Protest hinter Gittern

Diese Gerichtsentscheidung ist ein wichtiger juristischer Sieg für die Mapuche, „weil sich gezeigt hat, dass das, was wir Mapuche immer gefordert haben, was bisher nicht gehört wurde, nämlich dass es keinen versuchten Mord an Polizisten gab, bestätigt wurde“, wie Daniel Melinao, Sprecher der Gefangenen nach dem Urteil erklärte. „Wir werden weiter nach vorne schauen: Der Kampf geht weiter!“ Das Gerichtsurteil, um das es sich hier handelt, fällte das Oberste Gericht in Santiago am 24. Oktober 2012 zu Gunsten der Mapuche – die erste Entscheidung der höchsten juristischen Instanz in Chile zu Gunsten der Mapuche.
Der Entscheidung vorangegangen waren zwei Hungerstreiks, einer davon mehr als 60 Tage lang, die nach der Urteilsverkündung beendet wurden. Die Entscheidung, die Aktion zu beenden, trafen die Gefangenen zusammen mit ihren Gemeinden, auch wegen ihres dramatischen Gesundheitszustands. Nach den 60 Tagen ohne Nahrung hatten sie im Schnitt 15 Kilo Gewicht verloren und ernsthafte Herzprobleme.
Begonnen hatte der erste Hunger am 27. August im Gefängnis von Angol. Die fünf Aktivisten, die ab diesem Zeitpunkt die Nahrungsaufnahme verweigerten, gehören alle der Mapuchegemeinde Wente Wilkun Mapu an, die 2.500 Hektar Land für sich fordert, das sich heute in den Händen der Forstunternehmen Mininco und Arauco sowie des Großgrundbesitzers Juan de Dios Fuentes befindet.
Die Verhafteten Daniel Levinao Montoya und Paulino Levipán Coyán wurden vor kurzem zu jeweils elf Jahren Haft wegen versuchten Mordes an General Iván Bezmalinovic, Chef der regionalen Polizei in der Araucanía, und illegalem Waffenbesitz verurteilt. Beide angebliche Verbrechen sollen im November 2011 stattgefunden haben, als Bezmalinovic eine Durchsuchung einer Mapuchegemeinde anführte. Die Verurteilung basierte lediglich auf den Aussagen des Polizeichefs, der behauptete, die beiden Verurteilten hätten Minuten bevor sie verhaftet wurden versucht auf ihn zu schießen.
Bezmalinovic selber ist eine mehr als fragwürdige Figur. Gegen ihn liegt eine Beschwerde vor, wegen den Ermittlungungen im Fall von Jaime Mendoza Collio, einem Mapuche-Aktivist, der bei einer vom General geführten Operation im August 2009 ermordet wurde. Ihm wird vorgeworfen Beweise gefälscht zu haben, falsche Zeugen benannt zu haben und die Verantwortlichen für den Mord zu decken. Auch seine Äußerungen in Bezug auf die letzten großen Proteste der Mapuche zeigen welchen Geistes Kind er ist: Nachdem bei einer Durchsuchung fünf Minderjährige durch Schrotkörner verletzt wurden, beschuldigte er die Mapuche ihre Kinder als „lebendige Schutzschilder“ zu benutzen. Nachdem das gleiche Gericht, das Levipán und Levinao verurteilte, am 28. August auch Mijael Carbone zu sieben Jahren Haft verurteilte, wird dessen Gemeinde Temucuicui ständig durchsucht, da Carbone seit dem Urteil in Klandestinität lebt (siehe LN 459/460).
Levinao und Levipán traten zusammen mit drei anderen gefangenen Mapuche – Erick Montoya, Rodrigo Montoya und Héctor Nahuelqueo – mit der Hauptforderung, dass die gegen Levinao und Levipán verhängten Strafen annulliert werden, in den Hungerstreik. Gleichzeitig präsentierten die Anwälte der Verurteilten einen Antrag, die Urteile zu annullieren, beim Obersten Gericht in Santiago. Die Richter fällten ihr einstimmiges Urteil am 24. Oktober. Darin wurde ein Teil des Urteils gegen die zwei Aktivisten aufgehoben, da das Gericht in Angol die verfassungsmäßigen Rechte der Angeklagten verletzt habe.
Im Fall von Daniel Levinao hat das Oberste Gericht eine neue Verhandlung angeordnet, im Fall von Paulino Levipán wurde der Vorwurf von versuchtem Mord auf gefährliche Körperverletzung heruntergestuft. Das Gericht bestätigte allerdings die Strafe von 541 Tagen für beide Mapuche, die sie wegen illegalem Waffenbesitz erhalten hatten. Levinao, dessen neues Verfahren jederzeit beginnen kann, wird diese Zeit in Haft verbringen müssen, Levipán kam unter Bewährungsauflagen frei. Am 3. November kamen auch die Brüder Rodrigo und Erik Montoya frei. Sie befinden sich allerdings unter Hausarrest und warten auf ihre mündliche Verhandlung, die im Dezember diesen Jahres oder im Januar 2013 beginnen soll.
Der zweite Hungerstreik von gefangenen Mapuche wurde am 1. Oktober im Gefängnis von Temuco begonnen. Die fünf Gefangenen in Untersuchungshaft drückten in einer Stellungnahme ihre Solidarität mit den Gefangenen aus Angol aus und erklärten, dass der Streik „das einzige Mittel ist, das uns der Staat und die Unternehmer lassen, um unsere Rechte geltend zu machen.“
Leonardo Quijon Pereira, Luís Marileo Cariqueo, Fernando Millacheo Marin, Guido Bahamondes und Cristian Levinao Melinao forderten ihre sofortige Verlegung ins Gefängnis von Angol, um näher bei ihren Familien zu sein. Außerdem forderten sie, dass der Staatsanwalt Luis Chamorro nicht mehr in Anklagen tätig werden darf, welche die Mapuche betreffen, da ihm Unabhängigkeit fehle. Chamorro führte die Durchsuchung am 1. Juni gegen die Gemeinde Wente Winkul an, die mit elf verletzten Mapuche, darunter Kinder und Senioren, endete. Jetzt wurde er zum Sonderstaatsanwalt ernannt, der in diesen Vorgängen ermitteln soll.
Nachdem nach 19tägigem Fasten keinerlei Reaktion auf ihre Forderungen folgte, beschlossen die Fünf einen trockenen Hungerstreik, der ihren Gesundheitszustand dramatisch verschlechterte. Nach Interventionen der Direktorin des Nationalen Instituts für Menschenrechte (INDH), Lorena Fries und dem Priester der „Pastoral Indígena“ Fernando Diaz wurde ein Übereinkommen mit den offiziellen Stellen erreicht. Diese akzeptierten die Verlegung, woraufhin die fünf Aktivisten nach 23 Tagen ohne Nahrungsaufnahme und sechs Tagen ohne Flüssigkeit zu sich zu nehmen ihren Streik beendeten und am 24. Oktober nach Angol verlegt wurden.
Auch wenn den Forderungen der Aktivisten teilweise nachgekommen wurde, endeten die Proteste also ohne eine Antwort auf die Gesamtheit der an den Staat gerichteten Ansprüche. Die Demilitarisierung der Gemeinden, das Ende der Verwendung von anonymen Zeugen_innen, der Durchsuchungen und der Polizeigewalt in den Mapuchegemeinden sind noch immer unbeantwortete Fragen. Genauso fehlen bisher politische Erklärungen in Bezug auf die territorialen Forderungen der Mapuche.
Die einzige wirkliche Antwort, die die Regierung gibt, ist die ungleiche und willkürliche Anwendung des chilenischen Rechts: Auf der anderen Seite des Konflikts gibt es immer noch weitestgehende Straflosigkeit für von Polizisten verübte Morde an Mapuche und auch die Fälle von Großgrundbesitzern, die in den Konflikt involviert sind, werden anders behandelt. Ein anschauliches Beispiel dafür ist das Ergebnis einer Hausdurchsuchung bei Jorge Temer. Diese fand statt, nachdem Temer René Urban, einen anderen Landwirt aus der Zone bedroht hatte, da er ihm vorwirft, er sei „zu weich mit den Mapuche, die sein Land fordern“. Die Polizei fand ein Arsenal an Waffen, darunter auch Kriegswaffen wie einen Raketenwerfer. Dennoch wurde gegen Temer nicht einmal Untersuchungshaft verhängt.
Noch Besorgnis erregender ist aber, dass die Regierung und Privatfirmen, wie das Forstunternehmen Mininco, damit begonnen haben, sogenannte „ländliche Überwachungsjuntas“ zu fördern und zu finanzieren. Einer der Anführer einer solchen Junta in Ercilla, Joel Ovalle, nahm auch am von Innenminster Rodrigo Hinzpeter initiierten Sicherheitsgipfel am 24. Juli in Santiago teil. Ovalle drängte bei dieser Gelegenheit darauf, dass sich die Landwirte in der Region bewaffnen sollten, um den Angriffen die Stirn zu bieten.
Der Hungerstreik der Gefangenen, der von Präsident Sebastián Piñera als „illegitim, ineffizient und den Rechtsstaat verletzend” bezeichnet wurde, hat es nun geschafft, nicht nur die juristischen Probleme, mit denen sich die Mapuche konfrontiert sehen, sondern auch die Forderungen nach Land der Gemeinden auf die politische Agenda zu setzen. Auch sind nun verschiedene Mapuchegemeinden und Organisationen näher zusammengerückt. Die Vorsteher verschiedener Gemeinden, unter anderen Luis Levinao von Wente Winkul, Victor Queupil von Temucuicui und Fidel Tranamil von Rofue, waren sich in einer Stellungnahme einig darin, dass der Kampf der Mapuche gewonnen hat, „weil es immer mehr Einheit zwischen den Gemeinden gibt“.
Die Regierung auf der anderen Seite versucht weiterhin die Mapuche in „gute“ und „schlechte“ Mapuche zu teilen. Auf der einen Seite wird den Forderungen der Mapuche mit dem Antiterrorgesetz und der Militarisierung der Gemeinden begegnet. Auf der anderen Seite werden Befriedungsmaßnahmen vorangetrieben. In der Frage um die Autonomie scheinen sich aber alle Organisationen einig zu sein. So ließen Vertreter_innen der von Piñera in Aktion gerufenen Entwicklungsorganisation ADI in einer an den Präsidenten gerichteten Erklärung verlauten, dass es „an der Zeit ist, die Autonomie in unserem Territorium und unsere Selbstbestimmung als Mapuche zu akzeptieren.“
Für solche grundlegenden Forderungen ist die aktuelle Regierung allerdings trotz minimaler Zugeständnisse, genau wie alle anderen vor ihr, taub. Die Mapuche werden also weiterhin auf ihre Rechte beharren und weiter versuchen den Weg in Richtung eigenes Territorium, verfassungsmäßige Anerkennung und Autonomie zu gehen. Oder wie es der Mapuche-Historiker Fernando Pairican formuliert: „Wir Mapuche werden unsere Selbstbestimmung aufbauen. Wir haben die Geduld unserer Ahnen, unsere Fahne, Intelektuelle und wir haben die politischen Ideen, die dieses Projekt tragen.“

Kugeln gegen Mapuche

Die Fotos lösten Empörung aus, nicht nur bei Mapuche-Organisationen, sondern innerhalb der gesamten Linken Chiles. Zu sehen waren Kinder und Jugendliche, die bei einer Protestaktion teilgenommen hatten und mit heftig blutenden Wunden an Kopf und Oberkörper ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
Dieser Fall brutaler Polizeigewalt ereignete sich in Ercilla in der Region Araucanía, circa 850 Kilometer von der Hauptstadt Santiago entfernt, auf einem Grundstück des Unternehmers René Urban. Er beansprucht das Reservat Ignacio Queupil de Temucuicui für sich. Laut Mijael Carbone, Sprecher der Mapuche in dieser Gemeinde, entschlossen sich die Mitglieder zur Besetzung, nachdem die Regierung ihr Versprechen, ihnen das Land bis März diesen Jahres zurückzugeben, nicht eingehalten hatte.
Die regionale Regierung ordnete die polizeiliche Räumung der Farm an, bei der zwölf Mapuche festgenommen und zwei Minderjährige durch Kugeln verletzt wurden. Die anderen beiden Jugendlichen Fernanda Marillan und Fabian Llanca erlitten ähnliche Verletzungen, als sie sich zusammen mit ihren Familien vor dem Krankenhaus in Collipulli einfanden um sich über den Zustand der gefangenen Mapucheaktivist_innen zu informieren.
In der Pressemitteilung von Mauricio Ojeda, Regionalsekretär der Regierung, und dem Chef der Polizeikräfte der IX Region, Iván Bezmalinovic, wurden die Eltern der verletzten Kinder beschuldigt, für die Polizeigewalt verantwortlich zu sein, da sie diese als „menschliche Schutzschilde“ benutzen würden.
Die Zentralregierung reagierte mit einem „Sicherheitsgipfel zum Mapuche-Konflikt in der Araucanía“, dessen Ziel es war, Mittel zur „Verringerung der Anschläge und Gewalt in der Zone“ zu finden. An dem Gipfel, der am 24. Juli stattfand, nahmen unter anderem Innenminister Rodrigo Hinzpeter, der Generaldirektor der chilenischen Militärpolizei Gustavo González, der Chef der Polizeikräfte der IX Region Iván Bezmalinovic, der Nationalstaatsanwalt Sabas Chahuán sowie der für die Region Araucanía verantwortliche Verwaltungsbeamte Andres Molina teil.
Ergebnis war die Ausarbeitung eines „speziellen Sicherheitsplans“ mit Maßnahmen wie verstärkten Polizeikontrollen, Anschaffung neuer Technologien für die Polizei, mehr Polizeistationen in der Region und die Aufforderung an die Justiz, strenger zu urteilen.
Vor allem, dass Ex-Staatsanwalt Alejandro Peña mit der Untersuchung des „Mapuche-Konflikts“ beauftragt wurde, ist ein eindeutiges Signal dafür, dass die Regierung an keiner politischen Lösung der Situation in der Region interessiert ist. Peña – mittlerweile Beamter im Innenministerium – steht wegen der Rolle, die er beim sogenannten „Caso Bombas“ innehatte, stark in der Kritik. Der Fall, in dem 14 vermeintliche Terrorist_innen beschuldigt wurden, im Raum Santiago Bomben gelegt zu haben, hat sich als komplette Schlappe für den chilenischen Sicherheitsapparat entpuppt. Mittlerweile sind alle Angeklagten freigesprochen worden und Peña wird beschuldigt, die Anklage inszeniert zu haben. Dazu kommen die rassistischen Äußerungen Peñas zu diesem Fall. Bei einem Besuch des kolumbianischen Staatsanwalts Mario Iguarán 2006 meinte er, dass „alle Indios Trinker waren, die ihre Frauen geschlagen haben und Land verkauften, um es dann wieder zurückzuerobern“.
Die chilenischen Gerichte fahren wie eh und je mit ihrer harten Linie gegen Mapuche-Aktivst_innen fort. Am 13. August verurteilte der Strafgerichtshof in Angol die beiden Mapucheaktivisten Daniel Levinao und Paulino Levipan zu zehn Jahren Haft. In einem Prozess ohne beweiskräftige Indizien wurde ihnen versuchter Mord an Polizisten sowie illegaler Waffenbesitz vorgeworfen.
Dasselbe Gericht verurteilte am 28. August Mijael Carbone zu sieben Jahren Haft wegen versuchtem Mordes an einem Polizisten. Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnet die Strafe als skandalös: „Hier wird ein Mapuche-Führer wegen eines angeblichen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt, während die vermeintlichen Opfer nicht einen Kratzer abbekommen haben“. Carbone erschien nicht vor Gericht und erklärte in einer Stellungnahme am 29. August, dass er „diese rassistische Strafe von Richtern und der Regierung ablehnend“ in die Klandestinität gehen werde. Mit der Strafe werde versucht „die Mapuche-Bewegung und ihre Führer zu neutralisieren, indem sie uns unserer Freiheit berauben und von unseren Familien entfernen.“
Währenddessen geht die Straflosigkeit für die Polizeikräfte weiter, die für Mapuchemorde verantwortlich sind. Beispielhaft hierfür ist das Urteil, welches das Militärgericht am 16. August in Santiago gefällt hat. Verhandelt wurde der Fall von Jaime Mendoza Collio, der vom Polizisten Miguel Jara Muñoz am 12. August 2009 bei einer Landbesetzung durch einen Schuss in den Rücken getötet wurde. In erster Instanz war von der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert worden. Das Militärgericht in Valdivia verhängte im November 2011 nur fünf Jahre. Aber selbst diese Strafe wurde in der letzten Verhandlung aufgehoben und Miguel Jara mit der Begründung freigesprochen, dass er aus Notwehr gehandelt habe.
Nicht zu vergessen sind die Fälle von Alex Lemún und Matias Catrileo, zwei jungen Mapuche, die im Zusammenhang mit Landkonflikten von chilenischen Polizisten 2002 und 2008 ermordet wurden. Im Fall von Matias Catrileo wurde der Polizeibeamte Walter Ramírez Espinoza zu einer lächerlichen Strafe von drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, die er im Dienst verbüßte. Marco Aurelio Treuer, der die tödlichen Schüsse auf Alex Lemún abgegeben hatte, wurde nie verurteilt.
Die Hartnäckigkeit, mit der die Mapuche juristisch verfolgt werden, hat aber nicht dazu geführt, dass die Organisationen und Gemeinden ihre Forderungen zurückschrauben. Ganz im Gegenteil: In den vergangenen Monaten gab es immer mehr Widerstand, ebenso steigt die Zahl der Verletzten, Gefangenen und Verurteilten.
Am 26. Juli, zwei Tage nach der Räumung der Gemeinde Temucuicui, haben vier Frauen, die zur Territorialen Allianz der Mapuche (ATM) gehören, mit einem zweijährigen Mädchen den Sitz der UNICEF in Santiago besetzt. Sie fordern die UN-Organisation auf, bei der Verteidigung der Rechte von Mapuche-Kindern eine aktivere Rolle einzunehmen. Diese Aktion hat in der Zivilgesellschaft, vor allem unter Künstler_innen und Studierenden, viel Sympathie und konstante Soli-Aktionen vor dem besetzten Büro hervorgerufen.
In der Araucanía haben mehrere Mapuche-Reservate die von ihnen beanspruchten Gebiete friedlich besetzt. Aus dem Reservat Mateo Nirripil hat eine Gruppe von 40 Mapucheaktivist_innen am 29. Juli die Farm „Los Pilos de Muko“ in der Region Lautaro besetzt. Auch Aktivist_innen des Reservats Rofue in der Nähe von Temuco besetzten Land, das Eigentum der katholischen Kirche ist.
Am 18. und 19. August fand eine große Versammlung statt, zu der das Reservat Ignacio Queupil, das die Farm „La Romana“ besetzt hält, aufgerufen hatte. Trotz massiver Polizeikontrollen und vorhergegangenen Räumungen nahmen viele Mapuche-Organisationen und –Reservate teil.
Weitere Reservate forderten bei der Zentralregierung eine schnelle Lösung für ihre Landansprüche ein. Die Reservate José Guiñon aus Temucuicui, Mawidaze Trapilhue und Auka Felisahue protestierten vor dem Regierungspalast La Moneda in Santiago jeweils am 13., 22. und 27. August. Ihre Petitionen wurden von Beamten entgegengenommen doch sie kehrten ohne Antwort in die Araucanía zurück.
Auch in den Gefängnissen bewegt sich etwas. In Angol haben am 27. August fünf gefangene Mapuche, darunter die zwei kürzlich verurteilten Jugendlichen, einen Hungerstreik begonnen. Sie fordern die Annulierung der Gerichtsurteile gegen Paulino Levipan und Daniel Levinao, den Stopp der Einbeziehung anonymer Zeug_innen, wie es bei Anklagen nach dem Antiterrorgesetz möglich ist, das Ende der Durchsuchungen und der Polizeigewalt gegen Kinder, Frauen und Senior_innen sowie die Demilitarisierung der Mapuche-Gemeinden.
Auch in der UNICEF-Vertretung hatte eine Besetzerin den Hungerstreik begonnen, da UNICEF keine Stellung bezog. Die Aktion wurde nach sieben Tagen Hungerstreik und 39 Tagen Besetzung beendet. Tom Olsen, Vertreter von UNICEF in Chile, kündigte an, in Ercilla Präsenz zu zeigen und sich am 3. September mit Mapuche-Organisationen zu treffen, um sich ihre Erfahrungen mit den Polizeizusammenstößen und der alltäglichen Gewalt anzuhören.
In der Summe sind die Ereignisse der letzten zwei Monate eine Fortsetzung der Geschichte des Konflikts zwischen dem chilenischen Staat und den Mapuche. Die Mapuche werden kriminalisiert und juristisch verfolgt. Doch solange ihre Forderungen nicht ernst genommen und sie selbst nicht als gleichberechtigte Partner_innen anerkannt werden, wird die Region nicht zur Ruhe kommen. Armut sowie kein Zugang zu Land und Wasser sind Alltag für viele Mapuche. Deswegen entschließen sie sich trotz aller Repression immer wieder zu Besetzungen.
Entgegen der ILO-Konvention 169 zum Schutz der Rechte indigener Völker wird von Seiten des chilenischen Staates aus einem politischen ein Kriminalitätsproblem gemacht. Nichts anderes bedeuten die wahllosen Verhaftungen von Mapuche-Aktivist_innen, die Militarisierung der Mapuche-Gemeinden und nicht zuletzt die hohen Haftstrafen.
Ein erster Schritt zur Lösung des „Mapuche-Konflikts“ wäre die Einhaltung der Versprechen von Regierungsseite und die Aufnahme der Rechte der indigenen Völker in die Verfassung. Diese Position vertritt der Mapuche-Historiker Fernando Pairacan. Es würde die Anerkennung Chiles als plurinationalen Staat bedeuten, „in dem die Interkulturalität Teil der staatlichen Bildungspolitik und des Zusammenlebens mit den Mapuche ist und das geraubte Land zurückgegeben wird“, wie auch der Studierendendachverband Confech in einer Erklärung zur Unterstützung der Forderungen der Mapuche schreibt. Währenddessen haben viele Mapuche-Organisationen weitere Mobilisierungen und Proteste angekündigt – trotz der heftigen Repression.

