht ignoriert worden. Dem Vorwurf der Körperverletzung mit Psychopharmaka sei zudem nicht genug nachgegangen worden. Anwältin Schlagenhauf kündigte bereits Beschwerde gegen die Einstellung an, doch die Aussichten sind wenig erfolgsversprechend.

Quelle: Interpol

Auch bei der UN stieß der Umgang der deutschen Justiz mit den Colonia-Dignidad-Verbrechen auf Kritik. Der UN-Antifolterausschuss bekundete in seinem sechsten periodischen Bericht zu Deutschland ernsthafte Besorgnis, dass die derzeitige Situation Straflosigkeit begünstige. Für die Opfer und ihre Angehörigen ist Hopps Fall eine bittere Enttäuschung. Fassungslos zeigte sich zum Beispiel ein Angehörigenverband aus der Maule-Region. Der deutsche Staat mache sich durch die Straflosigkeit zum Komplizen der Menschenrechtsverletzungen, die in der Colonia Dignidad begangen wurden, stellten sie in einem offenen Brief fest, den die Sprecherin der Verbände, Myrna Troncoso, auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.
Nur eine Woche nach dem Schock gab es weitere Neuigkeiten für die Opfer, diesmal auf politischer Ebene. Eine gemeinsame Kommission aus Bundestag und Bundesregierung präsentierte am 17. Mai ein Hilfskonzept für die Opfer der Colonia Dignidad. Das Konzept sieht eine einmalige Zahlung von bis zu 10.000 Euro vor, sowie einen zusätzlichen Fonds „Pflege und Alter“. Die Hilfe solle „rasch und unbürokratisch“ verlaufen, auch durch Einrichtung von Beratungsmöglichkeiten für die Opfer.
Eine verstärkte politische Aufarbeitung des Kapitels Colonia Dignidad war in Deutschland 2016 langsam ins Rollen gekommen. Der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bekannte eine „moralische Verantwortung des Auswärtigen Amtes“ und die Bereitschaft, „Maßnahmen zur Aufarbeitung zu ergreifen“. Deutsche Diplomaten hatten jahrelang freundschaftliche Kontakte zur Colonia gepflegt und Vorwürfe gegen die Sekte, unter anderem von Amnesty International, ignoriert. Im Jahr 2017 wurde schließlich in einem Bundestagsbeschluss festgehalten, die Verbrechen aufzuarbeiten.

Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet

Die Einsicht und auch die Hilfe kommt spät, besonders wenn man das fortgeschrittene Alter der Betroffenen bedenkt. Viele der Opfer waren nach Auflösung der Sekte zurück nach Deutschland gekommen und leben seit Jahren am Existenzminimum, da sie meist keine Rentenansprüche geltend machen können. Außerdem sind psychische und gesundheitliche Leiden nach Jahren der Repression und Zwangsarbeit keine Seltenheit – auch bei den Opfern der Sekte, die bis heute auf dem Gelände der ehemaligen Colonia Dignidad leben. Staatliche Hilfe ist also dringend notwendig. Zudem gibt es weitere Opfergruppen, vor allem in Chile, die keine Erwähnung im Hilfskonzept finden. Jan Stehle vom FDCL äußert sich kritisch zum Konzept der Kommission: Eine Einmalzahlung sei keine nachhaltige Hilfe für die Opfer. Das Vorgehen vermeide vielmehr einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den andere Opfergruppen, die ebenfalls Entschädigung vom deutschen Staat fordern, sich berufen könnten. Es müsse nun genau beobachtet werden, so Stehle, wie mit dem zweiten, nicht klar umrissenen Fonds „Pflege und Alter“ zukünftig verfahren werde und wer letztendlich Hilfe erhält. Zum Teil ist es keine leichte Aufgabe, Täter und Opfer klar voneinander zu unterscheiden, da einige ehemalige Bewohner*innen sich in einer Grauzone befinden.
Das Hilfskonzept ist zwar fraglos eine Verbesserung, doch bleibt die Aufarbeitung insgesamt nur symbolisch, besonders weil viele Forderungen des Bundestagsbeschlusses, wie die strafrechtlichen Ermittlungen voranzutreiben, nicht oder enttäuschend umgesetzt wurden: Die Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet. Obwohl diese Vermögen, wie es im Beschluss hieß „teilweise durch Sklavenarbeit, Rentenbetrug, Waffenproduktion und -handel und andere Straftaten“ angehäuft werden konnten, wurden sie von der Justiz immer noch nicht umfassend untersucht oder beschlagnahmt. Ehemalige Zwangsarbeiter*innen werden derweil mit dem schmalen Hilfskonzept abgespeist. Die strafrechtlichen und politischen Bemühungen wirken wie ein später und eiliger Schlussstrich, der unter das Kapitel Colonia Dignidad gesetzt werden soll. Ein bitterer Geschmack bleibt nach den jüngsten Ereignissen zurück.

