ANGRIFF AUF DEN RECHTSSTAAT

Seitdem die CICIG endete, erhöht sich der Druck auf jene Personen und Institutionen, die den Kampf gegen Korruption weiterführen wollen. Um Aufklärung zu verhindern, scheut die politische Elite Guatemalas auch nicht davor zurück, höchstgerichtliche Entscheidungen und damit die rechtsstaatliche Gewaltenteilung zu missachten. So geschehen im Fall der Ombudsstelle für Menschenrechte. Deren Ombudsmann Jordán Rodas hatte wiederholt Rechtsmittel zur Aufrechterhaltung der Arbeit der CICIG eingelegt. Als Konsequenz beschloss der Kongress nun mit einfacher Verfügung und während des laufenden Jahres, das Budget der Ombudsstelle um umgerechnet fast 3 Millionen Euro zu kürzen. Laut einem Urteil des Obersten Gerichts eine rechtswidrige Entscheidung, trotzdem gab das Finanzministerium die Summe nicht frei.
Die Angst vor den Ermittlungsergebnissen der CICIG ist groß und treibt nicht nur Präsident Morales um. Ende September leiteten der Präsident des Kongresses, Álvaro Arzú Escobar und sein Vize Felipe Alejos – beide der Korruption bezichtig – die Einsetzung einer Kommission ein, welche Einblick in alle Dokumente verlangt, in denen die CICIG und die Generalstaatsanwaltschaft kriminelle Strukturen innerhalb staatlicher Institutionen identifiziert hatte.

Abgeordnete wollen sich Richter*innen aussuchen, die künftig Recht über sie sprechen könnten


Der Abgeordnete Felipe Alejos forderte in einem emotionalen Medienauftritt die strafrechtliche Verfolgung der ehemaligen nationalen und internationalen Mitarbeitenden der CICIG sowie all jener, die den Kampf gegen die Korruption unterstützt hatten. Explizit nannte er dabei die Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Straflosigkeit FECI und Vertreter*innen der Justiz. Der ehemalige Leiter der CICIG und Träger des alternativen Nobelpreises Iván Velásquez Gómez twitterte: „Es ist Angst, die Notwendigkeit, sich Straflosigkeit zu verschaffen“.
Obwohl das Verfassungsgericht Anfang Oktober einer Klage der Generalstaatsanwaltschaft statt gab und urteilte, die Kommission müsse ihre Arbeit einstellen, da ihr Agieren die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung gefährde, fuhr die Kommission fort.
Ein weiterer Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit betrifft das Auswahlverfahren für die Richter*innen des Verwaltungsgerichtes und zweitinstanzlicher Gerichte. Dem Urteil des Verfassungsgerichts, die Auswahl zu wiederholen, kommt der Kongress nicht nach. Zahlreiche Mitglieder des Kongresses haben ein dringendes Bedürfnis, auf diesem Wege jene Richter*innen zu bestimmen, die am Ende ihrer Amtszeit – und damit ihrer Immunität – über sie als mögliche Angeklagte in Korruptionsfällen entscheiden werden.

Der Korruption bezichtigte Personen wurden vor ihrer geplanten Inhaftierung gewarnt


Bereits in der Endphase des Wirkens der CICIG wurden wieder Lecks in den staatlichen Rechts- und Sicherheitssystemen sichtbar. Außerdem wurden der Korruption bezichtigte Personen vor ihrer geplanten Inhaftierung gewarnt. Nun werden auch Vorfälle innerhalb jener Gerichtshöfe bekannt, die mit den Korruptionsfällen betraut sind. So fand am ersten Oktoberwochenende die Verhaftung einer Gerichtsmitarbeiterin statt, die beschuldigt wird, Originaldokumente aus den Akten jener Korruptionsfälle entwendet zu haben, die von der Richterin Érika Aifán bearbeitet werden. Nach der Freilassung ihrer Mitarbeiterin sagte sie die Anhörungen in fünf großen Korruptionsfällen ab und berichtete von einem Boykott der Antikorruptionsarbeit am Gerichtshof. Andere Richter*innen, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, drückten ihre Solidarität aus und forderten „die Unterstützung durch das Verwaltungsgericht, klare und direkte Äußerungen der Unterstützung und die Verurteilung von Angriffen auf Institutionen der Justiz und insbesondere auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz.“
Für 2020 sieht der Kongress Budgetkürzungen der Justiz vor, dies betrifft auch den Kampf gegen Drogenmafias. Zahlreiche offene Korruptionsfälle verweisen auf eine enge Zusammenarbeit zwischen politischen Parteien, Regierungsmitgliedern und dem organisierten Verbrechen.
Dennoch ist, im Gegensatz zu den zahlreichen großen Demonstrationen von 2015 bis 2017, aktuell nur wenig Protest aus der Bevölkerung sichtbar. Die Frustration über die Folgen des 2015 groß gefeierten Sturzes von Präsident Otto Pérez Molina, eine fehlende Perspektive auf politischer Ebene, zermürbende Rechtsstreitigkeiten und die Erkenntnis, dass Demonstrationen alleine die Situation nicht tiefgreifend verändern werden, führen zu einem Stillstand. Nur in den sozialen Medien war Protest zu sehen. Als die Bäckereikette San Martín eine Unterschriftenliste auflegte, um die Ablösung des Ombudsmannes für Menschenrechte Jordán Rodas zu fordern, verbreitete sich der Slogan „Jordán ist wichtiger als dein Brot“ in Windeseile.

In 22 Munizipien wurde der Ausnahmezustand verhängt


Die letzten drei Monate der Regierung Morales versprechen wohl weitere Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit, und auch wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem zukünftigen Präsidenten Alejandro Giammattei immer wieder sichtbar werden, so gibt es doch auch für die Zeit danach keine Signale des politischen Willens für die Stärkung einer unabhängigen Justiz.
Der Konflikt zwischen Exekutive und Judikative verschärft sich. Die systematische Missachtung höchstgerichtlicher Entscheide kommt einem versuchten Staatsstreich gleich, mit dem die Regierung die Gewaltenteilung außer Kraft setzt, um autoritär zu herrschen.
Das autoritäre Verhalten der Regierung zeigte sich im September auch an dem verhängten Ausnahmezustand für 22 Munizipien im Nordosten des Landes. Dem vorausgegangen war die Ermordung von drei Soldaten in der Stadt El Estor unter bis heute nicht geklärten Umständen. Morales beschuldigte „Pseudomenschenrechtsverteidiger und Drogenhändler“ der Tat. In seiner Ansprache vor der UN Generalversammlung Ende September kündigte der Präsident an, dem UN Hochkommissariat für Menschenrechte den Zugang zu El Estor und die Beteiligung an Untersuchungen der Vorfälle nicht zu gestatten. Inzwischen wurde eine Verlängerung des Ausnahmezustands in der Region sowie in den Munizipien Nahualá und Ixtahuacán vom Kongress bestätigt. Morales machte keinen Hehl daraus, dass er den Ausnahmezustand und die damit verbundene Einschränkung der Grundrechte und erhöhte Militärpräsenz auch ohne solch eine Zustimmung verlängert hätte. Weil sich dort Minenprojekte und Plantagen zur Produktion von Palmöl befinden, schlussfolgert die unabhängige Nachrichtenseite Nómada, dass der Ausnahmezustand vor allem dazu diene, Proteste gegen Landenteignungen und Umweltzerstörungen zu unterdrücken.

 

WAHL OHNE KANDIDATINNEN

Zur Wahl nicht zugelassen Staatsanwältin Aldana hat sich viele Feind*innen gemacht (Foto: Martin Reischke)

Auch wenn die Festnahme von Mario Estrada schon einige Tage zurückliegt, hat das durch seinen Fall ausgelöste politische Erdbeben gerade erst begonnen. Estrada, Präsidentschaftskandidat der rechten und regierungsnahen Partei UCN, wurde von den US-Behörden am 17. April in Miami festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, mit dem mexikanischen Sinaloa-Kartell eine millionenschwere Unterstützung für seinen Wahlkampf ausgehandelt zu haben. Außerdem soll er das Kartell gebeten haben, zwei seiner politischen Rival*innen umzubringen.