Selbstbestimmung oder Barbarei

Die deutschen Medien verwenden das Schlagwort „indigenes Recht“ in jüngster Zeit zunehmend als Aufhänger für skandalträchtige Radiofeatures, Zeitungsartikel oder Videos. Bolivien scheint sich für solche Reportagen in besonders prägnanter Weise zu eignen. Da versieht der Zeit-Autor Ulrich Ladurner einen Artikel zum Thema mit dem Titel „Wo man Diebe verbrennt“. Er stellt die Frage, ob die formal-rechtliche Gleichstellung der staatlichen Rechtsordnung mit indigenen Rechtssystemen in Bolivien in eine „Barbarei“ münden wird – vergleichbar mit der Terrorherrschaft der Taliban im pakistanischen Swat Tal. Unhinterfragt erweckt der Text den Eindruck, indigene Rechtsausübung wäre quasi eine Form von Lynchjustiz. Oder das Deutschlandradio berichtet von einem bolivianischen Verfassungsrichter, der unter Zuhilfenahme von Koka-Blättern höchstrichterliche Urteile trifft. Titel: „Bolivianischer Richter urteilt mit Hilfe von Koka-Blättern.“ Die Radionachricht sieht von jeglicher Kontextualisierung der Information ab, hat aber noch genug Platz für den despektierlichen Beisatz, wonach Koka-Blätter dem Richter nebenbei auch helfen „mit Pflanzen, Bergen und Flüssen zu kommunizieren“. Angesichts dieser oft oberflächlichen und vorurteilsbeladenen Berichterstattung ist es nicht nur angebracht, sondern höchste Zeit, sich etwas rationaler und fundierter mit der Frage auseinanderzusetzen, worum es eigentlich geht, wenn wir von indigener Justiz in Lateinamerika reden.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Ausübung indigenen Rechts ein international anerkanntes und zunehmend auch in nationalen Verfassungen verankertes Kollektivrecht indigener Völker darstellt. Auf Protestmärschen, Dialogforen und Verfassunggebenden Versammlungen machten Vertreter_innen indigener Bevölkerungen in den vergangenen Jahrzehnten ihre Forderungen nach Selbstbestimmung laut. In Bezug auf indigene Bevölkerungsgruppen beinhaltet das Konzept der Selbstbestimmung die Möglichkeit, innerhalb der existierenden Staaten gemäß eigenen Vorstellungen von Entwicklung zu leben und sich als Gruppe selbst zu regulieren. Dazu gehört die Aufrechterhaltung eigener Formen kultureller, sozialer, wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Organisation. Auf internationaler Ebene flossen diese Forderungen in das 1991 in Kraft getretene Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein, wo es unter anderem heißt:

Art. 8.1. Bei der Anwendung der innerstaatlichen Gesetzgebung auf die betreffenden Völker sind deren Bräuche oder deren Gewohnheitsrecht gebührend zu berücksichtigen.
Art. 8.2. Diese Völker müssen das Recht haben, ihre Bräuche und Einrichtungen zu bewahren, soweit diese mit den durch die innerstaatliche Rechtsordnung festgelegten Grundrechten oder mit den international anerkannten Menschenrechten nicht unvereinbar sind.

Die inhaltlich weiter gehende, 2007 verabschiedete Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker bestätigt das Recht auf eigene Rechtsinstitutionen gleich zweifach. An seiner Formulierung waren deutlich mehr Repräsentant_innen indigener Gruppen involviert als an der vorangegangenen ILO Konvention,

Art. 5 Indigene Völker haben das Recht, ihre eigenen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Institutionen zu bewahren und zu stärken, während sie gleichzeitig das Recht behalten, uneingeschränkt am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Staates teilzunehmen, sofern sie dies wünschen.
Art. 34 Indigene Völker haben das Recht, ihre institutionellen Strukturen und ihre Bräuche, Spiritualität, Traditionen, Verfahren, Praktiken und, wo es sie gibt, Rechtssysteme oder Rechtsgewohnheiten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zu fördern, weiterzuentwickeln und zu bewahren.

Die meisten lateinamerikanischen Staaten gehören sowohl zu den Unterzeichnerinnen des rechtlich bindenden ILO Übereinkommens 169, als auch zu den Ländern, die sich bei der Abstimmung der UN-Generalversammlung für die Annahme der Erklärung von 2007 ausgesprochen haben. Entsprechend haben viele dieser Staaten indigenen Bevölkerungsgruppen, die auf ihrem Territorium ansässig sind, im Zuge von Verfassungsreformen das Recht auf die Ausübung eigener Justiz zugesichert. Dazu gehören zum Beispiel Brasilien, Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Mexico, Nicaragua, Paraguay, Peru und Venezuela. Ähnlich wie in den internationalen Normen werden der Ausübung dieses Rechts jedoch Schranken gesetzt, meist durch eine Klausel, wonach diese Praktiken nicht gegen ihre nationalen Verfassung oder die Menschenrechte verstoßen dürfen.

Ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf indigene Justiz bezieht sich auf die Tatsache, dass es sich hierbei keinesfalls um eine homogene Praxis über alle Regionen und indigenen Bevölkerungsgruppen hinweg handelt, sondern vielmehr um eine äußerst vielfältige „Rechtslandschaft“. Rechtsanthropolog_innen in Lateinamerika betonen, dass nicht einmal eine indigene Gruppe (zum Beispiel die Mapuche in Chile) mit einem einheitlichem Rechtssystem gleichgesetzt werden darf. Die Normen und Verfahren einer lokalen Gemeinde können sich durchaus von den entsprechenden Praktiken der Nachbargemeinde unterscheiden, selbst wenn beide ein und derselben Gruppe angehören. Das macht die Suche nach übergreifenden Charakteristiken natürlich nicht einfacher. Diese ist dennoch erforderlich, nicht zuletzt, um klarer abzugrenzen, wo indigene Justiz aufhört und Lynchjustiz, die die Medien oft mit indigenen Rechtspraktiken gleichsetzen, anfängt.

Die Suche nach Elementen, die in einer Vielzahl indigener Rechtssysteme präsent sind, führt zunächst einmal zu den Autoritäten, die die Kompetenz haben, Recht auszuüben. Diese Funktion wird in indigenen Gemeinden nicht von einer beliebigen Person oder einer sich spontan versammelnden Gruppe von Anwohner_innen ausgeübt (wie bei Fällen der Lynchjustiz üblich). In der Regel übertragen Gemeinden diese Kompetenz an spezielle Gemeindemitglieder, wobei die konkreten Verfahren jeweils stark variieren. In einigen Gemeinden ist etwa die Ernennung erfahrener Personen in einen Ältestenrat üblich. Andernorts wählt die Gemeinde Mitglieder, die ein gesellschaftlich und moralisch vorbildliches Verhalten aufweisen, auf bestimmte Zeit in das Amt der Rechtsautorität.

Konflikte, die an indigene Rechtsautoritäten herangetragen werden, beziehen sich typischerweise auf Fragen des Landbesitzes, die Nutzung von natürlichen Ressourcen wie kollektivem Weideland oder Wasser, den Diebstahl von Vieh oder Sachgegenständen oder den Schaden, der durch Vieh auf benachbarten Feldern angerichtet wird. Auch Streitigkeiten zwischen Nachbar_innen und familiäre Konflikte wie Erbstreitigkeiten oder häusliche Gewalt sind Themen. Gelegentlich müssen sich Rechtsautoritäten aber auch mit übersinnlichen Phänomenen wie der Hexerei auseinandersetzen.

Während sich Lynchjustiz an spontanen Willkürakten einer aufgebrachten Menschenmenge festmachen lässt, folgt indigene Justiz Regeln und Verfahren, die meist zwar nicht in einem „Gesetzbuch“ niedergeschrieben, aber dennoch allen Gemeindemitgliedern bekannt sind. Die Verfahren umfassen verschiedene Phasen: Der Auftakt eines rechtlichen Verfahrens besteht oftmals darin, dass die zuständige Rechtsautorität einer Gemeinde von einem Problem oder Konflikt erfährt. Sie wird zunächst versuchen, alle beteiligten Konfliktparteien anzuhören und danach wichtige Details des Falls zu klären. Dies kann durch die Befragung von Zeug_innen, die Einholung von Unterlagen oder die Begehung relevanter (Tat-)Orte geschehen. Im Anschluss bemüht sich die Rechtsautorität um eine mögliche Lösung des Konflikts, wobei sie den Rat von Ältesten oder erfahrenen Gemeindemitgliedern hinzuziehen kann. Oftmals werden die Konfliktparteien selbst dazu aufgefordert, Lösungen vorzuschlagen oder Übereinkünfte zu treffen.

Akte der Lynchjustiz lassen der Suche nach alternativen Lösungsvorschlägen keinen Raum. Die Dynamik der aufgebrachten Masse zielt in der Regel einzig auf die Vergeltung des (vermeintlichen) Rechtsverstoßes durch Tötung, oder zumindest die Absicht der Tötung der Beschuldigten ab, und dies oftmals in einer brutalen und unmenschlichen Art, die der Folter nahekommt. Im Vergleich dazu zielen Sanktionen oder Resolutionen indigener Rechtsautoritäten darauf ab, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen und so das aus den Fugen geratene Gleichgewicht in der Gemeinde wiederherzustellen. Personen, die einen Schaden angerichtet haben, sollen über ihr Fehlverhalten reflektieren, den Schaden kompensieren, aber auch die Chance erhalten, sich in die Gemeinschaft zu reintegrieren. Sanktionen werden nicht pauschal ausgesprochen, sondern richten sich nach dem Grad des begangenen Rechtsverstoßes. Zu den typischen Sanktionen im indigenen Recht gehören etwa ein öffentliches Gelöbnis der Verhaltensänderung, die Wiedergutmachung eines Schadens durch Gemeindearbeit, Vergütung in Geld oder anderen materiellen Sachleistungen oder körperliche Strafen. Dies können Bäder im kalten Wasser, aber auch Peitschenschläge mit Brennnesseln oder Viehriemen sein. Gerade letztere rufen häufig Kritiker_innen auf den Plan, die solche physischen Strafen als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit oder als Folter interpretieren. Expert_innen im indigenen Recht argumentieren hingegen, dass diese Praktiken weder darauf abzielen, die Person ihrer Würde zu berauben, noch die Gesundheit der Person ernsthaft aus Spiel zu setzen. Vielmehr heben sie den Aspekt der spirituellen Reinigung der Person hervor, bei welcher der physische Schmerz Teil des Besinnungsprozesses ist.

Zu weiteren wichtigen Unterscheidungsmerkmalen zwischen Lynchjustiz und indigener Jusitz zählt einmal die Tatsache, dass in vielen indigenen Gemeinden die Möglichkeit besteht, sich an eine höhere Instanz zu wenden, etwa die Dachorganisation der ethnischen Gruppe. Diese kann ein Urteil überprüfen und revidieren, wenn sich dieses erste Urteil als fehlerhaft erweist. Zum zweiten können bei indigener Justiz Wiederholungstäter_innen beziehungsweise Personen, die ihre Strafauflagen nicht erfüllen, durch erneute Rechtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden. Oftmals hat das zur Folge, dass die Sanktionen verschärft werden oder mit der Übergabe des Falls an die staatliche Justiz gedroht wird. Im Übrigen orientieren sich auch sehr weit abgelegene indigene Gemeinden zunehmend an den nationalen Normen ihrer Staaten, weshalb Sanktionen wie die Todesstrafe, die früher in einigen Regionen durchaus bei besonders schweren Vergehen angewandt wurde, in den wenigsten Gemeinden noch zum Repertoire der Rechtsausübung gehört. Stattdessen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bei der überwiegenden Mehrheit indigener Gemeinden der Ausstoß aus der Gemeinde, und damit der Verlust der Gemeinderechte und des unmittelbaren sozialen Netzes, zur härtesten Strafe entwickelt.

