HAITI BLEIBT NUR DIE MILITÄRINTERVENTION ERSPART

“Weg mit UN-Soldaten und Cholera” Protest gegen die damalige UN-Intervention im Jahr 2010 (Foto: Ansel/mediahacker via Flickr , CC BY-NC-SA 2.0)

An eindringlichen Beschreibungen der desaströsen Lage fehlte es nicht: Der haitianische Außenminister Jean Victor Généus begründete vor dem UN-Sicherheitsrat in New York, warum die haitianische Regierung eine UN-Militärintervention für geboten halte. Er überbringe den „Hilfeschrei eines ganzen Volkes“. „Die Haitianer leben nicht, sie überleben“, sagte der Minister. Diese Sicht ist durchaus verbreitet, auch Faimy Loiseau, Leiterin der SOS-Kinderdörfer in Haiti, schätzt die Lage ähnlich ein, allerdings ohne eine Militärintervention zu fordern. „Im Moment leben wir nicht. Banden haben faktisch die Macht in Haiti übernommen. Jedes Mal, wenn wir aus dem Haus gehen, beten wir, dass wir nicht entführt werden“, sagt Loiseau.

UN-Generalsekretär António Guterres sieht die UN durchaus in der Pflicht und bezeichnete die Lage in Haiti als „absoluten Albtraum“. Dem Wunsch der haitianischen Regierung, dem die USA und Guterres offen gegenüberstanden, militärisch einzugreifen, folgte der Sicherheitsrat jedoch nicht. Die von den USA eingebrachte Resolution zur Entsendung einer schnellen Eingreiftruppe wurde zurückgewiesen, weil Russland und China sich dagegen stellten. Stattdessen beschloss der Sicherheitsrat am 21. Oktober Sanktionen gegen die Banden in Haiti. Die Sanktionen seien eine Botschaft an die Banden, „dass die Freunde Haitis nicht tatenlos zusehen werden, wie ihr dem haitianischen Volk Schaden zufügt“, sagte die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Linda Thomas-Greenfield.

Der UN-Sicherheitsrat forderte ein einjähriges Reiseverbot für in Bandenaktivitäten verwickelte Menschen sowie ein Einfuhrverbot von Waffen und Munition in den Karibikstaat. Die Sanktionen richten sich nicht nur gegen bewaffnete Mitglieder auf der Straße, sondern auch gegen diejenigen, die Banden „unterstützen, sponsern und finanzieren“, sagte der mexikanische UN-Gesandte Juan Ramón de la Fuente. Zudem verlangte das UN-Gremium ein „sofortiges Ende von Gewalt, kriminellen Aktivitäten und Menschenrechtsverletzungen” in Haiti, einschließlich Entführungen, sexueller Gewalt, Menschenhandel und der Rekrutierung von Kindern durch Banden. Dass der Appell bei den Banden auf fruchtbaren Boden fällt, ist nicht zu erwarten.

„Die Haitianer leben nicht, sie überleben“

Vorgesehen ist auch ein einjähriges Einfrieren aller wirtschaftlichen Ressourcen, die direkt oder indirekt Jimmy Chérizier gehören oder von ihm kontrolliert werden. Chérizier war einmal Mitglied einer Spezialeinheit der haitianischen Polizei. Inzwischen ist er Anführer der G9 Fanmi e Alye, einer Vereinigung von neun Gangs. Die G9 kontrolliert mittlerweile große Teile der Hauptstadt Port-au-Prince, von der inzwischen zwei Drittel unter der Herrschaft von Banden stehen sollen, die sich gegenseitig bekriegen. Zivilist*innen geraten dabei immer wieder zwischen die Fronten. „Die Banden gehen äußerst brutal gegen die Bevölkerung vor. Sie vergewaltigen und sie töten. Sie erpressen Geld, verbreiten Angst und Leid und stürzen Haiti ins Chaos“, schildert Faimy Loiseau die Lage.

Seit mehr als einem Jahr kämpfen Banden brutal um die Kontrolle über Teile der Hauptstadt. Insgesamt gibt es in Haiti nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration 113.000 Binnenvertriebene, 17.000 von ihnen bereits seit dem heftigen Erdbeben von August 2021. Nach wie vor ist der Mord an Staatspräsident Jovenel Moïse vom Juli 2021 in seiner Residenz ungeklärt. Ende Oktober wurde mit dem 52-jährigen Éric Jean-Baptiste ein ehemaliger Präsidentschaftskandidat von Gunmen auf offener Straße erschossen. Es ist allseits bekannt, dass Regierung, Teile der Opposition und Mitglieder des Privatsektors die Banden seit Jahren finanzieren und mit ihnen gemeinsame Interessen verfolgen. Immer wieder werden offene Rechnungen mit Gewalt beglichen. Chériziers G9 blockierte bis Anfang November den Zugang zum größten Treibstofflager des Landes. Die G9 werde den Treibstoff erst freigeben, wenn Premier Henry die Preiserhöhung zurücknimmt. Solange er den Preis auf der vom Internationalen Währungsfonds verlangten Höhe ließe, werde dies nicht geschehen.

Ariel Henry, Chef einer nicht durch Wahlen legitimierten Interimsregierung, hatte am 11. September die Treibstoffsubventionen kassiert. Mit ihnen wurden bis dahin die Kosten im öffentlichen Transport und im Warentransport für die Unternehmen gesenkt, um niedrigere Preise zu ermöglichen und die Bevölkerung zu entlasten. Seit Mitte 2022 fehlen dafür die finanziellen Mittel. Nach dem Ende der Subventionen verdoppelten sich die Preise auf einen Schlag. Unruhen im ganzen Land noch am selben Tag waren die Folge, am 12. September begann die G9 mit der Blockade des Lagers, in dem sich 70 Prozent der Treibstoffe Haitis befinden. Infolgedessen konnten Krankenhäuser nur eingeschränkt arbeiten und Schulen wurden geschlossen, weil Kleinbusse die Beförderung einstellten und Krankenhäuser die Stromversorgung über Dieselgeneratoren drosseln mussten.

Die Banden gehen äußerst brutal gegen die Bevölkerung vor

Die haitianischen Behörden haben am 4. November bekannt gegeben, dass sie die Kontrolle über das Treibstofflager wiedererlangt haben. Vermittelt hat das der haitianische Politiker Dr. Harrison Ernest, der sich sowohl mit Chérizier als auch mit Ariel Henry traf. „Ich habe mit Barbeque (Spitzname von Chérizier, Anm. d. Red.) gesprochen und ihm und seinen Leuten gesagt, sie sollen das Terminal verlassen, weil die Kinder wieder zur Schule gehen müssen. Und wir haben die Regierung aufgefordert, ihren Teil dazu beizutragen, dass es Treibstoff gibt und dass der Treibstoff die Kunden erreicht“, sagte Ernest gegenüber CNN. Die Regierung bestreitet allerdings, dass er in ihrem Auftrag verhandelt hätte: „Wir handeln nicht mit Banden und wir verhandeln nicht mit Banden, wir wollen, dass die Schulen so schnell wie möglich wieder öffnen und die wirtschaftlichen Aktivitäten wiederbelebt werden. Der Premierminister hat sich mit Ernest getroffen, aber sie haben in unserem Namen keine Verhandlungen mit Banden geführt“, sagte der Sonderberater Jean Junior Joseph. Wie auch immer, unterm Strich bestätigte der Sprecher der haitianischen Nationalpolizei Gary Desrosiers, dass das Varreux-Terminal nun unter Polizeikontrolle steht.

Selbst wenn es zu einer Entspannung auf dem Treibstoffmarkt kommen sollte, bleiben Haiti jede Menge andere Probleme. Die Blockade hatte die Lage für die Bevölkerung weiter verschärft. Der Mangel an Gütern und Ressourcen, etwa Trinkwasser, nahm zu. Laut dem Welternährungsprogramm der UN leiden rund 1,3 Millionen Menschen akut Hunger und 4,5 Millionen Menschen haben derzeit nicht genug zu essen − rund 40 Prozent der Bevölkerung.

Was Haiti braucht, ist ein Systemwechsel

Einen positiven Nebeneffekt haben die stark gestiegenen Lebensmittelpreise: In der Not bauen die Haitianer*innen wieder mehr Nahrungsmittel selbst an, da sich der Verkauf von Überschüssen wieder lohnt, da die übermächtige Konkurrenz durch Billigimporte mangels Importkapazität des Landes nachgelassen hat. Dieser Nebeneffekt reicht allerdings noch bei Weitem nicht aus, um zu einer Entspannung der Lage beizutragen.

Zu allem Überfluss ist nach drei Jahren die Cholera nach Haiti zurückgekehrt. Seit den ersten Meldungen vom 2. Oktober hat die UNO bereits bis Anfang November 37 Todesfälle registriert.

Wegen der anhaltenden Krise fordern viele Haitianer*innen seit Langem den Rücktritt von Premierminister Henry. Dessen Regierung amtiert als Interimsregierung, nachdem er aufgrund der zunehmenden politischen Instabilität eine ursprünglich für November 2021 geplante Wahl auf unbestimmte Zeit verschoben hatte. Ausgerechnet Chérizier macht sich zum Fürsprecher für Neuwahlen und stellte seinen „Übergangsplan zur Wiederherstellung der Ordnung in Haiti“ vor. Dazu gehört unter anderem, dass ein „Rat der Weisen“ eingerichtet wird, dem ein Vertreter aus jedem der zehn Départements Haitis angehört. Dieser Rat soll, von einem Interimspräsidenten geführt, bis zu Präsidentschaftswahlen im Februar 2024 regieren. Auch eine Polizeireform und eine Stärkung des Militärs schwebt Chérizier vor und selbstverständlich eine Amnestie und die Aufhebung der Haftbefehle gegen ihn und seine Kompagnons. Das ist so wenig in Sicht wie ein seit Jahren von Nichtregierungsorganisationen geforderter gesellschaftlicher Pakt zur Modernisierung zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Damit soll allen Haitianer*innen der Zugang zu öffentlichen Gütern, freien Wahlen, und Sicherheit gewährleistet werden. Es bleibt bis auf Weiteres eine Utopie, die indes der sogenannten Core Group, in der unter anderem die Vereinten Nationen, die USA, Kanada, Frankreich und auch Deutschland vertreten sind, als Richtschnur dienen könnte – weit sinnvoller als Militärinterventionen, die in Haiti nichts zum Besseren bewegt haben. „Wir hatten bereits 1915, 1994 und 2004 ausländische Interventionen, und heute sind wir wieder in der gleichen Situation. Jedes Mal, wenn es eine Intervention gibt, bleibt das gleiche System bestehen“, sagte Louis-Henri Mars, Direktor der Nichtregierungorganisation Lakou Lapè (Hof des Friedens), gegenüber dem Guardian rund um die Diskussion im Sicherheitsrat. Was Haiti braucht, ist ein Systemwechsel, bei der die Zivilgesellschaft stärker beteiligt und mit mehr Einflussmöglichkeiten und Macht ausgestattet werden muss. Derzeit teilen sich die haitianische Politikelite und das organisierte Verbrechen, mit dem ein Teil der Elite eng verzahnt ist, die Macht zu Lasten der Bevölkerung. Auf tatkräftige Unterstützung für ihre Forderungen durch die Core Group wartet die haitianische Zivilgesellschaft seit Jahren vergeblich und fragt sich mit zunehmender Verzweiflung warum. Flaggen der russischen Föderation und Chinas bei Protestdemonstrationen sollten der Core Group zu denken geben.

„WIR SIND IN EINER DREIFACHKRISE“

DR. WALTON WEBSON
ist Botschafter von Antigua und Barbuda bei den Vereinten Nationen. Zudem ist er 2021 und 2022 turnusmäßiger Vorsitzender der Allianz der kleinen Inselstaaten (AOSIS), der 39 Inselstaaten angehören, darunter auch größere wie Kuba oder gar das auf dem Festland liegende Guyana. Alle sind wegen ihrer geografischen Lage besonders vom Klimawandel betroffen.
(Foto: Martin Ling)

Kleine Inselstaaten wie Ihr Heimatland Antigua und Barbuda waren bereits vor der Covid 19-Pandemie aufgrund ihrer wenig diversifizierten Wirtschaft und ihrer besonderen Bedrohung durch Klimawandel mit zunehmenden extremen Wetterereignissen wie Hurrikanen besonders anfällig für Überschuldung. Wie hat sich die Pandemie ausgewirkt?
Um es mit einem Wort zu sagen: zerstörerisch. Die Pandemie hat die schwierige Lage der Inselstaaten, in der sie bereits zuvor waren, weiter verschärft. Durch die Pandemie sind die Inselstaaten nun einer Dreifachkrise ausgesetzt: Zur Klima- und Schuldenkrise hat sich eine Krise im Gesundheitssektor hinzugesellt. Außerdem haben sich durch zusammenbrechende Lieferketten infolge der Pandemie viele Güterpreise auf dem Weltmarkt stark erhöht, was für die stark importabhängigen Inselstaaten verheerend ist. Und eine der Haupteinnahmequellen, der Tourismus, ist zusammengebrochen und hat sich bis heute nur ansatzweise erholt. Und unabhängig davon drohen durch den Klimawandel jeder Insel immer verheerende Wirbelstürme, die immense Schäden hervorrufen können, die in der Vergangenheit teils an einem einzigen Tag mehr als die jährliche Wirtschaftsleistung vernichtet haben! Bahamas traf es 2019, Dominica und Antigua und Barbuda 2017, um nur die verheerendsten der vergangenen Jahre zu nennen.