Als gewählter Präsident, so der Plan, hätte Mario Estrada sich dann nach Kräften revanchiert, unter anderem durch den unbegrenzten Zugang zu Häfen und Flughäfen des Landes sowie die Versorgung des Drogenkartells mit einflussreichen Regierungsposten. Dass der Deal am Ende platzte, ist der US-amerikanischen Anti-Drogenbehörde DEA zu verdanken, die Estrada über verdeckte Ermittler auf die Spur kam. „Der Fall zeigt exemplarisch, wie Politik und Wahlkampffinanzierung in Guatemala seit Jahrzehnten funktioniert“, sagt Demian Regehr, Büroleiter der Hanns-Seidel-Stiftung in Zentralamerika und der Karibik.

Diktatorentochter: Auch die Teilnahme von Zury Ríos an der Wahl ist unklar (Foto: Carlos Sebastían/Wikimedia Commons, ICC-BY-SA-4.0)

In einem offenen Brief an das oberste Wahlgericht des Landes fordert Manfredo Marroquín, früherer Direktor der guatemaltekischen Antikorruptions-NGO Acción Ciudadana und aktueller Präsidentschaftskandidat der Partei Encuentro por Guatemala, dass das Gericht nun seine Wahllisten bereinigen müsse, um all diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen zu streichen, die der Korruption, des Drogenhandels und anderer Delikte beschuldigt werden. „Das oberste Wahlgericht muss jetzt endlich seine Arbeit machen“, sagt Marroquín. „Wahlen sollen ja eigentlich frischen Wind in die Politik bringen – stattdessen sorgen sie in Guatemala dafür, dass die Drogenmafia die Politik immer weiter unterwandert.“

Obwohl diese Unterwanderung der Politik durch die organisierte Kriminalität alles andere als neu ist in Guatemala, hat die Verhaftung von Präsidentschaftskandidat Mario Estrada Folgen, die weit über den eigentlichen Fall hinausreichen – lässt sie doch die Rolle von Staatspräsident Jimmy Morales sowie von der Generalstaatsanwältin Consuelo Porras in einem zweifelhaften Licht erscheinen. Präsident Morales musste zugeben, für Regierungsgeschäfte mindestens einmal auf den Privathelikopter von Estrada zurückgegriffen haben, außerdem traf er sich nach Angaben des guatemaltekischen Online-Mediums Soy502 Anfang April mit Estrada auf dessen Finca in der Provinz Jalapa im Osten des Landes. Details über das Zusammentreffen sind bisher nicht bekannt.

Mario Estrada soll das Sinaloa-Kartell gebeten haben, zwei seiner politischen Rival*innen umzubringen

Im Fall der Generalstaatsanwältin Consuelo Porras ist die Situation nicht weniger delikat. In einem Interview mit CNN bestätigte die Präsidentschaftskandidatin Thelma Aldana, dass die DEA sie schon vor Wochen darüber informiert habe, dass sie eine der Personen sei, die Estrada per Auftragsmord umbringen lassen wollte. Aldana kritisierte die Staatsanwaltschaft, weil diese erst mit der offiziellen Untersuchung des Falles begonnen hatte, als er längst öffentlich war, obwohl auch die Staatsanwaltschaft schon lange vorher von der DEA über die Vorgänge informiert worden war.

Die Generalstaatsanwältin Consuelo Porras widersprach der Version von Aldana. Laut Porras habe die Staatsanwaltschaft in der Tat von der DEA Informationen zu den Anschuldigungen gegen Mario Estrada erhalten, Aldana gehöre jedoch nicht zu den Personen, die dem Mordkomplott zum Opfer fallen sollten. Die US-Behörden haben die Namen der zwei betroffenen Personen noch nicht offiziell veröffentlicht.

Mit der Festnahme Mario Estradas ist nun ein weiterer Kandidat aus dem Präsidentschaftsrennen ausgeschieden. Die Wahlkampagne in Guatemala wird bisher vor allem von der Abwesenheit zweier Kandidatinnen bestimmt, die zu den aussichtsreichsten Anwärterinnen auf die Präsidentschaft zählen. Eine von ihnen ist Thelma Aldana. Die ehemalige Generalstaatsanwältin konnte sich zwar am 19. März als Kandidatin der neu gegründeten, bürgernahen Partei Semilla einschreiben. Am selben Tag wurde jedoch bekannt, dass gegen Aldana ein Haftbefehl vorliegt. Sie wird beschuldigt, während ihrer Amtszeit als Generalstaatsanwältin mit einem externen Berater einen Scheinvertrag geschlossen zu haben, der zwar bezahlt, aber nie erfüllt worden sei. Konkret geht es um einen Vertrag zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Rechtsanwalt Gustavo Bonilla, der Personal der Staatsanwaltschaft weiterbilden sollte. Aldana hat die Anschuldigungen zurückgewiesen.

Die Drogenmafia unterwandert die Politik immer weiter

Der Haftbefehl gegen Aldana hat eine Debatte ausgelöst, da Präsidentschaftskandidat*innen in Guatemala normalerweise politische Immunität genießen. “Seit sie als Kandidatin eingeschrieben ist, wird sie vom Gesetz geschützt, der Haftbefehl darf also gar nicht ausgeführt werden”, erklärt Andy Javalois, Anwalt der guatemaltekischen Menschenrechtsstiftung Myrna Mack. Andere Expert*innen sind jedoch der Meinung, dass der Haftbefehl, einmal ausgestellt, auch umgesetzt werden müsse.

Zurzeit befindet sich Thelma Aldana im Nachbarland El Salvador, während ihr Wahlkampfteam mögliche Strategien für ihre Rückkehr nach Guatemala analysiert. Für ihren Kampf gegen die Korruption in ihrer Zeit als Generalstaatsanwältin wurde Aldana im vergangenen Jahr mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet, sie hat immer noch einen starken Rückhalt in der guatemaltekischen Bevölkerung. In Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommission zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) wurde während ihrer Amtszeit gegen zwei Präsidenten und einen Ex-Präsidenten wegen Korruptionsvorwürfen ermittelt, im Jahr 2015 führten diese Ermittlungen sogar zum Sturz der Regierung. So hat sich Aldana mit den Jahren auch viele – oft sehr einflussreiche – Feind*innen gemacht, die ihre Kandidatur und eine mögliche Präsidentschaft um jeden Preis verhindern wollen. Der aktuelle Fall ist deshalb mehr als eine normale strafrechtliche Untersuchung. “Ich habe den Eindruck, dass es um etwas ganz Anderes geht als um die rechtlichen Fragen – und zwar darum, die Teilnahme von Aldana an den kommenden Präsidentschaftswahlen zu behindern”, meint der Anwalt Javalois.

Das Verfassungsgericht hat das letzte Wort

Auch die Einschreibung als Kandidatin ist für Aldana noch nicht abgeschlossen, da gegen ihre Registrierung Widerspruch eingelegt worden war, wogegen wiederum Aldanas Partei Semilla rechtlich vorgegangen ist. Nun muss das Verfassungsgericht über die Gültigkeit der Kandidatur entscheiden.

Ähnlich ist es bei der Kandidatin Zury Ríos, wenngleich unter völlig anderen politischen Vorzeichen. Der oberste Gerichtshof des Landes hatte gegen ihre Kandidatur für die von ihr gegründete konservative Partei Valor Einspruch erhoben, da Ríos als Tochter des früheren Regierungschefs und Diktators Efraín Ríos Montt laut Verfassung von der Wahl ins Präsidentenamt ausgeschlossen sei. Auch hier muss nun das Verfassungsgericht entscheiden.