Ein Punkt, bei dem die Grenzen zwischen Lynchjustiz und indigenem Recht schon eher fließend werden, ist die Frage nach den Orten oder Schauplätzen, an denen diese praktiziert werden. Wo die sozialen Netze einer Gemeinde noch dicht und die eigenen Organisationsstrukturen gut aufgestellt sind, finden wir häufig auch eine effektiv funktionierende und von den Bewohner_innen respektierte Verwaltung der eigenen Justiz vor. Allerdings sind viele ländliche Gemeinden längst von temporärer oder dauerhafter Migration gekennzeichnet. Die jüngere Generation sucht nach besseren Ausbildungsmöglichkeiten in Städten und viele Familien haben neben ihrem Standbein auf dem Land und der dort betriebenen Landwirtschaft längst ein zweites Standbein in urbanen Zonen aufgestellt, um so ihre Einkommensquellen zu diversifizieren. Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend schwieriger, stabile Strukturen der Selbstregulierung in ländlichen Gemeinden aufrechtzuerhalten. In Regionen, in denen eigene Organisationsstrukturen geschwächt oder abhanden gekommen sind, aber ebenso in semiurbanen Zonen und städtischen Peripherien, ist Lynchjustiz daher eher anzutreffen. So wie auf dem Land, ist auch in diesen Zonen die Präsenz von Polizei und anderen Ordnungskräften minimal. Diese können oftmals nur machtlos dabei zusehen, wenn Bürger_innen „die Justiz in ihre eigenen Hände“ nehmen.

Konstellationen wie die hier beschriebene, in denen staatliches Recht und indigene Justizformen nebeneinander existieren und sich teilweise überlappen, werden gemeinhin unter dem Stichwort Rechtspluralismus diskutiert. Diese Sphären sind freilich nicht voneinander abgeschottet, sondern stehen meist in unbequemen und konfliktträchtigen Beziehungen zueinander. Die Gewichtung, die Vereinbarkeit der normativen Inhalte, aber auch konkreten Zuständigkeiten für Personengruppen, Sachverhalte und geographische Regionen sind unklar.
Eine wichtige Härteprüfung für indigene Justiz in Lateinamerika bildete der mit dem Kolonialismus einhergehende Einzug kontinentaleuropäischer und christlich geprägter Werte und Ordnungsvorstellungen. Je nach den jeweiligen politischen und ökonomischen Interessenlagen der Herrschenden in bestimmten Regionen wurde indigenes Recht geduldet, gewaltsam unterdrückt oder schlicht ignoriert. Die Aufrechterhaltung indigener Rechtsvorstellungen beziehungsweise Versuche ihrer Neukonstituierung über alle Widrigkeiten hinweg, wird heute von indigenen Bevölkerungsgruppen als eine Form von Resistenz gegen jahrhundertelange Diskriminierung verstanden. Doch hat indigene Justiz nicht nur als kulturelle Praxis überlebt, weil sie von indigenen Gemeinden als legitimer Ausdruck ihrer Selbstbestimmung angesehen wird. Sie bildet auch eine effektive Alternative zum staatlichen Rechtssystem, das in Lateinamerika mit enormen Schwächen beladen ist – hohe Kosten, lange Wartezeiten, bürokratische Verfahren, unangemessene Ausstattung, geringe flächendeckende Präsenz, Korruption und Straflosigkeit – um nur einige zu nennen.

Ohne jeglichen Zweifel ist aber auch indigenes Recht nicht frei von Problemen: Neben den bereits erwähnten körperlichen Strafen, die bisweilen schwer mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar sind, sind auch diese Systeme nicht vor Missbrauch der handelnden Autoritäten gefeilt. Weil die Ausübung von Recht in den Händen eines Nachbarn beziehungsweise einer Nachbarin oder gar eines Familienmitglieds liegt, kann von Neutralität gegenüber den Konfliktparteien keine Rede sein. Daneben ist indigene Justiz vielerorts eine männlich dominiere Sphäre, die dazu führt, dass sich Frauen seltener mit ihren Problemen an die Rechtsautoritäten wenden, und wenn sie dies doch tun, sie sich oft mit völlig unangemessenen Urteilen konfrontiert sehen. So kann es durchaus vorkommen, dass die sexuelle Vergewaltigung einer Minderjährigen durch die Abgabe zweier Kühe oder eine Heirat mit dem Vergewaltiger beglichen wird.

Zugleich darf nicht übersehen werden, dass indigene Rechtsordnungen nicht fix und unveränderbar sind, sondern sich vielmehr im Laufe der Zeit weiter entwickelten. Sie passten sich an neu in den Gemeinden auftretende Konflikte und Gegebenheiten an. Dabei eigneten sich die jeweils handelnden Akteure auch Elemente aus dem kolonialen und republikanischen Recht an und verwendeten diese nicht zuletzt zur Legitimierung der eigenen Autorität nach innen und nach außen. Insofern besteht zumindest Grund zu der Annahme, dass indigene Rechtsautoritäten auch heute in der Lage sein sollten, Normgehalte jüngeren Datums in ihre eigene Praxis zu übersetzen, sofern sie zu der Überzeugung gelangen, dass diese dem Gemeinwohl aller dienen könnten.
Mit der rechtlichen Anerkennung indigenen Rechts in vielen lateinamerikanischen Staaten ist ein erster wichtiger Schritt zum Dialog zwischen den verschiedenen Rechtskulturen getan worden. Das klassische Nationalstaatsmodell, das dem Staat ein Monopol auf die Rechtsausübung zusicherte, wurde damit zumindest formell überwunden. Nun aber müssen weitere Schritte folgen. Staatliche Institutionen müssen sich für die Aufnahme normativer Wertvorstellungen indigener Herkunft öffnen. Wichtige Rahmengesetzgebungen wie die nationalen Strafgesetzbücher sollten im Hinblick auf die neue Rechtswirklichkeit reformiert werden. Curricula der Rechtsfakultäten sollten um das Thema indigener Justiz angereichert werden. Bei staatlichen Rechtsverfahren, in denen indigene Personen involviert sind, sollte die Hinzuziehung indigener Rechtsautoritäten oder Rechtsanthropolog_innen Standard werden. Die Koordination zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen sollte zumindest in ihren Grundzügen klar geregelt werden. (Das entsprechende Gesetz in Bolivien ist zwar das erste seiner Art, lässt aber zu viel Raum für Kritik und offene Fragen). Staatlichen und indigenen Rechtsautoritäten sollten Räume für Austausch und die Formulierung von Übereinkünften gegeben werden. Auch indigene Autoritäten sollten sich nicht vor der Verantwortung scheuen, sich auf diesen interkulturellen Dialog einzulassen. Es ist notwendig, dass sie sich über nationale und internationale Rechtsstandards informieren und Veränderungen der eigenen Rechtspraxis dort einleiten, wo die gängigen Normen, Verfahren und Sanktionen nicht mehr zeitgemäß erscheinen und Rechte schwächerer Gemeindemitglieder beeinträchtigen. Und wenn die Medien auch nur einen Teil der Energie und Ressourcen, die sie bislang in die skandalisierte Berichterstattung zu indigener Justiz eingesetzt haben, fortan in einen der eben genannten Bereiche investieren würden, wäre schon viel getan.

 

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YPF ist unser!

Jubel und tosender Applaus brachen am Abend des 3. Mai im argentinischen Kongress aus, während außerhalb des Parlamentes Feuerwerkskörper zündeten und Menschenmassen ausgelassen feierten. Grund der Freude war die Verabschiedung des Gesetzes zur Enteignung des spanischen Mineralölkonzerns Repsol, der Anteile von 57,43 Prozent an dem einstigen argentinischen Staatsunternehmen YPF (Yacimientos Petrolíferos Fiscales) hielt. Die argentinische Regierung übernimmt nun 51 Prozent der Repsol-Aktien und damit die Mehrheitseigentümerschaft an YPF.
Repsol ist nicht das erste Unternehmen, das unter der Präsidentschaft von Cristina Fernández de Kirchner enteignet wurde. Im Jahr 2008 löste die Regierung zehn private Pensionsfonds auf und überführte sie in das staatliche Rentensystem. Im selben Jahr enteignete sie die spanische Investorengruppe Marsans, die 95 Prozent der Anteile an dem Luftfahrunternehmen Aerolíneas Argentinas hielt. Doch die Teilverstaatlichung von YPF ist von weit höherer politischer Bedeutung, da es das größte Unternehmen des Landes mit rund 46.000 Beschäftigten ist. 1922 als Staatsunternehmen des Öl- und Gassektors gegründet, wurde YPF in den 1990er Jahren unter der Regierung des rechtsperonistischen Präsidenten Carlos Menem schrittweise privatisiert. 1999 schließlich übernahm Repsol 97,81 Prozent der YPF-Anteile, von denen es später rund 40 Prozent wieder abstieß. Zuletzt übernahm die argentinische Petersen-Gruppe mit Unterstützung der Kirchners zwischen 2007 und 2012 gut 25 Prozent der Anteile.
In Argentinien trifft die Teilverstaatlichung auf große Zustimmung. Drei Viertel der Bevölkerung wie auch große Teile der Opposition unterstützen diese Maßnahme. So stimmten dem Enteignungsgesetz 63 der 72 Senator_innen und 208 der 246 Repräsentant_innen des Abgeordnetenhauses zu. Es ist damit seit 2003, als Cristina Fernández Ehemann Néstor Kirchner die Präsidentschaft übernahm, das Gesetzesvorhaben mit der größten parlamentarischen Zustimmung – ein wichtiger Erfolg des kirchneristischen Flügels der peronistischen Partei (Partido Justicialista), auf den sich der Großteil der Regierungskoalition stützt. Für Verwunderung sorgte Ex-Präsident Carlos Menem, der sich ebenfalls für die Wiederverstaatlichung aussprach: „Der Fehler von Repsol war, dass sie nicht in Argentinien investiert haben. Alle Gewinne haben sie außer Landes geschafft“, begründete der heute 82-jährige Senator seinen Sinneswandel. Doch diese Biegsamkeit ist kein Menemsches Privileg. Auch Fernández und ihr 2010 verstorbener Gatte Néstor Kirchner unterstützten seinerzeit die YPF-Privatisierung – sie als Abgeordnete, er als Gouverneur der Provinz Santa Cruz.
Nun hat der Wind gedreht. Auslöser der Verstaatlichung ist die massive Zunahme der argentinischen Energieimporte, vor allem Erdgas, die die Deviseneinnahmen des Landes schrumpfen lassen. 2011 wies die Handelsbilanz mit Brennstoffen erstmals seit 17 Jahren ein Defizit auf, das dramatisch zu wachsen droht. Allein zwischen 2010 und 2011 verdoppelte sich die Importrechnung für Brennstoffe von 4,5 auf 9,4 Milliarden US-Dollar; 2004 hatte sie noch eine Milliarde US-Dollar betragen. Die Energieimporte fressen einen großen Teil des argentinischen Handelsüberschusses auf, der 2011 rund 10,3 Milliarden US-Dollar erreichte.
Die Regierung macht Repsol als einen Hauptverantwortlichen des Energiemangels aus. Als Mehrheitseigentümer hätten die Spanier_innen YPF eine radikale Politik der Renditesteigerung verordnet, die an der Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen sparte und bewusst die Brennstoffversorgung des Landes verknappte, um Preissteigerungen herbeizuführen. Im Ergebnis sanken YPF’s Öl- und Gasreserven, doch die Gewinne mehrten sich dank der Preisinflation, was üppige Dividenzahlungen an die Aktionäre erlaubte. Nach Regierungsangaben schrumpften YPF’s Ölreserven in den vergangenen zehn Jahren um 50 Prozent, die Gasreserven um 55 Prozent. Dank der „räuberischen Politik“ von Repsol habe YPF über die Jahre zwar erhebliche Gewinne eingefahren, da aber 85 Prozent davon an die Aktionäre flossen, seien Investitionen weitgehend ausgeblieben. Zu allem Überfluss habe das Unternehmen Schulden in Höhe von neun Milliarden US-Dollar angehäuft. Ziel der Regierung ist es nun, den Kapitalabfluss einzudämmen und YPF’s Investitionen in die Öl- und Gasförderung zu erhöhen.
Auf spanischer Seite indes war die Empörung groß. Industrieminister José Manuel Soria bezeichnete die Enteignung als „feindliche Entscheidung, die sich gegen die spanische Regierung richtet“. Antonio Brufau, Präsident von Repsol, drohte, die „absolut illegitime“ Enteignung werde „nicht ungesühnt“ bleiben. Repsols Aktienpaket sei 10,5 Milliarden US-Dollar wert – eine Summe, die der Konzern bei seinen Entschädigungsforderungen zugrunde legen werde. Spaniens Außenminister José Manuel García-Margallo forderte, Argentinien von den Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur (diesem Staatenbund gehören Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay an) auszuschließen.
Auch das Europaparlament gab Spanien Rückendeckung. Konservative, Sozialdemokraten und Liberale brachten eine Resolution ein, die die „einseitige und willkürliche Entscheidung“ Argentiniens geißelte, da diese „einen Angriff auf die Ausübung des freien Unternehmertums“ darstelle. Die EU-Kommission ist aufgefordert, auf Ebene der Welthandelsorganisation und der G20 zu intervenieren. Maßnahmen wie die „teilweise Aussetzung der einseitigen Zollpräferenzen“, die die EU im Rahmen ihres Allgemeinen Präferenzsystems gewährt, sollen geprüft und verabschiedet werden.
Doch faktisch hat Spanien kaum Möglichkeiten, effektiv gegen Repsols Enteignung vorzugehen. Die WTO hat in diesen Fällen keine Kompetenz, und eine einseitige Aussetzung von Handelspräferenzen oder ein Ausschluss Argentiniens von den EU-Mercosur-Verhandlungen wäre nur mit Zustimmung anderer EU-Mitglieder möglich, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt. Die einzig realistische Maßnahme, die Repsol im Fall scheiternder Entschädigungsverhandlungen ergreifen könnte, wäre eine Klage vor dem Weltbank-Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten ICSID – ein Weg, den das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Argentinien und Spanien vorsieht. Gleichwohl kann sich Repsol auch in diesem Fall keine großen Hoffnungen machen, denn diese Verfahren sind langwierig und der Erfolg ist mehr als ungewiss. Voraussichtlich wird sich Repsol darauf berufen, dass die Enteignung diskriminierend sei, da die ebenfalls private argentinische Unternehmensgruppe Petersen ihre Anteile behalten darf.
Argentinien ist das mit über 40 Fällen meist beklagte Land vor dem ICSID. In zehn Verfahren erging bisher ein Urteil, vier davon verlor Argentinien. Die in den verlorenen Fällen festgesetzten Entschädigungen belaufen sich auf rund 400 Millionen US-Dollar, doch hat die Regierung bisher in keinem Fall gezahlt. Sie begründet das damit, dass die Kläger die Vollstreckung der Urteile bisher nicht vor argentinischen Gerichten eingefordert hätten. Die Kläger halten dagegen, dass das ICSID doch gerade die nationale Gerichtsbarkeit aushebeln solle.
Was in der argentinischen Öffentlichkeit bisher eine sehr untergeordnete Rolle spielt, ist die soziale und ökologische Dimension der YPF-Verstaatlichung. Lange vor der Privatisierung des Unternehmens setzten sich Bauernhöfe, Viehbetriebe und Indigene gegen den Verlust ihrer Territorien und die erheblichen Umweltschäden durch dessen Öl- und Gasförderung zur Wehr – Kämpfe, die sich bis heute fortsetzen. So etwa in Loma de Lata in der Provinz Neuquen, wo YPF das größte Öl- und Gasfeld Argentiniens ausbeutet. Nachdem die zahlreichen Öllecks Böden und Grundwasser in dem Gebiet der Mapuche-Gemeinschaften Paymenil und Kaxipayin verseucht hatten, stellten Untersuchungen erhebliche Belastungen der Indigenen mit Schwermetallen fest. Mehrere Klagen wurden seither gegen YPF und andere Ölfirmen angestrengt, unter anderem von Mapuche-Gemeinden und von der Vereinigung ASSUPA, die patagonische Kleinbauern, Viehbetriebe und Indigene vertritt. Die von den Klägern geforderten Entschädigungen erreichen Milliardenbeträge.
Die Regierung kündigte nun an, dass auch die Umweltschäden bei der Berechnung einer etwaigen Entschädigung von Repsol berücksichtigt werden sollen. Dies löste jedoch Kritik in den Reihen der Indigenen aus. Die Mapuche-Gemeinschaft Kaxipayin etwa denunzierte „die Scheinheiligkeit der Regierenden“, denn Repsol sei nicht der einzige Schuldige an den Umweltbelastungen. Während die Mapuche gegen diese Zerstörungen ankämpften, hätten Zentral- und Provinzregierungen die extraktivistischen Aktivitäten stets verteidigt. „Das einzige, was wir von YPF und dem Staat erhalten haben, sind Anschuldigungen, Repressionen, Diskriminierung und Ignoranz.“
Die Konföderation der Mapuche von Neuquen kritisiert ferner die Pläne der Regierung, „die Ausbeutung nichtkonventioneller Öl- und Gasquellen mit Hilfe des Fracking durchzuführen“. Tatsächlich besteht die Gefahr, dass diese überaus umweltschädliche Bohrtechnik verstärkt angewendet werden könnte, nachdem YPF und andere Firmen große Vorkommen an Schiefergas entdeckt haben. Beim Fracking (Hydraulic Fracturing) werden große Mengen Wasser, Sand und toxische Chemikalien in Bohrlöcher gepresst, um Risse in öl- oder gashaltige Gesteinsschichten zu treiben. Die US-Energiebehörde EIA (Energy Information Administration) schätzt, dass Argentinien die drittgrößten technisch förderbaren Schiefergasvorkommen der Welt besitzt. Besonders aussichtsreiche Lagerstätten finden sich danach in den Gesteinsformationen Vaca Muerta und Los Molles in der Provinz Neuquen. Repsol-Präsident Bufau mutmaßte, dass die kürzliche Entdeckung der Vaca Muerta-Vorkommen durch YPF – diese werden auf 22,8 Milliarden Barrel Öläquivalent geschätzt – einer der wesentlichen Gründe der Verstaatlichung sei.
Sollte Argentinien die erheblichen Mittel, die für die Förderung des Schiefergases erforderlich sind, tatsächlich mobilisieren können, woran derzeit noch viele Kommentator_innen zweifeln, drohen den Gemeinden in den Fördergebieten weitere Belastungen. Denn dass die Teilverstaatlichung von YPF zu einer verantwortungsvolleren Ressourcenpolitik führen könnte, dafür gibt es bisher keine Anzeichen. Die Zielvorgaben im Enteignungsgesetz zumindest beschränken sich auf die Maximierung von Investitionen, um nicht nur die Selbstversorgung mit Brennstoffen, sondern auch exportierbare Überschüsse zu erreichen. Schritte zur Reduzierung der Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern hingegen sind eine Leerstelle.