Die AOSIS, der Sie vorstehen, hat am 29. Juni 2020 in der ersten Welle der Pandemie mit einer bemerkenswerten öffentlichen Erklärung auf diese Probleme aufmerksam gemacht. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, forderten Sie von der internationalen Gemeinschaft konkrete Antworten: eine Ausweitung des bestehenden Schuldenmoratoriums auf alle kleinen Inselentwicklungsstaaten (SIDS), die Einbeziehung aller Gläubiger in das Moratorium und, was noch wichtiger ist und über die vorübergehende Aussetzung der Zahlungen hinausgeht, die Schaffung eines ganzheitlichen Entschuldungsmechanismus. Was war die bisherige Antwort?
Die Antwort fiel sehr zögerlich aus. In den Internationalen Finanzinstitutionen (IFIS) werden verschiedene Optionen diskutiert. Mal geht es einen Schritt voran, mal einen zurück. In der ersten Runde konnten nur wenige SIDS von den Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds (IWF) profitieren und sich so zu niedrigen Zinsen Liquidität verschaffen. Die meisten SIDS müssen sich bei kommerziellen Banken Kredite verschaffen und das zu Zinssätzen, die weit über denen liegen, die große europäische Staaten zu zahlen haben. Das Entgegenkommen ist sehr begrenzt. Aber wir bleiben dran, weil wir dranbleiben müssen, wir machen weiter Druck, denn wir bleiben hoch verschuldet, wir bleiben verletzlich wegen unserer exponierten geografischen Lage.

Wie gehen Sie vor?
Wir arbeiten an der Milderung der Probleme und suchen nach Partnern, die uns dabei helfen. Die Schuldenkrise ist lösbar abhängig von den Beziehungen zwischen den Gläubigerstaaten zu den kleinen Inselstaaten. Unsere Verletzlichkeit muss anerkannt werden. Wir können nichts für den Klimawandel, wir können nichts für unsere geografische Lage und wir können sie auch nicht ändern. Wir können nur mit ihr umgehen und das ist auch unser Plädoyer: Lasst uns zusammenarbeiten. Wir sind in einer Dreifachkrise. In einer Krise darf man nicht langsam reagieren, man muss schnell reagieren, man muss den Betroffenen schnell helfen.

Dass es möglich ist, zeigt sich beim Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, oder? Da wurde schnell mit Hilfen für die Ukraine reagiert.
Sehr guter Punkt. Das zeigt, dass es gemacht werden könnte, auch im Falle der kleinen Inselstaaten. Es ist offensichtlich, dass wir noch mehr Druck machen müssen. Die Reaktion auf den Krieg ist überwältigend: Zig Milliarden Dollar wurden in kürzester Zeit mobilisiert. In der Ukraine spielt sich ein humanitäres Desaster ab. Aber das spielt sich abgesehen vom Krieg auch in den Inselstaaten ab. Ich sage das jeden Tag.

In Ihrem Vorschlag zur Bewältigung der Schuldenkrise sprechen Sie von einem ganzheitlichen Entschuldungsmechanismus. Was verstehen Sie darunter?
Nun, wir haben die bestehenden Strukturen von Schuldenerlassen unter die Lupe genommen, weil sie überarbeitet werden müssen. Dabei ist uns klar geworden, dass alle Gläubiger in die Schuldenerlassinitiativen einbezogen werden müssen, auch die Geschäftsbanken, nicht nur die multilateralen Institutionen und die staatlichen Gläubiger, sondern eben auch die privaten. Alle Beteiligten müssen an einen Tisch, Schuldner und alle Gläubiger. Sonst wenden Gläubiger unterschiedliche Strategien an, die Privaten kassieren rücksichtslos weiter, die Öffentlichen erlassen nur teilweise nach eigenem Ermessen. Das ist der erste Schritt. Und danach muss dann überlegt werden, bei welchem Land reicht ein Moratorium, bei welchem Land muss es einen Schuldenerlass geben. Die Schuldentragfähigkeit muss Land für Land untersucht werden. Wo handelt es sich nur um eine zeitweise Krise und wo müssen grundsätzlich die Schulden umstrukturiert werden, weil das Land sonst keine Chance hat? Dann muss entschieden und schnell gehandelt werden. Aber das Wichtigste ist: Alle an einen Tisch, ein Abkommen, an das alle Gläubiger gebunden sind.

Ein All-Inclusive-Ansatz für Gläubiger wie sonst im Tourismus?
Ja, genau.

Sie haben Ihre Forderungen im Prozess der Entwicklungsfinanzierung auf der Ebene der Vereinten Nationen vorgetragen. Deutschland kommt hier durch seine derzeitige G7-Präsidentschaft eine besondere Rolle und Verantwortung zu, auch im Rahmen der Vereinten Nationen. Kann Deutschland mit der G7-Präsidentschaft Impulse setzen?
Wir würden es sehr begrüßen, wenn Deutschland seinen Einfluss geltend machen würde, damit die SIDS stärker in Schuldenmoratoriums- und Schuldenerlassinitiativen eingebunden werden würden. Wir brauchen zur Bewältigung unserer Dreifachkrise starke Partner. Deutschland ist potenziell einer. Deswegen führen wir hier Gespräche mit der Bundesregierung. Wir wünschen, dass sich die Bundesregierung in ihrer G7-Präsidentschaft und darüber hinaus für die Belange der kleinen Inselstaaten stark macht. Die internationale Gemeinschaft steht in der Pflicht, darauf zu achten, dass niemand zurückgelassen wird. Sie steht in der Pflicht, den kleinen Inselstaaten zu helfen, die den Klimawandel nicht verursachen, aber am stärksten unter ihm zu leiden haben. Die Verletzlichsten müssen geschützt werden.

Gibt es ein europäisches Land, das sich bereits besonders um die Belange der Inselstaaten verdient macht?
Wir haben bilaterale Partnerschaften mit einer Reihe von Ländern. Deutschland gehört da leider noch nicht dazu. Deutschland sollte sich einreihen, auch bei den Vereinten Nationen. Dort wird mit den SIDS an der Entwicklung eines Multidimensionalen Verletzlichkeits-Index (MVI) gearbeitet. Damit sollen die besonderen Bedürfnisse der kleinen Inselstaaten erfasst werden, die vom Pro-Kopf-Einkommen nicht zu den ärmsten Staaten der Welt gehören, aber besonders den Folgen des Klimawandels und externen Schocks ausgesetzt sind, die außerhalb ihrer Verantwortung liegen. Von den Änderungen der EU-Marktpräferenzen für Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten über die globale Rezession nach der Lehmann-Pleite 2008 bis hin zum Klimawandel und zu COVID-19 sind die externen Schocks stets von anderen verursacht, beziehungsweise andernorts ausgelöst worden. Ein MVI mit globaler Beteiligung soll mehr Daten und ein besseres Verständnis für das Klimarätsel liefern, das wir alle zu lösen versuchen. Die MVI-Expertengruppe hat das Mandat des UN-Generalsekretärs António Guterres und wird vom Ministerpräsidenten von Antigua und Barbuda, Gaston Browne, geleitet, zusammen mit der ehemaligen norwegischen Regierungschefin Erna Solberg. Also Norwegen ist ein echter Partner für die kleinen Inselstaaten, Deutschland noch nicht. Wir sind auf der Suche nach mehr Partnern.

Wenn es um die Schuldenfrage geht, sitzen Sie nicht mit am Tisch. In der G7, der G20 oder dem Pariser Club hat die AOSIS keinerlei Stimme, im IWF und der Weltbank ist Ihr Einfluss minimal. Wie wollen Sie Ihren Einfluss stärken?
Prinzipiell sehe ich zwei Wege. Die demokratisch repräsentativste Organisation sind die Vereinten Nationen. Dort haben wir wenigstens eine Stimme, weil wir dort vertreten sind. Dort werden wir auch gehört. Wir haben die Frage der Folgen des Klimawandels dort mit auf den Tisch gebracht. Seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio sind wir eine einflussreiche Stimme. Die Aufmerksamkeit für den Klimawandel wurde durch uns gestärkt, nicht so schnell, wie wir es gewünscht hatten, aber es gab einen Wandel. Es wurden auch Verpflichtungen eingegangen, nicht voll umgesetzt, aber immerhin aufgrund unseres Druckes eingegangen. Wir werden diesen Weg fortsetzen und in den Vereinten Nationen auf einen Wandel drängen und wirken. Der zweite Weg sind bilaterale Partnerschaften wie hoffentlich auch bald mit Deutschland. Es ist ein langer Weg, aber wir arbeiten an diesem Wandel. Im Moment verdrängt der Ukraine-Krieg den Klimawandel und die Schuldenproblematik aus der globalen Aufmerksamkeit. Das können wir uns nicht dauerhaft erlauben. Die großen globalen Herausforderungen müssen gemeinsam bewältigt werden.

WEGEN „AUFSTANDS“ IM GEFÄNGNIS

Die Anfrage datiert vom 19. November. Da fragte die Lateinamerika-Abteilung des Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) formell an, ob und wie viele Minderjährige sich in kubanischen Haftanstalten befinden. Eine offizielle Antwort der kubanischen Regierung steht zwar noch aus, aber sie könnte brisant sein. Es geht darum, ob Kuba, das die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, sie verletzt hat.

Für die revolutionäre Regierung in Havanna käme das einem Gesichtsverlust gleich, denn immer wieder hat sich Kuba zu den Menschenrechten bekannt – auch mit laut kritischen Stimmen vor allem für die zweiten und dritten Grades. Also die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die im Land traditionell weitaus besser umgesetzt werden als andernorts.

45 Fälle von Minderjährigen unter 18 Jahren, die am Tag der und nach den Protesten vom 11. Juli inhaftiert wurden, haben die beiden Organisationen Cubalex und Justicia 11J dokumentiert – über die Angaben der Eltern und anderer Verwandter. Während Cubalex in den USA, genauer von Pennsylvania aus arbeitet, ist Justicia 11J im Land selbst aktiv und sammelt Daten, die wiederum an Cubalex gehen. Letztere Organisation, die juristisch berät und lange in Kuba arbeitete, wird von Laritza Diversent geleitet. Die Anwältin hat 2010 die unabhängige Organisation gegründet. Als im September diesen Jahres Beamte des Innenministeriums 2.016 Computer und Unterlagen beschlagnahmten und das Team um Diversent darauf aufmerksam machte, dass freiberufliche juristische Beratung in Kuba illegal sei, emigrierte das Team in die USA, so Diversent. „Wir sind eine Nichtregierungsorganisation, die direkt mit den Familien von in Kuba verhafteten und angeklagten Menschen arbeitet. Die kubanische Regierung hat bisher keine offiziellen Angaben über die Anzahl der Verhaftungen am und nach dem 11. Juli gemacht, deshalb stützen wir uns auf Angaben der Familien, veröffentlichen die Daten (Foto, Ausweisnummer, Alter, Personalangaben) auf unserer Homepage und ergänzen diese Daten mit Informationen aus den sozialen Netzwerken.“

Von den bereits genannten 45 Minderjährigen sind 30 aus der Haft entlassen worden. Neun von ihnen warten unter Auflagen in Freiheit auf ihren Prozess. Vierzehn Minderjährige im Alter von 15 bis 18 Jahren befinden sich weiterhin in Haft. Darunter etliche, denen langjährige Haftstrafen drohen, wie etwa Brandon David Becerra Curbelo, der im Gefängnis 18 Jahre alt wurde und dem eine 18-jährige Haftstrafe droht. Seine Mutter ist an die Öffentlichkeit gegangen, hat protestiert und kritisiert, dass sich ihr Sohn in der Haft mit Covid-19 infiziert habe.

Mehreren Minderjährigen drohen hohe Haftstrafen

Sedición – Aufstand, lautet der Anklagepunkt, der nicht nur gegen ihn, sondern gegen eine ganze Reihe Jugendlicher ins Feld geführt wird, die auf ihre Prozesse warten. Für die Angehörigen, wie Yanaisy Curbelo, gilt: eine politische Anklage. Zudem ist es kein Einzelfall, denn mehreren der 15 Minderjährigen, die in Gefängnissen einsitzen, drohen langjährige Haftstrafen. Alle waren zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung noch keine 18 Jahre alt, weshalb Justicia 11J sie weiterhin als minderjährig einstuft. Das sehen die Behörden anders, denn sie betrachten alle Jugendlichen ab 16 Jahren als strafmündig.

Die Prozesse deuten darauf hin, dass nach Erwachsenenstrafrecht agiert und rigoros sanktioniert werden soll.

Damit befindet sich die kubanische Gesetzgebung im Widerspruch mit internationalen Standards, was auch schon länger einen Kritikpunkt seitens UNICEF darstellt. International sind Jugendliche erst ab 18 Jahren strafmündig und werden oft nach Jugendstrafrecht be- und verurteilt. In Kuba deuten die anberaumten, aber auch die bereits durchgeführten Prozesse, darunter mehrere Sammelverfahren, daraufhin, dass nach Erwachsenenstrafrecht agiert und rigoros sanktioniert werden soll. Darauf weisen die von dem Staatsanwalt geforderten Haftstrafen von 13-23 Jahren hin, die fast alle mit dem Straftatbestand des „Aufstands“ begründet werden.

80 Fälle gibt es laut den beiden Organisationen allein in Havanna, doch es werde landesweit ähnlich agiert. Glenda de la Caridad Marrero Cartaya heißt die 15-jährige, die in Jovellanos, nahe Matanzas die Proteste angeführt haben soll. Wie hoch ihr Strafmaß dafür sein wird, ist unklar. Dabei ist die 15-jährige selbst nach kubanischem Recht nicht strafmündig, was auch für mehrere andere Kinder gilt, die nach dem 11. Juli teilweise über Wochen inhaftiert waren. Der Jüngste, gerade erst 14 Jahre alt, ist Christopher Lleonart Santana.