Aufgrund der ungeklärten Kandidaturen von Thelma Aldana und Zury Ríos, die sich bei einer möglichen Teilnahme beide gute Chancen auf das Erreichen der Stichwahl ausrechnen dürfen, bleibt der Ausgang der Wahlen auch wenige Wochen vor dem Urnengang noch völlig ungewiss: „Die Menschen wissen nicht, wer zur Auswahl steht und mit wem sie rechnen können“, sagt Demian Regehr von der Hanns-Seidel-Stiftung. „Das führt in der Bevölkerung zu einer großen Frustration.“

 

SOUVERÄNE KORRUPTION

Unterstützung für die CICIG: 2018 auf einer Kundgebung in Guatemala-Stadt (Foto: Nis Melbye)

Die Unbeliebtheit der Kommission zur Bekämpfung der Straflosigkeit (CICIG) bei Guatemalas Regierung und Eliten kommt nicht von ungefähr. Nach eigenen Angaben hat die CICIG bereits 60 kriminelle Netzwerke aufgelöst und war an Verfahren gegen rund 680 Personen beteiligt, von denen bisher 310 verurteilt wurden. Die Gründung der CICIG war eine Reaktion auf die Politik der sozialen Säuberungen, die darin bestand, dass die Kriminalpolizei nicht mehr selbst ermittelte, sondern auf der Grundlage von Untersuchungen des militärischen Geheimdienstes unmittelbar vollstreckte. Viele vermeintliche Kriminelle wurden nicht vor Gericht gestellt, sondern gefoltert und anschließend getötet. Den extralegalen Hinrichtungen fielen im Februar 2007 sogar Abgeordnete des Parlaments aus El Salvador zum Opfer, während sie sich für einen Arbeitsaufenthalt in Guatemala befanden. Bei den Abgeordneten der rechten Partei ARENA hatten die Beamten Drogen oder Drogengeld vermutet.

Die internationale Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala (CICIG) nahm 2007 als Institution der Vereinten Nationen (VN) ihre Arbeit auf und arbeitet in erster Linie zur Aufdeckung illegaler Sicherheitsapparate innerhalb staatlicher Strukturen, die Ermittlungen decken vielfach Verstrickungen zwischen den politischen Eliten und der organisierten Kriminalität auf. Die CICIG unterstützt seitdem die Arbeit der FECI, einer Abteilung der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Straflosigkeit. Die FECI führt gemeinsam mit der CICIG die Ermittlungen und Vertritt vor Gericht die Anklage.

Demonstration in Berlin im Januar 2019: Deutschland gehört zu den Geberländern für die die CICIG (Foto: Andrea Ruíz)

Als derzeitiger Leiter der CICIG wurde Iván Vélasquez in Guatemala zu einem Symbol für die Bekämpfung der Korruption (Interview in der LN 529/530). Unter keinem ihrer bisherigen Chefs war die CICIG so erfolgreich wie unter dem Kolumbianer. Vélasquez hatte bereits zuvor in seinem Heimatland als Staatsanwalt ein Netzwerk von Kongressabgeordneten und Paramilitärs, auch bekannt als „Parapolítica“, aufgedeckt. Er war also bestens vorbereitet auf die in Guatemala anzutreffenden kriminellen Strukturen.

Eines der vielen Verfahren richtet sich gegen den Amtsvorgänger des gegenwärtigen Präsidenten Guatemalas, der ein Netzwerk zur systematischen Veruntreuung von Zolleinnahmen betrieben haben soll. Angeklagte sind Otto Pérez Molina und dessen ehemalige Vizepräsidentin Roxana Baldetti in dem „La Línea“ genannten Fall. Seit Molina 2015 nach anhaltenden Protesten als Präsident zurücktrat, befindet er sich in Untersuchungshaft.
Das Mandat der CICIG wurde bisher alle zwei Jahre erneuert. Noch zu Beginn seiner Amtszeit hatte der frisch gewählte Präsident Morales geäußert, dass die CICIG einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Korruption leiste und die Regierung das Mandat um zwei weitere Jahre bis September 2019 verlängert.

Morales änderte seine Einstellung gegenüber der CICIG als im August 2017 bekannt wurde, dass die CICIG und die FECI ein Verfahren gegen ihn wegen illegaler Wahlkampffinanzierung eingeleitet hatten und nun die Aufhebung der Immunität des Präsidenten beantragten.

Zudem wurden Verfahren gegen dessen Sohn und Bruder eingeleitet, weil sie und 20 weitere Beschuldigte mittels Scheinbeschäftigungen und falscher Rechnungen, sich an den Kassen des Grundbuchamtes bereichert haben sollen.

Viele Abgeordnete wechseln nach Wahlen die Partei

Morales reagierte prompt und erklärte Vélasquez zur „persona non grata“. Eine Ausweisung des Leiters der CICIG wurde jedoch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts verhindert.

Nachdem der guatemaltekische Kongress gegen die Aufhebung der Immunität des Präsidenten stimmte, versuchte dieser mit der Hilfe seiner Amtskontakte, von der Presse „Pakt der Korrupten“ genannt, Änderungen an Gesetzen vorzunehmen und seinem Strafverfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung und weiterer Korruptionsdelikte den Boden zu entziehen. Auf internationalen Druck und nach vielen Protesten konnten die Gesetzesänderungen jedoch abgewendet werden (siehe LN 525). Mittlerweile bestätigten guatemaltekische Unternehmer*innen öffentlich, dass sie den Wahlkampf von Morales heimlich finanziert hatten.

Morales fürchtete damals um sein Image als politisch unverbrauchter Außenseiter, falls bekannt würde, dass sein Wahlkampf von den alten Eliten bezahlt wird. Schließlich war Morales demonstrativ mit dem Slogan „Weder korrupt, noch ein Dieb“ zu den Präsidentschaftswahlen angetreten. Da Morales für die Partei FNC kandidierte, eine dem guatemaltekischen Militär nahestehende und von Ex-Militärs gegründete Partei, lag jedoch schon damals die Vermutung nahe, dass der ehemalige Fernsehkomiker alles andere als ein Garant für Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung ist.

Im August 2017 begann die Regierung unter Morales Druck auf die VN und die Staaten, welche die Arbeit der CICIG finanzieren, auszuüben, um das Mandat zu beenden.

Diese Bemühungen wurden seit Anfang 2018, zunächst anlässlich eines Besuchs von Morales bei Trump im Februar und einer anschließenden Rede vor den VN, intensiviert.

Gegen Morales wird wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ermittelt

Kurz darauf versuchte er auch den schwedischen Botschafter des Landes zu verweisen, dessen Regierung zuvor eine weitere Unterstützung der CICIG in Höhe von 9 Millionen US-Dollar zugesagt hatte.

Anschließend wurden erst Polizist*innen, welche die CICIG bei ihren Ermittlungen unterstützten, wenig später auch 20 der insgesamt 45 zur Bewachung der CICIG eingesetzten Beamten abgezogen. Zur Begründung hieß es, die Beamt*innen würden an anderer Stelle dringender benötigt.
Ende August 2018 kündigte Morales an, er werde das Mandat der CICIG nicht verlängern und diese nur noch bis September 2019 dulden. Zeitgleich fuhren Militär-Pickups vor die CICIG, die Büros verschiedener Menschenrechtsorganisationen und die Häuser bekannter Menschenrechtler*innen. Wie so häufig, wenn es für ihn eng wurde, sucht Morales demonstrativ die Nähe zum guatemaltekischen Militär.

Jimmy Morales: Präsident Guatemalas (Foto: Flickr (CC0 1.0))

Der Einsatz des Militärs an diesem Tag spricht eine eindeutige Sprache. Demonstrant*innen stehen nun erstmals seit langem wieder schwer bewaffneten Soldaten gegenüber, zudem verbreiten sich Gerüchte über einen möglichen Putsch. Dass ein Putsch, jedenfalls außenpolitisch, kaum Konsequenzen nach sich ziehen würde, kann Morales bereits seit 2009 im Nachbarland Honduras mitverfolgen.