// Aufstieg und Fall eines Clowns

Er könnte einem fast leidtun. Chiles Präsident Sebastián Piñera hat einen steilen Abstieg hinter sich. Dabei war er als Hoffnungsträger der Konservativen gestartet. Nach zwanzig Jahren Demokratie, in denen ununterbrochen Präsident_innen des Mitte-Links Bündnisses Concertación in Regierungsverantwortung gewesen waren, kam 2010 erstmals ein Präsident der chilenischen Rechten an die Macht. Mit seinem neu gegründeten Parteienbündnis Coalición por el Cambio, der Koalition für den Wandel, gewann er die Wahl. Wandel, das war wohl das Stichwort, mit dem er die Wahl für sich entscheiden konnte, schließlich war dies der Wunsch der Mehrheit der Chilen_innen.
Für dieses Versprechen fehlte dann aber zunächst die Zeit: Die ersten Monate der Regierungszeit Piñeras waren vom Wiederaufbau geprägt, nachdem im Februar 2010 eines der stärksten je gemessenen Erdbeben Chile erschütterte. Piñera hatte hierdurch die Möglichkeit, sich als Retter zu inszenieren und konnte so die Versäumnisse seiner Vorgängerregierung anprangern – eine ideale Ausgangsposition, um die ersten Monate zu überstehen.Doch es kam noch besser für Piñera. Zynischerweise war es wieder eine Katastrophe, die für den Präsidenten zum Glücksfall wurde. Als bei dem Minenunglück vom August 2010 33 Kumpel verschüttet wurden, bot sich erneut eine Möglichkeit, den Krisenmanager zu mimen. Nach mediengerecht aufgezogener Rettung der Kumpel sonnte sich Piñera in Umfragewerten, die ihm mehr als 80 Prozent Zustimmung bescheinigten. Piñeras Grinsen überstrahlte dabei die offensichtlichen Mängel bei der Kontrolle von Sicherheits- und Arbeitsstandards in den vielen Minen im Norden Chiles.
Nachdem sich dann herausstellte, dass die Wiederaufbauarbeiten in den von Erdbeben und Tsunami zerstörten Gemeinden mehr als schleppend vorangingen, wurden erste Kritiken laut. Den ersten Sargnagel für Piñeras Projekt „Präsidentschaft“ aber lieferten die Student_innen und Schüler_innen, die schon 2006 riesige Proteste losgetreten hatten, die mit Reformversprechen und kosmetischen Änderungen aber wieder befriedet werden konnten. Ab Mai 2011 begann schließlich eine in Zeiten der postdiktatorischen chilenischen Demokratie nie gesehene Mobilisierungswelle, an der sich teilweise eine Million Chilen_innen beteiligten. Mit ihrer Forderung nach einem Bildungssystem, das nicht wie ein freier Markt organisiert sein soll, stießen sie bei der Regierung auf taube Ohren. Problematisch wurde das Ganze, als klar wurde, dass Umfragen zufolge 80 Prozent der Chilen_innen sich hinter die Forderungen der Bildungsproteste stellten. Piñera, der „Retter der 33“ und „ewiger Strahlemann“, – wegen seines ständigen Grinsens mittlerweile auch „Payaso“ (Clown) genannt –, sank in den Umfragen zwischenzeitlich auf Zustimmungswerte von nur rund 20 Prozent.Seither konnte er auch nicht einmal ansatzweise seine ursprüngliche Popularität zurückgewinnen.
Doch die Bildungsproteste bilden nur einen Teil der Proteste, die der Regierung derzeit um die Ohren fliegen. Hafenarbeiter_innen legten im Februar für Tage den Warenverkehr lahm, die Mapuche, die schon mit allen Vorgängerregierungen in Konflikt geraten waren, protestieren wieder – und aktuell hat sich mit Aysén eine ganze Region gegen die Regierung und ihr neoliberales Politikmodell gestellt. Die Versuche der Regierung, die jeweiligen Proteste mit Repression und Verhandlungen zu beschwichtigen, scheitern am laufenden Band. Präsident Piñera glänzt hierbei vor allem durch Abwesenheit: entweder ist er auf Staatsbesuch oder aber er schweigt einfach. Das eigentliche Regierungshandeln überlässt er Innenminister und Hardliner Rodrigo Hinzpeter. Wenn Piñera dann auch von seinem Amt abtreten würde, könnte er sich getrost auf sein Altenteil zurückziehen. Er ist immer noch der viertreichste Chilene und wird seinen politischen Niedergang, der spätestens bei den nächsten Präsidentschaftswahlen kommen wird, weich gefedert überstehen – und das Mitleid darüber wird sich in Grenzen halten.

„Der kulturelle Wandel ist unumkehrbar“

Im Jahr 2011 gab es große Mobilisierungen in Chile. Auch wenn die Regierung kaum auf die Forderungen reagiert hat, welche Erfolge hat die Bewegung erzielt?
Camila Vallejo: Trotz ihrer Stärke und Vielfalt und der mehr als 80 Prozent Zustimmung in der Bevölkerung, die die Bewegung 2011 für ihre Forderungen bekommen hat, ist es innerhalb der Grenzen unseres politischen Systems, das ja aus der Militärdiktatur gewachsen ist, schwierig, die strukturellen und grundlegenden Forderungen umzusetzen. Die Bewegung hat nicht nur gefordert, dass der Bildung als Markt ein Ende bereitet werden muss, sondern sie spricht auch von einer Steuerreform und von der Wiederverstaatlichung des Kupfers. Bei keiner der Forderungen geht es nur um eine Korrektur des derzeitigen Systems. Einer der großen Erfolge der Bewegung ist, dass sich das Bewusstsein der Chilenen verändert hat. 2009, 2010 war das anders. Die chilenische Bevölkerung lebte individualistisch, konsumorientiert, apathisch. Heute glauben die Chilenen wieder an kollektive Aktionen, haben neue Hoffnung; viele haben die noch aus der Militärdiktatur stammende Angst verloren. Dieser kulturelle Wandel ist unumkehrbar.

Welche Strategien gibt es für das Jahr 2012? ?
Jorge Murúa: Wir sind bereits dabei, für den achten März zu mobilisieren, um das Jahr mit einer Demonstration am Internationalen Frauentag einzuläuten. Aber auch die Bürgerversammlungen werden eine Rolle spielen. Hier werden die Studierenden, die Arbeiter, die Indigenen, die Umweltbewegung und sogar die Kleinunternehmer koordiniert. Zudem ist 2012 ein Wahljahr und es gibt Kandidaten der Bewegung, um die Rechten von der kommunalen Ebene zu vertreiben.
Karol Cariola: Ich glaube, dass im Jahr 2012 nicht die gleiche Stärke an Mobilisierungen auf der Straße erreicht werden wird. Wir sind an einem Punkt, an dem vieles neu gedacht werden muss. Es ist eine Etappe der Reflexion, der Debatte und der Neuaufstellung, um die aus der Bewegung gewachsenen Organisationen zu stärken. Dazu gehören beispielsweise die Bürgerversammlungen. Aber auch der Verband der Studierenden Chiles, CONFECH, befindet sich in einem Diskussionsprozess und prüft, ob auch die privaten Universitäten in die Prozesse eingebunden werden können.

Wie wird die Regierung auf weitere Proteste reagieren? Im Moment soll ja mit einem nach dem Innenminister Hinzpeter benannten Gesetz die Repression verschärft werden.
Karol: Die Regierung hat immer sehr gewaltsam reagiert. Nicht nur mit physischer Gewalt bei den Demonstrationen, sondern auch mit politischer Gewalt. Ein Teil dieser Strategie ist das Hinzpeter-Gesetz, das unsere Mobilisierungen und die Anführer der Bewegung kriminalisieren soll. Damit sollen nicht nur Personen inhaftiert werden können, die an Besetzungen öffentlicher Gebäude teilnehmen, sondern alle, die zu dieser Art von Protesten aufrufen. Das gilt auch für nicht angemeldete Demonstrationen. Viele der Demonstrationen 2011 waren nicht angemeldet.
Camila, du hast dich dazu entschieden, nicht mehr mit der Tageszeitung La Tercera zu sprechen. Welche Rolle spielen die traditionellen Medien für die Bewegung?
Camila: Die großen Medien in Chile werden von zwei Konzernen dominiert, die nicht bloß ökonomische, sondern auch politische Interessen vertreten. Die Forderungen der Bewegung werden verfälscht und verkürzt; sie selbst wird kriminalisiert. Außerdem berichten sie über angebliche Streitigkeiten, die Bewegung sei gespalten, es gebe interne Konflikte und sie sei von der Kommunistischen Partei kontrolliert . Deswegen ist eine unserer Forderungen die Demokratisierung der Gesellschaft. Nicht bloß in Bezug auf die natürlichen und ökonomischen Ressourcen, die gerechte Verteilung dieser und der politischen Macht, sondern auch in Bezug auf die extreme Medienkonzentration.

Camila, du wirst immer als Anführerin dargestellt, was einerseits sicher von Vorteil ist, weil die Medien leider so funktionieren. Andererseits ist die Personalisierung auch eine Gefahr für die Bewegung . Wie siehst du deine derzeitige Rolle?
Camila: Oft ist es notwendig, dass es eine Führungsperson gibt, oder jemanden, der die Ideen einer Bewegung in die Öffentlichkeit trägt. Nichtsdestotrotz führt die Personalisierung dazu, dass Informationen stark manipuliert werden. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ursache für die Proteste des letzten Jahres in der Verfestigung des neoliberalen Modells liegt. Darüber wird aber nicht berichtet, im Mittelpunkt stehen persönliche Fragen. Ich werde sogar gefragt, wann das zu Ende sein werde, wann ich zufrieden sein werde! Wir lehnen diese Vorstellung ab, weil die Leute, die nicht so sehr mit der Bewegung verbunden sind, glauben, dass das Aufkommen dieser Ideen von den Anführern kommt. Die Bewegung und der zu Grunde liegende gesellschaftliche Prozess hängen nicht von einer Person ab. Die Bewegung ist nicht wegen mir entstanden und geht auch nicht mit mir zu Ende.
Karol: Das ist die einfachste Taktik, um soziale Bewegungen zu zerstören. Deswegen wird Camila auch so häufig kritisiert. Wir haben die Delegation daher auch so besetzt, wie sie ist. Wir haben hier allen Medien gesagt, dass wir nur zusammen Interviews geben. Wenn man sich die verschiedenen Artikel ansieht, fällt auf, dass in fast allen die Rolle der Delegation weggelassen wird und sich alles nur auf Camila konzentriert. Wir wussten, dass das so sein würde und haben uns trotzdem den Medien ausgesetzt. Wir lassen nicht zu, dass die Bewegung dadurch zerstört wird, dass man eine Anführerin kaputt macht. Besonders weil Camila dieser Idee immer treu gewesen ist. Sie hat sich immer hinter das Kollektiv gestellt.

Ihr habt die Kommunalwahlen im Oktober erwähnt. Wie werdet ihr euch in die Parteienpolitik einbringen, obwohl die Bewegung doch eine soziale Bewegung ist?
Karol: Ich glaube, hier muss genauer differenziert werden. Diese Bewegung ist eine breite, soziale und vielfältige Bewegung, der viele politische Strömungen angehören. Wir sind Repräsentanten einer politischen Strömung, einer Vision. Genauso gibt es andere politische Organisationen der Linken, des Zentrums, unabhängige, die allesamt einverstanden mit den Forderungen der Bewegung sind. Deswegen gibt es nicht nur eine Vision, wohin sich die Rolle der Bewegung im Bezug auf die Kommunal- und Präsidentschaftswahlen hin entwickeln soll. Jede Organisation des Prozesses hat ihre eigenen Ideen. Wir als Aktivisten der kommunistischen Partei sind Teil der Bewegung, nicht deren Besitzer.

Es gibt ebenfalls eine starke Repression gegen die Mapuche in Chile. Gibt es eine Position der CONFECH oder der Juventudes Comunistas zu diesem Thema?
Camila: Im Vergleich zu der studentischen Bewegung und allen anderen sozialen Bewegungen ist die Repression gegenüber den Mapuche sehr viel systematischer. Die Mapuche-Gemeinden werden militärisch unterdrückt, ständig gibt es Übergriffe, bei denen es zu Aggression und Gewalt gegen Kinder und Frauen kommt. Durch die Geschehnisse vom letzten Jahr haben sich unsere Verbindungen mit den Mapuche verstärkt. Es gab sie bereits vorher, aber seit 2011 ist die Föderation der studierenden Mapuche (FEMAE) aktiver Teil der CONFECH. So werden die Probleme der Mapuche sichtbarer und ihre Forderungen stärker in die Öffentlichkeit getragen. Die heutige Situation der Mapuche, die Kriminalisierung, Militarisierung, die verübten Morde, wird sonst verschwiegen.
Karol: Bereits 2010 gab es große Proteste für die Befreiung der politisch inhaftierten Mapuche. Eine ihrer Anführerinnen, Natividad Llanquileo, hat gerade Europa besucht, um auf die Situation der Mapuche aufmerksam zu machen. Zum Beispiel wurden einige ihrer politischen Anführer zu Gefängnisstrafen von bis zu 120 Jahren verurteilt. Das ist ein Ergebnis des Antiterrorgesetzes, das extrem kriminalisierend ist und das fragwürdige Beweismittel zulässt. Dazu gehören sogenannte anonyme Zeugen. In den Prozessen tauchten mehr als hundert solcher Zeugen auf, von denen niemand weiß, woher sie kommen oder wer sie sind, die aber die angeklagten Mapuche direkt beschuldigt haben. Außerdem waren einige bis zu zwei Jahre in Untersuchungshaft, bevor überhaupt irgendwelche Beweise gegen sie vorlagen. Diese Strafen werden den Mapuche auferlegt, nur weil sie Indigene sind, die ihr Land und ihre Rechte einfordern.

Im Januar gab es einen Skandal, als der Bürgermeister von Ñuñoa, Pedro Sabat, die Schülerinnen des Nationalen Mädcheninternats als Huren bezeichnete. Ist die chilenische Gesellschaft sexistisch?
Karol: Ja, insgesamt kann man das so sagen. Sabats Entgleisung zeigt aber auch, dass die Rechte jede Möglichkeit nutzt, um die Bewegung zu diffamieren. Das ist der gleiche Mechanimus der Demobilisierung wie der Versuch der Kriminalisierung durch das Hinzpeter-Gesetz oder wenn behauptet wird, dass sich in einigen besetzten Schulen Drogenhandel entwickelt hätte. Weil die Regierung sich nicht mit Argumenten verteidigen kann, bedient sie sich nun schmutziger Tricks. Sabats Verhalten zeigt, dass er verzweifelt ist.

In Lateinamerika existieren viele linke Bewegungen und Regierungen. Gibt es eine, die als Inspiration für Chile dienen kann?
Jorge Murúa: Der Prozess, den wir gerade in Chile erleben, ist durch und durch chilenisch. Was wir zunächst wollen, ist ein sozialer, ein demokratischer und ein solidarischer Staat. Ob wir dem Ganzen den Namen A, B oder C geben ist unerheblich, aber der Prozess muss für uns in eine Richtung gehen, die den Neoliberalismus überwindet. Diese Art von Staat können wir nicht auf einem Weg erreichen, wie ihn zum Beispiel Chávez in Venezuela gegangen ist. Wir hatten in Chile 17 Jahre eine Militärdiktatur, die das neoliberale Modell eingeführt und gefestigt hat. Deswegen müssen wir unsere Verfassung erneuern, die noch aus der Militärdiktatur stammt. Davon ausgehend werden wir unseren eigenen Prozess aufbauen, und wenn am Ende die verschiedenen Prozesse Lateinamerikas zusammenfinden, dann ist das gut.