Zwei Wochen nach den inselweiten Protesten hatte Außenminister Bruno Rodríguez noch bestritten, dass es Verhaftungen von Minderjährigen gegeben habe. Dass ist genauso unstrittig, wie die Tatsache, dass in mehreren Fällen kubanisches Recht verletzt wurde, so Laritza Diversent. „Es gibt mehrere Fälle, in denen Angeklagte in Sammelprozessen das Recht auf einen Anwalt vorenthalten wurde. Der bekannte Fotograf Anyelo Troya wurde, seiner eigenen Aussage zufolge, in einem Sammelprozess ohne Rechtsbeistand zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr wegen ‚Störung der öffentlichen Ordnung‘ verurteilt.“

Gründe, weshalb die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) bereits an die kubanische Regierung appelliert, neuerliche Menschenrechtsverletzungen wie nach dem 11. Juli zu unterlassen. Doch darauf deutet derzeit wenig hin, denn zum einen laufen die Prozesse weiter, zum anderen kam es auch rund um den 15. November, dem „Tag des friedlichen Marsches für den Wandel“ auf der Insel zu Festnahmen und zu etlichen Hausarresten. „Unserer Einschätzung zufolge wenden die Behörden die Gesetze selektiv an und sie verletzten das Recht zu demonstrieren, welches in der Verfassung garantiert ist. Es gibt in Kuba aber keine Regelungen, wie sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit, das Recht zu demonstrieren wahrnehmen können“, moniert die Juristin Diversent. Sie hat mit ihrem Team mehrfach Aktivist*innen und Jurist*innen bei der Auslegung der kubanischen Gesetze beraten, aber ohne großen Erfolg.

„Die Behörden wenden Gesetze selektiv an und verletzen das Recht zu demonstrieren“

Nun ist es das Kinderhilfswerk UNICEF, das mit seiner Anfrage die Initiative ergreift. Diese ist unbequem für die kubanische Regierung, aber kommt auch reichlich spät. Vier Monate hat sich die UN-Organisation Zeit gelassen, obwohl die Listen der Verhafteten mit allen nötigen Daten öffentlich zugänglich im Internet stehen. 1.292 Verhaftete beiderlei Geschlechts sind es derzeit, davon befinden sich 673 weiterhin im Gefängnis. Von den Freigelassenen sind 91 mit einer Geldstrafe davongekommen, für 314 fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen einem und 30 Jahren. Darunter ist 122-mal der Anklagepunkt „Aufstand“ aufgeführt – siebenmal allein bei den vierzehn noch inhaftierten Minderjährigen, so schreibt die in Madrid lebende international prämierte Journalistin Mónica Baró.

VOM „DRECKSLOCH“ ZUM „SICHEREN DRITTSTAAT“

Botschaft am Grenzzaun von Tijuana „Kein Hindernis kann uns daran hindern, unsere Träume zu erreichen; wir sind Mexikaner und nicht aufzuhalten“ (Foto: Wolf-Dieter Vogel)

Während des mexikanischen Herbstes der Migration vergangenen Jahres standen nicht etwa die Gewalt der organisierten Kriminalität, nicht die von extraktivistischen Projekten ausgelösten Vertreibungen, nicht die von einer strukturellen Armut gebeutelte Bevölkerung im Fokus der Öffentlichkeit. Stattdessen hat der zur Angst konvertierte Rassismus und die mediale und politische Scharfmacherei in den USA die Debatte bestimmt. Weil sich in sogenannten Karawanen von Migrant*innen (Caravanes Migrantes) tausende Menschen aus Zentralamerika gemeinsam auf den Weg gen Norden machten, gab sich der US-amerikanische Präsident Trump aggressiv, drohte und schickte das Militär an die Südgrenze des Landes. Das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen teilte mit, dass am 19. und 20. Oktober vergangenen Jahres 7.233 Personen aus Guatemala, Honduras und El Salvador registriert wurden, die nach der mexikanischen Grenzbrücke Rodolfo Robles über den Fluss Suchiate eine Regierungsstelle für die Erstversorgung von Migrant*innen aufsuchten. Ein Großteil von ihnen begab sich anschließend auf den Weg durch Mexiko. Es fehlten noch immer tausend Kilometer zur US-Grenze. Trump kündigte an, 5.200 weitere Soldaten an die Grenze zu schicken – zusätzlich zu den bereits stationierten 2.092. Die Größe der ersten, von den Medien so breit rezipierten Karawane ließ sich zu diesem Zeitpunkt auf ungefähr 3.500 Menschen schätzen. Darunter 2.300 Kinder.
Fast zeitgleich kam eine zweite Karawane an die guatemaltekisch-mexikanische Grenze, knapp 2.000 Menschen aus Honduras. Auch aus El Salvador hatten sich mindestens 200 Personen auf den Weg Richtung Mexiko gemacht. Der offizielle Grenzübergang bei Tecún Umán wurde, wie zu erwarten war, auf mexikanischer Seite gesperrt . Die Bundespolizei schoss, obwohl sie es verneinte, mit Gummigeschossen auf die Verzweifelten. Henry Adalid Días Reyes wurde unterhalb des rechten Auges getroffen und starb.
Zwischen Guatemala und Mexiko verläuft der Grenzfluss Suchiate. Viele Migrant*innen versuchen immer wieder den Weg über den Fluss. Was dann passierte ist nur schwer an Maßnahmen der Verachtung für diese Menschen zu übertrumpfen. Die mexikanische Bundespolizei entsandte einen Helikopter, der mit den Rotorblättern die Menschen am Durchschwimmen hinderte. Kaltblütig wurde in Kauf genommen, dass hierbei Menschen, darunter viele Kinder, hätten ertrinken können.

Administrativer Irrsinn

Fast 2.500 Kilometer nördlich, an der Grenze zu den USA, wurde die mexikanische Polizei am Grenzübergang von Tijuana von den Migrant*innen der ersten Karawane ausgetrickst. Sie sprangen über Mauern und durchliefen einen Kanal, abseits des normalen Grenzübergangs. Auf ihren Versuch, die Grenze illegal zu überqueren, wurde mit Gummigeschossen und Tränengas seitens der US-Border Patrol geantwortet. Trump sagte zwei Wochen zuvor, während einer Pressekonferenz: „Wenn sie Steine auf uns werfen, wird unser Militär zurückschlagen. Wir werden die Steine als Waffe betrachten.“ Er zeigte damit, dass auf den rhetorischen Wahnsinn auch menschenfeindliche Akte folgen.
Mexikanische Behörden behaupteten zwar, es gäbe keine Verletzten, was allerdings die USA-Korrespondentin für TeleSur, Alina Duarte, auf ihrer Facebook-Seite dementierte: „Babies und Kinder, die wegen des Tränengases weinten. Frauen, die von den Gummigeschossen verletzt wurden. Mexikanische Bundespolizisten, die auf die Migrant*innen einschlugen. Vor allem aber sah ich Leute, die, wissend dass sie sterben könnten, weiterhin die Grenze zu überqueren versuchten.” Wenn die Not und die Verzweiflung der Antrieb sind, dann schreckt auch die militärisch stärkste Nation der Welt nicht ab.
Während sich die Augen der Welt damals auf die US-mexikanische Grenze konzentrierten, war mit Blick auf die mexikanische Südgrenze ersichtlich, dass sich dort auch zukünftig die Kristallisationspunkte einer verschobenen US-Grenzpolitik und dem Exodus aus Mittelamerika etablieren würden. Denn der Exodus würde weitergehen. Das verdeutlichten schon damals nicht nur die zwei, drei, vier Karawanen, die inzwischen kleiner wurden. Vielmehr zeigt es sich an der Menge der Menschen, die bisher medial und politisch meist unbemerkt fliehen. Von Januar bis September 2018 haben mexikanische Behörden 41.759 Menschen aus Honduras aufgegriffen; zusätzlich zu 9.503 aus El Salvador und 36.708 aus Guatemala. Abgeschoben wurden über 78.000. Und es ist noch lange nicht vorbei. Das ist auch der US-Regierung bewusst. Folglich vollzog sie einen schärferen Kurs in ihrem Migrationsregime und handelte mit Guatemala im Juli, El Salvador Mitte September und Honduras Ende September dieses Jahres Abkommen über eine sogenannte sichere Drittstaaten-Regelung aus. In allen drei Ländern wird zur Zeit heftige Kritik an der neuen Regierungsvereinbarung geübt, die zwar zwischen den Ländern bereits vertraglich festgehalten worden ist, von den gesetzgebenden Instanzen aber noch angenommen werden muss.
Das Konzept des sicheren Drittstaates sagt aus, dass, wenn eine Person ihr Heimatland verlässt, um in einem anderen Land Asyl zu beantragen, sich dieses zweite Land dem widersetzen und die Person stattdessen an einen dritten Staat weiter leiten kann, der als sicher verstanden wird. Zur Folge haben könnte dies, dass eine Honduranerin, die in den USA einen Asylantrag stellen will, an Guatemala oder El Salvador verwiesen wird, die als „sicher“ gelten. An sich grenzt die Regelung an einen administrativen Irrsinn, da aus allen drei „sicheren Drittstaaten“ die Menschen zuhauf fliehen. Gleichzeitig sind die Migrationspolitiken der letzten Jahrzehnte keineswegs dafür bekannt, zugunsten der fliehenden Menschen erarbeitet worden zu sein, sondern um die eigene restriktive Immigrationspolitik zu verschärfen. Nicht verwunderlich also, dass sich Donald Trump nun mit scheinheiliger Wertschätzung an seinen salvadorianischen Amtskollegen wendet.

Über 10.000 Soldat*innen sichern Mexikos Südgrenze

Diejenigen, die sich von der Regelung nicht abschrecken lassen und sich dennoch auf den Weg machen, treffen an der Grenze zwischen Guatemala und Mexiko seit Juni 2019 auf eine militarisierte Zone. Über 10.000 Soldat*innen hat Präsident Andrés Manuel López Obrador in den Süden seines Landes geschickt – und zollte damit seinem nördlichen Nachbarn Tribut, damit er nicht, wie zuvor angedroht, höhere Zöllen auf mexikanische Produkte erhob.
Sollte es dennoch Mittelamerikaner*innen geben, die all die tödlichen Strapazen der Reise überwinden und vor den Toren der USA stehen, dann warten an der über 3000 km langen Grenze, laut Trump, an die 27.000 Militärs, die López Obrador geschickt habe. Nicht umsonst frohlockte Scharfmacher Trump Ende Oktober und gab vor einigen Journalist*innen bekannt, was allen klar war: „Ich benutze Mexiko, um unsere Grenze zu sichern.“ Nebst der militärischen Drohung wartet seit Jahresanfang auch eine neue administrative Hürde auf die Schutzsuchenden. Die Verordnung (Migrant Protection Protocol) dient dazu, dass Personen, die aus Mexiko in die USA einreisen wollen und über keine ausreichenden Dokumente verfügen, in Mexiko auf die Bearbeitung ihres Antrags warten müssen. Der Theorie nach, so das US-Department for Homeland-Security, „wird Mexiko ihnen einen angemessenen humanitären Schutz während ihres Wartens gewähren.“ Diese Zusicherung sind die elektronischen Bytes nicht wert, mit denen sie auf der Internetseite zu lesen sind, bedenkt man die Gewalt- und vor allem Mordrate in den zwei mexikanischen Grenzstädten Tijuana und Ciudad Juárez.
Der Ausbau des Migrationsregimes zahlt sich für die Trumpsche Politik aus. Verhaftete der US-Grenzschutz noch 144.000 Menschen im Mai, waren es 82.000 im Juli und später im August nur noch 64.000, erklärte das Weiße Haus im September dieses Jahres. Dies geht zeitgleich einher mit einer höheren Zahl der Abschiebungen auf mexikanischer Seite. Bereits im Juli 2017 lag die Zahl der Abschiebungen an der Südgrenze Mexikos bei 700 pro Tag.
Wirkte in den vergangenen Jahren das Land Mexiko wie eine Mauer, aufgrund der Gefahren, denen sich die Migrant*innen zu stellen hatten, hat es sich unter dem vermeintlich linken Präsidenten López Obrador in den erweiterten US-Grenzschutz verwandelt.

 

STRAFLOSIGKEIT UND WENIG HILFE

Vermisst: Chilen*innen suchen noch immer nach ihren in der Colonia ermordeten Angehörigen / / Foto: Zazil-Ha Troncoso, wikimedia, (CC BY-SA 4.0)
Es war ein herber Schlag für die Opfer: Am 6. Mai 2019 gab die Staatsanwaltschaft Krefeld bekannt, dass das Verfahren gegen Hartmut Hopp eingestellt wird. Nach fast acht Jahren Ermittlungen seien „weitere erfolgsversprechende Ermittlungsansätze nicht mehr vorhanden“, auch wären einige Taten mittlerweile verjährt, so die Begründung von Oberstaatsanwalt Axel Stahl. Der heute 75-jährige Hartmut Hopp war enger Vertrauter des Sektenführers Paul Schäfer und leitete das Krankenhaus, in dem Patient*innen zum Teil zwangssterilisiert, mit Schlägen und Elektroschocks gefoltert oder durch Psychopharmaka für die tägliche Arbeit in der Colonia gefügig gemacht wurden. Auch war Hopp derjenige, der die von Deutschen in Chile gegründete Sektensiedlung nach außen repräsentierte und die Kontakte zum Pinochet-Regime pflegte. In Chile wurde Hopp 2011 zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt. Wie auch weiteren Colonia=Führungsmitgliedern gelang es ihm jedoch, vor dem drohenden Strafvollzug nach Deutschland zu fliehen.
Die Ersuche Chiles, Hopp auszuliefern oder die Haftstrafe in Deutschland antreten zu lassen, wurden von der deutschen Justiz abgelehnt. Die konkreten Vorwürfe gegen Hopp, die seit 2011 in Krefeld untersucht wurden, umfassten die Beteiligung am Mord von drei chilenischen Oppositionellen, Beihilfe zu Sexualstraftaten sowie gefähr- liche Körperverletzung.