Kurz bevor im September 2018 das Visum des CICIG-Leiters Velásquez ausläuft, bricht dieser zu einer Dienstreise in die USA auf. Unmittelbar nach dessen Ausreise erklärt die guatemaltekische Regierung, sie werde Velásquez kein neues Visum ausstellen und fordert die VN auf, einen neuen Leiter zu ernennen. Zwar verfügt das Verfassungsgericht in einer Entscheidung, dass die Regierung verpflichtet ist, Velásquez einreisen zu lassen. Doch Morales hatte bereits zuvor angekündigt, Entscheidungen des Verfassungsgerichts zugunsten der CICIG nicht mehr zu respektieren und kündigt damit einen offenen Verfassungsbruch an. Die CICIG wird seitdem von Velásquez aus dem Ausland geleitet.

Ende September tritt Morales erneut vor die VN und fordert die Beendigung des Mandats der CICIG. Diese sei eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, weil sie guatemaltekisches Recht verletze und unschuldige Bürger verfolge.

An Intensität gewinnt der Konflikt nochmals, als der ehemalige Innenminister Carlos Vielman (2004–2008) verhaftet wird. Er gehört zur guatemaltekischen Elite und wird für die während seiner Amtszeit praktizierte Politik der „sozialen Säuberungen“ verantwortlich gemacht. Er soll mehrere extralegale Hinrichtungen, etwa an geflohenen Häftlingen im Jahr 2005, zu verantworten haben. Er floh zunächst nach Spanien, wo er in drei Mordfällen angeklagt und anschließend freigesprochen wurde. Nach seiner Rückkehr wurde er in Guatemala wegen der Tötung weiterer Menschen verhaftet. Morales und seine Verbündeten sehen in diesem Verfahren einen Fall politisch motivierter Verfolgung Unschuldiger durch die CICIG und die FECI.

Die CICIG wird von Velásquez aus dem Ausland geleitet

Als auch die Visa weiterer Mitarbeiter der CICIG nicht verlängert werden, landet der kolumbianische CICIG-Ermittler Yilen Osorio Anfang Januar 2019 in Guatemala-Stadt. Dort angekommen, wird ihm die Einreise verweigert und er wird vorübergehend festgenommen. Es folgen chaotische Stunden am Flughafen. Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der die Freilassung des Ermittlers angeordnet wird, wird zunächst nicht umgesetzt. Unterdessen sammeln sich Protestierende am Flughafen und fordern die Freilassung des Ermittlers. Erst als die Generalstaatsanwältin Consuelo Porras androht, gegen das Personal der Einwanderungsbehörde wegen Freiheitsentziehung vorzugehen, wird diesem die Einreise letztlich gestattet.
Am Tag darauf trifft sich die Außenministerin Sandra Jovel mit dem Generalsekretär der VN, António Guterres, und gibt anschließend im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, dass die guatemaltekische Regierung das Mandat der CICIG bereits jetzt beendet. Innerhalb von 24 Stunden müsse das Abkommen beendet werden und die Mitarbeiter der CICIG das Land verlassen.

Am Abend folgt eine Ansprache des Präsidenten Morales an die Nation. In Begleitung seines Kabinetts und vermeintlicher Opfer der CICIG wie dem ehemaligen Minister Vielman, verteidigt Morales das Handeln seiner Regierung. Die CICIG sei eine Gefahr für die nationale und internationale Sicherheit, zudem habe die CICIG die Menschenrechte vieler Guatemaltek*innen und sogar die von Ausländer*innen verletzt, indem sie Unschuldige verfolge und in Untersuchungshaft gebracht habe. Er unterstellt der CICIG, sie verfolge lediglich ihre politischen Gegner*innen, die jedoch keine Straftaten begangen hätten.

Als das Verfassungsgericht das Vorgehen der Regierung für verfassungswidrig erklärt, haben die Ermittler der CICIG bereits das Land verlassen. Es ist die insgesamt sechste Entscheidung des Verfassungsgerichts zugunsten der CICIG, seit Morales deren Leiter zur „persona non grata“ erklärte.
Mit diesen Entscheidungen ist auch das Verfassungsgericht in den Fokus der Kritik geraten.

Morales, der Unternehmerverband CACIF und rechte Gruppen fordern nun die Abschaffung des Verfassungsgerichts, da dieses angeblich selbst gegen die Verfassung verstoße, weil es sich in Angelegenheiten der Außenpolitik einmische, welche von Verfassungs wegen nur der Regierung oblägen.

Es folgten Strafanzeigen gegen die für die Entscheidung verantwortlichen Richter*innen des Verfassungsgerichts, welchen der Oberste Gerichtshof den Weg frei machte, indem es die Aufhebung der Immunität der Richter*innen veranlasste.

Die Geberländer für die CICIG, unter ihnen Deutschland und die USA, drückten in einer gemeinsamen Presseerklärung ihre Besorgnis hinsichtlich der jüngsten Geschehnisse aus, bekräftigten die Wichtigkeit der Verfassungsordnung und forderten den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung zu respektieren.

Die Reaktion der guatemaltekischen Außenministerin Sandra Jovel hierzu fiel recht kurz aus. Es handle sich um eine souveräne Entscheidung des guatemaltekischen Staates, welche die Geberländer respektieren sollten.

Morales ging bei dessen Rede im guatemaltekischen Kongress weiter und geißelte die Einmischung der Geberländer und die Forderung nach einer Bekämpfung der Korruption als eine neue Form des Kolonialismus. Die Welt solle die natürliche Form der guatemaltekischen Politik respektieren. Dass es ausgerechnet die Nachfahren der spanischen Kolonialherren sind, die in Guatemala die Wirtschaft und Politik dominieren, scheint ihn dabei nicht zu irritieren.

Auch in Honduras stößt die Korruptionsbekämpfung auf Widerstand

Die im vergangenen Mai von Morales ernannte Generalstaatsanwältin Consuela Porras zeichnete sich bisher durch ihre Abwesenheit im Konflikt zwischen der Regierung und der CICIG aus. Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Thelma Aldana, welche den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Korruptionsbekämpfung legte und dafür – wie Velásquez – 2018 den Alternativen Nobelpreises erhielt.

Doch nicht nur in Guatemala stößt die Korruptionsbekämpfung auf Widerstand. Auch in Honduras trifft die Unterstützungskommission gegen Korruption und Straflosigkeit (MACCIH) der VN auf einen Kongress, der sich gegenseitig die Aufrechterhaltung der Immunität sichert. Honduras, in dem die organisierte Zivilgesellschaft ohnehin unter Druck steht und die Repression gegen diese bereits auf einem deutlich höheren Niveau als in Guatemala erfolgt, könnte nun dem Beispiel Guatemalas folgen, wenn sich abzeichnet, dass eine Aufkündigung des Abkommens folgenlos bleibt.
In El Salvador hingegen, wo insbesondere die USA auf einen Ausbau der nationalen Strafverfolgungsorgane setzen, gelang im vergangenen Jahr die Verurteilung des Ex-Präsident Antonio Saca zu zehn Jahren Haft wegen Korruption.

CODECA: Die Landarbeiterorganisation gründet die neue Partei MLP (Foto: Nis Melbye)

Seit Anfang 2018 verzeichnen Menschenrechtsorganisationen in Guatemala wieder einen Anstieg der gezielten Morde an Menschenrechtsverteidiger*innen und Gewerkschafter*innen. Mindestens 23 Morde sollen es im Jahr 2018 gewesen sein. Der Ausblick für das Wahljahr 2019 verspricht keine Wendung zum Besseren. Vor den Wahlen im September ist vielmehr damit zu rechnen, dass sich die Konflikte noch verschärfen. Zumal die FECI nach dem Verweis der CICIG ohne deren Unterstützung zurückbleibt. Ob die FECI ohne diese Unterstützung dem politischen Druck standhalten kann, ist fraglich.

Die etablierten Parteien bieten jedenfalls keinen Anlass zur Hoffnung, dass es es bei der Wahl eine*n Kandidat*in geben wird, welche*r sich der Korruption im Land entgegen stellt.