Wie denkt ihr, hat sich das Bild von Chile in Europa durch die Proteste verändert?
Karol: In Chile wurde für lange Zeit versucht, ein Bild vom Land zu zeichnen, das sich von dem, was wirklich im Land passiert, sehr unterscheidet. Chile wurde als Bastion des Neoliberalismus in Lateinamerika gezeigt, von konstantem ökonomischem Aufschwung, mit dem die Armut verringert wird und so weiter. Chile ist außerdem Mitglied der OECD geworden, was sehr gelobt wurde. Das hat dazu geführt, dass das Bild von Chile in Europa sehr positiv war. Dementsprechend sind viele Menschen überrascht von der Realität, die die Bewegung ans Licht bebracht hat: die Diskriminierung, die fehlenden Möglichkeiten, das konstante Anwachsen der Ungleichheit.

Was sind Eure Eindrücke nach der Reise?
Karol: Ich glaube, unsere Schlussfolgerung nach der Reise ist, dass sich die Krise des Kapitalismus in allen Ecken der Welt auf die gleiche entmenschlichende Art ausdrückt. Selbstverständlich immer in Relation zum derzeitigen Modell; die Armut hier in Europa ist nicht dieselbe wie in Lateinamerika. Die Schwierigkeiten und Ungleichheiten treten auf unterschiedliche Weise zu Tage, aber der Mechanismus ist im Endeffekt der Gleiche. Wir möchten unsere Erfahrungen teilen und zeigen, wie das chilenische Modell ist, damit ihr in Europa nicht zulasst, dass hier das gleiche passiert. Damit ihr nicht zulasst, dass die sozialen Garantien und der Wohlfahrtsstaat aufgegeben werden.

Kasten:

Die Aktivist_innen (von links): Camila Vallejo (23) ist stellvertretende Vorsitzende der Studierendenvereinigung der Universität von Chile (FECH). Sie studiert seit 2006 Geographie. Von November 2010 bis Dezember 2011 war sie Vorsitzende der FECH und Sprecherin des Verbands der Studierenden Chiles CONFECH, in dem die Studierenden der traditionellen staatlichen Universitäten organisiert sind. // Karol Cariola (24) studiert seit 2005 Geburtshilfe an der Universität Concepción. In den Jahren 2009 und 2010 war sie Vorsitzende der dortigen Studierendenvereinigung. Seit November 2011 ist Karol Cariola Generalsekretärin der Kommunistischen Jugend, der Jugendorganisation der Kommunistischen Partei Chiles. // Jorge Murúa (35) ist Mitglied der Leitung der Metallarbeitergewerkschaft CONSTRAMET sowie des Gewerkschaftsdachverbandes CUT. // Die drei Aktivist_innen bereisten Anfang Februar auf Einladung der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der GEW Deutschland, um über die soziale Bewegung in Chile zu berichten und sich mit deutschen Aktivist_innen auszutauschen.

Hinzpeter brandmarkt Mapuche

„Er will ein ganzes Volk brandmarken, er sagt uns damit, dass alle Mapuche Verbindungen mit terroristischen Organisationen haben, dass wir alle Terrorakte verüben würden“, so der Mapuche-Anwalt Lautaro Loncón. Er, das ist der chilenische Innenministers Rodrigo Hinzpeter. Der Hardliner stellte die Mapuche unter Generalverdachtmacht, nachdem in der Stadt Carahue am 5. Januar sieben Feuerwehrmänner bei Löscharbeiten ums Leben gekommen waren. Lautaro Loncón reichte Beschwerde vor dem Berufungsgericht in Santiago ein und forderte präventive Schutzmaßnahmen für die Mapuche-Gemeinden.
Die Mapuche, größte indigene Gemeinschaft in Chile, stehen seit dem Entstehen des chilenischen Staats im Konflikt mit diesem. Wegen ihrer Forderungen nach Rückgabe ihrer Territorien, die inzwischen verkauft, von Großgrundbesitzer_innen illegal besetzt oder von transnationalen Konzernen ausgebeutet wurden, sind sie immer wieder massiver Repression ausgesetzt. Gleichzeitig gehören die Mapuche zu der ärmsten Bevölkerung Chiles.
Héctor Llaitul, Anführer der CAM, der aufgrund einer unter Folter erpressten Aussage im Gefängnis sitzt, gab in einer Erklärung bekannt, dass die CAM nicht für die Ereignisse in Carahue verantwortlich sei. Trotzdem hielt Hinzpeter an seinen Anschuldigungen fest, die Mapuche als eigentliche Verantwortliche für den Tod der Feuerwehrmänner zu identifizieren. Seitdem überschlugen sich die Ereignisse. Einheiten der chilenischen Polizei, der Carabineros, rückten in Mapuche-Gemeinden ein, sperrten Straßen und führten Durchsuchungen durch, die in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit vielen Verletzten endeten.
Für besondere Empörung sorgte hierbei der Fall von Teresa Millacheo, einer schwangeren Mapuche, die nach einem Polizeieinsatz mit Atemnot und Erbrechen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die Carabineros hatten illegalerweise Tränengas bei einer Durchsuchung eingesetzt.
Furore machte außerdem ein Video einer Polizeidurchsuchung in Metrenco, bei der Carabineros Guillermina Painevilu, die ihren zweijährigen Sohn auf dem Arm trug, zu Boden warfen, beschimpften, mit dem Gewehrkolben schlugen und sie anschließend mit gezogener Waffe bedrohten. Zusammen mit ihrer Tochter Jessica Guzmán Painevilu, die dieses Video mit ihrem Handy aufnahm, wurde sie anschließend festgenommen und in Handschellen abgeführt. „Wenn ich das Video nicht gemacht hätte, hätte uns wahrscheinlich keiner geglaubt, mit welcher Gewalt die Carabineros gegen uns vorgehen“, erklärte Guzmán, nachdem sie zusammen mit ihrer Mutter bei der Verhandlung in Temuco freigesprochen wurde. Das Gericht entschied, dass die Festnahmen illegal waren.
Die Anwältin der Angeklagten, Maria del Rosario Salamanca, sagte in einem Interview: „Sie haben keinerlei Verbrechen begangen, sie standen lediglich im Vorgarten ihres Hauses und haben die Polizeidurchsuchung auf Video aufgenommen.“ Wäre eine chilenische Frau mit ihrem Sohn auf der Hauptstraße Avenida Alemania gestanden und hätte zugeschaut, wie Barrikaden gebaut werden, dann wären die Carabineros mit Sicherheit nicht zu ihnen nach Hause gekommen und hätten sie festgenommen, erläuterte Salamanca. „Ich bin davon überzeugt, dass dies eine diskriminierende Handlung war.“
Die Polizeiübergriffe gehen indes weiter wie zum Beispiel in der Region von Ercilla mit gewaltsamen Polizeiaktionen und Tränengasangriffen. Der Sprecher des Mapuche-Studentenverbandes FEMAE, José Ancalao, erklärte, die Carabineros und Spezialeinheiten versuchten, eine Konfrontation zu provozieren, bei denen es Tote geben würde. Ancalao wurde bereits selbst bei Bildungsprotesten von der Polizei zusammengeschlagen und festgenommen.
Solidarität erfahren die betroffenen Mapuche von den Studierendenvertreter_innen, die durch die massiven Bildungsproteste 2011 an politischem Gewicht gewonnen haben. Noam Titelman, Sprecher der Universidad Católica aus Santiago, brachte die Besorgnisse auf den Punkt, als er anmerkte, wenn sich die Öffentlichkeit nicht dem Thema widme, könne es womöglich einen neuen Matías Catrileo geben.
Matías Catrileo ist einer der Jugendlichen, die in den letzten Jahren bei friedlichen Landbesetzungen von den Carabineros erschossen wurde (siehe LN 407). Der Carabinero Walter Ramírez, der den jungen Mapuche erschoss, wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und einem Tag verurteilt. Mapuche aber, die durch Proteste wie durch Landbesetzungen oder durch die Entwendung von Holz von den Grundstücken der Forstunternehmen auf ihre Lage aufmerksam machen und gegen die illegalen Landnahmen demonstrieren, haben wesentlich schlimmere Strafen zu erwarten. Grundlage hierfür ist in vielen Fällen das Anti-Terror Gesetz, das nun auch gegen die vermeintlichen Mapuche-Brandstifter angewendet werden soll. Verdächtige können dann bis zu zehn Tage in Haft bleiben, bis es zu einer formalen Anklage kommt. Sie können über einen langen Zeitraum in Untersuchungshaft gehalten werden. Staatsanwälte können ihre Beweise sogar vor der Verteidigung geheim halten und es werden anonyme Zeugen zugelassen.
Aber nicht nur die Studierenden äußern sich kritisch über das Verhalten der Exekutive. Der Bürgermeister von Carahue, Pedro Vera, ging von Anfang an nicht von einem terroristischen Anschlag aus. „Für uns war das, was in Casa de Piedra passierte, ein Unfall.“ Es sei Rassismus und Diskriminierung gegenüber den Mapuche, wenn in diesem Fall das Antiterrorgesetz angewendet werde und im Fall der verheerenden Waldbrände von Quillón oder Torres del Paine nicht, sagte Vera in einem Interview mit dem Radiosender ADN. Selbst der örtliche Kommandant der Feuerwehr, Héctor Rebolledo, meinte, dass die Brände durch die Herstellung von Holzkohle ausgelöst wurden. Laut Statistiken der Nationalen Forst-Gesellschaft Chiles sind im letzten Jahrzehnt 54 Prozent der Waldbrände in der Region durch Unfälle, wie Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit, verursacht worden. Mittlerweile sind zwei Personen festgenommen worden, die angeblich die Brände verursacht haben sollen. Bis jetzt sind die Gutachten über die mögliche Ursache der Brände noch nicht fertig – und die Repräsentanten der Staatsanwaltschaft möchten sich noch nicht auf eine Hypothese festlegen. Die Verdächtigen Jorge Urrutia Hormazábal und Jorge Agurto Luengo sind keine Mapuche. Gegen sie wurde auch nicht das Anti-Terror-Gesetz angewendet und sie wurden schon wieder auf freien Fuß gesetzt.
Rodrigo Hinzpeter, der durch seine Anschuldigungen die Grundlage für die Repression gelegt hatte, versucht sich nun aus der Affäre zu ziehen. In dem Verfahren wegen der von Anwalt Lautaro Loncón eingereichten Beschwerde legte er dem Berufungsgericht einen Bericht vor, in welchem er bestreitet, bestimmte Personen oder Gruppen für die Feuer verantwortlich zu machen. „Es wurden Passagen meiner Erklärung umgeschrieben. Ich habe weder angeordnet noch gefordert, dass es Untersuchungen gegen Mitglieder einer Ethnie geben soll“, beteuerte der Innenminister. Anders sah das Beschwerdeführer Loncón und erklärte, dass Hinzpeter keinerlei Beweise für seine Anschuldigungen vorlegen könne und nun den Medien die Schuld in die Schuhe schiebe. Das Berufungsgericht befand in einem einstimmigen Beschluss, dass die Aussagen über eine Verbindung der CAM mit den Waldbränden keine Bedrohung für die Mapuche-Gemeinden darstellen würden. Dass nach den haltlosen Anschuldigungen Hinzpeters die Repression gegen die Mapuche wieder losgetreten wurde, hat das Gericht dabei wohl nicht in Betracht gezogen.

„Wir brauchen eine Änderung der Verfassung“

„Ein Attentat auf die Freiheit“ – laut Präsident Sebastián Piñera wäre öffentliche, gebührenfreie Bildung nichts anderes als das. Auch ansonsten wird von Regierungsseite eifrig daran gearbeitet, die Bildungsproteste in Chile zu delegitimieren. Nachdem die Regierung zwischenzeitlich postuliert hatte, die Bewegung sei kurz vor dem Niedergang, fand am 22. September erneut eine Großdemonstration in Santiago de Chile mit mehr als 100.000 Teilnehmer_innen statt, womit sich diese Behauptung als falsch erwies. Wahr ist, dass es zwischenzeitlich Konflikte innerhalb der Bewegung gab. Vor allem Camila Vallejo wurde von einigen Studierendenvertreter_innen als nicht mehr repräsentativ kritisiert, da an den Verhandlungen mit der Regierung teilweise kommunistische und sozialistische Oppositionspolitiker_innen teilnahmen.
Mittlerweile sind die Kritiken innerhalb der Bewegung aber verstummt, und die Regierung ließ über den Regierungssprecher Andrés Chadwick verlauten, es sei ein Fehler gewesen, von einer „Abnutzung der Bewegung“ zu sprechen.
Die Anerkennung der Stärke der Bewegung hat allerdings nicht dazu geführt, dass die Forderungen der Studierenden als ernstzunehmender Vorschlag aufgefasst werden. Präsident Piñera behauptet, die Regierung sei gegen kostenlose Bildung, da „erstens Chile nicht in der Lage ist, dieses Ziel, zu erreichen, und es zweitens ungerecht ist, mit den Steuern, die die Ärmsten in unserem Land zahlen, die Bildung für die Reichsten zu finanzieren.“
Die Behauptung der Regierung, kostenlose Bildung sei in Chile unmöglich, hat auch dazu geführt, dass die Studierendenvertreter_innen erneute Verhandlungen mit der Regierung abgebrochen haben. Davor hatte es so gewirkt, als ob die Regierung schlussendlich doch auf die Studierenden eingehen würde, hatte sie doch angekündigt, die Ausgaben für Schulen und Universitäten im kommenden Jahr um sieben Prozent zu erhöhen. Nachdem dann die Studierenden aber ihren Druck fortsetzten, um ihrer Forderung nach kostenloser Bildung Nachdruck zu verleihen, zeigte sich, dass die Regierung am Grundprinzip von gebührenpflichtiger Bildung ohne Wenn und Aber festhält. Ihr Kompromissvorschlag sah lediglich vor, Stipendien an die ärmsten 40 Prozent der Studierenden zu vergeben. Die zu großen Teilen private Finanzierung der Bildungseinrichtungen soll aber beibehalten werden, obwohl die OECD erst kürzlich feststellte, dass Chile das Mitgliedsland mit dem größten Anteil an eben dieser privaten Finanzierung sei.
Dass die Studierenden diesen Kompromiss ablehnen, der im Gegensatz zu der wegen des Pinguinaufstands (siehe LN 385/386) von der Regierung Bachelet verabschiedeten Gesetzesänderung im Jahr 2006 ein großer Fortschritt wäre, zeugt von gewachsenem Selbstbewusstsein der Studierenden. „Unter diesen Bedingungen ist es unmöglich weiter am Verhandlungstisch zu bleiben“, meinte Studierendensprecherin Camila Vallejo. Leisten können sich die Studierenden ihre harte Linie auf jeden Fall, ist die Popularität von Sebastian Piñera und seiner Regierung wegen der Proteste doch immer noch äußerst niedrig, während die Studierenden weiterhin von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützt werden. Zusätzlichen Aufwind haben die Protestierenden durch ein von einer großen Gruppe verschiedener Organisationen am 7. und 8. Oktober durchgeführtes Plebiszit erfahren. An diesem nahmen rund eineinhalb Millionen Chilen_innen teil, was gut zehn Prozent der Bevölkerung entspricht, von denen sich 87,15 Prozent der Forderung nach einer kostenlosen Bildung und einem verbindlichen Plebiszit zur Lösung des Konflikts anschlossen. Beispielhaft für den Umgang der Regierung mit basisdemokratischer Initiative steht die Äußerung von Senator Víctor Pérez von der postfaschistischen UDI (Demokratische Unabhängige Union): „Ein ernstzunehmendes Land regiert man nicht mit Plebisziten im kubanischen und chavistischen Stil.“
Genauso konstant wie die Unbeweglichkeit der Regierung bei inhaltlichen Fragen bleibt auch die Gewalt gegen die Aktivist_innen im Land. Bei einer Demonstration am 6. Oktober in Santiago wurden mehr als 130 Demonstrant_innen festgenommen, die aber zu großen Teilen direkt danach wieder freigelassen werden mussten. Berichte über Übergriffe auf friedliche Demonstrant_innen sind nach jeder Demonstration zu hören. In Temuco, im Süden des Landes, wurde ein Wohnheim studierender Mapuche gestürmt und von Polizisten verwüstet, was landesweite Empörung in der Studierendenbewegung auslöste.
Neben der physischen Gewalt wird auch juristisch daran gearbeitet, den Protesten Raum für Entfaltung und Legitimität ihrer Aktionsformen zu nehmen. Piñera und sein Kettenhund, Innenminister Rodrigo Hinzpeter, kündigten einen Gesetzesentwurf an, mit dem sie gegen „Kriminalität, gegen diejenigen, die gegen öffentliche Ordnung und somit gegen die Rechte und Freiheiten der immensen Mehrheit der Chilenen handeln“ vorgehen wollen. Diese Maßnahme bedeute vor allem, dass das Besetzen einer Schule oder Universität keine Ordnungswidrigkeit mehr wäre, sondern eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Gleichzeitig soll auch das Tadeln eines Polizisten unter Strafe gestellt werden – eine politische Maßnahme, um die Justiz noch mehr zur Waffe gegen die Proteste zu machen.
Doch die Proteste bekommen mittlerweile auch Unterstützung von unerwarteter Seite. Michelle Bachelet, von 2006 bis 2010 Präsidentin des Landes, die sich die letzten fünf Monate nicht zu den Protesten geäußert hatte, erachtete es wohl als opportun, sich nun, da klar ist, dass die Schüler_innen und Studierenden nicht klein beigeben werden, zu äußern. In dem Interview mit dem Radiosender Radio Cooperativa meinte die Ex-Präsidentin, dass Chile heute eine „enorme Chance“ habe, „das Bildungssystem zu verbessern“, eine Chance, die sie während ihrer Regierungszeit nicht gehabt habe, da sie nicht mit der Unterstützung der Rechten rechnen konnte, als sie das Bildungssystem ändern wollte. Auch von dem unabhängigen Präsidentschaftskandidaten von 2010, Marco Enríquez-Ominami, kam Unterstützung. Vor den letzten Verhandlungen der Studierendenvertreter_innen mit der Regierung meinte er, die Studierenden sollten auf keinen Fall ihre Forderungen abschwächen.
Die Anbiederungsversuche von Parteipolitiker_innen haben jedoch bis dato wenig Eindruck bei den Studierenden und Schüler_innen hinterlassen. Mittlerweile werden die Forderungen ob des Rückenwinds, den sie haben, immer weitreichender. „Wir brauchen eine Änderung der Verfassung“ so Camila Vallejo im Interview mit der Zeitung el ciudadano. Der Kampf für eine gerechte und kostenlose Bildung geht in Chile unvermindert weiter.