Viele Zeug*innen wurden niemals vernommen, sondern ignoriert

Hartmut Hopp war das letzte Führungsmitglied der Colonia Dignidad, gegen das in Deutschland noch Ermittlungen liefen. Und so war das Verfahren wahrscheinlich die letzte Chance, die Verbrechen der Colonia Dignidad in Deutschland nicht nur mit Worten zu verurteilen.
Hinter der Einstellung von Hopps Verfahren steht bezeichnenderweise eine ganze Reihe von langwierigen und erfolglosen Ermittlungen: Auch die Verfahren gegen Reinhard Döring und weitere führende Köpfe der Sekte waren ergebnislos eingestellt worden (s. LN 465/536). Kein einziges Mal wurde in Deutschland Anklage gegen eines der Colonia-Führungsmitglieder erhoben. Dies macht die Bundesrepublik für sie zu einem sicheren Hafen der Straflosigkeit, in dem sie ungestört ihren Lebensabend verbringen können.Jan Stehle, Experte für die Colonia Dignidad beim Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL), nennt die Straflosigkeit „unglaublich frustrierend“. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Stehle, Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und der Opfer-Anwältin Petra Schlagenhauf werfen sie der Krefelder Staatsanwaltschaft unzureichende Ermittlungen vor. Viele Zeugen, die für eine Aussage bereit gewesen wären, seien niemals vernommen, sondern schlicht ignoriert worden. Dem Vorwurf der Körperverletzung mit Psychopharmaka sei zudem nicht genug nachgegangen worden. Anwältin Schlagenhauf kündigte bereits Beschwerde gegen die Einstellung an, doch die Aussichten sind wenig erfolgsversprechend.

Quelle: Interpol

Auch bei der UN stieß der Umgang der deutschen Justiz mit den Colonia-Dignidad-Verbrechen auf Kritik. Der UN-Antifolterausschuss bekundete in seinem sechsten periodischen Bericht zu Deutschland ernsthafte Besorgnis, dass die derzeitige Situation Straflosigkeit begünstige. Für die Opfer und ihre Angehörigen ist Hopps Fall eine bittere Enttäuschung. Fassungslos zeigte sich zum Beispiel ein Angehörigenverband aus der Maule-Region. Der deutsche Staat mache sich durch die Straflosigkeit zum Komplizen der Menschenrechtsverletzungen, die in der Colonia Dignidad begangen wurden, stellten sie in einem offenen Brief fest, den die Sprecherin der Verbände, Myrna Troncoso, auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.
Nur eine Woche nach dem Schock gab es weitere Neuigkeiten für die Opfer, diesmal auf politischer Ebene. Eine gemeinsame Kommission aus Bundestag und Bundesregierung präsentierte am 17. Mai ein Hilfskonzept für die Opfer der Colonia Dignidad. Das Konzept sieht eine einmalige Zahlung von bis zu 10.000 Euro vor, sowie einen zusätzlichen Fonds „Pflege und Alter“. Die Hilfe solle „rasch und unbürokratisch“ verlaufen, auch durch Einrichtung von Beratungsmöglichkeiten für die Opfer.
Eine verstärkte politische Aufarbeitung des Kapitels Colonia Dignidad war in Deutschland 2016 langsam ins Rollen gekommen. Der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bekannte eine „moralische Verantwortung des Auswärtigen Amtes“ und die Bereitschaft, „Maßnahmen zur Aufarbeitung zu ergreifen“. Deutsche Diplomaten hatten jahrelang freundschaftliche Kontakte zur Colonia gepflegt und Vorwürfe gegen die Sekte, unter anderem von Amnesty International, ignoriert. Im Jahr 2017 wurde schließlich in einem Bundestagsbeschluss festgehalten, die Verbrechen aufzuarbeiten.

Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet

Die Einsicht und auch die Hilfe kommt spät, besonders wenn man das fortgeschrittene Alter der Betroffenen bedenkt. Viele der Opfer waren nach Auflösung der Sekte zurück nach Deutschland gekommen und leben seit Jahren am Existenzminimum, da sie meist keine Rentenansprüche geltend machen können. Außerdem sind psychische und gesundheitliche Leiden nach Jahren der Repression und Zwangsarbeit keine Seltenheit – auch bei den Opfern der Sekte, die bis heute auf dem Gelände der ehemaligen Colonia Dignidad leben. Staatliche Hilfe ist also dringend notwendig. Zudem gibt es weitere Opfergruppen, vor allem in Chile, die keine Erwähnung im Hilfskonzept finden. Jan Stehle vom FDCL äußert sich kritisch zum Konzept der Kommission: Eine Einmalzahlung sei keine nachhaltige Hilfe für die Opfer. Das Vorgehen vermeide vielmehr einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den andere Opfergruppen, die ebenfalls Entschädigung vom deutschen Staat fordern, sich berufen könnten. Es müsse nun genau beobachtet werden, so Stehle, wie mit dem zweiten, nicht klar umrissenen Fonds „Pflege und Alter“ zukünftig verfahren werde und wer letztendlich Hilfe erhält. Zum Teil ist es keine leichte Aufgabe, Täter und Opfer klar voneinander zu unterscheiden, da einige ehemalige Bewohner*innen sich in einer Grauzone befinden.
Das Hilfskonzept ist zwar fraglos eine Verbesserung, doch bleibt die Aufarbeitung insgesamt nur symbolisch, besonders weil viele Forderungen des Bundestagsbeschlusses, wie die strafrechtlichen Ermittlungen voranzutreiben, nicht oder enttäuschend umgesetzt wurden: Die Vermögen von ehemaligen Führungsmitgliedern der Sekte wurden bisher nicht angetastet. Obwohl diese Vermögen, wie es im Beschluss hieß „teilweise durch Sklavenarbeit, Rentenbetrug, Waffenproduktion und -handel und andere Straftaten“ angehäuft werden konnten, wurden sie von der Justiz immer noch nicht umfassend untersucht oder beschlagnahmt. Ehemalige Zwangsarbeiter*innen werden derweil mit dem schmalen Hilfskonzept abgespeist. Die strafrechtlichen und politischen Bemühungen wirken wie ein später und eiliger Schlussstrich, der unter das Kapitel Colonia Dignidad gesetzt werden soll. Ein bitterer Geschmack bleibt nach den jüngsten Ereignissen zurück.

 

EIN STAUDAMM WENIGER

Im Inneren von El Diquís                                  Foto: La Nacion de Costa Rica

Bereits in den 1980er Jahren gab es die ersten Pläne für das Projekt El Diquís – das mit 650 Megawatt Kraftwerksleistung größte Wasserkraftwerk Zentralamerikas. Ein Prestigevorhaben für das Land, das bereits fast 100 Prozent seiner Elektrizität aus regenerativen Energiequellen bezieht und durch die Wassermenge- und Sicherheit sowie die Fließgeschwindigkeit der Flüsse aus den faltenreichen Gebirgsformationen ideale Bedingungen für Wasserkraftwerke bietet.
„Diquís“ bedeutet „großer Fluss“ oder „breiter werdender Fluss“ in der Sprache der Teribe und Boruca, der Nachkommen der indigenen Diquís. Heute wird der Fluss Río Térraba genannt. Knapp 700 Jahre lang dominierte die Hochkultur der Diquís die südliche Pazifikküste Costa Ricas, bis zur Eroberung durch die Kolonisator*innen.
Das Staudammprojekt El Diquís war von Beginn an umstritten, weil es den Lebensraum der Teribe und Boruca gefährdet. Bis heute wurden nur einige Vorarbeiten umgesetzt, dabei hatten sich die Pläne bereits Anfang des 21. Jahrhunderts konkretisiert und El Diquís 2014 zum Vorzeigeprojekt der damaligen Regierung gemacht. Javier Orozco, Planungsdirektor des staatlichen Stromanbieters ICE, bezeichnete das Projekt noch 2017 als „essentiell, um dem steigenden Strombedarf des Landes gerecht zu werden.“ Luis Pacheco, ICE-Vorstand für Elektrizität, ging im April 2018 noch weiter: „Costa Rica muss seine Wirtschaft stärken, dafür braucht es Energie.“ Das Kraftwerk könne eine „Batterie“ des zentralamerikanischen Netzes werden, welches nach Kolumbien und Mexiko ausgebaut werden könne. Bedarfsstudien gibt es jedoch bis heute nicht.
Derartige Prognosen und vage Träume waren Argument genug, um mit über zwei Milliarden Dollar knapp 7.000 Hektar Land unter Wasser zu setzen und 1.500 Familien umzusiedeln. Doch die indigene Bevölkerung wehrte sich von Beginn an. Donald Rojas ist Buruca und Repräsentant der Mesa Nacional Indígena de Costa Rica, einer unabhängigen indigenen Interessenvertretung auf Landesebene. Ruhig zählt er die Befürchtungen der Bevölkerung vor Ort auf: „Mindestens 25 Prozent des Landes der Teribes und 10 Prozent anderer Völker gehen verloren. Ein Tunnel untergräbt unser Land, wir haben Zweifel an der technischen Umsetzung. Es gibt zudem keine Studien über die Umweltschäden.“ Denn Wasserkraft ist zwar regenerativ, aber keine saubere Art der Energiegewinnung. Sie verändert und zerstört den Fluss und das gesamte Ökosystem, das er prägt. „Zudem wirkt sich ein See solchen Ausmaßes auf das Mikroklima aus. Die Menschen vor Ort leben hauptsächlich von der Landwirtschaft. Auch die nötige Infrastruktur wird unser Land beeinflussen“, so Rojas. Allgemeines Misstrauen gegenüber dem Bauwerk wurde geäußert. Ausreichende Sicherheit könne in einer von Erdbeben und Tropenstürmen geprägten Gegend nicht gewährleistet werden.
Fünf Monate nachdem Vorstandsmitglied Luis Pacheco die Bedeutung des Staudamms betonte, erklärte die ICE-Vorsitzende Irene Cañas im November 2018 überraschend das Ende des Projekts. Costa Rica habe keinen Bedarf an zusätzlicher Energie und die Digitalisierung werde den Verbrauch eher senken. Belege oder Gutachten hat die Unternehmensleiterin dafür nicht. Die indigene Aktivistin Elides Rivera aber ist hocherfreut: „Dieser Kampf war für uns autochthone Völker sehr wichtig, weil wir unser Land verteidigt haben, das unser zu Hause ist; weil wir den Fluss verteidigt haben, der uns das Leben schenkt, und auch den Wald, den wir beinahe verloren haben und der für uns Leben bedeutet.“ Sie wertet das Projektende als klaren Sieg des Widerstandes. Vor allem der im Jahr 2018 beschlossene neue Konsultationsmechanismus habe dem Projekt das Genick gebrochen. Dieser setzt die indigenen Völkern durch Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) garantierte Kontrolle über ihre Territorien in nationales Recht um: Ohne die Zustimmung einer indigenen Gruppe im Rahmen in eines geregelten Konsultationsdialoges dürfen in ihrem Gebiet keinerlei Aktivitäten stattfinden. Donald Rojas hingegen wirkt nicht, als hätte er gerade einen jahrzehntelangen Kampf gewonnen. Auf seine Meinung angesprochen, warum das Staudammprojekt abgebrochen wurde, lacht er zunächst emotionslos.

„Ein Wunder, dass es keine Toten gab“


Das soll nicht bedeuten, der Widerstand wäre nicht vehement gewesen. „Es ist ein Wunder, dass es keine Toten gab“, meint Roy Arias. Er arbeitet seit über 15 Jahren mit den indigenen Völkern im Süden Costa Ricas zusammen. „Die Bevölkerung und ihre Meinungen vor Ort sind heterogen und die Situation war sehr angespannt.“ Das ICE habe versucht, einen Keil zwischen die Parteien zu treiben. Costa Rica ist ein demokratisches Land ohne Armee, die den Willen der Regierung umsetzen kann. Repressionen erfolgten eher strategisch und vor allem durch politische Institutionen. Zum einen wurde die nicht-indigene Bevölkerung motiviert, sich für den Staudamm auszusprechen. Diese erwarb im Laufe des letzten Jahrhunderts teils durch illegalen Landerwerb bis zu 70 Prozent des Territoriums der Teribe. Und unter den indigenen Bewohner*innen stiftete die Nationale Kommission für indigene Angelegenheiten (CONAI) Zwist. „Die CONAI ist eine staatliche Institution, die von keiner indigenen Gruppe als Vertretung anerkannt wird, diese aber offiziell innerhalb des politischen Systems vertritt“, erklärt Roy Arias. „Gemeinsam mit dem ICE haben sie Fehlinformationen verbreitet und versucht, die Indigenen durch scheinheilige Angebote von ihrem Territorium zu locken.“
Diese Institutionen, ihre verheißungsvollen Versprechungen, in Aussicht gestellte Ausgleichszahlungen und gezielte Fehlinformation erzeugten ein Klima der Unruhe. 2011 wendeten sich die Teribe an den interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die UN sandte einen Sonderbeauftragten nach Costa Rica. Er kritisierte vor allem die Konsultationsweise des ICE, die nicht mit der ILO-Konvention 169 vereinbar sei (siehe LN 449). Für das ICE war dies ein harter Schlag, da es sich als besonders nachhaltiges Unternehmen sieht. Auch die Informationspolitik und Repressionen gegen die Bevölkerung vor Ort wurden angesprochen. Eine Zustimmung zum Projekt habe es nie gegeben, betont Roy Arias. „Nur ein kleiner Teil der Menschen war dafür, vor allem Nicht-Indigene und Mitarbeiter*innen des CONAI. Ein etwas größerer Teil war entschieden dagegen. Und der allergrößte Teil hatte schlichtweg keine Ahnung.“ Über das Ausmaß, Risiken, Folgen des Vorhabens und potenzielle Entschädigungen wurde nie ausreichend informiert. Warum das Projekt letztendlich abgebrochen wurde, weiß Arias nicht.
Die Antwort liefert ausgerechnet Jesús Orozco, ICE-Finanzvorstand. Ein Problem sei der tortuguismo − der Schildkrötismus, also das bewusste Verschleppen von Projekten durch Mitarbeiter*innen, um länger von den Zahlungen zu profitieren. Zudem sei das ICE nicht nur den Indigenen gegenüber sehr verschlossen, sagte er der Tageszeitung La Nación. Die Ankündigung des Projektendes geschah auf der ersten Pressekonferenz seit Jahren. Informationen zu Projektabläufen, Kosten und dem Zustand des Unternehmens gibt es nicht. Das Management habe verheerende Arbeit geleistet, das Unternehmen stehe finanziell sehr schlecht da.
Am Ende äußert sich auch Donald Rojas noch zu den Gründen: „Die aktuelle Regierung sieht den Staudamm auch als unvereinbar mit dem Image Costa Ricas als nachhaltiges, umweltfreundliches und tolerantes Land. Der indigene Widerstand hat das Thema öffentlich gemacht. Und auch wenn der neue nationale Konsultationsmechanismus letztendlich durch das Projektende gar nicht zur Anwendung kam, so erhöhte er doch die Kosten des Projektes.“ Dies könne auch verhindern, dass das Projekt in Zukunft wieder aufgegriffen werde. Kleine, aber entscheidende Faktoren. Die Hauptgründe für den Projektabbruch sind aber wohl, wie es auch Rojas sieht, die Wirtschaftslage, fehlendes Wissen und langjährige Intransparenz innerhalb des ICE sowie laxe Kontrollen des demokratischen Apparates. Letztendlich führte ausgerechnet der schlechte Zustand der costa-ricanischen Demokratie und ihrer Unternehmen zu einem vorerst guten Ende für die im Staudammgebiet lebenden Menschen.