In Guatemala, wo etwa 60 Prozent der Bevölkerung in Armut leben, die Bildung gerade in den ländlichen Regionen auf das Nötigste beschränkt ist und der Wahlkampf der Abgeordneten zum großen Teil darin besteht, Saatgut oder Pestizide im Gegenzug für Stimmen zu verteilen, gibt es selten positive Überraschungen. Auch wechselt üblicherweise ein nicht geringer Teil der Abgeordneten unmittelbar nach der Wahl die Partei, so dass das spätere Kräfteverhältnis im Kongress häufig nicht den Wahlergebnissen entspricht.

Lediglich die Landarbeiterorganisation CODECA mit ihrer neu gegründeten Partei MLP (Befreiung der Völker), welche dieses Jahr zur Wahl antreten will, könnte eine Alternative darstellen. Doch selbst wenn sich die MLP durchsetzen sollte, gibt es keine Garantie, dass die Abgeordneten der bestehenden Korruption etwas entgegensetzen können.

 

WIEDER EIN KORRUPTER DIEB

Protestcamp vor dem Verfassungsgericht Der Zivilgesellschaft ist Korruption ganz und gar nicht egal (Foto: Nis Melbye)

Angesichts des drohenden Strafverfahrens gegen Guatemalas Präsidenten Jimmy Morales, äußerte dieser in Bezug auf die Justiz: „Wenn jemand korrupte Taten begeht, sollen sie das Delikt verfolgen, nicht aber die Personen, denn die Justiz ist dazu da, Delikte zu verfolgen und nicht die Personen“. Kurz darauf reagierte er mit der Ausweisung des Leiters der internationalen Kommission gegen Straflosigkeit (CICIG), Iván Vélasquez, welchen er zur unerwünschten Person erklärte. Die CICIG ist eine Institution der Vereinten Nationen, welche die Strafverfolgungsbehörden in Guatemala bei der Bekämpfung der Korruption und bei der Aufdeckung von Verstrickungen zwischen den politischen Eliten und der organisierten Kriminalität unterstützt.

Dem “Pakt der Korrupten” wurde vor dem Kongress Paroli geboten.

Diese Institution hatte den Anstoß zu dem aktuellen Verfahren gegen Morales gegeben. Die Ausweisung von Vélasquez wurde zwar noch durch das guatemaltekische Verfassungsgericht gestoppt, die anschließende Erneuerung seines Visums wurde jedoch mit einer Note übergeben, in welcher er aufgefordert wurde, sich nicht in interne Angelegenheiten des guatemaltekischen Staates einzumischen. Eine Aufforderung, welche klar im Widerspruch zum Mandat der CICIG steht. Vélasquez ist in Guatemala ein Symbol für die Bekämpfung der Korruption. Unter keinem ihrer bisherigen Leiter war die CICIG so erfolgreich in der Aufdeckung von kriminellen Strukturen und Verstrickungen zwischen der organisierten Kriminalität und den politischen Eliten, wie unter dem Kolumbianer. Vélasquez war mit der in Guatemala vorhandenen Verstrickung von Militärs, Oligarchie und organisierter Kriminalität bereits aus seinem Heimatland bestens vertraut, wo er als Staatsanwalt ein Netzwerk von Kongressabgeordneten und Paramilitärs, auch bekannt als „Parapolítica“, aufdeckte. In diesem Verfahren wurden bereits etwa 50 Abgeordnete verurteilt, während weitere Verfahren gegen Abgeordnete noch anhängig sind.

Eine Aufhebung der Immunität von Morales wurde mit den Stimmen von zwei Dritteln der Parlamentsabgeordneten abgewendet. Ein fraktionsübergreifendes Bündnis stimmte gegen die Aufhebung der Immunität des Staatspräsidenten. In den sozialen Netzwerken wird es als „Pakt der Korrupten“ bezeichnet.

Um dem Strafverfahren gegen Morales und weiteren Verfahren gegen Abgeordnete die rechtliche Grundlage zu entziehen, beschloss der Kongress im September 2017 mit 107 Stimmen der insgesamt 158 Kongressabgeordneten eine „Reform“ des guatemaltekischen Strafgesetzbuches, nach welcher die entsprechenden Straftatbestände gleich ganz entfallen oder die Strafen für die Delikte auf eine Geldbuße reduziert werden. Nach massiven Protesten der Zivilgesellschaft – so blockierten Demonstranten im September 2017 über sieben Stunden den Kongress und hinderten die Abgeordneten am Verlassen des Gebäudes – und auf Druck inter­nationaler Akteur*innen nahm die Mehrheit der Abgeordneten jedoch wieder Abstand von der geplanten „Strafrechtsreform“.

Gegen mindestens 61 Kandidat*innen der letzten Kongresswahlen wurden Strafverfahren eingeleitet.

Im guatemaltekischen Kongress befindet sich Morales, der vor seinem Eintritt in die Politik noch als TV-Komiker tätig war und der als der am besten verdienende Staatspräsident Lateinamerikas gilt, in guter Gesellschaft, denn gegen mindestens 61 der bei den letzten Kongresswahlen angetretenen Kandidat*innen wurden seit der Wahl Strafverfahren eingeleitet.

Auch Morales’ Amtsvorgänger Otto Pérez Molina verabschiedete sich vorzeitig aus seinem Amt und wird in zwei Fällen wegen Zollbetrugs, Korruption und Steuerhinterziehung angeklagt. Seit seinem Rückritt Ende 2015 befindet er sich in Untersuchungshaft. Den Anstoß zu den Verfahren hatte ebenfalls die CICIG gegeben. Bereits im guatemaltekischen Bürgerkrieg während der Herrschaft von Efraín Rios Montt, der sich zurzeit erneut in einem Verfahren wegen Genozids verantworten muss, war Molina als Armeekommandant in der Region Ixil tätig und könnte somit für einen Großteil der in dieser Zeit dort verübten Massaker mitverantwortlich sein.

Dessen Amtsvorgänger Álvaro Colom Caballeros wiederum muss sich wegen der Bereicherung an dem Aufbau des „Transurbano“, dem Personennahverkehr mit Bussen in der Hauptstadt, verantworten. In seiner ersten Anhörung äußerte Colom, „die Staatsanwaltschaft und die CICIG sollten lieber die Maras verfolgen, als sich mit administrativen Kleinigkeiten aufzuhalten“.

Indessen erhält Präsident Morales unter anderem Unterstützung von Álvaro Arzú, dem Bürgermeister von Guatemala Stadt, der der guatemaltekischen Oligarchie angehört. Gegen ihn wird wegen Korruption und Veruntreuung ermittelt. Er hatte in der Zeit von 1996 bis 2000 das Amt des Staatspräsidenten inne. In diesen Zeitraum fällt auch der Mord an dem Bischof Juan Gerardi am 26. April 1998, mit welchem der Bürgermeister aufgrund neuer Beweise nun als Hintermann in Verbindung gebracht wird. Der Haupttäter Byron Lima, der Mitglied der Präsidentengarde (Estado Mayor Presidencial) war, baute nach seiner Verurteilung im Gefängnis ein kriminelles Netzwerk auf und wurde im Juli 2016 selbst bei einem Gefängnisaufstand getötet.

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Morales vor Reservisten der guatemaltekischen Armee am 31. Januar 2018 brachte Arzú seine Ablehnung gegenüber den kritisch über die Korruption im Land berichtenden Journalist*innen zum Ausdruck und sagte, „wir müssen über die Köpfe der negativen Medien hinweg gehen“.

Da wundert es kaum, dass zwei Tage später auf dem Gelände der Finca Santo Domingo in Suchitepéquez die Journalisten Laurent Ángel Castillo Cifuentes und Luis Alfredo de León Miranda tot aufgefunden wurden. „Hier gibt es eine doppelte Verletzung von Rechten. Das Recht auf Leben der Person und das Recht auf Information, der Gesellschaft“ äußerte Edison Lanza, Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, zu dem Vorfall. Angesichts der geringen Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten in Guatemala von gerade einmal 1,6 % erscheint es wenig wahrscheinlich, dass der Tod der Journalisten aufgeklärt wird.