Ewiges Antiterrorgesetz

„Gobierno Fascista!“ („Faschistische Regierung!“), schrie die Sprecherin der hungerstreikenden Mapuche, Natividad Llanquileo, am Abend des 8. Juni 2011 über den Kurznachrichtendienst Twitter in die virtuelle Welt. Normalerweise drückt sich die Schwester von einem der vier gefangenen Mapuche zwar bestimmt aus, bevorzugt dabei aber diplomatischere Töne. Diesmal jedoch war sie außer sich und verzweifelt. Die chilenische Gefängnisbehörde hatte die vier geschwächten Gefangenen kurz zuvor in einer Nacht- und Nebelaktion in vier verschiedene Krankenhäuser verlegen lassen. Die Kommunikation unter den Häftlingen und damit auch eine Verhandlungslösung zur Beendigung des Hungerstreiks, hatte sie so unmöglich gemacht. Am darauf folgenden Tag brachen die vier ihre Protestaktion nach 88 Tagen ab. Eine längere Verweigerung der Nahrungsaufnahme hätte für die inhaftierten Aktivisten, die bereits letztes Jahr in Hungerstreik getreten waren, lebensbedrohliche Konsequenzen haben können (siehe LN 435/436 und 437 sowie Kasten).
Die vier Gefangenen Jonathan Huillical, José Huenuche, Ramón Llanquileo und Héctor Llaitul sind Mitglieder der Koordination der Gemeinden in Konflikt Arauco-Malleco (C.A.M.). Die C.A.M. ist eine der radikaleren Mapuche-Gruppen, die im Zuge von Landbesetzungen auch Sabotageakte gegen Sachwerte von Forstfirmen und GroßgrundbesitzerInnen für legitim halten. Sie waren angeklagt wegen „versuchten Mordes“ an Staatsanwalt Mario Elgueta und Körperverletzung von drei Beamten der chilenischen Kriminalpolizei im Jahr 2008. Der Staatsanwalt Elgueta war mit einer größeren Zahl Polizisten in eine Mapuche-Gemeinde gefahren, um eine Razzia durchzuführen. Dabei wurde sein Fahrzeug nach eigenen Angaben mit einer Schrotflinte beschossen, er selbst sei an einer Hand verletzt worden. Die Angeklagten bestritten jeglichen „Attentatsversuch“ und sprachen von einem politisch motivierten Konstrukt zur Kriminalisierung der C.A.M. und der gesamten Mapuche-Bewegung.
Der Prozess wegen dieses Vorfalls hatte am 8. November 2010 vor dem Strafgericht von Cañete begonnen und dauerte drei Monate. Insgesamt 17 politische Häftlinge der Mapuche saßen dabei auf der Anklagebank. Der Prozessbeginn erfolgte nur wenige Tage nach Ende eines anderen Hungerstreiks von Mapuche-Gefangenen (siehe Kasten). Die Regierung hatte damals als Teil der Abmachung zur Beendigung des Streiks versprochen, das Antiterrorgesetz aus der Pinochet-Zeit nicht gegen die Mapuche anzuwenden. Das Verfahren in Cañete war der „Testballon“, ob die Regierung sich an ihre Abmachungen halten würde.
Schnell wurde jedoch offensichtlich, dass die Zusage der Regierung nur unerhebliche Folgen für den Prozess haben würde: Zwar hielt sich der Anwalt des Innenministeriums formell an die Abmachung, die Staatsanwaltschaft nutzte jedoch Beweise, die sie durch Verfahren nach dem Antiterrorgesetz erlangt hatte. So dauerte die Untersuchungshaft länger, anonyme BelastungszeugInnen traten auf und nur Teile der Ermittlungsakten standen der Verteidigung zur Verfügung. Es war den AnwältInnen der Mapuche auch nicht möglich, die anonymen ZeugInnen ins Kreuzverhör zu nehmen. Am 22. Februar ging das Gerichtsverfahren mit dreizehn Freisprüchen und vier Verurteilungen zu Ende.
Noch vor Verkündung des Strafmaßes traten die vier Verurteilten in einen weiteren unbefristeten Hungerstreik. Sie bezeichneten den Schuldspruch als eine politisch motivierte Verurteilung der Führung der C.A.M. und forderten die Neuaufnahme eines fairen Gerichtsverfahrens ohne Anwendung des Antiterrorgesetzes. Außerdem kritisierten die vier Mapuche, dass sie für die gleichen Vorwürfe in einem parallelen Verfahren von der Militärjustiz in Valdivia vor Gericht standen – in diesem Verfahren waren sie zuvor im Dezember 2010 freigesprochen worden.
Die Anwendung der Militärjustiz gegen ZivilistInnen ist ebenfalls ein Relikt aus Zeiten der Militärdiktatur, das in den Jahren zuvor von verschiedenen internationalen Instanzen kritisiert worden war. Nach dem Hungerstreik vom vergangenen Jahr hatte das chilenische Parlament eine Reform des Gesetzes beschlossen, die Änderungen waren jedoch zum Zeitpunkt des Prozesses gegen die Mapuche noch nicht in Kraft getreten.
Am 22. März dieses Jahres, eine Woche nach Beginn des Hungerstreiks, verkündete das Gericht in Cañete das Strafmaß: Huillical, Huenuche und Llanquileo wurden zu 20, Llaitul zu 25 Jahren Haft verurteilt. Innenminister Rodrigo Hinzpeter versicherte, dass die Regierung sich an ihr Versprechen gehalten habe, jedoch keine Verantwortung für das Handeln der Staatsanwaltschaft übernehmen könne: „Wir sind jetzt abhängig von der Judikative“, sagte er am 26. April gegenüber der Presse. Die AnwältInnen der vier Gefangenen riefen umgehend den Obersten Gerichtshof an und forderten eine Annullierung des Prozesses wegen Verfahrensfehlern. Der Oberste Gerichtshof nahm die Beschwerde an und kündigte eine Entscheidung für Anfang Juni an – einem Zeitpunkt, an dem der Hungerstreik bereits über 80 Tage andauern würde.
Die Angehörigen und Unterstützergruppen der Gefangenen starteten eine breit angelegte Mobilisierungskampagne, um der Forderung nach einem neuen, fairen Prozess Nachdruck zu verleihen. Abgeordnete der Opposition brachten eine Begnadigung der Gefangenen zur Debatte. Jedoch schaffte es die Bewegung für die Freilassung der Mapuche-Gefangenen nicht, an die Mobilisierungserfolge des Vorjahres anzuknüpfen. Und auch die katholische Kirche, die sich 2010 als Vermittlerin zur Verfügung gestellt hatte, reagierte zaghaft. Dies hing unter anderem damit zusammen, dass die sozialen Bewegungen in Chile zeitgleich vehement gegen Privatisierungen im Bildungssektor und das HidroAysén-Staudammprojekt protestierten (siehe LN 444). Die Forderungen der Mapuche gingen in der Breite dieser Proteste unter – auch wenn sich die chilenische Linke immer stärker die Abschaffung des Antiterrorgesetzes auf die Fahnen schreibt. Dennoch haben es die Mapuche in der chilenischen Linken seit jeher schwer, sich als eigenständige Bevölkerungsgruppe und der Betonung ihrer Identität Gehör zu verschaffen.
Trotz der gesunkenen öffentlichen Aufmerksamkeit gab es im Mai dieses Jahres zunächst Hoffnung: Das Berufungsgericht in Concepción sprach die vier Angeklagten im von der Militärgerichtsbarkeit in Valdivia begonnenen Parallel-Verfahren endgültig frei. Doch der Spruch des Obersten Gerichtshofes am 3. Juni war ernüchternd: Zwar erkannten die RichterInnen einige Verfahrensfehler an. Statt jedoch ein neues Verfahren anzuordnen, befanden sie den Schuldspruch und damit auch das Antiterrorverfahren für rechtens. Sie senkten das Strafmaß für Llaitul auf vierzehn Jahre Haft und für die drei weiteren Gefangenen auf acht Jahre. Aus einer Verfahrensbeschwerde wurde so ein Urteil, das vor der chilenischen Gerichtsbarkeit nun nicht mehr anfechtbar ist.
Daraufhin beschlossen die bereits erheblich geschwächten Gefangenen eine Fortführung des Hungerstreiks „bis zur letzten Konsequenz“. Wenige Tage später, am 9.Juni, erklärten sie jedoch das Ende der Streikbewegung und kündigten die Gründung eines „Komitees für die Rechte der Mapuche-Bevölkerung“ an. Dieser Instanz sollen neben der katholischen Kirche auch das staatliche Menschenrechtsinstitut angehören – nicht jedoch VertreterInnen der Piñera-Regierung. Diese hat schließlich die schwache Anbindung der Mapuche-Organisationen an die linken Bewegungen ausgenutzt und den Dialog mit den Indigenen verweigert. Sie bekräftigte dadurch ihre kompromisslose Haltung in der Land- und Autonomiefrage und unterstrich gleichzeitig ihre bedingungslose Unterstützung für rechtskonservative GroßgrundbesitzerInnen sowie transnationale Forst- und Stromkonzerne, die im chilenischen Süden das Sagen haben. Jegliche Infragestellung des ökonomischen Entwicklungsmodells will sie somit im Keim ersticken.
Dass die Verhinderung von Protesten durch Kriminalisierung eine Illusion ist, wurde jedoch wenige Tage nach dem Hungerstreik deutlich: Am 24.Juni erhoben sich mehrere Mapuche-Gemeinden gegen ein neues dreistufiges Staudammprojekt des Unternehmens Pilmaiquén S.A. nahe Osorno. Die betroffenen Mapuche-Gemeinden wurden nicht konsultiert – geschweige denn in die Entscheidung für das Großprojekt miteinbezogen, wie es die Konvention 169 der ILO über indigene Rechte eigentlich vorschreibt. Chile hat diese Konvention 2008 ratifiziert.
Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, Human Rights Watch oder Amnesty International haben in den letzten Jahren immer wieder kritisiert, dass die chilenischen Regierungen internationale Konventionen und Verträge über die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen nicht einhalten. Sie übergehen die Rechte der Mapuche als Bevölkerungsgruppe mit eigener Identität und Territorium und gehen gleichzeitig in juristischen Verfahren mit diskriminierender Härte und Sondergesetzen wie dem Antiterrorgesetz gegen die Mapuche vor, so die Kritik der Internationalen Organisationen. In den nächsten Monaten stehen eine Reihe weiterer Gerichtsverfahren gegen Mapuche-AktivistInnen an. Sollte sich nichts an der harten Linie der Piñera-Regierung ändern, sind weitere Hungerstreiks programmiert.
Natividad Llanquileo will vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Regierung Piñera klagen. Dies sei die letzte juristische Möglichkeit, um sich gegen unfaire und diskriminatorische Behandlung seitens der chilenischen Justiz zur Wehr zu setzen.

KASTEN:
Streik der Verzweiflung

2010 waren erstmals 34 Mapuche verschiedener Gruppierungen und Gemeinden in einen gemeinsamen Streik getreten, der mit der symbolträchtigen 200-Jahre-Unahängigkeitsfeier der chilenischen Republik – dem Bicentenario – zusammenfiel. Huillical, Huenuche, Llanquileo und Llaitul hatten auch damals die Nahrungsaufnahme verweigert. Die Protestaktion fand in internationalen Medien viel Beachtung (siehe auch LN 435/36 und 437). Nach 88 Tagen versprach die Regierung, das Antiterrorgesetz zu modifizieren und die Klagen wegen Terrorismus gegen die Mapuche-Gefangenen aufzuheben. Das Gesetz besteht jedoch weiter. Die Gefangenen erreichten immerhin eine Reform des Militärgesetzes: Militärgerichte dürfen nun keine ZivilistInnen mehr richten.

Terroristen sollt ihr sein

„Lebenslänglich!“ – Diese härteste aller Freiheitsstrafen forderte Ex-Staatsanwalt Alejandro Peña für Pablo Morales und Rodolfo Retamales, denen er vorwirft, Anführer einer terroristischen Vereinigung zu sein. Er betrachtet sie als die Hauptverantwortlichen für über 100 Bombenanschläge, die seit 2005 in Chiles Hauptstadt Santiago gegen Bankautomaten und Regierungsgebäude verübt wurden. Sie und zwölf weitere Angeklagte, zehn Männer und zwei Frauen, sollen TerroristInnen sein, AnarchistInnen noch dazu.
Die TäterInnenfrage im sogenannten Caso Bombas schien für die Staatsanwaltschaft klar zu sein: Denn bei den zwei Hauptangeklagten handelt es sich um zwei ehemalige Mitglieder des Mapu Lautaro, einer aus der Undidad Popular hervorgegangen militanten Organisation, die die Militärdiktatur in Chile (1973 bis 1990) bekämpfte, dazu Häuser besetzte und anarchistische Literatur herausgab.
Doch von der anfänglich scheinbar so klaren Sachlage ist nicht mehr viel übrig. Nach einem mehr als 60 Tage andauernden Hungerstreik sind seit dem 5. Mai 2011 sämtliche Beschuldigte aus der Untersuchungshaft in Hausarrest entlassen worden und warten nun dort auf die Eröffnung des Prozesses. Doch die Ermittlungen in diesem Fall dauern schon lange an, ein Ende ist nicht absehbar.
2005 wurde der Staatsanwalt Xavier Armendáriz mit dem Fall beauftragt. Fünf Jahre ermittelte er mit seinem Team, ließ besetzte Häuser überwachen, Telefongespräche abhören, verdeckte ErmittlerInnen einsetzen, ZeugInnen verhören – kurz: er zog alle ermittlungstechnischen Register, konnte aber trotzdem keine Ergebnisse präsentieren. Im Juni 2010 wurde Armendáriz dann durch den mittlerweile ins Innenministerium abgewanderten Alejandro Peña ersetzt, der sich in der Bekämpfung von Drogenbanden einen Namen gemacht hatte. Dieser schaffte in zwei Monaten das, was sein Vorgänger in fünf Jahren nicht erreicht hatte. Er präsentierte 14 Beschuldigte, die er bei zeitgleichen Razzien am 14. August 2010 in Santiago und Valparaíso aus ihren Wohnungen oder Wohnprojekten heraus festnehmen ließ. Acht von ihnen wurden in Hochsicherheitsgefängnisse verfrachtet.
Die Medien stürzten sich sofort auf den Fall und schon bald darauf wurde im Fernsehkanal TVN eine Sondersendung über die Verhafteten ausgestrahlt, die im Wesentlichen auf Bildmaterial der Ermittlungspolizei (PDI) basierte. Gezeigt wurden Aufnahmen versteckter Kameras vor und in besetzten Häusern sowie aufgezeichnete Telefongespräche, die außer der Tatsache, dass einige der Angeklagten in den Häusern wohnten, keinerlei Aussagekraft haben. Dennoch war in dieser Sondersendung sowie in den großen Printmedien El Mundo, La Tercera und La Segunda schnell klar, was Sache ist. Der Angeklagte Oscar Hermosillo sagte im Interview mit der Zeitung El Ciudadano: „Einige Medien verurteilten uns bereits öffentlich. Damit haben sie zu einer perfekten Atmosphäre für unsere Festnahmen beigetragen.“
Für Teile der chilenischen Medienlandschaft ist es offenbar schon höchst verdächtig, in einem besetzten Haus zu wohnen. So verweist La Tercera in einer Nachricht über eine Festnahme darauf, dass der Festgenommene neben dem Vorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben, „außerdem in einem besetzten Haus wohnt“.
Tatsächlich sind die bisher präsentierten Beweise dürftig. Lediglich leere Plastikflaschen, anarchistische Literatur, Videos, die zeigen, dass sich die Angeklagten in besetzten Häusern aufhalten und Fahrräder – die BombenlegerInnen waren meistens mit Fahrrädern unterwegs – sind die Grundlage, auf der die Angeklagten in Haft gehalten wurden.
Dass dies überhaupt möglich war, verdanken die chilenischen Ermittlungsbehörden einem Antiterrorgesetz aus dem Jahr 1984. Dieses ermöglicht neben weitreichenden Ermittlungsbefugnissen und der extrem langen Untersuchungshaft auch die Benennung von anonymen ZeugInnen, von denen im Caso Bombas mehr als 30 berufen wurden. Neben diesem Fall wird das Antiterrorgesetz bei den sich ebenfalls im Hungerstreik befindenden gefangenen Mapuche angewendet (LN 435).
Die Hungerstreiks der mittlerweile freigelassenen AnarchistInnen und der Mapuche haben nun auch ein juristisches Nachspiel. Und wieder kommt die zweifelhafte Rolle der Medien in diesem Fall zum Vorschein. Der nationale Fernsehrat Chiles (CNTV) hat eine Klage gegen die Fernsehsender TVN, Chilevisión, Canal 13, Mega und UCV-TV angenommen. Sergio Millamán von der Online -Zeitung Mapuexpress und Luis Cuello von dem Blog Otra Prensa! werfen besagten Fernsehsendern vor, mit ihrer mangelnden Berichterstattung über die Hungerstreiks gegen das Presserecht verstoßen zu haben. Die Erfolgsaussichten der Klage stehen nicht schlecht: Mega wurde in einem anderen Verfahren wegen der unausgewogenen Berichterstattung über den Caso Bombas im Zeitraum zwischen dem 14. und 18. August 2010 schon zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
Neben dem medialen Dauerfeuer gegen die Angeklagten geraten auch die Beweggründe der Staatsanwaltschaft in die Kritik. Linke Medien wie El Ciudadano bezweifeln die Unabhängigkeit des früheren Staatsanwalts Peña, dem enge persönliche Kontakte zu Innenminister Rodrigo Hinzpeter nachgesagt werden. Auch der Vorwurf, das ganze Verfahren sei inszeniert, ist immer häufiger zu hören. „Der Einschätzung einiger sehr respektabler Anwälte nach, sieht es so aus, als ob es sich hier um eine Inszenierung des berühmten Staatsanwalts Peña und des Innenministeriums handelt“, äußerte der Priester Alfonso Baeza, mit dessen Hilfe der Hungerstreik der Gefangenen beendet werden konnte, im Interview mit dem Radiosender ADN.
Kritische Stimmen wie José Miguel Guzmán vom Menschenrechtszentrum CINTRAS gehen mittlerweile davon aus, dass es weniger um die Aufklärung des Falls an sich als um die Kriminalisierung von Oppositionellen geht: „Heute sind es diese jungen Leute, morgen kann es andere Bereiche der Gesellschaft treffen, wie Gewerkschaftsführer, Studenten, und all diejenigen, die sich gegen das politische, ökonomische und soziale System auflehnen. In diesem Fall geht es darum, diejenigen zu stigmatisieren, die aufbegehren und gegen das rebellieren, was in unserem Land schlecht ist“.
Aktuell sieht es aus, als ob eine Prozesseröffnung in naher Zukunft nicht zu erwarten ist. Und auch die Staatsanwaltschaft scheint kalte Füße zu bekommen. Nachdem schon Teile der gesammelten „Beweise“ gegen die Angeklagten für ungültig erklärt wurden, hat die Ermittlungspolizei PDI dem Angeklagten Francisco Solar einen Deal versprochen, wie dieser im Interview mit der Zeitschrift the clinic sagte. Wenn er sich für schuldig erklären würde, müsse er nicht mehr ins Gefängnis. Anscheinend werden sich auch die Behörden bewusst, dass ihre Anklage auf Sand gebaut ist. Und immerhin: El Mercurio berichtete über den Deal.