“ES TUT WEH EINE FRAU ZU SEIN”

Legale Abtreibung! Feminist*innen während der Parlamentssitzung zum Abtreibungsverbot (Foto: Asamblea Nacional del Ecuador, Flickr BY-SA 2.0)

„Am 8. Januar 2015 wurde ich von zwei Männern entführt und auf das Schlimmste sexuell missbraucht. Die Ärztin gab mir keine Notfall-Verhütung, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Um die Medikamente zur AIDS-Abwehr musste ich betteln. Vor einigen Monaten forderte das Parlament die Staats­anwalt­schaft auf, in meinem Fall zu ermitteln – vier Jahre später.“ Mit dieser Schilderung beginnt die Rechtsanwältin Dr. Jéssica Jaramillo am 5. Februar 2019 ihre Rede vor dem ecuadorianischen Parlament. Sie und andere Frauenrechtler*innen wollen die Abgeordneten dazu bewegen, Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewaltigungen, sowie bei Inzest und Missbildungen des Fötus zu legalisieren. Bisher ist das nur erlaubt, wenn die Frau durch die Schwangerschaft in Lebensgefahr schwebt oder wenn eine Frau mit Behinderung Opfer einer Vergewaltigung wurde. Mindestens 243 Frauen wurden bislang wegen Abtreibung verurteilt.
Außerdem fordern die Frauenrechtler*innen, dass Sexualstraftäter konsequent verfolgt werden. „Das ist mir geschehen, die ich eine juristische Ausbildung habe“, sagt Jaramillo. „Ich möchte mir nicht vorstellen, wie es den Mädchen und Frauen ergeht, die in dieser Situation nicht wissen, was sie tun sollen.“ Zwar gibt es seit 2017 ein Gesetz zur Abschaffung der Gewalt gegen Frauen, doch die zu diesem Zweck veranschlagten Gelder von umgerechnet ca. 530.000 Euro reichen laut der Frauenrechtsaktivistin Virginia Gómez bei weitem nicht aus. Offizielle Berechnungen ergaben, dass 17,6 Millionen veranschlagt werden müssten, um alle gefährdeten Frauen angemessen zu versorgen.

Erst im Januar hatte der Fall Martha die Hauptstadt Quito erschüttert. Martha, so der Schutzname der 35-Jährigen, war mutmaßlich von drei ihr bekannten Männern in einer Bar vergewaltigt worden. Dort wurde sie ohnmächtig, nackt und von Hämatomen übersät gefunden. Die Polizei registrierte Blutflecken in ihrem Intimbereich, auf der Kleidung der Männer, einer Bierflasche, einem Glas, an den Wänden, auf dem Billardtisch und an beiden Enden eines Billardqueues, mit dem sie Martha wahrscheinlich intim verletzt hatten. Auf dem Handy eines der Männer entdeckte die Polizei Fotos des Tathergangs. Der Anwalt der Überlebenden, Fabrizzio Mena Ríos spricht von einem noch nie da gewesenen Gewaltakt.

Die Nachricht von Marthas Schicksal rief, wie andere Missbrauchsfälle, eine Welle der Solidarität hervor. Frauenrechtler*innen organisierten am 20. und 21. Januar Protestmärsche vor die Staatsanwaltschaft in Quito. Sie demonstrierten für harte strafrechtliche Konsequenzen für Marthas Aggressoren. Auf Facebook verkündeten Feminist*innen: „Was sie dir getan haben, haben sie uns getan, denn während sie dich vergewaltigen, verletzen sie uns, brechen sie uns und füllen uns wieder neu mit Ängsten. Aber du, Kriegerin, bist nicht stumm geblieben, und uns bleibt nur zu sagen, dass du nicht allein bist! Du bist mutig, du bist wunderbar, du hast Freiheit und Würde verdient. Wir werden wachsam sein, Schwester, wir glauben dir!“

„Lass mich entscheiden!“

Proteste der Frauenrechtler*innen, wie der Abtreibungsgegner*innen, begleiten auch die Parlamentssitzungen zur Reform des Strafrechts seit Januar. Die Feminist*innen sind an ihren grünen Halstüchern zu erkennen mit der Aufschrift #dejamedecidir – „lass mich entscheiden“. Wie Gómez sagt: „Der ecuadorianische Staat hat bei seinen Frauen viele Schulden zu begleichen. Die Abtreibung bei Vergewaltigung ist das Mindeste, was er seinen Frauen schuldig ist.“ Die Aktivist*innen wirken auf verschiedenen Ebenen auf Politiker*innen ein. 2016 sprach Jaramillo vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vor und erwirkte eine Resolution, die die ecuadorianische Regierung aufforderte, Abtreibung im Fall von Vergewaltigung zu legalisieren. Bereits 2015 hatte die UN-Frauenrechtskommission dasselbe gefordert. Katherine Mosquera und Kolleginnen von der Organisation Mujeres por el Cambio (Frauen für den Wandel) appellierten in der Stadt Cuenca im Süden Ecuadors an die Abgeordneten ihrer Region.

Mosquera stellte in einem Pressegespräch am 21. Januar aktuelle Zahlen der Gewalt an Frauen vor. In den letzten 13 Jahren seien demzufolge knapp 14.000 Frauen vergewaltigt worden, also durchschnittlich elf Frauen am Tag. Mehr als 700 von ihnen waren Mädchen im Alter unter zehn Jahren. 17.448 Mädchen unter 14 wurden zwischen 2009 und 2016 gezwungen, zu gebären, heißt es an anderer Stelle. Die Abtreibungsgegner*innen argumentieren dem zum Trotz, dass der ungeborene Fötus ab der Zeugung ein Recht auf Leben habe.
Mosquera hält dem entgegen, dass „das Abtreibungsverbot bedeutet, die Frauen nicht als Rechtssubjekte, sondern als Objekte zu behandeln. Sie werden aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert, weil nur ihnen diese Sanktionen auferlegt werden. Das Gesetz bestraft nicht die Abtreibung, sondern verurteilt, dass die Frauen keine Mütter sein wollen.“ Wie Jaramillo betont sie, dass durch das Abtreibungsverbot vor allem armen Frauen der Zugang zum Gesundheitssystem verwehrt wird. Vor allem aber sprechen die Feminist*innen in konkreten Bildern, um eine Gesellschaft zu erreichen, „die sich an die Gewalt an Frauen gewöhnt hat“, so Jaramillo. Im November hatte Gómez in einer Rede vor dem Parlament gesagt: „Sie können sich nicht vorstellen, wie die jungen Mädchen leiden, um die Köpfe der Babys durch ihre schmalen Becken zu gebären.“ Immer wieder erinnern die Feminist*innen an die akute Brisanz ihrer Appelle: „Jetzt gerade töten sie uns, vergewaltigen sie uns, bedrängen sie uns.“

Auf Facebook schreibt eine Nutzerin: „Es tut weh, eine Frau zu sein, aber es tut noch mehr weh, die Mutter von drei Töchtern zu sein. Wenn die Männer nicht selbst vergewaltigen, klagen sie die Frau an und rechtfertigen die Aggressoren.“ Rechtliche Beschlüsse können die Frauen unmittelbar in ihrer Unversehrtheit, ihrem nackten Überleben, betreffen. So macht Gómez deutlich, dass bloße Unversehrtheit nicht das Ziel ist: „Wir wollen leben. Mehr noch: Wir wollen leben und glücklich sein – ¡Vivas y felices nos queremos!“

 

SOUVERÄNE KORRUPTION

Unterstützung für die CICIG: 2018 auf einer Kundgebung in Guatemala-Stadt (Foto: Nis Melbye)

Die Unbeliebtheit der Kommission zur Bekämpfung der Straflosigkeit (CICIG) bei Guatemalas Regierung und Eliten kommt nicht von ungefähr. Nach eigenen Angaben hat die CICIG bereits 60 kriminelle Netzwerke aufgelöst und war an Verfahren gegen rund 680 Personen beteiligt, von denen bisher 310 verurteilt wurden. Die Gründung der CICIG war eine Reaktion auf die Politik der sozialen Säuberungen, die darin bestand, dass die Kriminalpolizei nicht mehr selbst ermittelte, sondern auf der Grundlage von Untersuchungen des militärischen Geheimdienstes unmittelbar vollstreckte. Viele vermeintliche Kriminelle wurden nicht vor Gericht gestellt, sondern gefoltert und anschließend getötet. Den extralegalen Hinrichtungen fielen im Februar 2007 sogar Abgeordnete des Parlaments aus El Salvador zum Opfer, während sie sich für einen Arbeitsaufenthalt in Guatemala befanden. Bei den Abgeordneten der rechten Partei ARENA hatten die Beamten Drogen oder Drogengeld vermutet.

Die internationale Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala (CICIG) nahm 2007 als Institution der Vereinten Nationen (VN) ihre Arbeit auf und arbeitet in erster Linie zur Aufdeckung illegaler Sicherheitsapparate innerhalb staatlicher Strukturen, die Ermittlungen decken vielfach Verstrickungen zwischen den politischen Eliten und der organisierten Kriminalität auf. Die CICIG unterstützt seitdem die Arbeit der FECI, einer Abteilung der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Die FECI führt gemeinsam mit der CICIG die Ermittlungen und Vertritt vor Gericht die Anklage.

Demonstration in Berlin im Januar 2019: Deutschland gehört zu den Geberländern für die die CICIG (Foto: Andrea Ruíz)

Als derzeitiger Leiter der CICIG wurde Iván Vélasquez in Guatemala zu einem Symbol für die Bekämpfung der Korruption (Interview in der LN 529/530). Unter keinem ihrer bisherigen Chefs war die CICIG so erfolgreich wie unter dem Kolumbianer. Vélasquez hatte bereits zuvor in seinem Heimatland als Staatsanwalt ein Netzwerk von Kongressabgeordneten und Paramilitärs, auch bekannt als „Parapolítica“, aufgedeckt. Er war also bestens vorbereitet auf die in Guatemala anzutreffenden kriminellen Strukturen.

Eines der vielen Verfahren richtet sich gegen den Amtsvorgänger des gegenwärtigen Präsidenten Guatemalas, der ein Netzwerk zur systematischen Veruntreuung von Zolleinnahmen betrieben haben soll. Angeklagte sind Otto Pérez Molina und dessen ehemalige Vizepräsidentin Roxana Baldetti in dem „La Línea“ genannten Fall. Seit Molina 2015 nach anhaltenden Protesten als Präsident zurücktrat, befindet er sich in Untersuchungshaft.
Das Mandat der CICIG wurde bisher alle zwei Jahre erneuert. Noch zu Beginn seiner Amtszeit hatte der frisch gewählte Präsident Morales geäußert, dass die CICIG einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Korruption leiste und die Regierung das Mandat um zwei weitere Jahre bis September 2019 verlängert.

Morales änderte seine Einstellung gegenüber der CICIG als im August 2017 bekannt wurde, dass die CICIG und die FECI ein Verfahren gegen ihn wegen illegaler Wahlkampffinanzierung eingeleitet hatten und nun die Aufhebung der Immunität des Präsidenten beantragten.

Zudem wurden Verfahren gegen dessen Sohn und Bruder eingeleitet, weil sie und 20 weitere Beschuldigte mittels Scheinbeschäftigungen und falscher Rechnungen, sich an den Kassen des Grundbuchamtes bereichert haben sollen.

Viele Abgeordnete wechseln nach Wahlen die Partei

Morales reagierte prompt und erklärte Vélasquez zur „persona non grata“. Eine Ausweisung des Leiters der CICIG wurde jedoch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts verhindert.