Auch die Justiz wird von der Korruption erfasst. In einem von der CICIG als „Manipulation der Justiz“ bezeichneten Fall wurde im Februar 2018 Rony López, der ehemalige Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität, festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, während der Ermittlungen zu einem anderen Mord an dem General José Armando Melgar Moreno eine parallele Ermittlung gegen unschuldige Personen durchgeführt zu haben. Er soll im Auftrag des Sohnes des ermordeten José Armando Melgar Moreno Zeugen und Beweise manipuliert haben, um die tatsächlich Verant­wortlichen zu schützen und die Verurteilung Unschuldiger zu erwirken.

Die Baufirma Odebrecht soll 17,9 Millionen US-Dollar Schmiergelder an guatemaltekische Politiker*innen gezahlt haben.

Wie die Korruption in Guatemala auch die Entwicklung behindert, zeigt sich an dem Fall der brasilianischen Baufirma Odebrecht. Diese soll 17,9 Millionen US-Dollar an Schmiergeldern über verschiedene Offshore-Firmen an guatemaltekische Politiker*innen gezahlt haben, um den Zuschlag für den Bau von 140 Kilometern der Autobahn Centroamericana mit einem Auftragsvolumen von 384,3 Millionen US-Dollar zu erhalten. Die Autobahn, für die Odebrecht 249,8 Millionen US-Dollar an Vorschuss kassierte und welche die südliche Küste Guatemalas mit Tecún Umán, einer Stadt an der Grenze zu Mexiko, verbinden sollte, wurde jedoch nur zu 30% fertig gestellt.

Viele der Strafverfahren gegen korrupte Politiker*innen kommen seit Jahren kaum voran. Eine der wesentlichen Ursachen ist der umfang­reiche Gebrauch von Verfassungsbeschwerden und anderen juristischen Hilfsmitteln durch die Verteidigung, mit dem Ziel, die Verfahren zu verschleppen. Begünstigt wird dies dadurch, dass die guatemaltekischen Gerichte häufig nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen ihre Entscheidungen verkünden und bis zu 22 Monate in Verzug geraten. Mit den langen Verfahrensdauern der guatemaltekischen Justiz beschäftigte sich zuletzt auch der Bericht „Running out the Clock“ von Human Rights Watch.

Mehrere Berichte erwähnen, der auf Richter*innen und Staatsanwält*innen ausgeübte Druck, ihre Aufgaben parteiisch auszuführen, sei sehr hoch. So gaben bei einer Umfrage 35 Prozent der befragten Richter*innen an, sie hätten selbst unzulässige Beeinflussungen erfahren. Auch direkte Drohungen oder Gewalt werden als Mittel gegenüber Richter*innen eingesetzt. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission registrierte zwischen 2002 und 2012 insgesamt 640 Bedrohungen und Einschüchterungen, 24 Angriffe, 5 Entführungen und 11 Morde von Richter*innen in Guatemala.

Im Mai 2018 steht nun die Ernennung einer*s neuen Generalstaatsanwalts*anwältin an. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist muss zunächst die Bewerbungs-kommision aus den 39 Kandidat*innen eine Liste mit 6 Personen erstellen, aus welcher Präsident Morales im Mai den*die neue*n Generalstaatsanwalt*anwältin auswählt.

Die amtierende Generalstaatsanwältin Thelma Aldana steht nach Ablauf ihrer vierjährigen Amtszeit nicht erneut für das Amt zur Verfügung. Sie erklärte bezogen auf die Zusammenarbeit mit Morales: „Ich sehe in dem Präsidenten keinen Verbündeten gegen die Korruption“.
Mit der anstehenden Ernennung des*der Generalstaatsanwalts*anwältin entscheidet sich, ob es in Zukunft noch eine wirksame Bekämpfung der Korruption in Guatemala geben wird. Der Druck der noch recht schwachen Zivilgesellschaft und der großen guatemaltekischen Zeitungen auf Morales, einen integren Kandidaten auszuwählen, wächst zunehmend. Auch auf internationaler Ebene versuchen die Akteure die Auswahl zu beeinflussen. So äußerte der Botschafter der Vereinigten Staaten, Luis Arreaga, im Februar 2018 vor Student*innen der Universität Rafael Landívar in Guatemala Stadt „Wenn eine Gesellschaft die korrupten Praktiken als Normalität akzeptiert, wird es niemals möglich sein, eine Kultur des Rechtsstaats zu etablieren“. Der neue schwedische Botschafter Anders Kompass erklärte im Januar 2018 bezüglich der Korruption in Guatemala, „das Problem sind dysfunktionale öffentliche Institutionen, nicht die Menschen“, und wurde prompt vom guatemaltekischen Außenministerium einbestellt.

Mit der Wahl des neuen Kongresspräsidiums am 13. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Álvaro Arzú Escobar, dem Sohn von Álvaro Arzú, stärkte unterdessen der sogenannte „Packt der Korrupten“ seine Position. Zwar musste die Wahl nach einem Urteil des Verfassungsgerichtes eine Woche später wiederholt werden, da die Wahl einiger Mitglieder des Präsidiums unzulässig war. Die Neuwahl brachte aber keine wesentlichen Änderungen mit sich.

Gegen die Wahl des neuen Präsidiums demonstrierten am darauffolgenden Sonntag einige hundert Menschen vor dem weiträumig abgesperrten Kongressgebäude, in dem Morales den Regierungsbericht seines zweiten Amtsjahres vorstellte. Bei einem Redebeitrag wurde der Regierung vorgeworfen: „Das einzige was Sie erreicht haben, ist sich zu bereichern und einen Pakt der Korrupten zu schließen!“ Bezüglich der öffentlichen Kritik an der Wahl des neuen Kongresspräsidenten äußerte Präsident Morales: „Die legitime republikanische Gewalt wird an den Urnen vom Volk gewählt, und diese Gewalt sollte von den Gewählten, nicht durch medialen oder faktischen Druck, ausgeübt werden“.
Die Demonstrant*innen setzten ihren Protest auch am folgenden Montag mit mehreren dezentralen Demonstrationszügen fort. Auch viele der sozialen Bewegungen, die gegen infrastrukturelle Megaprojekte oder um ihre Landrechte kämpfen, nehmen sich des Themas der Korruption an. Denn sie haben erkannt, dass sie eines der wesentlichen Hindernisse in der Durchsetzung ihrer Rechte ist. So erklärt eine Gruppe von campesinxs in Casillas, die sich gegen die Silbermine El Escobal in San Rafael Las Flores wehren:„Wir haben gute Gesetze in Guatemala. Diese Gesetze werden aber infolge der Korruption nicht gut angewendet“.

Der Kampf gegen die Korruption in Guatemala ist eine wesentliche Grundlage für die fehlende gerechte Entwicklung des Landes. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Armut und ein Viertel sogar in extremer Armut. Damit sich an dieser Tatsache langfristig etwas ändern kann, ist zunächst eine Eindämmung dieser Korruption erforderlich, denn sie behindert wichtige strukturelle Reformen, etwa im Bereich der Besteuerung und im Justizsystem.

ABSTIEG EINES KOMIKERS

Foto: Codeca

Vor zwei Jahren hatte Guatemala genug von der Korruption und seiner politischen Klasse. Monate zuvor war Ex-Präsident Otto Pérez Molina quasi aus dem Amt ins Gefängnis befördert worden, das gleiche Schicksal hatte schon zuvor Vizepräsidentin Roxana Baldetti ereilt. Ein „unbelasteter“ Politikertyp sollte her, dazu ein Mensch, der „populär“ genug ist, um Wahlen gewinnen zu können. Ausgerechnet der reaktionärste Teil des politischen Spektrums ritt am erfolgreichsten auf dieser Anti-Establishment-Welle. Die von Ex-Militärs gegründete und von Radikal-Evangelikalen gestützte Front der Nationalen Konvergenz (FCN) hatte bei den Wahlen vier Jahre zuvor kein einziges Mandat gewinnen können. 2015 aber zog ihr Kandidat, der zotige Fernsehkomiker Jimmy Morales, mit Heilsversprechen an allen anderen vorbei.