Nach dem Hungerstreik

Ende November reiste Llanquileo, die selbst Schwester eines der Gefangenen ist, in mehrere europäische Städte. Sie traf sich mit ParlamentarierInnen und Menschenrechtsgruppen, um über die Situation der Mapuche zu informieren, nachdem am 8. November am Gericht von Cañete der erste Prozess gegen 17 Mapuche-AktivistInnen begonnen hatte. Dabei warb sie um internationale BeobachterInnen, die bei dem Verfahren für mehr Transparenz und Aufmerksamkeit sorgen sollen.
Den eigentlichen Erfolg des Hungerstreiks sieht Llanquileo im gestärkten Zusammenhalt der Mapuche und in einem gewachsenen Bewusstsein für die Ungerechtigkeit der Anklagen. „Mehr war nicht zu erreichen“, so die Sprecherin. „Am Ende ging es um Leben oder Tod – und die Gefangenen haben sich für das Leben entschieden.“ Beim Prozess in Cañete hat die mit der Piñera-Regierung getroffene Vereinbarung lediglich zur Folge, dass die 17 AktivistInnen, denen Delikte wie versuchter Mord, Brandstiftung und Holzraub zur Last gelegt werden, nicht mehr nach dem unter der Diktatur geschaffenen Anti-Terror-Gesetz angeklagt zu werden. Hohe Haftstrafen müssen sie dennoch befürchten, vor allem weil sie ein weiteres Verfahren vor einem Militärgericht erwartet. „Das Strafmaß, mit dem jeder Angeklagte rechnen muss, bewegt sich zwischen 30 und Hundert Jahren Gefängnis“, sagte Llanquileo in Berlin. Sie beschrieb, dass viele ZeugInnen, darunter auch VertreterInnen der Forstunternehmen, gegen deren Landnahme sich der Protest der Mapuche richtet, in einem gesonderten Raum angehört werden. „Was diese geschützten ZeugInnen aussagen, wissen wir nicht“, so Llanquileo.
Die Sprecherin der Gefangenen rechnet damit, dass sich das Verfahren in Cañete mindestens bis in den Januar ziehen wird. Bereits in Vorbereitung befindet sich das Verfahren gegen die in Angol und Temuco inhaftierten Mapuche-AktivistInnen. Auch für diesen Prozess werden dringend internationale BeobachterInnen gesucht.

Das Schweigen brechen

„Mapuche-Territorium“ steht in weißen Lettern auf dem Metalltor des Studentenwohnheims „Hogar“ in der Provinzhauptstadt Temuco im Süden Chiles. Jugendliche Mapuche aus den umliegenden Gemeinden hatten das Gebäude aus Protest gegen den Mangel an Schlafplätzen bereits vor Jahren besetzt. Gleich nebenan in einem Lagerraum waren nun auch drei hungerstreikende Mapuche untergebracht, die auf Kaution aus der Haft entlassen worden waren – aus Mangel an Beweisen. „Trotzdem laufen das Verfahren und die Beweisaufnahme gegen uns weiter“, sagt einer von ihnen, der ungenannt bleiben möchte.
In den letzten Wochen wurde das Wohnheim zu einem emsigen Treffpunkt, wo Transparente gemalt wurden und Angehörige oder UnterstützerInnen der Hungerstreikenden übernachteten. So auch Jorge Charlet Huaiquinao, der sich während der letzten beiden Wochen solidarisch dem Hungerstreik angeschlossen hatte.
Auf einer Wäscheleine im Hof hängt noch ein Plakat mit der Aufschrift „Wir wollen und brauchen kein Anti-Terror-Gesetz“. Mit dieser Forderung hatte auch der Hungerstreik der 34 Gefangenen begonnen (siehe LN 435/436). Sie sehen in der Abschaffung des zur Zeit der Militärdiktatur erlassenen Anti-Terror-Gesetzes eine Grundvoraussetzung für einen fairen Prozess. Denn wer in Chile während der polizeilichen Ermittlungen anhand schwammiger Kriterien als TerroristIn bezeichnet wird, kann bis zu zwei Jahre in Untersuchungshaft festgehalten werden. AnwältInnen haben im ersten halben Jahr nach der Verhaftung keine Akteneinsicht und als Indizien sind auch Aussagen anonymer ZeugInnen zugelassen, deren kaum überprüfbare Anschuldigungen im Extremfall zu Haftstrafen von über hundert Jahren führen können. An einem Runden Tisch sollten staatliche VertreterInnen sich deshalb dafür verbürgen, diese legalen Richtlinien abzuschaffen. Und tatsächlich erzielten SprecherInnen der Hungerstreikenden und Regierungsvertreter unter Vermittlung des Erzbischofs von Concepción, Ricardo Ezzati, am 1. Oktober eine Übereinkunft, welche die Terroranklagen gegen die Mapuche aufhebt.
Doch ist damit auch das Anti-Terror-Gesetz vom Tisch? Keineswegs, denn diskutiert und beschlossen wurden Ende September im Parlament lediglich einige Modifikationen des umstrittenen Gesetzes mit der Nummer 18.314. „Das Gesetz besteht also trotz der heutigen Änderungen weiter und wird weiterhin Prozesse und Verteidigungen von Angeklagten beeinflussen“, resümiert der Abgeordnete Manuel Monsalve von der Sozialistischen Partei (PS). Der Vorschlag seiner Partei, im Parlament einen Übergangsartikel zu beschließen, an dessen Ende die Abschaffung des Gesetzes gestanden hätte, fand keine Mehrheit. Hugo Gutiérrez von der Kommunistischen Partei (PC) kritisiert außerdem, dass die Regierung die Gesetzesänderung formulierte, ohne den Dialog mit der parlamentarischen Opposition und den RepräsentantInnen der Mapuche zu suchen. Justizminister Felipe Bulnes hingegen sprach von einem „Fortschritt“, ohne weiter kommentieren zu wollen.
Hernán Montealegre, Anwalt und Menschenrechtsaktivist bestreitet, dass ein Fortschritt erzielt wurde. Er resümiert, dass „Modifikationen verabschiedet wurden, ohne die Typifizierung von Terrorismus als Straftat als solche zu verändern.“ Dabei kritisiert er besonders, dass Brandstiftung weiterhin als Terrorakt ausgelegt werden kann und der chilenische Staat damit klar dem Rechtsverständnis der Diktatur verbunden bleibe. Dieser Aspekt ist deshalb so bedeutsam, da viele der inhaftierten Mapuche von anonymen ZeugInnen beschuldigt werden, bei Protestaktionen Verwaltungsgebäude von Latifundien und der Forstwirtschaft in Araukanien angezündet zu haben. „Auch wenn die Gefangenen nun nicht davon betroffen sind, gibt es keine Garantie dafür, dass künftige soziale Proteste nicht erneut als Terrorismus kriminalisiert werden“, meint Jorge Charlet Huaiquinao. „Auch das Strafmaß wird nicht wesentlich verändert. Es kann nicht sein, dass die wenigen verurteilten Folterer und Mörder der Militärdiktatur Haftstrafen von durchschnittlich 15 Jahren erhalten haben und jemand, der eine Scheune anzündet, dafür doppelt so lange ins Gefängnis soll.“
Subsistenzwirtschaft auf ein bis zwei Hektar Land, Aushilfsjobs in Temuco oder eine Abwanderung nach Santiago: Zwischen diesen Optionen liegen die präkeren Zukunftsaussichten vieler Mapuche in der Region. Der Hungerstreik hat die meisten Angehörigen auch in finanzieller Hinsicht hart getroffen und daran wird sich so schnell nichts ändern, erzählt Zoila Blanco, Mutter von Claudio Sánchez Blanco, der seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt. „Mein Sohn hat seinen Job verloren, als er ins Gefängnis musste, und unsere Familie damit ein wichtiges Einkommen. Fast wäre er von der Universität geflogen. Nur mit viel Mühe haben wir durchsetzen können, dass er in der Haftanstalt seinen Abschluss machen konnte.“ Der Sohn von Lonko Juana Calfunao (siehe Interview ab Seite 15), der im dritten Jahr Jura studierte, hatte weniger Glück. Er wurde von seiner Universität für das weitere Studium gesperrt.
„Gerechtigkeit, nicht mehr und nicht weniger erwarten wir als Grundlage aller folgenden Verhandlungen“ sagt Monica Quesada, die sich inzwischen mit zu Jorge an den Tisch gesetzt hat. Monica kam vor zwei Jahren nach der Ermordung ihres Sohnes Matias Catrileo nach Temuco. Er wurde während einer Mapuche-Demonstration von einem Polizisten in den Rücken geschossen. Der Polizist verbüßt heute eine Bewährungsstrafe. Doch schon lange ist es Monica müde, immer wieder dieses Urteil zu kommentieren. „Heute geht es darum, das Schweigen in der chilenischen Gesellschaft zu brechen. Viele Chilenen setzen sich nicht wirklich mit den Argumenten der Mapuche auseinander“, sagt sie. „Auch wenn auf den letzten Demonstrationen in Santiago Tausende Menschen waren, wird dieser Erfolg schnell verpuffen, wenn wir nicht weiter Druck auf die Regierung ausüben. Und das fängt bei fortwährenden Protesten gegen das Anti-Terrorgestz an.“
Der Anwalt der Familien Quesada und Catrileo, Jaime Madariaga, wies bereits vor der Abstimmung darauf hin, dass der einzig wesentliche Unterschied der gesetzlichen Neufassung in einem „Ausschluss Minderjähriger vom Anti-Terrorgesetz“ bestehe. Dass künftig auch anonyme ZeugInnen ins Kreuzverhör genommen werden dürfen, hält er dagegen für einen schlechten Witz. „Das ändert fast nichts, denn die Fragen dürfen niemals darauf abzielen, den Zeugen identifizieren zu können.“
Damit bleibt das grundsätzliche Problem bestehen, dass die Glaubwürdigkeit dieser ZeugInnen kaum überprüft werden kann. Juana Calfunao und ihre Familie kritisieren seit Jahren die Praktiken des chilenischen Staates, mit denen belastende Aussagen „produziert werden.“ Neben den bekannten Aussagen Minderjähriger, die von ZivilpolizistInnen geschlagen und bedroht wurden, damit sie gegen Angeklagte als anonyme ZeugInnen aussagen, hat Juana auch Geständnisse von Mapuche gefilmt, die mit Geld angeworben wurden, um für längere Zeit nach Bedarf Aussagen zu liefern. Der chilenische Innenminister Rodrigo Hinzpeter gibt sich da optimistischer. Er spricht bezüglich des Verhältnisses zwischen Mapuche und Regierung von einer „neuen Etappe des Vertrauens.“ Dass er es noch bis vor Tagen ablehnte, sich mit den Mapuche an einen Tisch zu setzten, ihren Protest als Gewaltakt bezeichnete und ihnen dann ein Ultimatum stellte, endlich das Angebot der Regierung anzunehmen – all das war gestern. Heute gilt die Devise „Vorwärtsschauen“ auf dem Weg zu einer „multikulturellen Inklusion“, wie Präsident Sebastián Piñera das im September so blumig bei der UNO formulierte. Doch wenn Piñera seinen Appell sich „endlich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren“ ernst meinte, dann müsste der chilenische Rechtsstaat künftig auch juristisch ausschließen, dass Indigene oder an sozialen Protesten beteiligte Menschen als TerroristInnen angeklagt werden können. Genau das empfehlen neben zahlreichen Menschenrechtsorganisationen auch die Vereinten Nationen bereits seit Jahren. Doch dazu müsste die chilenische Verfassung, noch bevor Fragen wie ein Autonomiestatus oder Selbstbestimmung diskutiert werden, zunächst einmal die Mapuche und weitere indigene Gruppen als Ethnien anerkennen.
Eine viel verbindlichere Grundlage hat der Hungerstreik bereits jetzt geschaffen. Die 34 Mapuche-Indigenas haben erreicht, was das Mitte-Links-Bündnis der Concertación während seiner 20-jährigen Regierungszeit (1990-2010) in Chile nie zu fordern wagte: eine Reform des Militärgesetzes. Denn neben der Abschaffung des Anti-Terror-Gesetzes forderten die Hungerstreikenden auch, dass ZivilistInnen künftig nicht mehr für den gleichen Strafbestand zusätzlich von Militärrichtern belangt werden können. Abgeordnetenhaus und Senat sprachen sich ohne Gegenstimme für diese Reform des Gesetzes aus. Damit werden neben den angeklagten Mapuche 4.500 offene Fälle angeklagter ZivilistInnen der Militärgerichtsbarkeit entzogen. Die Angeklagten können so – zumindest was den Punkt der doppelten Gerichtsbarkeit angeht – einen fairen Prozess bekommen. Die chilenische Internetzeitung Citizen Almeida kommentiert bereits vor der Abstimmung im Senat treffend: „Paradoxerweise sind es die Mapuche, die so oft von der Republik missbraucht wurden, die in diesen Tagen, ihr Leben aufs Spiel setzend, die Prinzipien des Rechtsstaats verteidigen.“

„Wir können für uns selbst sorgen“

Frau Calfunao, Sie haben oft darauf hingewiesen, die Repression gegenüber den Mapuche sei eine historische Konstante…
…und genauso ist es auch. Nehmen sie meine Familiengeschichte. Mein Urgroßvater und mein Großvater starben beide in chilenischen Gefängnissen. Meine Großmutter wurde von Großgrundbesitzern vergewaltigt und ermordet. Beim Niederbrennen ihres Hauses starben sechs ihrer acht Kinder, nur zwei konnten sich bei Nachbarn in Sicherheit bringen. Eines dieser Kinder war meine Mutter, die 1973 zum ersten Mal ins Gefängnis kam. Sie wurde geschlagen, misshandelt – und ich mit ihr.