Nachdem der guatemaltekische Kongress gegen die Aufhebung der Immunität des Präsidenten stimmte, versuchte dieser mit der Hilfe seiner Amtskontakte, von der Presse „Pakt der Korrupten“ genannt, Änderungen an Gesetzen vorzunehmen und seinem Strafverfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung und weiterer Korruptionsdelikte den Boden zu entziehen. Auf internationalen Druck und nach vielen Protesten konnten die Gesetzesänderungen jedoch abgewendet werden (siehe LN 525). Mittlerweile bestätigten guatemaltekische Unternehmer*innen öffentlich, dass sie den Wahlkampf von Morales heimlich finanziert hatten.

Morales fürchtete damals um sein Image als politisch unverbrauchter Außenseiter, falls bekannt würde, dass sein Wahlkampf von den alten Eliten bezahlt wird. Schließlich war Morales demonstrativ mit dem Slogan „Weder korrupt, noch ein Dieb“ zu den Präsidentschaftswahlen angetreten. Da Morales für die Partei FNC kandidierte, eine dem guatemaltekischen Militär nahestehende und von Ex-Militärs gegründete Partei, lag jedoch schon damals die Vermutung nahe, dass der ehemalige Fernsehkomiker alles andere als ein Garant für Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung ist.

Im August 2017 begann die Regierung unter Morales Druck auf die VN und die Staaten, welche die Arbeit der CICIG finanzieren, auszuüben, um das Mandat zu beenden.

Diese Bemühungen wurden seit Anfang 2018, zunächst anlässlich eines Besuchs von Morales bei Trump im Februar und einer anschließenden Rede vor den VN, intensiviert.

Gegen Morales wird wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ermittelt

Kurz darauf versuchte er auch den schwedischen Botschafter des Landes zu verweisen, dessen Regierung zuvor eine weitere Unterstützung der CICIG in Höhe von 9 Millionen US-Dollar zugesagt hatte.

Anschließend wurden erst Polizist*innen, welche die CICIG bei ihren Ermittlungen unterstützten, wenig später auch 20 der insgesamt 45 zur Bewachung der CICIG eingesetzten Beamten abgezogen. Zur Begründung hieß es, die Beamt*innen würden an anderer Stelle dringender benötigt.
Ende August 2018 kündigte Morales an, er werde das Mandat der CICIG nicht verlängern und diese nur noch bis September 2019 dulden. Zeitgleich fuhren Militär-Pickups vor die CICIG, die Büros verschiedener Menschenrechtsorganisationen und die Häuser bekannter Menschenrechtler*innen. Wie so häufig, wenn es für ihn eng wurde, sucht Morales demonstrativ die Nähe zum guatemaltekischen Militär.

Jimmy Morales: Präsident Guatemalas (Foto: Flickr (CC0 1.0))

Der Einsatz des Militärs an diesem Tag spricht eine eindeutige Sprache. Demonstrant*innen stehen nun erstmals seit langem wieder schwer bewaffneten Soldaten gegenüber, zudem verbreiten sich Gerüchte über einen möglichen Putsch. Dass ein Putsch, jedenfalls außenpolitisch, kaum Konsequenzen nach sich ziehen würde, kann Morales bereits seit 2009 im Nachbarland Honduras mitverfolgen.

Kurz bevor im September 2018 das Visum des CICIG-Leiters Velásquez ausläuft, bricht dieser zu einer Dienstreise in die USA auf. Unmittelbar nach dessen Ausreise erklärt die guatemaltekische Regierung, sie werde Velásquez kein neues Visum ausstellen und fordert die VN auf, einen neuen Leiter zu ernennen. Zwar verfügt das Verfassungsgericht in einer Entscheidung, dass die Regierung verpflichtet ist, Velásquez einreisen zu lassen. Doch Morales hatte bereits zuvor angekündigt, Entscheidungen des Verfassungsgerichts zugunsten der CICIG nicht mehr zu respektieren und kündigt damit einen offenen Verfassungsbruch an. Die CICIG wird seitdem von Velásquez aus dem Ausland geleitet.

Ende September tritt Morales erneut vor die VN und fordert die Beendigung des Mandats der CICIG. Diese sei eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, weil sie guatemaltekisches Recht verletze und unschuldige Bürger verfolge.

An Intensität gewinnt der Konflikt nochmals, als der ehemalige Innenminister Carlos Vielman (2004–2008) verhaftet wird. Er gehört zur guatemaltekischen Elite und wird für die während seiner Amtszeit praktizierte Politik der „sozialen Säuberungen“ verantwortlich gemacht. Er soll mehrere extralegale Hinrichtungen, etwa an geflohenen Häftlingen im Jahr 2005, zu verantworten haben. Er floh zunächst nach Spanien, wo er in drei Mordfällen angeklagt und anschließend freigesprochen wurde. Nach seiner Rückkehr wurde er in Guatemala wegen der Tötung weiterer Menschen verhaftet. Morales und seine Verbündeten sehen in diesem Verfahren einen Fall politisch motivierter Verfolgung Unschuldiger durch die CICIG und die FECI.

Die CICIG wird von Velásquez aus dem Ausland geleitet

Als auch die Visa weiterer Mitarbeiter der CICIG nicht verlängert werden, landet der kolumbianische CICIG-Ermittler Yilen Osorio Anfang Januar 2019 in Guatemala-Stadt. Dort angekommen, wird ihm die Einreise verweigert und er wird vorübergehend festgenommen. Es folgen chaotische Stunden am Flughafen. Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der die Freilassung des Ermittlers angeordnet wird, wird zunächst nicht umgesetzt. Unterdessen sammeln sich Protestierende am Flughafen und fordern die Freilassung des Ermittlers. Erst als die Generalstaatsanwältin Consuelo Porras androht, gegen das Personal der Einwanderungsbehörde wegen Freiheitsentziehung vorzugehen, wird diesem die Einreise letztlich gestattet.
Am Tag darauf trifft sich die Außenministerin Sandra Jovel mit dem Generalsekretär der VN, António Guterres, und gibt anschließend im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, dass die guatemaltekische Regierung das Mandat der CICIG bereits jetzt beendet. Innerhalb von 24 Stunden müsse das Abkommen beendet werden und die Mitarbeiter der CICIG das Land verlassen.

Am Abend folgt eine Ansprache des Präsidenten Morales an die Nation. In Begleitung seines Kabinetts und vermeintlicher Opfer der CICIG wie dem ehemaligen Minister Vielman, verteidigt Morales das Handeln seiner Regierung. Die CICIG sei eine Gefahr für die nationale und internationale Sicherheit, zudem habe die CICIG die Menschenrechte vieler Guatemaltek*innen und sogar die von Ausländer*innen verletzt, indem sie Unschuldige verfolge und in Untersuchungshaft gebracht habe. Er unterstellt der CICIG, sie verfolge lediglich ihre politischen Gegner*innen, die jedoch keine Straftaten begangen hätten.

Als das Verfassungsgericht das Vorgehen der Regierung für verfassungswidrig erklärt, haben die Ermittler der CICIG bereits das Land verlassen. Es ist die insgesamt sechste Entscheidung des Verfassungsgerichts zugunsten der CICIG, seit Morales deren Leiter zur „persona non grata“ erklärte.
Mit diesen Entscheidungen ist auch das Verfassungsgericht in den Fokus der Kritik geraten.

Morales, der Unternehmerverband CACIF und rechte Gruppen fordern nun die Abschaffung des Verfassungsgerichts, da dieses angeblich selbst gegen die Verfassung verstoße, weil es sich in Angelegenheiten der Außenpolitik einmische, welche von Verfassungs wegen nur der Regierung oblägen.

Es folgten Strafanzeigen gegen die für die Entscheidung verantwortlichen Richter*innen des Verfassungsgerichts, welchen der Oberste Gerichtshof den Weg frei machte, indem es die Aufhebung der Immunität der Richter*innen veranlasste.

Die Geberländer für die CICIG, unter ihnen Deutschland und die USA, drückten in einer gemeinsamen Presseerklärung ihre Besorgnis hinsichtlich der jüngsten Geschehnisse aus, bekräftigten die Wichtigkeit der Verfassungsordnung und forderten den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung zu respektieren.

Die Reaktion der guatemaltekischen Außenministerin Sandra Jovel hierzu fiel recht kurz aus. Es handle sich um eine souveräne Entscheidung des guatemaltekischen Staates, welche die Geberländer respektieren sollten.

Morales ging bei dessen Rede im guatemaltekischen Kongress weiter und geißelte die Einmischung der Geberländer und die Forderung nach einer Bekämpfung der Korruption als eine neue Form des Kolonialismus. Die Welt solle die natürliche Form der guatemaltekischen Politik respektieren. Dass es ausgerechnet die Nachfahren der spanischen Kolonialherren sind, die in Guatemala die Wirtschaft und Politik dominieren, scheint ihn dabei nicht zu irritieren.

Auch in Honduras stößt die Korruptionsbekämpfung auf Widerstand

Die im vergangenen Mai von Morales ernannte Generalstaatsanwältin Consuela Porras zeichnete sich bisher durch ihre Abwesenheit im Konflikt zwischen der Regierung und der CICIG aus. Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Thelma Aldana, welche den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Korruptionsbekämpfung legte und dafür – wie Velásquez – 2018 den Alternativen Nobelpreises erhielt.

Doch nicht nur in Guatemala stößt die Korruptionsbekämpfung auf Widerstand. Auch in Honduras trifft die Unterstützungskommission gegen Korruption und Straflosigkeit (MACCIH) der VN auf einen Kongress, der sich gegenseitig die Aufrechterhaltung der Immunität sichert. Honduras, in dem die organisierte Zivilgesellschaft ohnehin unter Druck steht und die Repression gegen diese bereits auf einem deutlich höheren Niveau als in Guatemala erfolgt, könnte nun dem Beispiel Guatemalas folgen, wenn sich abzeichnet, dass eine Aufkündigung des Abkommens folgenlos bleibt.
In El Salvador hingegen, wo insbesondere die USA auf einen Ausbau der nationalen Strafverfolgungsorgane setzen, gelang im vergangenen Jahr die Verurteilung des Ex-Präsident Antonio Saca zu zehn Jahren Haft wegen Korruption.

CODECA: Die Landarbeiterorganisation gründet die neue Partei MLP (Foto: Nis Melbye)

Seit Anfang 2018 verzeichnen Menschenrechtsorganisationen in Guatemala wieder einen Anstieg der gezielten Morde an Menschenrechtsverteidiger*innen und Gewerkschafter*innen. Mindestens 23 Morde sollen es im Jahr 2018 gewesen sein. Der Ausblick für das Wahljahr 2019 verspricht keine Wendung zum Besseren. Vor den Wahlen im September ist vielmehr damit zu rechnen, dass sich die Konflikte noch verschärfen. Zumal die FECI nach dem Verweis der CICIG ohne deren Unterstützung zurückbleibt. Ob die FECI ohne diese Unterstützung dem politischen Druck standhalten kann, ist fraglich.

Die etablierten Parteien bieten jedenfalls keinen Anlass zur Hoffnung, dass es es bei der Wahl eine*n Kandidat*in geben wird, welche*r sich der Korruption im Land entgegen stellt.

In Guatemala, wo etwa 60 Prozent der Bevölkerung in Armut leben, die Bildung gerade in den ländlichen Regionen auf das Nötigste beschränkt ist und der Wahlkampf der Abgeordneten zum großen Teil darin besteht, Saatgut oder Pestizide im Gegenzug für Stimmen zu verteilen, gibt es selten positive Überraschungen. Auch wechselt üblicherweise ein nicht geringer Teil der Abgeordneten unmittelbar nach der Wahl die Partei, so dass das spätere Kräfteverhältnis im Kongress häufig nicht den Wahlergebnissen entspricht.

Lediglich die Landarbeiterorganisation CODECA mit ihrer neu gegründeten Partei MLP (Befreiung der Völker), welche dieses Jahr zur Wahl antreten will, könnte eine Alternative darstellen. Doch selbst wenn sich die MLP durchsetzen sollte, gibt es keine Garantie, dass die Abgeordneten der bestehenden Korruption etwas entgegensetzen können.

 

KINDERRECHTE OHNE KINDER

Versammlung in Asunción, Paraguay: Kinder wollen bei Kinderrechten mitreden (Foto: UNATSBO, Bolivien)

Seit Ende Januar muss sich der UN-Kinderrechtsausschuss in Genf mit einem ungewohnten Fall befassen. Die Lateinamerikanische Bewegung arbeitender Kinder (MOLACNATs) hatte Beschwerde gegen die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) wegen der Verletzung mehrerer Kinderrechte erhoben. Die ILO hatte in Abstimmung mit der argentinischen Regierung allen Personen unter 18 Jahren die Teilnahme an der IV. Weltkonferenz gegen Kinderarbeit, die vom 14. bis 16. November 2017 in Buenos Aires stattfand, „aus Sicherheitsgründen“ verboten. Vor den Türen der Konferenz protestierten damals arbeitende Kinder und Jugendliche mit einem „Gritazo“, einer lautstarken Demo.
In ihrer Beschwerde gegen die ILO hatte MOLACNATs (Movimiento Latinoamericano y del Caribe de los Niños, Niñas y Adolescentes Trabajadores) unter anderem ausgeführt:
„Ohne die Gründe für eine solche Verletzung unserer Rechte vollständig zu verstehen, fragen wir uns: Wollen sie uns beschützen oder wollen sie sich vor uns schützen? Könnte es sein, dass sie nicht hören wollen, was wir zu sagen haben? Es erscheint uns schwerwiegend, dass uns als den Menschen, über die gesprochen und entschieden wird, die Teilnahme verweigert wird.“

Neben dem Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der Kindern die freie Meinungsäußerung und die gebührende Berücksichtigung des Kindeswillens garantiert, sieht die lateinamerikanische Kinderbewegung auch andere Rechte der Kinderrechtskonvention verletzt, wie das Recht, nicht diskriminiert zu werden (Art. 2), das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Art. 6) oder das Recht auf ein eigenes kulturelles Leben. Außerdem verstoße die ILO mit ihrer Konvention 138, die ein Mindestalter für die Arbeit vorschreibe, gegen den Artikel 32, der Kindern zusichert, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.