In der Stichwahl entfielen mehr als zwei Drittel der abgegebenen und gültigen Stimmen auf den damals 46-Jährigen – das zweitbeste Wahlergebnis seit der Wiederherstellung der Demokratie 1985. Doch schon damals prophezeiten viele, dass es dem politisch völlig unerfahrenen Morales, dem dazu Selbstverliebtheit und machistische Züge zugeschrieben wurden, kaum gelingen würde, ausgerechnet mit seiner Machtbasis verbrecherisch gestriger Generäle aus Zeiten von Diktatur und Völkermord ein „neues Guatemala“ zu erschaffen, frei von Korruption, in dem es jeder und jedem bessergehen würde.

Es fing schon nicht gut an. Morales’ designierter Regierungsminister, Ex-Militär César Cabrera, musste eine Woche vor der Vereidigung des Präsidenten das Handtuch werfen, angeklagt wegen Menschenrechtsverletzungen während der Diktatur in den 1980er Jahren. Schon kurz nach Amtsantritt gab Kommunikationsministerin Sherry Ordóñez ihr Amt wegen Interessenskonflikten auf. Mittlerweile hat Guatemalas Oberster Rechnungshof Anzeigen gegen sieben der 14 Minister*innen wegen verschiedener strafrechtlich relevanter Vorgänge der Staatsanwaltschaft übergeben. Gegen Morales’ ehemaligen Sicherheitschef, den heutigen Kongressabgeordneten und Ex-Militär Armando Melgar Padilla, laufen Ermittlungen wegen seines unerklärlich großen Vermögens. Der Kongressabgeordnete, FCN-Gründer und Freund von Morales, Edgar Ovalle, ist seit März auf der Flucht, ebenfalls angeklagt wegen Beteiligung an Massakern während des bewaffneten Konflikts in den 1980er Jahren. Eineinhalb Jahre nach Beginn seiner Präsidentschaft sitzt Morales’ innerer Zirkel in Haft, ist auf der Flucht oder muss sich strafrechtliche Ermittlungen gefallen lassen.

Besonders dürften den Präsidenten aber die strafrechtlichen Ermittlungen gegen seinen Bruder Sammy treffen, ehemals sein engster Vertrauter und Berater, sowie jene gegen den eigenen Sohn, José Manuel. Seit September 2016 wird gegen beide in einem Fall von Betrug und Geldwäsche aus dem Jahr 2013 ermittelt. In drei Monaten könnte der Prozess beginnen, der gerade für den Bruder des Präsidenten böse enden könnte: Wird er der Geldwäsche schuldig gesprochen, könnten ihm zwischen sechs und zwanzig Jahre Haft blühen.

Doch all das ist nichts im Vergleich zu der kollektiven Abscheu, die Morales seit dem Verbrennungstod von 41 Mädchen in einem staatlichen Heim entgegenschlägt.

Doch all das ist nichts im Vergleich zu der kollektiven Abscheu, die Morales und seiner Regierung seit dem Verbrennungstod von 41 Mädchen in einem staatlichen Heim und den folgenden Ermittlungen entgegenschlägt. In einem Saal des Heims war am 8. März ein Feuer ausgebrochen, bei dem 41 Mädchen starben und 15 verletzt wurden. Schnell ergaben die Ermittlungen, dass die Mädchen tags zuvor aus dem Heim ausgebrochen waren, nachdem sie monatelang Misshandlungen, sexuellen Missbrauch, ungeheuerliche hygienische Bedingungen und verdorbenes Essen erduldet hatten (siehe LN 514). Erste Anzeigen hatte es bereits im Jahr 2013 gegeben, also vier Jahre zuvor. Sicherheitskräfte hatten die 56 Jugendlichen zunächst eingefangen und dann stundenlang in einem Saal eingeschlossen. Als die Sicherheitskräfte sich auch nach Stunden weigerten, den Mädchen den Gang zur Toilette zu ermöglichen, zündeten diese eine Matratze an, um dadurch die Öffnung der Tür zu erzwingen. Die zuständigen Polizist*innen, so die Anklage, hätten aber die Tür nicht geöffnet und die Mädchen somit bewusst verbrennen lassen.

Der Fall Hogar Seguro („Sicheres Heim“) hatte noch im selben Monat zur Verhaftung des Direktors der präsidentiellen Wohlfahrtskommission, Carlos Antonio Rodas Mejía, und der dort für Kinderschutz zuständigen Vizedirektorin, Anahí Keller Zabala, geführt. Beide hatte Morales persönlich ernannt. Seit Mitte Juni sitzen zudem die Ombudsfrau für Kinderrechte, Gloria Patricia Castro Gutiérrez, der für Kinder und Jugendliche zuständige Oberstaatsanwalt Harold Augusto Flores Valenzuela und die Staatsanwältin für Fälle von Misshandlungen, Brenda Julissa Chamam Pacay, in Untersuchungshaft.

Auch Präsident Morales ging es nach dem Vorfall an den Kragen. Nicht nur wegen des Entsetzens, das dieses Verbrechen in weiten Teilen der Bevölkerung hervorrief, und weil der Ruf der staatlichen Institutionen Guatemalas ein weiteres Mal schwer beschädigt worden ist. Sondern auch, weil die Opposition im guatemaltekischen Kongress nach Enthüllungen einer direkten Einflussnahme des Präsidenten auf den Umgang mit der Affäre durch die Polizei die Aufhebung der Immunität des Präsidenten betrieb. Das Vorhaben scheiterte allerdings am 22. Juni vor dem Obersten Gerichtshof. Morales dürfte aufgeatmet haben.

Dabei sei nicht alles so schlecht, sagen zumindest einige politische Analyst*innen.

Dabei sei nicht alles so schlecht, sagen zumindest einige politische Analyst*innen. Die personellen Änderungen im Finanzministerium, in der in Verruf geratenen Steuerbehörde und im Regierungs- und Gesundheitsministerium galten zumindest zum Zeitpunkt der Ernennungen als recht kluge Personalentscheidungen. Die Verlängerung des Mandats der Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) bis 2019 wurde gelobt. Aber anstatt die Erfolge dieser Minister*innen herauszustellen, fährt ihnen Morales allzu oft in die Parade: Dem Finanzminister wurde schon der Vorschlag einer Steuerreform untersagt, ohne die aber die versprochene Ausweitung von Bildungs- und Gesundheitsprogrammen nicht finanzierbar ist. Die Gesundheitsministerin ist mehrfach von Morales und der eigenen Partei vorgeführt worden. Dem Regierungsminister regiert Morales in interne Ministeriumsangelegenheiten hinein. Und den Chef der Steuerbehörde kritisierte Morales öffentlich wegen dessen Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher*innen. So demontiert Morales seit 18 Monaten munter sein eigenes Bild eines angeblichen Saubermanns und versierten Staatslenkers.

An Morales sind all die Affären und Skandale nicht spurlos vorübergegangen. Der ehemalige Komiker ist dünnhäutig geworden. In einem Fernsehinterview mit dem Journalisten Jorge Ramos vom spanischsprachigen US-Fernsehsender Univision warf Morales der guatemaltekischen Justiz indirekt die Verletzung der verfassungsgemäßen und demokratischen Ordnung vor und relativierte die Geldwäschevorwürfe gegen seinen Bruder als Teil einer in Guatemala und ganz Lateinamerika verbreiteten und als normal empfundenen Korruption. Wenn dem so ist, dann ist beim selbst ernannten Kämpfer gegen die Korruption und vor kurzem noch strahlenden Wahlsieger jetzt auch ganz offiziell die Luft raus.

Die Frage ist: Welche Konsequenzen wird das haben? Rücktrittsforderungen kommen nicht nur aus dem guatemaltekischen Kongress, auch die Massendemonstrationen in Guatemala-Stadt sind wieder zurück. Guatemalas Kleinbauern- und Indigenen-Organisation Codeca hat Mitte Juli bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr zum Generalstreik aufgerufen und landesweit Straßen blockiert. Auch die nationale Presse geht mit Morales und seinen Leuten durchaus hart ins Gericht. Aber das muss nicht unbedingt bedeuten, dass Jimmy Morales das gleiche Schicksal blüht wie seinem Vorgänger Otto Pérez Molina.