 

EIGENE ERMITTLUNGEN UNNÖTIG

Verbrechen in der Colonia Dignidad Der deutsche Staat war mitverantwortlich (Foto: AFDD Talca/FDCL)

Das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatte im April 2018 Strafanzeige gegen Reinhard Döring erstattet und der Staatsanwaltschaft Münster Hinweise auf dessen mögliche Beteiligung an Mordtaten vorgelegt. Aussagen ehemaliger Bewohner*innen der Sektensiedlung Colonia Dignidad aus vorherigen Gerichtsverfahren in Chile belegen, dass nach dem Militärputsch vom 11. September 1973 in der Colonia dutzende Gegner*innen der Pinochet-Diktatur erschossen und ihre Leichen verscharrt wurden. Wenige Jahre später wurden die Leichen wieder ausgegraben und verbrannt. Die betreffenden Aussagen stammen zu großen Teilen aus der Zeit nach März 2005, als der Sektenführer Paul Schäfer festgenommen wurde und die chilenischen Strafverfolgungsbehörden unter hohem Ermittlungsdruck standen. Der Beschuldigte Döring hatte sich jedoch bereits im Jahr 2004 nach Deutschland abgesetzt, sodass er in Chile nicht vernommen werden konnte. Deshalb seien die Informationen über ihn aus den chilenischen Ermittlungen spärlich, erklärt Jan Stehle vom Berliner Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), der seit Jahren zu dem Fall Colonia Dignidad forscht. Verschiedene Beschuldigte deckten sich in diesem Verfahren bis heute gegenseitig, so die Einschätzung Stehles. 2005 wurde Döring von der chilenischen Justiz international zur Fahndung ausgeschrieben. Die deutschen Justizbehörden ignorierten das chilenische Festnahmeersuchen allerdings und leiteten bis 2016 auch keine eigenen Ermittlungen gegen Döring ein.

In einem anderen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Bonn hatte Reinhard Döring im Jahr 2009 als Zeuge ausgesagt und Straftaten wie die Bewachung von Gefangenen zugegeben, jedoch eine Beteiligung an Mordhandlungen verneint. Obwohl es Hinweise darauf gebe, so der Wissenschaftler Stehle, dass Döring Gefangene zu Erschießungen führte, wurden diese von der Staatsanwaltschaft Münster nicht als ausreichend relevant erachtet, um einen Anfangsverdacht wegen Beihilfe zum Mord zu begründen. „Der Beschuldigte war nach den vorliegenden Erkenntnissen lediglich als Bagger- und Kraftfahrzeugführer beschäftigt […]“, so lautet nun die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster. Paul Schäfer habe niemals eine Person „von Anfang bis Ende“ in die Verbrechensbegehung eingeweiht, so will es die Münsteraner Staatsanwaltschaft aus einer Aussage eines weiteren, nicht näher benannten Colonia-Mitglieds, das Gefangene bewacht hat, erfahren haben. Die Staatsanwaltschaft Münster habe diese Aussagen eines Beschuldigten nicht durch eigene Ermittlungen überprüft und mit anderslautenden Aussagen kontrastiert, kritisiert Jan Stehle vom FDCL. Stattdessen zitiere sie in der Einstellungsmitteilung einen Brief des Beschuldigten Döring und erwähne, dass dieser „unwiderlegbar angegeben“ habe, in der Colonia Dignidad selbst Opfer einer nicht näher bezeichneten Straftat geworden zu sein. „Dies ist ein düsterer Tag für die Angehörigen der in der Colonia Dignidad Ermordeten und für alle, die sich seit Jahrzehnten für eine Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad einsetzen“, resümiert Stehle. Die Staatsanwaltschaft Münster habe es nicht für notwendig erachtet, den Beschuldigten zu vernehmen, so sein Fazit. Allem Anschein nach seien keine eigenen Ermittlungsschritte unternommen worden, obwohl viele Ansätze dazu vorlägen, sagt der Mitarbeiter des FDCL. Stattdessen würde der Version des Täters unhinterfragt übernommen. „Kann es tatsächlich sein, dass in zweieinhalb Jahren sogenannter Ermittlungen nur einige Altakten gelesen und Briefe nach Chile geschrieben wurden? Wer so handelt, kapituliert vor einer Verbrechensgeschichte, die Hunderten von Menschen immenses Leid zugefügt hat“, urteilt Stehle. Die Begründung für die Einstellung lasse vermuten, dass sich die Staatsanwaltschaft entweder mit der Komplexität des Sachverhalts überfordert sehe – oder kein wirkliches Aufklärungsinteresse habe.

„Dass es nicht einfach ist, vier Jahrzehnte zurückliegende Verbrechen in einem anderen Land aufzuklären, steht außer Frage. Wer jedoch nach jahrzehntelanger Untätigkeit – wie die nordrhein-westfälische Justiz im Fall Colonia Dignidad – heute Ermittlungsansätze ignoriert und stattdessen die Täterdiskurse salonfähig macht, arbeitet eher einer Aufklärung zuwider als sie zu befördern. Dies ist traurig und in einem Rechtsstaat ein Skandal“, stellt Stehle fest. Auch die Rechtsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf, Anwältin von Opfern der Colonia Dignidad, kritisiert das Münsteraner Gericht scharf. „Diese Entscheidung reiht sich ein in die lange Reihe von Versagen der deutschen Justiz im Umgang mit den Verbrechen, die in der Colonia Dignidad geschehen sind“, so die Berliner Anwältin. Die Exekution dutzender Personen sei durch mehrere Aussagen von Zeug*innen belegt. Dies gelte ebenso für die Tatsache, dass die Leichen der Menschen in Massengräbern vergraben und nach Jahren wieder ausgegraben wurden. „Wie man dies als nicht gesichert darstellen kann, ohne überhaupt die Zeugen, die hierzu aussagen können – und auch teilweise in anderen Verfahren dazu ausgesagt haben – zu vernehmen, bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft Münster“, so Schlagenhauf. Dass die Colonia Dignidad in der Diktaturzeit ein Folterzentrum des Geheimdienstes beherbergte, und dass dort politische Gefangene umgebracht wurden, wird nicht ernsthaft bestritten. Aber auch zum Verdacht gegen den in diesem Verfahren Beschuldigten hätte man nach Ansicht von Schlagenhauf und Stehle weitere sinnvolle Ermittlungen anstellen können. „Dies ist scheinbar aber nicht gewollt“, so deren bitteres Resümee.

 

 

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