Die Kinder betonen in ihrer Beschwerde, es sei unabhängig von ihrem Alter notwendig, „genau zu unterscheiden zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und Arbeit als einer Tätigkeit, die Güter und Dienstleistungen produziert, die für uns, unsere Familien und die Gesellschaft lebenswichtig sind. Wir kämpfen mit unseren Organisationen gegen jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, aber wir glauben, dass allgemeine Verbote nicht dazu dienen, uns vor all diesen Übeln zu schützen. Stattdessen hoffen wir, durch positive Maßnahmen in diesem Kampf und in unseren Bemühungen, unseren Familien zusätzlich zum Lernen und Spielen zu helfen, unterstützt zu werden.“

Sie weisen darauf hin, dass die auf pauschalen Verboten basierende Politik dazu geführt habe, tausende von arbeitenden Kindern in die Illegalität zu drängen, sie mit repressiven Maßnahmen zu verfolgen, zu diskriminieren und ihnen jeglichen Schutz zu verweigern. Mit solchen Maßnahmen werde auch die Arbeit der Kinder in den indigenen Gemeinschaften diskriminiert. „Die Arbeit, die wir dort leisten, ist keinesfalls eine Beschäftigung unter ausbeuterischen Bedingungen: Es sind wirtschaftliche Aktivitäten der Gemeinschaft. Das Verbot, das die ILO uns auferlegt, beeinträchtigt unser Recht (insbesondere von uns Kindern und Jugendlichen indigener Herkunft), ein eigenes kulturelles Leben zu führen.“

Abschließend fragen die Kinder in ihrer Beschwerde: „Ist es nicht eine Ungerechtigkeit, dass wir das Recht haben, unsere Meinung zu äußern, gehört zu werden und uns an den Entscheidungen zu beteiligen, die uns betreffen, aber dass wir uns nicht entscheiden können, ob wir arbeiten wollen? Dass wir unsere Meinung nicht den Institutionen mitteilen können, die dazu da sind, die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu gewährleisten? Und dass wir nicht bei der Gestaltung der öffentlichen Politik berücksichtigt werden, mit der unsere Rechte geschützt und gefördert werden sollen?“

Sie geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Ausschuss ihrer Beschwerde Beachtung schenkt. „Unser Vertrauen in die Menschheit führt uns zu der Überzeugung, dass Sie uns zuhören werden, dass Sie uns als kundige Gesprächspartner betrachten, dass Sie unsere Worte und Gefühle ernst nehmen.“

Die Beschwerde der arbeitenden Kinder ist deshalb für den UN-Kinderrechtsausschuss schwer zu entscheiden, da es sich bei der ILO um eine UN-Sonderorganisation handelt. Beschwerden gegen andere UN-Organisationen sind im Reglement der Vereinten Nationen für Anklagen gegen Menschenrechtsverletzungen nicht vorgesehen. Nach einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention wäre es zwar möglich gewesen, gegen den Staat Argentinien eine sogenannte Individualbeschwerde zu erheben, doch dabei hätte es sich um ein kompliziertes und langwieriges Verfahren gehandelt, das zuvor vor argentinischen Gerichten hätte ausgefochten werden müssen und sich über Jahre hingezogen hätte.

Um sich vorzubereiten und die eigenen Kräfte zu bündeln, hatte die Lateinamerikanische Bewegung MOLACNATs einen Monat vor der ILO-Konferenz in La Paz (Bolivien) ein Internationales Forum veranstaltet, das auch von der europäischen Solidaritätsorganisation europanats unterstützt wurde. An diesem Forum nahmen neben Delegierten aus Bolivien, Mexiko, Venezuela, Kolumbien, Peru, Ecuador, Paraguay und Argentinien auch Vertreter*innen der Afrikanischen Bewegung arbeitender Kinder und Jugendlicher (MAEJT) teil. Delegierte der indischen Kinderbewegung Bhima Sangha waren per Videokonferenz zugeschaltet. Ebenfalls anwesend waren Vertreter*innen verschiedener sozialer Bewegungen, von Nichtregierungs­organisationen sowie Wissenschaftler*innen aus Lateinamerika, Afrika, den USA und Europa. Auch die ILO war eingeladen, hatte aber eine Teilnahme abgelehnt.

Die Teilnehmer*innen des Forums befassten sich mit der mehr als zwanzigjährigen Geschichte der Versuche, auf die ILO-Politik zur Kinderarbeit Einfluss zu nehmen und alternative Politikansätze zu entwickeln, die die Sichtweisen und Erfahrungen der arbeitenden Kinder ernst nehmen und zu ihrem besseren Schutz beitragen. Bolivien wurde als Austragungsort gewählt, weil in diesem Land seit 2014 ein Kinder- und Jugendgesetz in Kraft ist, das die Teilnahme arbeitender Kinder bei politischen Entscheidungen über ihre Belange vorsieht und ihnen einen besseren Schutz verspricht. Dieses Gesetz, an dessen Ausarbeitung die Bolivianische Union arbeitender Kinder UNATSBO mitwirkte, stellt einen Meilenstein in der Gesetzgebung zu Kinderrechten dar, wird aber aufgrund widerstreitender Tendenzen in der bolivianischen Regierung bisher nur zögerlich umgesetzt.

Bis heute liegt eine öffentliche Stellungnahme des UN-Kinderrechtsausschusses zur Beschwerde der arbeitenden Kinder nicht vor. Doch hinter den Kulissen finden Gespräche mit der ILO statt und dem Vernehmen nach gibt es innerhalb der ILO Tendenzen, sich des leidigen Themas der Kinderarbeit, das bisher eines ihrer hauptsächlichen Tätigkeitsfelder war, zu entledigen. Die Bewegungen der arbeitenden Kinder, die über die Kontinente hinweg miteinander vernetzt sind, werden die internationale Politik aus der Verantwortung für ihre Rechte nicht entlassen.

EIN ALTER LANDKONFLIKT ESKALIERT

Man geht vom Schlimmsten aus. Die Menschen leben in der ständigen Angst, von bewaffneten Gruppen angegriffen zu werden. Das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas (Frayba) ist in der Region aktiv und warnt vor einer weiteren Eskalation. „Laut unseren Informationen werden Waffen gekauft, sie [Paramilitärs] belagern die Gemeinden und terrorisieren sie“, sagte der Direktor der Organisation Pedro Faro Ende November 2017. Über 5.000 Menschen sind aus den Gemeinden der Munizipien Chenalhó und Chalchihuitán in die Berge geflohen. Viele haben mit dem Konflikt gar nichts zu tun, müssen sich aber in den Bergen verstecken, bei Kälte, mit wenig Essen, von den Angreifer*innen eingekesselt und von der Außenwelt durch blockierte Straßen abgeschnitten.

Immer wieder flammt der Konflikt auf, „vor vier Jahren flohen wir und auch vor drei Jahren. Jetzt sind wir wieder Vertriebene. Wir leiden sehr, es gibt alte Menschen und es ist sehr kalt. Die Kinder sind krank“, beschreibt eine betroffene Frau die Situation.

Seit im Oktober 2017 Samuel Pérez Lunain in der Region von Chalchihuitán bei der Arbeit auf seinem Feld erschossen wurde, häufen sich die Angriffe – auch in der Region Chenalhó. „Als sie auf uns schossen, schliefen wir. Die Kugel ging über uns durch die Luft“, schildert eine Mutter den nächtlichen Angriff auf ihr Haus. Zwischen den bewaffneten Gruppen kommt es immer wieder zu Schießereien. Enige Häuser wurden verbrannt. Die Menschen fürchten um ihre Tiere und Ernten, ihre Lebensgrundlagen.

Der Konflikt begann im Jahr 1973 mit einer Agrarreform. Damals wurde die Grenze zwischen Chenalhó und Chalchihuitán anhand eines Flussverlaufes gezogen. 1981 verschoben Bewohner*innen Chalchihuitáns diese Grenze durch Mauern und Zäune auf die Seite Chenalhós und vereinnahmten den Zugang zum Fluss. In der Folge rissen Bewohner*innen Chenalhós die Grenzbefestigung ein. In kurzer Zeit entwickelte sich daraus ein bewaffneter Konflikt. Chalchihuitán reklamierte 800 Hektar von Chenalhó, in beiden Munizipien bildeten sich bewaffnete Gruppen und Familien wurden vertrieben. Laut dem Menschenrechtszentrum Frayba präsentierte eine Kommission im vergangenen Jahr einen Lösungsvorschlag, doch die Regierung habe die Voraussetzungen für ein Übereinkommen mit den Betroffenen nicht geschaffen. Auch seien die Betroffenen nicht in den Prozess eingebunden worden.

„Man weiß nicht, welche Interessen es dort sind, diese Region wieder in einen Krieg zu stürzen. Unsere Erklärung ist, so weit wir es einschätzen können, dass seit dem Massaker in Acteal (1997 wurden dort 45 Menschen ermordet, Anm. d. Red.) ein Klima der Straffreiheit geschaffen wurde. Die Akteure mit Verbindung zur Regierung können machen was sie wollen“, schildert Direktor Faro. Mit einer öffentlichen Erklärung und einer Eilaktion versucht Frayba nu,n auf das Risiko für Leben und Sicherheit der Gemeinden aufmerksam zu machen.

Die Regierung von Chiapas reagierte inzwischen mit medizinischer Hilfe und Polizei- und Militärpräsenz, einen Monat nach dem Beginn der Auseinandersetzung und nach einem Aufruf der UNO an die mexikanische Regierung, die humanitäre Krise zu beachten.

Darüber hinaus äußerte die UN-Sonderbeauftragte für die Rechte indigener Völker, Victoria Tauli-Corpuz, nach einem Besuch der Region Mitte November ihre generelle Sorge über systematische Menschenrechtsverletzungen in Mexiko. Sie habe „schwerwiegende Muster von Ausgrenzung und Diskriminierung“ beobachtet, „die das Fehlen von Zugang zur Justiz und andere Menschenrechtsverletzungen reflektieren.“

 

DIE REGIERUNG SPIONIERT

Dem Hersteller zufolge installiert die Firma selbst Software und Hardware. Das Programm kann demnach nur dort benutzt werden, wohin es direkt verkauft wurde. Verschiedene Regierungsbehörden Mexikos haben Millionenverträge mit der Firma unterzeichnet. Zudem sollen sie das Programm jedoch von Wiederverkäufer*innen erstanden haben. Dem Nachrichtenportal televisa.com zufolge, hat die Firma Grupo Tech Bull SA de CV, die „Pegasus“ für über 32,5 Millionen Dollar an die PGR wiederverkauft haben sollte, jegliche Spuren ihrer Existenz verwischt. Die Adresse der Firma, welche im Vertrag erscheint, befindet sich an einem Ort, wo nur verborgene Büros existieren, die manchmal sogar für wenige Stunden vermietet werden. Die Homepage der Firma wurde abgeschaltet und Anrufe werden nicht beantwortet.

Das ausgeklügelte Programm „Pegasus“ wird als Verfolgungssystem auf Mobiltelefone geladen. Es ist programmiert, um Anrufe, E-Mails, Textnachrichten, Kontaktlisten, Kalendereinträge, Chatnachrichten und sogar den Aufenthaltsort der Person zu überwachen. Es kann Mobiltelefone in Aufnahmegeräte verwandeln und erfassen, was sich vor der Handykamera abspielt.

Die Angriffe waren gezielt und personalisiert. Sie begannen als Textnachrichten mit konkreten Inhalten, die die jeweiligen Personen in Angst versetzten. Teil der Nachrichten war ein Link, auf den die betroffenen Personen in Panik klickten. Dadurch wurde „Pegasus“ auf den Geräten installiert. Es erscheint verdächtig, dass die Betroffenen die Nachrichten gerade dann erhielten, als ihre Berichterstattung oder Untersuchung von Fällen, die die Regierung betrafen, sich kritischen Momenten näherten.

Citizen Lab, ein Institut an der Universität Toronto, welches an der Schnittstelle zwischen Kommunikations- und Informationstechnologien, Menschenrechte und Sicherheit forscht, hat bis jetzt die Nutzung von „Pegasus“ in den Mobiltelefonen von mindestens 19 Personen festgestellt.

“Pegasus” kann Mobiltelefone in Aufnahmegeräte verwandeln.

Unter den Betroffenen ist Carmen Aristegui, eine der kritischsten und bekanntesten Journalist*innen Mexikos. Zusammen mit ihrem Team deckte sie 2014 einen politischen Skandal auf, der für viel Empörung sorgte und das Bild von Präsident Peña Nieto sowohl innerhalb als auch außerhalb Mexikos negativ beeinflusst hat (siehe LN 490). Der Fall wurde bekannt als Casa Blanca („Weißes Haus”). Es handelt sich dabei um ein Haus im Besitz der First Lady, Angélica Rivera, dessen Wert auf etwa 7 Millionen Dollar geschätzt wird und das über Finanzanlagen von einem Auftragnehmer der Regierung und Freund des Präsidenten gekauft wurde. Nach der Veröffentlichung der Untersuchung wurde Aristegui vom Sender MSV Nachrichten verabschiedet, wo sie eine morgendliche Sendung moderierte. Dies wurde als Akt der Zensur und Repression gewertet. Auch das Mobiltelefon ihres noch minderjährigen Sohnes wird nun abgehört.

Ein weiteres Opfer der Überwachung ist der Generaldirektor des Instituts für Wettbewerbsfähigkeit Juan Pardinas. Sein Mobiltelefon und das seiner Frau wurden Ziele der Überwachung. Pardinas hatte das Antikorruptionsgesetz Ley 3de3 vorangetrieben.