Denn gegen den Präsidenten selbst wird in keiner der genannten Affären ermittelt. Für Politikwissenschaftlerin Geidy de Mata, Professorin an der staatlichen autonomen Universität San Carlos (USAC) zeigen die Rücktritte und Verhaftungen, dass Präsident*innen ihr Personal nicht nach Befähigung auswählen, sondern über die Auswahl geleistete Gefälligkeiten honorieren würden. Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit würden dabei sowohl die Ernannten wie die Ernennenden charakterisieren. Dies ist in Guatemala aber nicht neu – und wird der Bogen nicht überspannt – auch nicht strafbar.

Guatemaltekische Leitartikel diskutieren zwar seit fast einem Jahr über die Möglichkeit eines nahenden Endes der Präsidentschaft von Jimmy Morales. Helen Mack, angesehene Menschenrechtlerin und Schwester der 1990 ermordeten Anthropologin Myrna Mack, prophezeite schon im Oktober letzten Jahres, dass Morales im Falle der Verhaftung seines Bruders und Sohnes zurücktreten würde. Eingetreten ist davon allerdings bislang nichts. Und nicht nur guatemaltekische Präsidenten halten traditionell so lang wie irgend möglich am Amt fest.

„DAS WAR KEIN UNFALL“

Am 7. März gegen Abend waren 50 Mädchen und Jungen aufgrund der miserablen Zustände aus dem Kinderheim in die nahe gelegenen Wälder geflohen. Die nationale Zivilpolizei (PNC) bringt sie auf direkte Anweisung des guatemaltekischen Präsidenten zurück und überwacht die Jugendlichen nach dem Fluchtversuch. Am frühen Morgen werden 52 Mädchen in einen Klassenraum gesperrt und weiterhin von der PNC überwacht, diese Maßnahme kann juristisch als institutionelle Entführung gewertet werden. Als die Mädchen trotz Bitten auf die Toilette gehen zu dürfen, nicht heraus gelassen werden, beginnen Tumulte, bei denen einige Mädchen Matratzen im Klassenzimmer angezündet haben sollen. Das Feuer breitet sich schnell aus und noch immer wird den Mädchen die Befreiung aus dem Klassenzimmer verwehrt. Viele verbrennen vor den Augen der PNC. Diese soll die Kontrolle über das Einschließen der Mädchen gehabt haben, diese werden nicht heraus und die bald eintreffende Feuerwehr erst nach 40 Minuten herein gelassen. 19 Mädchen sterben in dem Feuer, die Zahl der in den Krankenhäusern Verstorbenen steigt innerhalb von drei Tagen auf 40 an.

Das 2006 zum Schutz der Kinder gegründete Heim ist eine staatliche Institution.

Das Kinderheim, welches im Jahre 2006 als Refugium zum Schutz von Minderjährigen gegründet wird, ist eine staatlich geführte Institution. Es beherbergt Kinder und Jugendliche von Null bis 18 Jahren, betroffen von Kindesmisshandlung, „leichten Behinderungen“, sexueller, psychischer und physischer Gewalt, Opfer von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und ohne familiäre Zufluchtsmöglichkeit.

Die räumlichen Kapazitäten der Herberge liegen bei 400-500 Kindern und Jugendlichen, zum Zeitpunkt des Brandes waren 807 Kinder und Jugendliche dort untergebracht. Einige Kinder wurden als Resultat sexuellen Missbrauchs – seitens der Lehrer*innen und Autoritäten der zuständigen Aufsichtsbehörde – innerhalb des Heims geboren. Bei der zuständigen staatlichen Wohlfahrtsbehörde (SBS) gingen immer wieder Anzeigen unter anderem wegen Prostitution, sexuellen Missbrauchs, körperlichen, psychischen, verbalen Miss­handlungen und fehlender medizinischer Versorgung innerhalb des Kinderheims ein. Zudem sollen Autoritäten der Behörde selbst an sexuellem Missbrauch beteiligt gewesen sein. Die Aufsichtsbehörde hat die Weiterreichung der Anzeigen an die Staatsanwaltschaft in vielen Fällen verhindert und Namen sowie Details den zuständigen Behörden vorenthalten. Zwischen Januar und August 2014 waren 28 Anzeigen dokumentiert worden, es kam zu einzelnen juristischen Prozessen. Darunter war auch die Anzeige gegen den Maurer José Arias, der 2013 ein 17-jähriges Mädchen mit „kognitiven Defiziten“ in einem Klassenraum vergewaltigte und sich nun für acht Jahre in Haft befindet; oder gegen den Lehrer Edgar Rolando Dieguez Ispache, welcher mehrfach Kinder innerhalb seines Unterrichts demütigte und einzelne zu Oralverkehr zwang. Der Gerichtsprozess gegen ihn läuft seit 2016. Die meisten Anzeigen bleiben jedoch in der Investigationsphase stecken oder werden der Staats­anwaltschaft gar nicht erst übermittelt. Der nationale Adoptionsrat überprüfte das Heim trotz der Anzeigen nicht.

Dem Heim wird Kinderhandel vorgeworfen.

Am 11. März kommt es zu den ersten Massenprotesten in der Hauptstadt Guatemalas und vor den guatemaltekischen Botschaften verschiedener Länder. Auch hier findet der Verdacht auf ein Staatsverbrechen Ausdruck und die Aktivist*innen beginnen, über ein Netzwerk von Menschenhandel zu sprechen.
Die lokale Organisation „Kinder“ der Verschwundenen des Genozids („Hijos“) fordert in einem öffentlichen Schreiben Interventionen seitens nationaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen, unter anderem durch die Internationale Kommision gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) zur Tatortermittlung sowie die präventive Festnahme der Verantwortlichen unter dem Verdacht des Femizids.

Schon im November 2016 informierte die Ombudsstelle für Menschenrechte über möglichen Menschenhandel durch das Kinderheim. Eine anonyme Richterin erzählt in einem Interview mit dem Journalisten Francisco Goldman, dass 62 Kinder aus dem Heim verschwunden seien und dass sie glaube, diese seien noch vor dem Brand ermordet worden. Weiterhin berichtet sie über die Zwangsprostitution innerhalb des Kinderheims, auch wenn noch unklar sei, wer genau dahinter stecke.Der Journalist Camilo Villatoro bezeichnet die Tragödie des Kinderheims als „geplante Massenvernichtung um Zeuginnen und Betroffene eines möglichen kriminellen Netzwerks von Kinderhandel und Sexsklaverei zu eliminieren.“

Wegen der Vorfälle im Kinderheim sollen nun erneut die Untersuchungen bezüglich Kinderhandel aufgenommen werden. Aufgrund des Verschwindens vieler Mädchen existiere der Verdacht, dies sei zu Zwecken der Prostitution geschehen, sagt der Anwalt und Aktivist Alejandro Axpuac.

Der guatemaltekische Präsident Jimmy Morales sowie der Sekretär des Büros für Gemeinwohl, Carlos Rodas, weisen alle Verantwortung und den Vorwurf eines Staatsverbrechens öffentlich zurück. Zwei Tage später, am 12. März, verstrickt sich Morales jedoch in seiner Argumentation während eines Interviews mit CNN. Er bejaht die Unfähigkeit der guatemaltekischen Instanzen und bestätigt den Vorwurf, die PNC habe auf seine Anordnung hin die Mädchen festgehalten. So bezeugt Morales, dass der Staat mit repressiven Mitteln agierte und die Sicherheit der Jugendlichen nicht priorisiert wurde.

Am 13. März werden drei leitetende Angestellte der SBS präventiv festgenommen. Die Anordnung kam von der Richterin Claudia Blandón Alegría unter dem Vorwurf von Mord, Nichterfüllung ihrer Aufgaben und Misshandlung von Minderjährigen.

Die Proteste in Guatemala halten an, einige Aktivist*innen fordern den Rücktritt des Präsidenten Morales. Es bleibt die Frage nach der Verantwortung der Gesellschaft.

 

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