Das geschah kurz nach der Machtergreifung Pinochets. Sie haben wegen tätlicher Übergriffe auf einen Richter auch nach dem Ende der Diktatur eine sechsjährige Gefängnisstrafe absitzen müssen. Was hat sich aus ihrer Sicht an den Haftbedingungen geändert?
Nicht viel. Ich habe über vier Jahre in Einzelhaft verbracht, zwei mal zwei Meter. Eine abgedunkelte Zelle und täglich eine Stunde Hofgang, das ist Folter. Wie kann eine Regierung, die so etwas zulässt, einer Gruppe Hungerstreikender vorwerfen, mit ihrem Fasten Gewalt auszuüben.

Die Regierung nennt oft die Verteidigung des Rechtsstaats als Begründung, wenn Proteste und Straßenblockaden von der Polizei gewaltsam aufgelöst werden. Inwiefern haben Mapuche die Möglichkeit, sich ihrerseits auf diesen Rechtsstaat zu berufen?
Die Gesetze dieses Rechtsstaats ebneten historisch den Weg für die Enteignung der Mapuche-Ländereien. Auch heute nützen sie praktisch nur Großgrundbesitzer und Forstwirtschaftsunternehmen und nicht uns beim Kampf um unser Land. Paramilitärs zündeten drei Mal mein Haus an. Doch statt diese Taten aufzuklären, unseren Anzeigen nachzugehen, wurden mehrere meiner Familienmitglieder aufgrund einer Protestaktion wegen Widerstands gegen die Staatsanwaltschaft angeklagt.

Zielen ihre Forderungen nach einem Autonomiestatus hinsichtlich solcher Erfahrungen auch auf eine eigene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung ab?
Unbedingt. Auf dem letzten Treffen der Lonkos, dem Tragun, haben wir beschlossen, die chilenische Jurisprudenz bezüglich der Mapuche bereits jetzt in Frage zu stellen. Damit wollen wir auch die Hungerstreikenden symbolisch unterstützen. Ihre Forderungen betreffen uns alle. Schluss mit dem Anti-Terror-Gesetz, Schluss mit der Militarisierung der Araukania-Region.

Die chilenischen Medien haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mapuche untereinander zerstritten seien und es deshalb so schwer für die Regierung sei, mit ihnen zu verhandeln.
Wir sprechen mit einer Stimme. An unserem Tragun haben über hundert Repräsentanten teilgenommen und einen ganzen Tag lang beraten. Es wird weitere solcher Treffen geben, denn sie sind bereits ein erster Schritt zu organisierter Selbstbestimmung. Der Staat soll sich zurückziehen, wir können selbst für uns sorgen. Die chilenische Entwicklungspolitik in der Araukania entspricht für uns einem Ressourcenraub, von dem die Mapuche nur die Umweltschäden zu spüren bekommen.

Und was würde mit den Nicht-Mapuche geschehen, sollte sich die Regierung tatsächlich auf einen Autonomiestatus und eine umfassende Landrückgabe einlassen?
Wir kämpfen nicht gegen die Chilenen, sondern gegen ihren Staat. Viele Nicht-Mapuche im Süden sind genauso arm und benachteiligt wie wir. Das sind potenzielle Verbündete, mit denen könnte man zusammenarbeiten und eine gerechtere und solidarische Gesellschaft aufbauen.

Bei den Demonstrationen in Temuco waren außer ein paar Studierenden aber kaum Verbündete zu sehen.
Sicherlich. Aber ich habe Hoffnung, dass die Chilen so langsam ihr Schweigen brechen und sich mit der staatlichen Politik auseinandersetzen. Von den Großgrundbesitzern und Unternehmern haben wir nichts zu erwarten, klar. Aber die übrigen müssen ein Zeichen setzen, Respekt für die Existenz der Mapuche zeigen. Eine gegenseitige Anerkennung ist die Grundlage für ein gerechtes Zusammenleben, alles andere ist Zeitverschwendung.

Sind die Menschenrechte aus Sicht der Mapuche ein Weg, dieses Zusammenleben zu bestimmen?
Das kommt darauf an. Wenn der chilenische Präsident Sebastián Piñera stolz darauf hinweist, Chile habe das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation unterzeichnet, dann sagt das noch lange nichts über seine Umsetzung aus. Das findet nicht statt. Ebenso wenig wie die der UN-Kinderrechtskonvention. In den Jugendhaftanstalten sitzen Mapuche, die des Terrorismus beschuldigt werden. Manchmal glaube ich, die Menschenrechte sind zu abstrakt.

Und wie könnte man garantieren, dass solche abstrakten Ideen auch umgesetzt werden?
Wir Mapuches lesen die Menschenrechte innerhalb unserer Kosmologie. Eine harmonische Nutzung des Bodens ist dabei die Grundlage für alles. Wir betrachten den Menschen ganzheitlich, unterscheiden nicht Kinder, Erwachsene, Alte. Alles ist mit allem verbunden, ein einziges großes Menschenrecht. Wir müssen nicht alles neu erfinden. Wir haben die Biodiversität in unseren Wäldern verteidigt, lange bevor dieses Wort erfunden wurde. Und wir werden sie weiter verteidigen.

// Terror gegen Mapuche

„Onas, Mapuche und Atacamenos folgten ihrem Traum und fanden einen Weg, um Gleichheit zu erlangen…“ – so heißt es in der chilenischen Hymne zum Bicentenario, der Zweihundertjahrfeier der Unabhängigkeit des Landes. Vielen ChilenInnen scheint es gut zu gehen. Seit dem Ende der Diktatur funktionieren die freien und geheimen Wahlen. Im lateinamerikanischen Vergleich ist das Land friedlich und sicher, der Handel mit Rohstoffen boomt. Die Beliebtheit des im März vereidigten Präsidenten Sebastian Piñera von der rechtsliberalen Partei Nationale Erneuerung wächst. Das liegt unter anderem daran, dass er die Befreiung von 33 in 700 Metern Tiefe gefangenen Arbeitern einer nordchilenischen Gold- und Kupfermine zu seiner persönlichen Rettungsmission gemacht hat.

Im Süden befinden sich derweil seit dem 12. Juli 32 Mapuche-Indígenas jenseits des medialen Fokusses im Hungerstreik, um auf Missstände aufmerksam machen. Sie klagen über repressive Maßnahmen, wie Einzelhaft in Dunkelzellen und Schlafentzug. Selbst die Staatsanwältin Mónica Maldonado bezeichnet diese Haftbedingungen als Folter. Die AktivistInnen protestieren gegen die Anwendung des Anti-Terrorgesetzes, auf dessen Grundlage sie verurteilt werden sollen. Das Gesetz stammt aus der Pinochet-Zeit.

Die Unterdrückung der Mapuche begann weit vor Pinochet bereits mit der chilenischen Unabhängigkeit. Bis dahin hatten sie sich im ständigen Kampf mit den Spaniern ihre Autonomie südlich des Biobio-Flusses bewahrt. Erst der neu geschaffene chilenische Staat „befriedete“ die Region gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit Militärgewalt, siedelte die Mapuche in Reservaten an und verteilte das Land an ChilenInnen und europäische EinwandererInnen. Während der Pinochet-Diktatur 1973 bis 1990 wurde das Land im Süden Chiles an ausländische Forstwirtschaftsfirmen verhökert. Seither wachsen in den Regionen Biobio und Araucania, dem Kerngebiet der Mapuche, auf großen Flächen Eukalyptus und Kiefer in Monokultur.

An der Unterdrückung hat sich bis heute nichts geändert, trotz der Gründung der Indigenen-Behörde CONADI 1994, bilingualer Bildungsprogramme und Landvergabe an Mapuche-Gemeinschaften. Auch der Forderung vieler Mapuche-Organisationen, in der Verfassung mit ihrer Kultur und Geschichte anerkannt zu werden, kam bisher keine chilenische Regierung nach. Unter Piñeras Vorgängerin Bachelet ratifizierte Chile zwar die Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO. Sie sichert der indigenen Bevölkerung das Recht auf Sprache, ihr angestammtes Territorium und ihre Kultur zu. Doch die ergriffenen Maßnahmen der Regierung sahen viele Mapuche als unzureichend an. Gegen diese historische Ungerechtigkeit protestierten die AktivistInnen. Gegen sie wandte Bachelet das Antiterrorgesetz an, das unter anderem zulässt, dass ein Angeklagter von einem Militär- sowie einem Zivilgericht verklagt werden kann – obwohl sie zu Beginn ihrer Amtszeit versprochen hatte, darauf zu verzichten.

2008 starb der 22-jährige Mapuche-Aktivist Matías Catrileo bei Protesten durch einen Schuss in den Rücken. Der für die Tat verantwortliche Polizist wurde zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die inhaftierten Mapuche erwarten Haftstrafen bis über 100 Jahre, wenn sie auf Grundlage des Antiterrorgesetzes verurteilt werden. Um den Konflikt zu beruhigen und die Zweihundertjahrfeier nicht zu gefährden, hat Sebastian Piñera einer Änderung des Gesetzes zugestimmt. Der Konflikt um Land und die Anerkennung indigener Kultur ist damit nicht beigelegt. Dazu müsste die Regierung in Santiago erst akzeptieren, dass es auch BewohnerInnen Chiles gibt, die von anderem träumen als von der unbegrenzten Ausbeutung natürlicher Rohstoffe. Offenbar will die Regierung die Mapuche nur in nationalen Symbolen wie der Hymne zum Bicentenario vereinnahmen. Um die lebenden Mapuche geht es ihr nicht.

Folter statt Dialog

„Im Hungerstreik sind unsere comuneros, weil sie der Staat gefangen hält”, skandiert eine Gruppe DemonstrantInnen neben dem U-Bahn-Eingang der Station Universidad de Chile. PassantInnen lassen sich manchmal einen Flyer in die Hand drücken, viele machen verschreckt einen Bogen. Der Grund für die abendliche Zusammenkunft am 1. September in einer der belebtesten Fußgängerzonen Santiagos ist so einfach wie bedrückend: Um ihrer Forderung nach einem fairen Prozess Gehör zu verleihen, machen 32 Mapuche-Indigene seit 52 Tagen in fünf Gefängnissen des Landes einen Hungerstreik. Doch niemand hört hin, vor allem die chilenischen Fernsehsender schweigen das Thema beharrlich tot. Stattdessen walzen sie die Story der eingeschlossenen Minenarbeiter zu einem nationalistisch-kitschigen Dokudrama aus.
„Die Situation der Gefangenen geht uns alle an”, spricht Rodrigo Guzmán energisch in sein Megaphon. „Wisst ihr, was es heißt, in Chile unter dem Anti-Terrorgesetz angeklagt zu werden? Das bedeutet: keine Einsicht in die Aktenlage zu haben; Untersuchungshaft von bis zu einem Jahr; die Zulassung anonymer Zeugen vor Gericht.” Für die inzwischen über Hundert Versammelten sind das keine Neuigkeiten. Auf mehreren Transparenten wird gefordert, die Anwendung des umstrittenen Gesetzes endlich auszusetzen.
Dieses juristische Relikt, dass seit der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) Teil der chilenischen Rechtsprechung ist, sieht vor, dass Angeklagte von einem zivilen und einem Militärgericht für die gleiche Tat zwei Mal verurteilt werden können. Dies könnte bei den aktuellen Verfahren Haftstrafen von bis zu 103 Jahren bedeuten. Denn „die Mehrheit [der Gefangenen] wird bezichtigt, Verwaltungsgebäude und Wälder von Großgrundbesitzern angezündet zu haben, die das angestammte Land ihrer Vorfahren besetzen”, fasst ein Handzettel der Gruppe Waffen der Kritik den Konflikt zusammen.
Seit Ende der 1860er Jahre wurden während der euphemistisch „Befriedung der Araucanía” genannten Militärexpeditionen im Süden Chiles die Mapuchegemeinden um einen Großteil ihres Landes gebracht und in sogenannten reducciones angesiedelt. Und auch wenn die Behörde für indigene Entwicklung (CONADI) inzwischen hunderttausende Hektar Land an Mapuchefamilien übertragen hat, kritisieren viele der heute ungefähr 700.000 Mapuches diese staatlichen Zugeständnisse als unzureichend. Neben einer Kritik an der Qualität der übertragenen Böden, fordern viele Mapucheorganisationen auch mehr Selbstverwaltung und einen Stopp des aggressiven Anbaus von Nutzholz, der in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen hat.
Doch auch im Zeichen des anstehenden zweihundertjährigen Jubiläums der chilenischen Unabhängigkeit stellt sich die Regierung weder der historischen Verantwortung noch signalisiert sie Dialogbereitschaft. Stattdessen verkündete Präsident Sebastián Piñera nach seinem Amtsantritt zu Beginn des Jahres, die unter seiner Vorgängerregierung übertragenen Landtitel auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Seitdem schweigt seine Koalition neoliberaler und ultrarechter Kräfte beharrlich zu den Protesten in den Gefängnissen und auf den Straßen.
„Um die Regierenden endlich zum Dialog zu bewegen, haben sich heute zwei minderjährige Mapuche in der Jugendhaftanstalt CERECO in Chol-Chol dem Hungerstreik angeschlossen”, verkündet Sprecher Guzmán um kurz vor 20 Uhr in der Fußgängerzone. Kurz herrscht Stille, die Versammelten schauen sich um, dann bricht doch Beifall los und der Demonstrationszug setzt sich in Bewegung. Inzwischen sind mehr als 3.000 Menschen unterwegs, „und damit locker die größte Demonstration für die Mapuche, die es je in Santiago gab”, freut sich eine Aktivistin von Mapuexpress. Diese alternative Nachrichtenagentur hatte Beschwerde beim Fernsehrat (CNTV) eingereicht, „wegen Vermeidung jeglicher Referenz an die Treffen der Gefangenensprechern mit der Menschenrechtskommission der Abgeordnetenkammer am 11. August“. Im Fernsehen hat sich seit dem nicht viel getan, dafür erklärte sich Radio Universidad zum „einzigen elektronischen Medium, das kontinuierlich über den Hungerstreik berichtet.”
Am 2. September interviewte der Sender die Staatsanwältin des Obersten Gerichtshofes, Mónica Maldonado, zu den inhumanen Haftbedingungen der Mapuche, über die bis dato wenig bekannt war. „Abgedunkelte Strafzellen, in denen 23 Stunden am Tag völlige Dunkelheit herrscht, und nur eine Stunde Hofgang.“ So beschreibt Maldonado die Mittel, mit denen „Gendarme unter Billigung der Autoritäten” versuchen, den Hungerstreik zu brechen. „Diese Bedingungen verstoßen gegen die Anti-Folter-Konvention und auch gegen unsere eigene Verfassung”, gibt die Juristin zu.
Auf der Demonstration ist zu diesem Zeitpunkt noch nichts über die Foltervorwürfe bekannt. Trotzdem kreisen die Gespräche der Versammelten immer wieder um die Notwendigkeit, endlich Menschenrechtsorganisationen und internationalen Beobachtern Zugang zu den Gefangenen zu gewähren. Auf halber Strecke zum zentralen Platz Plaza de Armas ergreift erneut eine Sprecherin das Megaphon, steigt auf einen Treppenabsatz. „Wir fordern den Abzug aller Militärs, die nach dem Erdbeben als humanitäre Helfer in unsere Gemeinden gekommen sind. Die Regierung betreibt eine schleichende Militarisierung.” Auf der anderen Straßenseite zerrt ein Apotheker panisch die Metallgitter vor seinen Schaufenstern herunter. Das Rasseln wird von Sprechchören übertönt.
Oft fällt in den Unterhaltungen der Demonstrierenden auch der Name Michel Bachelets. Die ehemalige Präsidentin hält sich derzeit in Spanien auf, um einen Ehrendoktortitel der Internationalen Universität Menéndez Pelayo (UIMP) in Santander verliehen zu bekommen. Doch anstatt ihren Auftritt auf internationalem Parkett zu nutzen, antwortet auch Bachelet nur ausweichend auf Fragen zum Hungerstreik der Mapuche und Menschenrechtsverletzungen. „Als Ärztin sage ich Ihnen, dass verunreinigte Wunden, die nicht sauber sind, niemals heilen werden”, sagte Bachelet. Dass ausgerechnet sie es war, die im Jahr 2008 erstmals wieder das Anti-Terrorgesetz gegen Mapuche anwendete, obwohl sie zu ihrem Amtsantritt das Gegenteil versprochen hatte, erzürnt die Demonstrierenden immer wieder aufs Neue.
„So, noch 200 Meter, dann werden sie den Spuk hier mit Tränengas und Wasserwerfern auflösen“, prophezeit Alexis, ein junger Student, als die Menschenmenge erneut Richtung Alameda abbiegt. „Alles, was jetzt noch folgt, ist längst ein Ritual”, nickt er mehreren Eltern hinterher, die mit ihren Kindern den Demonstrationszug verlassen. Alle warten auf den Angriff der Spezialeinheiten, die immer wieder an den Straßenecken auftauchen – hinter ihnen die aufnahmebereiten Fernsehkameras. Doch nichts passiert. Alexis, verabschiedet sich Richtung U-Bahn „Nicht mal die Straßenschlachten mit den üblichen Verdächtigen. Das heißt dann wohl erst recht keine Nachrichten morgen.”

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