Auch das Mobiltelefon von Mario Patrón wurde abgehört. Patrón ist Direktor des Menschenrechtszentrums Miguel Agustín Pro Juárez (Centro Prodh), einer regierungskritischen Gruppe, die die Menschenrechte verteidigt und in Mexiko einen sehr guten Ruf genießt. Unter den von Prodh rechtlich vertretenen Fällen sind die Frauen von Atenco, elf Universitätsstudentinnen, Aktivistinnen und Verkäuferinnen auf dem Markt von San Salvador Atenco. Sie wurden vor zehn Jahren auf einer Demonstration festgenommen und während der Verlegung ins Gefängnis Opfer brutalen sexuellen Missbrauchs von Seiten der Polizei. Dies ist umso brisanter, da derselbe Präsident Peña Nieto, damals Gouverneur im Bundesstaat Mexiko D.F., Repressionen gegen die Demonstrierenden angeordnet hatte. Der Fall wurde vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission gebracht. Sieben Jahre später ließ die Kommission erkennen, dass die Regierung den Fall verharmlosen und sogar den begangenen Missbrauch vertuschen wollte. Die Kommission hat beantragt, den Hergang bis in die Spitzen der Hierarchie gründlich zu untersuchen, was sogar Untersuchungen gegen den Präsidenten zur Folge haben könnte.

Einer der wichtigsten durch das Centro Prodh vertretenen Fälle ist der der Eltern der 43 Studenten aus Ayotzinapa, die nach einem Zusammenstoß mit der Polizei in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 verschwanden. Ihr Verbleib ist immer noch nicht aufgeklärt und ihre Familien fordern Gerechtigkeit (LN 486, 504, 507/508). 2015 kam eine von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte in Koordination mit dem mexikanischen Staat und Vertreter*innen der Opfer berufene Interdisziplinäre Gruppe unabhängiger Expert*innen (GIEI) nach Mexiko, um zu ermitteln. Monatelang widmete sich das Team der Untersuchung, doch da die Regierung den Aufenthalt nicht verlängerte, verließ die Kommission das Land im April 2016, ohne ihre Aufgabe beendet zu haben. Sie gaben an, in ihren Ermittlungen behindert worden zu sein. Die Mitglieder der GIEI zeigten vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission an, dass es forensische Beweise gebe, dass auch ihre Mobiltelefone ausspioniert wurden.

Auch führende Mitglieder der Oppositionsparteien wurden nicht ausgespart. Roberto Gil Zuarth, führender Politiker der Partei der Nationalen Aktion (PAN) und Fernando Rodríguez, Kommunikationsminister und ebenfalls Mitglied der PAN, berichteten, ebenfalls Opfer von „Pegasus“ zu sein. Daraufhin haben Abgeordnete der Parteien PAN, PRD, PT und MORENA eine Expert*innenkommission der UN gefordert, um die Ermittlungen zu beaufsichtigen.

Gerade in den Tagen des Höhepunkts des Skandals, hat das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten einen Besuch akzeptiert, den die Sonderberichterstatter*innen der UN und Interamerikanischen Menschenrechtskommission für Meinungsfreiheit seit März erfolglos gefordert hatten. Der offizielle Besuch soll die Situation des Journalismus im Land angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Journalist*innen analysieren.

Die Regierung hat jegliche Verwicklung in den Fall abgestritten und zudem alle Versuche, die Privatsphäre von Personen zu verletzen, verurteilt. Bis jetzt gibt es keine Beweise, welche den Staat oder seine Institutionen direkt mit der Spionage verbinden. Die Herstellerfirma NSO Group gibt an, dass es nicht möglich sei, die Auslösenden einzelner Angriffe zu bestimmen. Da sie nach eigenen Angaben die Software nur an Regierungen und Behörden verkauft, wird allerdings wenig Zweifel daran gelassen, dass die mexikanische Regierung oder einzelne ihrer Mitglieder für die Angriffe verantwortlich sind.

Die PGR hat ein Ermittlungsverfahren eröffnet, um herauszufinden, ob ein unberechtigter Zugriff auf die Kommunikation von Privatpersonen begangen wurde und durch wen. Die Untersuchungen werden von der Sonderstaatsanwaltschaft für Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit (FEADLE) durchgeführt und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, unter anderem dem FBI, wurde gefordert.
Doch die Betroffenen zeigen sich pessimistisch: „Wenn die Staatsanwaltschaft Pegasus benutzt, wird sie kaum einen Untersuchungsprozess in die Wege leiten und sich selbst zur Rechenschaft ziehen“, so Mario Patrón, „daher fordern wir eine Aufklärung durch eine unabhängige Expertenkommission.“

 

„ÄNGSTE HABE ICH KEINE“

Wie viele Jahre sind Sie bereits bei der FARC?
Seit 34 Jahren.

Wie sind Sie in die Guerilla eingetreten?
Ich trat wie die meisten jungen Menschen ein, die in Armut, von der Gesellschaft ausgeschlossen, aufgewachsen sind. Eines Tages entscheidet man sich für den bewaffneten Kampf als Weg für eine gerechtere, freiere und souveränere Gesellschaft.

Denken Sie, dass der bewaffnete Kampf substanzielle Änderungen für die kolumbianische Gesellschaft gebracht hat?
Substanzielle Änderungen sind noch nicht eingetreten. Das in Kuba unterzeichnete Friedensabkommen öffnet die Türen für den nötigen Wandel in Bezug auf die wirtschaftlich-soziale, politische und kulturelle Entwicklung im Land. Als Organisation zielen wir auf die Entwicklung der ländlichen Gebiete, auf die Reduzierung des Großgrundbesitzes und auf handfeste Garantien für das Recht auf die Landnutzung ab. Die Ländereien von den Kleinbauern, die von der nationalen Armee und den Paramilitärs vertrieben wurden, müssen zurückgegeben und mit technischen, finanziellen und infrastrukturellen Maßnahmen unterstützt werden. Es ist dringend notwendig, das politische Regime Kolumbiens zu demokratisieren, es muss Meinungsverschiedenhei-
ten erkennen und akzeptieren. Gewalt als historisch eingesetztes Instrument für die Machtausübung muss verboten werden. Der Paramilitarismus als Kampfmittel der politischen und wirtschaftlichen Macht muss beseitigt werden.

Haben Sie jemals am bewaffneten Kampf gezweifelt und hatten Sie Ängste während des Fortschreitens des Friedensprozesses?
In Zeiten des bewaffneten Aufstands habe ich nie an dessen Notwendigkeit gezweifelt. Den Prozess in Havanna erlebte ich mit hohen Erwartungen, denn er stellt die Möglichkeit dar, den Wunsch eines Großteils der kolumbianischen Bevölkerung zu verwirklichen, nämlich ein Ende des bewaffneten Konflikts und Ruhe und Hoffnung für die Gesellschaft. Ängste habe ich keine, meine Ambitionen und Erwartungen sind die bestmöglichen und so werden wir dem Prozess zur Implementierung des Abkommens gegenüberstehen.

Wie ist es Ihnen in der ländlichen Übergangszone für die Normalisierung (ZVTN) bis jetzt ergangen?
Wir kamen fristgerecht und unter den im Abkommen festgelegten Bedingungen in die ZVTN. Einige von uns kamen zu Fuß, andere mit dem Boot oder dem Auto. Die lokalen Bedingungen waren und sind immer noch nicht so, wie sie vereinbart wurden. Die Bauarbeiten laufen unglaublich langsam, das Gebiet wurde nicht richtig und zeitgerecht angepasst, die Baumaterialien und Werkzeuge sind unzureichend und die Pläne erfüllen nicht einmal einen Minimalstandard. Im Endeffekt gibt es noch kein Lager. Wir leben in Zeltlagern, so wie zur Zeit der offenen militärischen Auseinandersetzungen.

Finden Sie, dass dies der richtige Weg war, um die Wiedereingliederung ehemaliger FARC-Mitglieder ins Zivilleben zu ermöglichen?
Die Einrichtung der ZVTN war gut durchdacht, es sind verschiedene Schritte zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorgesehen. Damit sind Entwaffnung, Registrierung und Herstellung des Personalausweises der Guerilleros und Guerilleras, sowie deren Weiterbildung und medizinische Versorgung gemeint. Doch die Regierung – oder die dafür zuständigen Behörden – waren dieser Situation nicht gewachsen. Das Hauptproblem in den ZVTN ist der Mangel an logistischer Unterstützung, das Essen ist unzureichend oder kommt mit Verzögerungen an, sowie die Versorgung mit Medikamenten. Wir haben kaum Zugang zu Kommunikationsmitteln. Zur Zeit gibt es hier keinen Platz für die Guerilleros, die in Haft sind (und sich nach der Entwaffnung vor Ort versammeln können, Anm. d. Red.), die Zugangsstraßen zur ZVTN sind in einem katastrophalen Zustand.

Gibt es andere Versäumnisse, welche die Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Punkte bis jetzt verhindern?
In den Übergangszonen gibt es erhebliche Verzögerungen. Aber sie sind nicht so gravierend wie die kürzlich vom Verfassungsgericht getroffene Entscheidung, das Präsidentialdekret über die Personalaufstockung der nationalen Schutzeinheit (UNP) außer Kraft zu setzten. Diese Behörde soll die Sicherheit derjenigen Personen garantieren, die in Gefahr sind. Dieser Schutz soll auch auf 1280 FARC-Mitglieder ausgeweitet werden, welche die Waffen bereits abgaben und sich in der Legalität befinden. Dazu änderte das Gerichtsurteil die Befugnisse des Parlaments in Bezug auf die Ratifizierung der Gesetze, mit dem Ziel, das Abkommen noch einmal verändern zu können.

Gibt es Kontakt zu den benachbarten Gemeinden?
Lange vor der Einrichtung der Übergangszone hatten wir Kontakt mit den benachbarten Gemeinden. Wir kennen die Probleme der Bevölkerung, ihre Hoffnungen und Ziele, und nun tragen wir aktiv zur Verbesserung ihrer Lebenssituation bei. Wir nehmen die Meinungen und Beobachtungen der Leute auf. Gemeinsam veranstalten wir Tage für gemeinnützige Arbeit oder kulturelle und sportliche Aktivitäten. In diese Zone kommen nicht nur die Nachbarn aus der Gemeinde, sondern auch nationale und internationale Persönlichkeiten, Politiker, Journalisten, Forscher und Akademiker.

Was ist die Rolle der Regierung in dieser, Zone,sind staatliche Institutionen präsent?
Die Regierung hat die militärischen Operationen gegen uns eingestellt, das muss man anerkennen. Darüber hinaus hat sie jedoch nicht viel getan. Ich erinnere mich an Besuche vom Gesundheits- und Agrarwirtschaftsministerium und von der Universidad Nacional – aber die beschäftigte sich ausschließlich mit der Sammlung von Daten, um die Situation in der Zone zu bewerten. Weder konkrete Bauten noch andere Projekte sind sichtbar. Die Meldebehörde hat ihre Aufgabe zum Teil erfüllt und für 50 Prozent der Guerilleros und Guerilleras in dieser Zone Personalausweise erstellt.

Wie ist Ihrer Meinung nach der Prozess der Entwaffnung gelaufen?
Dazu kann ich nur sagen, dass sie die wichtigste und mutigste Entscheidung war, welche wir nach mehr als einem halben Jahrhundert bewaffneten Kampfes treffen konnten.

Wie lange wird Ihr Aufenthalt in der ZVTN dauern und was empfinden Sie bei dem Gedanken, wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden?
In der ZVTN werde ich die nötige Zeit bleiben, bis das Vereinbarte erfüllt wird. Die Wiederkehr ins politische, wirtschaftliche und soziale Leben gehen wir mit Entschlossenheit an. Uns ist bewusst, dass der Kampf in anderer Form weitergeht, gegen den gleichen Gegner und für die selben Veränderungen, für die wir seit dem letzten Jahrhundert kämpfen. Wir wissen, dass es viele Hindernisse gibt, aber mit unserem Willen und der Unterstützung des Volkes werden wir sie überwinden können.

Welche Risiken oder Bedrohungen sehen Sie für sich persönlich, gibt es bestimmte Sicherheitsgarantien?
Risiken gab es immer, und es wird sie immer geben. Aber unsere Einheit, Disziplin und Fähigkeit, zusammenzuarbeiten, werden die Bedrohungen reduzieren und am Ende werden sie verschwinden. Zum Teil gibt es Pläne für den Schutz von Guerilla-Mitgliedern, die sich mit Aufgaben im Rahmen des Abkommens befassen.

Welche Pläne haben Sie?
Meine Pläne sind diejenigen, welche die Organisation beschließt. Persönlich würde ich gerne die primäre Schulbildung abschließen, die Sekundärstufe besuchen und eine technische Karriere studieren.

Welche Botschaft würden Sie an die Zivilgesellschaft im Ausland senden?
Der deutschen und internationalen Gemeinschaft sage ich, dass Krieg, Ausbeutung und religiöse und ethnische Diskriminierung verwerflich sind. Gleichberechtigung, Toleranz und das Respektieren der Rechte von anderen, sind die höchsten moralischen Werte der Zivilisation. Wir benötigen eine entschlossene internationale Gemeinschaft, die diesen Prozess begleitet. Immer mehr soziale Aktivisten werden in den Regionen Kolumbiens ermordet. Mit Ausnahme von einigen Politikern und Persönlichkeiten scheint die internationale Gemeinschaft über diese Morde nicht sonderlich empört. Kolumbien kann zum Beispiel für die friedliche Lösung von Konflikten werden. Lasst uns unsere Kräfte vereinen und für den weltweiten Frieden arbeiten.

 

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